PKW Anhänger 100km/h ohne Stoßdämpfer?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo..
Ein Arbeitskollege hat einen stinknormalen Einachs-Anhänger mit einer Achse ähnlich wie diese hier:

https://...nhaenger-ersatzteile24.de/.../...luss-5-x-112-gebremst.html

Der Anhänger hat eine 100km/h Zulassung!

Wie ist das möglich? Ich dachte bisher, dafür wären zumindest Stoßdämpfer erforderlich.

Oder gab es das früher mal ohne?

Thxx..

DoMi

Beste Antwort im Thema

Hallo

die 100 Km/h Zulassung gilt übrigens nur auf der BAB bzw
ähnlich ausgeschilderter Strasse ( Gesamt 4 Spurig in beide Richtungen ) !
auf einer Landstrasse darf ER auch nur 80 Km/h fahren !

es sind keine Stoßdämpfer notwendig ,
nur das Zugfahrzeug muß ein entsprechendes Leergewicht haben und ABS !

Anhänger -
ohne Stoßdämpfer ,ohne/mit Bremse
Gewicht Anhänger maximal 0,3 der Leermasse des Zugfahrzeuges

mit Stoßdämpfer ,mit Bremse
Gewicht Anhänger maximal 0,8 der Leermasse des Zugfahrzeuges

zusätzlich mit Schlingerkupplung
Gewicht Anhänger maximal 1,0 der Leermasse des Zugfahrzeuges

Pferdeanhänger gehen bis 1,2 Gewichtsanteil .

mfg

ähnlicher Vorgang !
https://www.motor-talk.de/.../...b-fl-wird-ein-anhaenger-t6205341.html

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Moin

ich hatte mal einen Seat Altea Freetrac ,gleiche Plattform wie der Golf Plus !
der Seat hatte 1400 Kg ,der Golf Plus 1500Kg bei 12 % Steigung !
da ja VW immer etwas mehr bietet ,an Lasten wie es den Töchtern zugesteht,
mußte ich auch einen Deal mit der Dekra machen !

vom Hersteller Seat gab es nichts an Erhöhung ,bei dem Baujahr 2007 !
2 Baujahre später gab es etwas auf 1500 kg !
ergo wurden die Achsen bei der Dekra verglichen von BJ 2007 zu 2009 und
danach druckte der alte Prüfer bei der Dekra mir das Ding aus für 1500 kg.
da der WOWA 1500 Kg Gesamtmasse hatte ,konnte ich damit ruhiger Fahren !
75 kg gehen ja eh noch aufs Zugfahrzeug ,wegen der Stützlast und
damit konnte ich den WOWA rechnerisch bis 1575 Kg vollpacken !

der jüngere Prüfer dort wollte mir nichts geben,
da ich keine Herstellerbescheinigung hatte ,
die es ja auch für das BJ 2007 nicht gab !

ergo nen alten Prüfer/Sachverständigen suchen ,
bei Jüngeren geht es nur nach Vorschrift !

mfg

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 6. Juli 2018 um 07:47:48 Uhr:


...
ergo nen alten Prüfer/Sachverständigen suchen ,
bei Jüngeren geht es nur nach Vorschrift !
...

Da muss ich dir recht geben, die jüngeren kommen ohne ihre Vorschriften nicht mehr aus, oder brauchen einen ständigen Telefonjoker. Das mussten wir letztens auch erleben, als wir ein gebrauchtes Quad wegen der Zulassung zum PI geben mussten. Und der alte PI ausnahmsweise mal Urlaub hatte.

Neue Frage, gleiches Thema:
Für die 100 km/h-Regelung für Anhänger gibt es ja diverse Spielregeln. Eine davon besagt, dass bei einem ungebremster Anhänger der größten Kategorie (Ges.Gew. 750 kg) das ziehende Fahrzeug ein Mindest-Leergewicht von 2,5 t auf die Waage bringen muss.

Formel: 750 kg / 0,3 = 2500 kg = 2,5 t

Hierbei ist (neben anderen Einschränkungen) beschrieben, dass der Anhänger einerseits ungebremst ist und andererseits keine hydraulischen Stoßdämpfer hat. Deshalb der Faktor 0,3.

Wie sieht das aus bei ungebremsten Anhängern mit hydraulischen Stoßdämpfern? Gibt es da Ausnahmen und Regel 2 für gebremste Anh. greift (750 kg / 1,1 = 682 kg min. Leergewicht Zugfahrzeug)?

Hintergrund der Frage: Ich habe einen gebrauchten Westfalia Comfort mit 100er-Zulassung gekauft und ich frage mich, ob es Sinn macht weiterhin die 100er-Regelung wahrzunehmen oder das ganze beim jetzt fälligen TÜV canceln zu lassen.

Auf meine Frage hin, ob der Anhänger mit einem 2,5-Tonner gezogen wurde verneinte der Verkäufer, es sei ein Mondeo gewesen.
Ein Mondeo wiegt leer nun nicht mehr als ein B7 (ca. 1800 kg) und nach der Formel müsste der Anhänger abglastest werden und damit nur noch ein zul. Ges.Gew. von ca 540 kg haben, um damit mit 100 km/h herumzukarriolen.
Das will ich aber nicht, weil ich mir keinen 750 kg Anh. kaufe um ihn dann ablasten zu lassen, ... Unsinn!

Nur Handy.

für meine Begriffe würde die Regel 2 zutreffen,
wenn der Anhänger Stoßdämpfer hat und
keine Auflaufbremse .

Bitte die zulässige Stützlast von 75 kg nicht vergessen,
die dem Zugfahrzeug immer zugerechnt wird .
750 kg - 75 kg =675 kg Fahrgewicht
Oder 750 kg+75 kg =825 kg Gesamtgewicht auf der Achse vom Anhänger ohne Zugfahrzeug .

Mfg

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Die Regel 2 trifft nur für Anhänger mit Stoßdämpfer und Bremse zu.
Er muß also beides haben.

Viele glauben, wenn auf den Anhänger 100 steht darf man auch 100 fahren egal was für ein Auto zieht. Das böße Erwachen kommt dann bei einer Kontrolle durch die Beamten in Blau.

@Bauernfreund. Eine Austragung der Tempo 100 Zulassung kostet nur Geld und bringt nichts. Du darfst diesen Anhänger mit fast jeden Auto bis zu der Maximalgeschwindigkeit von 80 Km/h fahren. Du mußt nur auf die Beladungsgrenzen vom Anhänger und Zugfahrzeug acht geben.

Ok, dann alles so lassen, wie es ist.
Dann muss ich nur noch rauskriegen, ob ich dann mit den Ü6-Reifen weiter mit 80 km/h fahren darf wenn ich das 100er-Schild mit Klebeband X-e, also durchstreiche.
Oder bin ich gezwungen neue Reifen (wegen der 100er-Regelung, die ja nach wie vor eingetragen ist) aufzuziehen, um eine neue HU zu bekommen, jemand ne Idee?

Nein, Reifen müssen nach 6 Jahren nur getauscht werden, wenn mit den Anhänger schneller als 80 Km/h gefahren wird.
Der TüV kontrolliert das Reifenalter nur bei der Tempo 100 Zulassung, bei einer HU ist das aber kein Durchfallgrund, man wird nur auf das Reifenalter hingewiesen.
Kontrolliert wird es nur von den Beamten in Blau, wenn sie nachweisen können, daß schneller als 80 km/h gefahren wurde.
Ob das 100er Schild durchgestrichen werden darf weis ich nicht, da es amtlich beglaubigt und abgestempelt ist. Könnte Urkundenfälschung sein.

Ich denke, ich lasse es darauf ankommen und frage den TÜV-Fritzen bei der HU ob ich das verschissene Schild abkleben kann/muss oder nicht oder ob sonst noch irgendwelche Extrawürste gebraten werden müssen.

Nochmals Dake für deine Hilfe!

erste Etappe vom Urlaub geschafft,bei dem Wetter kein Vergnügen .

MfG
Hier kommt es auf Punkt C und AA bzw BB an!
Bei Punkt C redet man nur von Stoßdämpfern !

Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)

für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;
b)
für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;
c)
für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1, wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:

aa)
zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,
bb)
zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;

d)
für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, eine Erhöhung des Faktors nach Nummer 1 Buchstabe b auf X = 1,0 und nach Nummer 1 Buchstabe c auf X = 1,2, wenn

aa)
der Anhänger mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003 *)) oder
bb)
mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten nach Anlage XIX zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder einer Betriebserlaubnis nach § 20 oder § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder einem Nachtrag dazu;

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 26. Juli 2018 um 18:59:20 Uhr:



Bei Punkt C redet man nur von Stoßdämpfern !

Da hast Du zwar recht, aber im allgemeinen werden Anhänger ohne Bremse auf 0,3 festgelegt.

Für Anhänger mit Bremse gilt das allgemeine nur wenn diese ohne Dämpfer sind.
Also kann C nur für Anhänger mit Bremse gelten.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 27. Juli 2018 um 07:21:07 Uhr:



Zitat:

@rosi03677 schrieb am 26. Juli 2018 um 18:59:20 Uhr:



Bei Punkt C redet man nur von Stoßdämpfern !

Da hast Du zwar recht, aber im allgemeinen werden Anhänger ohne Bremse auf 0,3 festgelegt.

Für Anhänger mit Bremse gilt das allgemeine nur wenn diese ohne Dämpfer sind.
Also kann C nur für Anhänger mit Bremse gelten.

Ich fürchte, R-Sch hat Recht.
Der Punkt 1.a) der 9. Verordnung beschreibt zwei Fahrzeugarten:
- Anhänger ohne Bremse. PUNKT. Soll heißen, unabhängig davon, ob mit oder ohne Stoßdämpfer
- Anhänger mit Bremse, aber ohne Stoßdämpfer.

In Punkt 1.c) bezieht sich andere Anhänger auf andere als den in 1.b) genannten Wohnanhängern, nicht auf Anhänger im Sinne ungebremst, mit Stoßdämpfern.

Ich denke, dass ist dem Umstand geschuldet, dass es keinen Hersteller mehr gibt, der Anhänger wie weiland Westfalia baute. Zumindest ist mir keiner bekannt.

Moin Moin !

Zitat:

In Punkt 1.c) bezieht sich andere Anhänger auf andere als den in 1.b) genannten Wohnanhängern, nicht auf Anhänger im Sinne ungebremst, mit Stoßdämpfern.

völlig richtig!

Damit gibt es 5 Arten von Anhängern mit jeweils unterschiedlichen Faktoren:

1. X=0,3 alle Anhänger ohne Bremse oder ohne Stossdämpfer

2. X=0,8 Wohnwagen mit Festaufbau , sofern nicht unter 1. fallend

3. X=1,0 Wohnwagen mit Festaufbau und Antischlingerkupplung , sofern nicht unter 1. fallend.
Anstelle der Antischlingerkupplung geht auch ein spezielles Anhänger EPS , entweder im Anhänger (selten) oder im Zugfzg (ist im Feld 22 eingetragen, wenn vorhanden)

4. X=1,1 alle Anhänger mit Bremse und Stossdämpfern , die nicht unter 2. oder 3. fallen

5. X=1,2 Alle Anhänger , die unter 4. fallen und zusätzlich mit Antischlingerkupplung ausgerüstet sind.
Anstelle der Antischlingerkupplung geht auch ein spezielles Anhänger EPS , entweder im Anhänger (selten) oder im Zugfzg (ist im Feld 22 eingetragen, wenn vorhanden)

MfG Volker

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