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Piaggio Händler in Köln

Piaggio NRG Reihe 50
Themenstarteram 9. Oktober 2016 um 21:17

Hallo alle zusammen, c:

und zwar habe ich wieder mal paar Fragen:

1) Wo gibt es Piaggio Händler in Köln, die den NRG Power 50 verkaufen?

2) Lassen Händler auch 14 Jährige eine Probefahrt auf dem Händler Grundstück machen? | Müsste man ggf. einen eigenen Helm mitbringen?

Ich habe bereits im Internet gesucht, jedoch nichts passendes gefunden.

Liebe Grüße,

Exolution

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16 Antworten
am 10. Oktober 2016 um 5:40

Wo hast du denn da gesucht ?? Guckst du hier : http://www.lodomez.de/ anrufen und fragen :) :) = Problem geloest :)

Themenstarteram 10. Oktober 2016 um 5:46

Danke vinni,

Ich war auf verschiedene Seiten, die war nicht dabei :D

am 10. Oktober 2016 um 5:52

Zitat:

@Exolution schrieb am 10. Oktober 2016 um 07:46:07 Uhr:

Danke vinni,

Ich war auf verschiedene Seiten, die war nicht dabei :D

Bitte Bitte :) ruf an und frage mal nach :) viel Glueck

Themenstarteram 10. Oktober 2016 um 6:10

Danke werd ich gleich machen :)

Zitat:

@Exolution schrieb am 9. Oktober 2016 um 23:17:50 Uhr:

 

2) Lassen Händler auch 14 Jährige eine Probefahrt auf dem Händler Grundstück machen? | Müsste man ggf. einen eigenen Helm mitbringen?

Wäre sehr fahrlässig, da auch dort die StVO gilt.

Mit 14 darfst du dich bestimmt mal draufsetzen und hupen.

Zitat:

Wäre sehr fahrlässig, da auch dort die StVO gilt.

Gibt es für diese erstaunliche Aussage eine Quelle (Gesetz)?

So viel ich mich erinnere, hat Lodomez keinen öffentlich erreichbaren Platz wie z.B. ein Großmarkt und damit auch keine öffentliche Verkehrsfläche, wo die StVO angewendet werden könnte.

am 11. Oktober 2016 um 10:46

Zitat:

@Aprilia-14 schrieb am 11. Oktober 2016 um 12:44:32 Uhr:

Zitat:

Wäre sehr fahrlässig, da auch dort die StVO gilt.

Gibt es für diese erstaunliche Aussage eine Quelle (Gesetz)?

So viel ich mich erinnere, hat Lodomez keinen öffentlich erreichbaren Platz wie z.B. ein Großmarkt und damit auch keine öffentliche Verkehrsfläche, wo die StVO angewendet werden könnte.

.. und genau deshalb , habe ich dem TE auch diesen Shop / Haendler empfohlen :)

Zitat:

@Aprilia-14 schrieb am 11. Oktober 2016 um 12:44:32 Uhr:

Zitat:

Wäre sehr fahrlässig, da auch dort die StVO gilt.

Gibt es für diese erstaunliche Aussage eine Quelle (Gesetz)?

So viel ich mich erinnere, hat Lodomez keinen öffentlich erreichbaren Platz wie z.B. ein Großmarkt und damit auch keine öffentliche Verkehrsfläche, wo die StVO angewendet werden könnte.

Google es doch selbst.

Ich kenne keinen Auto-,Fahrrad-,Roller- oder Motorradhändler, wo die StVO nicht gilt.

Wenn es bei dem Logometz anders sein sollte, Schande über mein Haupt.

am 11. Oktober 2016 um 11:07

Zitat:

@mrsnow schrieb am 11. Oktober 2016 um 13:01:08 Uhr:

Zitat:

@Aprilia-14 schrieb am 11. Oktober 2016 um 12:44:32 Uhr:

 

Gibt es für diese erstaunliche Aussage eine Quelle (Gesetz)?

So viel ich mich erinnere, hat Lodomez keinen öffentlich erreichbaren Platz wie z.B. ein Großmarkt und damit auch keine öffentliche Verkehrsfläche, wo die StVO angewendet werden könnte.

Google es doch selbst.

Ich kenne keinen Auto-,Fahrrad-,Roller- oder Motorradhändler, wo die StVO nicht gilt.

Wenn es bei dem Logometz anders sein sollte, Schande über mein Haupt.

Der Shop heisst nicht Logometz sondern Lodomez :) aber um ganz sicher zu gehen , habe ich dem Haendler eine E-Mail gesendet :)

Zitat:

Google es doch selbst.

Habe ich. Womit das Thema für mich geklärt und erledigt ist.

StVO gilt auf öffentlich erreichbarem Verkehrsraum (egal, wem er gehört, z.B. auch ein Supermarkt-Parkplatz). Wenn du durch 'ne Hofeinfahrt musst, oder an einem "Privat, Einfahrt verboten" Schild vorbei, oder um Erlaubnis fragen, oder bitten, dass man dir die Schranke hochmacht, ist es nicht öffentlich.

Zitat:

@Aprilia-14 schrieb am 11. Oktober 2016 um 13:12:22 Uhr:

Zitat:

Google es doch selbst.

Habe ich. Womit das Thema für mich geklärt und erledigt ist.

Schön für dich.

Zitat:

Schön für dich.

Ja, sorry für die knappe Formulierung. Ich habe jetzt oben eine Zusammenfassung von dem hinzugefügt, was ich verstanden zu haben glaube.

Das Problem ist ähnlich dem Fahren auf Feldwegen. Wenn man drauf gelangen kann, ist es öffentlich und Testfahren ohne Helm, Zulassung usw. nicht ratsam.

Lodometz hat meiner Erinnerung nach eine Schaufensterfront und ein paar Häuser weiter eine Hofeinfahrt zu seiner Werkstatt. Ob da Platz für "Probefahrten" ist und ob er im Extremfall einem 14jährigen seine erste Fahrt mit einem teuren Roller gestatten würde, weiß ich natürlich auch nicht - wahrscheinlich kommt nach zehn Metern die erste Mauer und bis dahin sollte man Übung in lenken und bremsen erworben haben ;) .

Das sollte auch keine klugscheisserei sein, aber viele Leute denken halt, dass auf der Auffahrt zum Haus oder Geschäft gemacht werden kann was man möchte.

Traurigerweise ist das nicht mehr so wie vor 20 Jahren.

Alleine die Frage, ob Händler 14 jährige Kinder mit einem neuen Roller probefahren lassen, ist doch schon hirnrissig. Egal wo...

Und dann, ob er selbst den Helm mitbringen muss... Irgendwo hört der Spaß doch auch mal auf.

14 Jährige dürfen den Roller in der Preisklasse nicht einmal alleine kaufen...

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 23:03

Guten Abend,

 

@mrsnow ich hab das Gefühl, dass ich von ihnen/dir verspottet werde.

 

Zitat:

@mrsnow schrieb am 12. Oktober 2016 um 00:29:21 Uhr:

[...] Alleine die Frage, ob Händler 14 jährige Kinder mit einem neuen Roller probefahren lassen, ist doch schon hirnrissig. Egal wo...

Und dann, ob er selbst den Helm mitbringen muss... Irgendwo hört der Spaß doch auch mal auf.

14 Jährige dürfen den Roller in der Preisklasse nicht einmal alleine kaufen...

Ich bin zwar 14 Jahre alt aber trotzdem in der Lage Roller zu fahren, um das direkt mal klar zu stellen. Ich bin derzeit auch die Prüfbescheinigung fürs Mofa am machen was meine interesse bestätigt. Zum Helm, es ist doch eine anständige und fürsorgliche Frage die man durchaus stellen kann. Zu guter letzt zum "alleine kaufen". Ich darf durchaus ein Roller selbstständig kaufen. Rechtlich bereits mit dem 6. Lebensjahr. Beim kauf handelt es sich um ein "einmaligen Vertrag". Viele Händler möchten zur absicherung eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten, da man mit 14 nur Teil Geschäftsfähig ist.

 

Zudem finde ich es wirklich eine absolute gemein, mich so zu verspotten zudem noch, das sie/du mich nicht kennen/kennst.

Sollte ich ihren/deinen Text falsch verstanden haben, so entschuldige ich mich natürlich und würde mich um eine Klarstellung freuen.

 

Gute Nacht allen zusammen,

Exolution

 

 

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