Pilot Assist, Nutzung im Stau = 200 € Knöllchen garantiert
Hallo Volvo Gemeinde,
nachdem ich mich so langsam mit dem Elch anfreunde ist mir heute eine Macke aufgefallen, welche ich gar nicht witzig finde und die teuer werden kann.
Bei Nutzung des Pilot Assist will der Dicke immer in die Mitte des Fahrstreifens, prinzipiell ok.
Aber bei Stop and Go oder Schritttempo im Stau will er das eben auch.
Da ich nun immer ganz ordentlich eine Rettungsgasse freihalte muss ich stetig gegen den Pilot Assist lenken um den Dicken links zu halten. Einen Moment nicht aufgepasst und schwupp, die Herren im Hubschrauber halten das fest und zack mindestens 200 Euro Knöllchen:
Zitat: "...Höhere Sanktionen bei Nichtbildung einer Rettungsgasse seit 19.10.2017 in Kraft
Im September nickte der Bundesrat die Erhöhung der Geldbußen ab, die bei Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, wenn Einsatzfahrzeuge anfahren, erhoben werden. Mit dem 19.10.2017 drohen bei Nichtbildung der Gasse für die Rettungskräfte mindestens 200 Euro Bußgeld – statt zuvor 20 Euro. Werden Dritte durch dabei gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kam es zu einem Sachschaden, liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommt in den letzten beiden Fällen ein einmonatiges Fahrverbot...." Zitat Ende
Das ist anstrengend und ziemlich dämlich, insbesondere da Volvo so großen Wert auf Sicherheit legt.
Ja, ich kann den Assist abschalten, aber dann frage ich mich wozu ich den gekauft habe.
Kann ich das Knöllchen eigentlich nach Köln senden zu Volvo ??
Welche Erfahrungen habt ihr denn zu diesem Thema ?
Grüße Blufi, habe mir eben sicherheitshalber eine "Rettungs-Gassen-Wutz" gekauft und werfe da nun mein tägliches Kleingeld rein
Beste Antwort im Thema
@blufi Wie soll ein "Assistent" wissen, daß Du zu einem nicht vorbestimmten Zeitpunkt eine Rettungsgasse bilden willst/mußt??? 😕 Deswegen heißt er ja auch Assistent. Der Kapitän, Chefchirurg bist und bleibst Du!!!!!
Wie @850R96 schrieb, so mach ich es auch.
Und es gibt kein Fahrzeug, auch keinen der BRD Premiumhersteller, der das z.Zt. kann!!!
Und vielleicht steinigst Du mich jetzt, aber ich halte die Strafen für Blockierer, Behinderer und Gaffer noch immer für viel zu niedrig. (hier spricht vor allem der Notarzt aus mir😉)
LG
GCW
69 Antworten
Zitat:
@blufi schrieb am 5. Juni 2018 um 20:45:06 Uhr:
....
Da ich nun immer ganz ordentlich eine Rettungsgasse freihalte muss ich stetig gegen den Pilot Assist lenken um den Dicken links zu halten. Einen Moment nicht aufgepasst und schwupp, die Herren im Hubschrauber halten das fest und zack mindestens 200 Euro Knöllchen:Zitat: "...Höhere Sanktionen bei Nichtbildung einer Rettungsgasse seit 19.10.2017 in Kraft
... wenn Einsatzfahrzeuge anfahren, erhoben werden. ..." Zitat Ende
Irgendwie kapiere ich das Problem nicht, das Knöllchen wird nur fällig, wenn du Rettungsfahrzeuge behinderst. Man muss im Stau nicht vorbeugend eine Rettungsgasse bilden. Insofern kann der Heli nur ein Foto machen was zum Bußgeld-Beweis genutzt werden kann, wenn unmittelbar hinter Dir Rettungsfahrzeuge feststecken, weil durch dein Blockieren / oder aktiven Assistent (den man im übrigen aus ausschalten kann)
keine Gasse gebildet wurde....
foodtek
Im Idealfall sollte die Gasse schon da sein, auch ohne Polizei oder Rettungswagen hinter dir, wenn alle so denken, dann würds nur Chaos geben, wenn dann alle nah bei einander stehen und vorne gehts keinen Meter weiter wie bei Vollsperrung, wie willst dann im nachhinein mal eben ne Gasse bilden... also etwas vorausdenkend muss man schon sein...
In Österreich ist es Pflicht, bei Stau eine Rettungsgasse zu bilden. Nur glauben manche, das ist für sie gemacht und zischen durch
Zitat:
Irgendwie kapiere ich das Problem nicht, das Knöllchen wird nur fällig, wenn du Rettungsfahrzeuge behinderst. Man muss im Stau nicht vorbeugend eine Rettungsgasse bilden. Insofern kann der Heli nur ein Foto machen was zum Bußgeld-Beweis genutzt werden kann, wenn unmittelbar hinter Dir Rettungsfahrzeuge feststecken, weil durch dein Blockieren / oder aktiven Assistent (den man im übrigen aus ausschalten kann)
keine Gasse gebildet wurde....foodtek
Und das genau ist falsch.
Die Rettungsgasse muss immer, und nicht erst wenn ein Einsatzfahrzeug naht gebildet werden.
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ (§ 11 Absatz 2 StVO)
Es grüßt ein Feuerwehrmann. 😉
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Da steht: müssen diese für die Durchfahrt eine Gasse bilden.
Wenn kein Fahrzeug mit Sonderrechten da, dann auch keine Durchfahrt
Zitat:
@Alkaido schrieb am 6. Juni 2018 um 14:01:32 Uhr:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ (§ 11 Absatz 2 StVO)Es grüßt ein Feuerwehrmann. 😉
Ergo haben wir in D doch auch die Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden, oder? So lese/verstehe ich diesen Passus.
Wieso Stau? Ich fahre dann einfach immer auf dem Standstreifen weiter ;p
So genug getrollt. Na kalt ist es D eine Rettungsgasse Pflicht. Und nicht erst seit gestern.
Was den PA2 angeht. Wenn der Vordermann sich an seine Pflicht hält fährt mein Dicker dem hinterher. Wenn nicht dann muss man eben selber fahren oder aussteigen und dem Vordermann sagen er solle doch bitte eine Rettungsgasse frei halten.
So ist es halt mit Assistenten. Ist im Beruf auch so, meine Assistenten helfen mir im Alltag, aber leider kann ich deshalb noch lange nicht zu Hause bleiben und die Füße hoch legen. So ist es auch bei den derzeitigen Fahrassistenten. Sie helfen halt, aber sie nehmen einem nicht das fahren ab!
Zitat:
@stelen schrieb am 6. Juni 2018 um 14:09:34 Uhr:
Da steht: müssen diese für die Durchfahrt eine Gasse bilden.Wenn kein Fahrzeug mit Sonderrechten da, dann auch keine Durchfahrt
Dann hoffe mal die Einsatzfahrzeuge müssen nie zu dir. Den Rest spare ich mir lieber 😉
Zitat:
@Frostnase schrieb am 6. Juni 2018 um 14:27:08 Uhr:
Ergo haben wir in D doch auch die Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden, oder? So lese/verstehe ich diesen Passus.
Genau so ist das. Die Gasse muss bei Staubildung gebildet werden und nicht erst wenn ein Einsatzfahrzeug naht. Genauso ist es falsch eine Gasse wieder zu schließen wenn ein Fahrzeug durch ist.
Für Stop and Go den Tempomat ein, dann wird automatisch gebremst.
Spurhaltesystem in allen Ausnahmesituationen wie Baustelle und Stau, sofort abschalten.
Ein aufgestelltes Warndreieck oder ein Absperrpylon wird NICHT erkannt!
Zitat:
@HJFl schrieb am 6. Juni 2018 um 17:47:23 Uhr:
Ein aufgestelltes Warndreieck oder ein Absperrpylon wird NICHT erkannt!
@HJFI Wie ist das zu verstehen?
Zitat:
@StefanLi schrieb am 6. Juni 2018 um 18:34:43 Uhr:
Zitat:
@HJFl schrieb am 6. Juni 2018 um 17:47:23 Uhr:
Ein aufgestelltes Warndreieck oder ein Absperrpylon wird NICHT erkannt!
@HJFI Wie ist das zu verstehen?
... ganz einfach, der Elch fährt drüber....
Und das Zeuch prallt ab...
Zitat:
@gde2011 schrieb am 6. Juni 2018 um 16:44:55 Uhr:
Zitat:
@stelen schrieb am 6. Juni 2018 um 14:09:34 Uhr:
Da steht: müssen diese für die Durchfahrt eine Gasse bilden.Wenn kein Fahrzeug mit Sonderrechten da, dann auch keine Durchfahrt
Dann hoffe mal die Einsatzfahrzeuge müssen nie zu dir. Den Rest spare ich mir lieber 😉
Es mag in einigen Regionen anders sein, bei uns sind 97% der täglichen Staus keine Staus, sondern stockender Verkahr (unter 30 km/h Fließgeschwindigkeit) durch zu viel Autos auf zu wenig Asphalt. Das ist tagtäglich das Gleiche und es gibt bei diesen 97%, die in der Regel auch kaum den Totalstillstand erreichen, keinen Stau im juristischen und im praktischen Sinne. Deshalb meinen hier einige wohl es gibt keinen Anlass für eine Rettungsgasse. Das sehe ich auch so.
Und ja: Wenn es einen Unfall gegeben hat, wenn es einen Stau gibt (also Schrittgeschwindigkeit oder langsamer) und dann bilden wir doch alle eine Rettungsgasse. Und ja, ich bin auch schon Einsatzfahrzeug gefahren, aber wir müssen nicht aus jedem Mückenstich eine Malariaepedemie machen. 😉😉
Und wenn wir dann mal die Beiträge richtig lesen, steht da auch nicht: Ich mache keine Rettungsgasse, sondern, wie man mit dem PA2 in der Situation umgeht oder umgehen kann. In unserer Region, kann ich so sagen, da hier viele, wie ich, aus der Stauregion No.1 kommen.
Zitat:
@blufi schrieb am 6. Juni 2018 um 18:43:00 Uhr:
Zitat:
@StefanLi schrieb am 6. Juni 2018 um 18:34:43 Uhr:
@HJFI Wie ist das zu verstehen?... ganz einfach, der Elch fährt drüber....
Und das Zeuch prallt ab...
Das sind ja auch stehende Hindernisse, die recht klein sind. Wie soll der PA2 die erkennen? Er erkennt auch keine auf dem Boden liegende Schildkröte. 😁😁