Piaggio Händler in Köln
Hallo alle zusammen, c:
und zwar habe ich wieder mal paar Fragen:
1) Wo gibt es Piaggio Händler in Köln, die den NRG Power 50 verkaufen?
2) Lassen Händler auch 14 Jährige eine Probefahrt auf dem Händler Grundstück machen? | Müsste man ggf. einen eigenen Helm mitbringen?
Ich habe bereits im Internet gesucht, jedoch nichts passendes gefunden.
Liebe Grüße,
Exolution
16 Antworten
Ich glaube, Du _hast_ da was falsch verstanden, auch wenn jemand mit einem etwas abfälligen Unterton geantwortet hatte. Von Verspotten sollte keine Rede sein. Zweifel daran zu äussern, ob ein Händler einem Fremden (der kann Schüler oder Rentner sein, oder Rennfahrer, oder ...) einen Roller in die Hand drückt, halte ich für eine legitime Erweiterung der Antwort. Neben dem Risiko, belangt zu werden, falls sich ein Jugendlicher ohne Fahr-Erfahrung gleich bei einem Sturz verletzt, ist die Frage, ob die Händler eine Auswahl Helme bereithalten, die schon auf allen möglichen Köpfen gesessen haben <schauder> . Da würde ich mindestens das Mitbringen oder den Kauf einer Kopfhaube zur Bedingung machen (kostet nur ein paar Euro), wie ich selber sie sowieso, und insbesondere im Sommer, wenn man schwitzt, zur hygienischen Schonung meines eigenen Helms trage.
Und "Klarstellung verlangen" ... mrsnow habe ich weiter oben auch eine rotzige Antwort gegeben <duck> und hab' unaufgefordert nachgebessert, damit's nicht so schlechtgelaunt stehenblieb, aber es gab auch keinen Aufstand. Reden wir doch lieber über Sachen als über Postingstile 😉 . "hört der Spaß auf" - da steht nichts davon, dass der Spaß für _uns_ hier in der Diskussion aufhört, aber garantiert, dass der "Spaß", d.h. die Verkaufsbemühungen, für den Händler das Risiko aus seiner Sicht vielleicht nicht wert sein dürften.
Das mit dem "kaufen können" sehe ich übrigens differenziert. Wenn das noch gilt, was ich mal gelernt habe, gibt es den "Taschengeldparagraphen", wonach ein Kauf durchaus gilt, wenn der Verkäufer davon ausgehen kann, dass der Jugendliche die Kohle dafür von seinen Erziehungsberechtigten zur freien Verwendung gekriegt hatte. Sonst ist so ein Kauf "schwebend unwirksam". Im Extremfall können die Eltern Rückabwicklung verlangen. Das Geld wird beim Händler noch vorhanden sein und das Kind wird es wiederkriegen. Falls die Ware nicht mehr existiert (an der nächsten Ecke geschrottet), guckt der Verkäufer dann in die Röhre!
Also bei einem Fahrzeug, das ja richtig Asche kostet und auf dem man sich auch das Genick brechen kann, wird der Händler nicht automatisch das Einverständnis der Eltern voraussetzen können.
Wie Du das Dilemma lösen kannst, dass Dir vermutlich keiner Vergleichsfahrten mit Rollern ermöglichen wird, weiss ich auch nicht. Auch Lodomez sitzt in einem engen Stadtviertel und hat vermutlich keine 100mtr Rundkurs oder sowas im HInterhof. Vielleicht kannst Du Dich hinter Papa klemmen, dass der Dir einen Roller mietet und Dich auf dem Verkehrsübungsplatz drauf fahren lässt. Argument wäre, dass doch am besten die ersten Meter unter seiner Aufsicht geübt werden statt gleich nach Erhalt des Mofascheins im vollen Stadtverkehr 😉 .
Zitat:
@Aprilia-14 schrieb am 12. Oktober 2016 um 07:34:30 Uhr:
Das mit dem "kaufen können" sehe ich übrigens differenziert. Wenn das noch gilt, was ich mal gelernt habe, gibt es den "Taschengeldparagraphen", wonach ein Kauf durchaus gilt, wenn der Verkäufer davon ausgehen kann, dass der Jugendliche die Kohle dafür von seinen Erziehungsberechtigten zur freien Verwendung gekriegt hatte. Sonst ist so ein Kauf "schwebend unwirksam". Im Extremfall können die Eltern Rückabwicklung verlangen. Das Geld wird beim Händler noch vorhanden sein und das Kind wird es wiederkriegen. Falls die Ware nicht mehr existiert (an der nächsten Ecke geschrottet), guckt der Verkäufer dann in die Röhre!
Also bei einem Fahrzeug, das ja richtig Asche kostet und auf dem man sich auch das Genick brechen kann, wird der Händler die Unterschrift der Eltern mit verlangen.
Ich stimme dir zu.
Vor kurzen Sprach ich mit einer Beraterin von der Verbraucherzentrale. Sie sagte eigentlich nur, dass ich die einverständnis meiner Eltern brauche, logischerweise das Geld und vielleicht auch eine Unterschrift. 🙂
EDIT: Der Taschengeldparagraphen gilt heute nicht mehr, so hab ich es verstanden.