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PGO T-Rex 125 Fahrerflucht
Ahoi,
mein Roller stand an einer Strasse, und beim aus-parken ist jemand voll in meinen Roller geknallt und hat diesen noch gut einen halben Meter geschoben.
Der Verursacher scheint an seinem Mercedes schöne Schrammen an der Heckstoßstange zu haben, da mein Roller viele Lackspuren aufweist.
Aber zur Sache:
Der jenige ist abgehauen und wurde aber von 3 Nachbarn gesehen inkl. Kennzeichen. Polizei war vor Ort. So nun habe ich die Versicherung ausfindig gemacht und diese meinte ich soll in ein Gutachten erstellen lassen.
Heute war ich beim Anwalt (wegen einer anderen Sache) und der meinte naja für Verkleidungsteile ein Gutachten? Da ist das Gutachten ja teurer wie der Roller Wert hat. Dennoch sollte ich mal fragen, das kostet ja nix.
Was meint ihr? Der Roller ist von 2002 und hat 11000km runter Tüv erst einen Monat alt. Es ist ein PGO T-Rex 125. Verkleidungsteile finde ich im Netz so gut wie keine. Jemand verkauft für einen PGO T-Rex 50 Verkleidungsteile. Passen diese?
Naja mal sehen was der Gutachter sagt dazu....
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24 Antworten
Ich tippe mal auf 600,- €
Zitat:
@Xylometazolin schrieb am 3. Januar 2017 um 15:20:07 Uhr:
Gutachten ist da:
Reparaturschaden: 735€ Totalschaden: 550€ Restwert 50€.
Was bekomme ich jetzt?
500€ wenn du ihn behälst, 550€ wenn du ihn weggibst...
Interessant wäre ob du die Plastikteile für den Preis bekommst, die im Gutachten stehen...
Ist doch gut gelaufen.
Geld nehmen, Verkleidungen versuchen zu flicken und dann für 200€ verkaufen.
Irgendwer kauft sowas immer.
Naja bin noch am überlegen was ich mache. Ob fertig machen oder verkaufen. Die Versicherung zahlt bisher nicht :-( Kommen immer blöde fragen zum Zeit schinden :-( Komisch in diesem Cosmos ^^
Zitat:
@Künne schrieb am 23. Januar 2017 um 10:33:25 Uhr:
direkt?
JA :-)
So Geld gibt erstmal nicht. Die Gegnerische Versicherung hat einen Gutachter beauftragt der vom Gegner das Fahrzeug begutachtet hat.
Sein Fazit:
"Ein sehr leichter Kontakt zwischen dem VC-Fahrzeug und dem AST-Roller kann auch technischer Sicht nicht ausgeschlossen werden. Die AST-seitig geltend gemachten Schäden können jedoch hierbei nicht entstanden sein."
Oh man was ein Gutachter. Zum Glück hat die Polizei und mein Gutachter Lackspuren an meinen Roller fotografiert. Das bei einem so "kleinen Schaden" Versicherungen selbst Gutachten in Auftrag geben ist schon der Hammer. Immerhin ist es ja eine Straftat Fahrerflucht und 3 Zeugen haben das beobachtet. Selbst die Aussage vom VN in dem Gutachten es hätte keine Berührung stattgefunden ist schon der Hammer. Wegen so einen Mist kann man nun Klage erheben.
Wenn dein Gutachter oder du auch Kratzer oder Schäden mit aufgeführt haben die nicht zweifelsfrei von diesem Unfall herbei geführt wurden,gibt es diese Retourkutsche.
Sollte der Verursacher nicht geständig sein und auch noch nicht verurteilt ist,kann es leider etwas dauern.
Zeugen und alles was du hast noch mal der Versicherung schreiben und schauen wie sie reagiert.