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Piaggio Skipper 125 kaufen ohne Papiere und Schlüssel?

Piaggio Skipper LX 125
Themenstarteram 18. Januar 2022 um 9:28

Moin Leute,

 

ich brauche mal euren Rat. Habe hier jemanden der diesen Roller verkaufen möchte. Der Roller hat keine Papiere und keine Schlüssel. Er Stand 1 Jahr ungerührt am Straßenrand bis die Stadt einen roten Zettel drauf geklebt hat. Der jetzige Besitzer hat bei der Stadt angefragt ob er den Roller haben dürfte, daraufhin durfte er den Roller haben.

Der Roller war natürlich abgemeldet und man konnte daher den eigentlichen Besitzer nicht ausfindig machen.

Er hat ihn dann mitgenommen. Defekt sind die Schlösser und das Helmfach. Ansonsten steht der Roller nicht schlecht da. Motor soll wohl laufen. Er wollte für den Roller 150,-€ habe, die ich dann auf 100,-€ drücken konnte.

Bei Piaggio habe ich angerufen und gefragt was neue Papiere kosten. 97,-€ kostet es wenn ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei mitbringe.

Was meint ihr? Lohnt sich das? Machen muss ich definitiv ein neues Schlosssatz, Helmfach, neue Papiere, TÜV, anmeldung usw.

Kein Plan was noch auf mich zu kommt. 29.616km ist sie gelaufen. Was meint ihr?

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33 Antworten
am 22. Januar 2022 um 22:28

Ich dachte bisher, das man bei der Polizei auch einen Nachweis erbringen muss, das man rechtmäßiger Eigentümer ist.

Entweder durch Kaufbeleg oder Kaufvertrag. Sonst könnte ich mit jedem Fahrzeug da vorstellig werden, wenn ich nur schnell genug bin.

Ich finde das schon seltsam, das der Kollege den Roller von der Stadt wie auch immer bekommen hat nur weil ein roter Aufkleber drauf war. Welche Stadt mag das sein, die so arbeitet?

Aber egal, das eigentliche Thema ist erledigt, weil der Roller nicht mehr zum Verkauf steht..

Das endgültige Ergebnis wäre noch interessant.

Alles weitere sind nur noch Vermutungen und das auslegen und herumwerfen von Gesetzestexten, wo selbst Anwälte in Schweiß kommen. Und dafür ist dieses Forum ausdrücklich nicht da.

Ich sage immer, kaufe kein Fahrzeug ohne Papiere. Soll der Verkäufer sich doch darum kümmern. Der hat sie schließlich verloren oder war selbst so blöd, ein Fahrzeug ohne Papiere zu kaufen.

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 22. Januar 2022 um 23:28:27 Uhr:

 

Ich finde das schon seltsam, das der Kollege den Roller von der Stadt wie auch immer bekommen hat nur weil ein roter Aufkleber drauf war. Welche Stadt mag das sein, die so arbeitet?

Ich auch ,aber man sieht ja an Corona das jeder sein eigenes Süppchen kocht.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 22. Januar 2022 um 21:43:20 Uhr:

 

Aber merken: Die Bescheinigung der Polizei ist nur eine Bescheinigung für den Augenblick (!), dass das Fahrzeug im Moment (!) nicht gesucht wird, sie sagt aber nichts über Eigentumsverhältnisse aus, und die sind bei einem Eigentumserwerb zwingend erforderlich.

Die Bescheinigung ist nie ein "Ruhekissen", um irgendwelche Zweifel zu löschen.

Ich finde die Erklärung von Roadrunner-07 sehr aufschlussreich, da unsereins auch

ab und zu mit fehlenden Fahrzeugbriefen an hysterischen Motorrollern konfrontiert wird.

P.S.: Kleiner Gag, gemeint ist natürlich "historisch" ;)

 

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 22. Januar 2022 um 23:14:22 Uhr:

Stimmt alles bis auf:

die Unbedenklichkeitsbescheingung stellt nicht die Polizei aus,sondern das Strassenverkehrsamt,in besonderen Fällen sogar ein höhergestelltes Amt.

Und du machst einen Fehler ,du gehst grundsätzlich davon aus das dass Fahrzeug gestohlen ist.

Es besteht momentan kein Anlass dazu und bei der alten Mühle wirds auch dabei bleiben,wenn nicht schon eine Meldung besteht.

Das ist ein Irrtum, ich gehe nicht grundsätzlich davon aus, dass das Fahrzeug gestohlen ist.

Ich halte es nur für sehr wichtig, dass man nur über Fahrzeuge verfügt und damit fährt oder etwas darin investiert, bei denen das Eigentum (!) geklärt ist. Und bei einem gefundenen Fahrzeug kann das Eigentum nicht geklärt sein, egal wie alt die Mühle ist (wo will man da eine Grenze ziehen?)!

Eine Bescheinigung, egal ob von Polizei oder SVA, hilft da nie weiter!

Und wenn man damit erwischt wird, und das geklaut sein sollte (die Möglichkeit besteht hier eindeutig, drängt sich sogar auf!), gibt's Ärger wegen Hehlerei, das Fahrzeug wird eingezogen, ohne dass man seine Investitonen für Reparaturen und Instandsetzung ersetzt bekommt.

Ich kenn mich im Strafrecht nicht aus, aber Hehlerei dürfte kein Kavaliersdelikt sein, und als Vorbestrafte/r kann man sich so schon als rollerfahrende/r Schüler/in mit solchen Fahrzeugen seinen Wegen in einige Berufe verbauen.

Das Risiko ist bei solchen wie dem vom Themenstarter beschriebenen Vorgang sehr, sehr hoch. Es muss jeder selbst wissen, ob ihm ein solches Risiko bewußt ist und er das eingehen will. Es muss niemand meine Ratschläge befolgen, aber auf Fallstricke kann man hier im technischen wie wie im rechtlichen Bereich hinweisen, und dass diesen ominösen Bescheinigungen eine besondere, nicht vorhandene Wirkung zugeschrieben werden, kam hier ja wieder sehr deutlich zum Ausdruck.

Ich sehe das Thema damit als ausdiskutiert an.

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