Pflichtumtausch Führerschein - Auflage Sehhilfe möglich?

Hallo Zusammen.

Bei den diversen Veröffentlichungen zum Pflichtumtausch wird immer wieder versichert, dass die FE-Inhaber keine ärztlichen Untersuchungen nachweisen müssten (ausser für die FE-Klassen bei denen das ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen ist).

Der FE-Inhaber muss sich zum Umtausch durch Vorlage eines Ausweisdokumentes legitimieren. Was, wenn auf dem Bild im Ausweis oder dem obligatorischen biometrischen Passbild die abgebildete Person eine Brille trägt?

Darf die FEB hier "vermuten" dass eine während der Fahrt korrekturbedürftige Sehschwäche vorliegt und ungefragt eine Auflage in den Führerschein eintragen, oder gar ein ärztliche Gutachten fordern?

Danke für Eure Rückmeldung und Grüße
vom Moewenmann

74 Antworten

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 31. August 2023 um 15:36:57 Uhr:


im Inland kann dir nix passieren wenn du den grauen Lappen weiter nutzt.

Mag sein. Dennoch wäre beispielsweise eine im grauen oder rosa "Lappen" eingetragene, noch gültige Fahrerlaubnisklasse 2 für die meisten Anwendungsfälle ohne jeden Wert.

Schon allein, da man mit Vorzeigen des Alt-Führerschein keine Fahrerkarte für digitale Tachographen erhält.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 31. August 2023 um 15:36:57 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 31. August 2023 um 09:43:34 Uhr:


.. was so hier alles geschrieben wird. Fest steht doch, wer vom Geburtsjahr verpflichtet ist, muß sein FS umtauschen.
Die Kriterien hierfür mögen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.
Ich habe ihn schon vor der Verpflichtung umgetauscht, damit ich bei etwaigen Auslandsfahrten keinen Ärger bekomme.

Es ist doch so, bei einer Überziehungszeit des Fühbrerscheinumtausches kann doch auch im Inland folgendes passieren :
Die Polizei hält ein an - Führerschein-/Fahrzeugkontrolle -, da der alte FS "überfällig" ist, vielleicht nicht mehr gilt,
muß man sein Auto stehen lassen, da man nach Gesetzesvorlage keine gültige Fahrberechtigung hat.
.... und dann ?

im Inland kann dir nix passieren wenn du den grauen Lappen weiter nutzt.

Hätte, wenn, aber, vielleicht, gibt es nicht

Tom

... warten wir mal ab, welchen Stellenwert "hätte,wenn, aber, vielleicht " in Zukunft haben werden.

Ich denke, ein Umtausch ist nicht zum Spaß vorgesehen....und wer sich nicht dran hält, kann weiterhin wohl nicht "spaßig" mit seinem Auto durch die Lande ziehen. Was im europäischen Ausland Norm und Verpflichtung ist, wird auch in Deutschland zur gängigen Praxis gelangen.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 30. August 2023 um 20:03:30 Uhr:


Weil ich zum Tausch keine rechtliche Grundlage sehe

An den Ungläubigen:

Rechtliche Grundlage ist die EU Richtlinie 2006/126/EG, in nationales Recht umgesetzt durch Anlage 8e zu §24a ABS II, Satz 1 der FeV.

Man wird zu gegebener Zeit auf dich zukommen. Solange kannst du dich im Glauben wähnen, es gäbe keine rechtliche Grundlage.

Hm, ich habe schon vor 23 jahren meinen grauen lappen auf Plastik umschreiben lassen. U.A. wurde dabei auchC1, C1E und Ce übernommen. Wenn ich in so einem Fahrzeug nun sitze und ihn nicht fristgerecht umtausche scheint do an 01.2026 mehr als nur 10€ (auch in D) zu drohen - richtig?

Wie kriege ich die Brücke zur Sehhilfe geschlagen? ... ich war damals so blöd und habe freiwillig eine Brille nachtragen lassen, leichter Knick in der Pupille den ich heute weniger habe.

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Zitat:

@speedrs4 schrieb am 30. August 2023 um 19:22:49 Uhr:


@MvM

Warum schreibt mich die Behörde nicht persönlich an, das ich bis zum Datum xyz mein Papier Dokument gegen eines aus Plastik tauschen soll ?

Es wäre nach einigen Aussagen hier so einfach.

Tom

Blöde Frage, aber warum verlangst du für den Führerschein etwas, was es für den Ausweis/Reisepass nicht gibt? Auch beim abgelaufenem Ausweis/Reisepass gibt es in einigen Ländern Probleme, die man vor der Abreise recherchieren muss.

Wenn du die Brille brauchst ist das ja auch ok...

Mit einem anderslautendem aktuellen Sehtest kannst du das austragen lassen.

Es geht um das Alter und um das Austellungsdatum des Führerscheins. Alter gilt beim Grauen. Mein FS (seit 1974) wurde mir 2008 das letzte mal geklaut - mein "neuer" FS ist aus 2008 - der muss am 19.01.2029 umgetauscht werden.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 31. August 2023 um 19:13:55 Uhr:


Wie kriege ich die Brücke zur Sehhilfe geschlagen? ... ich war damals so blöd und habe freiwillig eine Brille nachtragen lassen, leichter Knick in der Pupille den ich heute weniger habe.

Eine Sehhilfe kann man ja wieder austragen lassen. Wenn man nur Klasse A oder B hat, reicht ein einfacher Sehtest. Da du aber auch CE hast, brauchst du ein augenärztliches Gutachten. Und nun kommt das Interessante, wenn du für CE nach wie vor eine Brille brauchst, dann zählt diese auch für die Klassen A und B.

Mal anders gefragt - wer mit seiner Brille unglücklich ist - warum lässt er sich mit Brille fotografieren?
Keiner würde Fragen stellen - trägt man Kontaktlinsen. Selbst Schuld am "big problem" also ...
Warum ist das eigentlich überhaupt so wichtig? In meinen Führerscheinen steht seit Jahrzehnten drin "Sehhilfe" aber kein einziges Mal wurde nach einer ärztlichen Untersuchung gefragt und auf meinen derzeitigen Passfotos trage ich auch keine Brille.

Das Problem ist, dass viele Autofahrer, die den Führerschein umtauschen müssen, in einem Alter sind, indem es mit dem grauen Star losgeht. Irgendwann werden dann die Linsen getauscht und die Kurzsichtigkeit wird dann gleich mit korrigiert. Für das Autofahren wird dann keine Brille mehr benötigt.

Wenn dann im Führerschein keine Sehhilfe eingetragen ist, passt alles. Wenn eine eingetragen ist, muss man die Sehhilfe wieder austragen lassen und solange das nicht geschehen ist, muss man ohne Sehhilfe fahren, darf das aber nicht.

Wenn man dann keine Sehhilfe verwendet, kann es ein Bußgeld geben, selbst, wenn man eine Brille mit nur Fenstergläser trägt. Ich zitiere aus einem Antwortschreiben einer Fahrerlaubnisbehörde zu dem Thema:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xyz,

Bezug nehmend auf Ihre E-Mail teilen wir Ihnen mit, dass Sie ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung benötigen. um Ihre Sehhilfe aus Ihrem Führerschein auszutragen, gleichzeitig benötigen Sie ein neues biometrisches Foto, da ein neuer Kartenführerschein bestellt wird.

Zu dem teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Klassen C, CE bereits 2018 abgelaufen sind, um diese weiter zu besitzen, benötigen Sie ebenfalls ein augenärztliches Gutachten.

Eine Brille mit Fenstergläsern zu tragen, obwohl eine Brille in dem Führerschein eingetragen ist, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.

Mit freundlichen Grüßen

Fahrerlaubnisbehörde

Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Einwohnerwesen
Fahrerlaubnisbehörde

(Quellenangabe:

Klick mich

)

Somit wäre es halt von Vorteil, wenn beim Führerscheintausch in dem neuen Führerschein der Hinweis auf Brille oder Kontaktlinse entfällt.

Gruß

Uwe

Hi

Das zum "Pflichttausch" des Fahrerlaubnisdokument grauer oder rosa
Lappen > EU-Richtlinie 2006/126/EG

wer nicht tauscht, zahlt 10,- Euro wenn die Deutsche Staatsmacht
das Ahndet, wenn......... ( im Ausland sieht das anders aus )

Tom

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 11:00:32 Uhr:


Das Problem ist, dass viele Autofahrer, die den Führerschein umtauschen müssen, in einem Alter sind, indem es mit dem grauen Star losgeht. Irgendwann werden dann die Linsen getauscht und die Kurzsichtigkeit wird dann gleich mit korrigiert. Für das Autofahren wird dann keine Brille mehr benötigt.

kann man so generell nicht sagen - die aktuell aufgerufenen Jahrgänge sind für grauen Star eigentlich noch zu jung, ausserdem werden viele Kurzsichtige auch leicht kurzsichtig gelassen, um weiterhin ohne Brille lesen zu können - dann bleibt es bei der Fernbrille zum Autofahren;

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 11:00:32 Uhr:


Wenn dann im Führerschein keine Sehhilfe eingetragen ist, passt alles. Wenn eine eingetragen ist, muss man die Sehhilfe wieder austragen lassen und solange das nicht geschehen ist, muss man ohne Sehhilfe fahren, darf das aber nicht.

Wenn man dann keine Sehhilfe verwendet, kann es ein Bußgeld geben, selbst, wenn man eine Brille mit nur Fenstergläser trägt. Ich zitiere aus einem Antwortschreiben einer Fahrerlaubnisbehörde zu dem Thema:

eigentlich hat fast jeder Mensch wenigstens einen minimalen Astigmatismus - es ist also nicht nötig, eine Brille mit "Fensterglas" zu tragen - schon minimale Werte, und sei es nur eine viertel Dioptrie auf nur einem Auge ist dann auch keine "Fake-Brille" mehr.......

auch der am grauen Star operierte Patient hat ggf. doch noch eine Gleitsichtbrille mit einem Nahteil, auch wenn oben im Fernteil keine Werte vorhanden sind, weil die künstliche Linse kein Sehen in der Nähe ermöglicht (ausser bei MIOL) ;

und ob bei einer Polizeikontrolle ein Ausmessen einer Brille erfolgt, ob diese auch wirklich Gläser mit einer Stärke enthalten, wäre dann auch noch die Frage - manche Polizisten erkennen ja auch nicht, ob KL getragen werden, obwohl das auch anerkannte Sehhilfen sind ;

Ich rate aber auch jedem, ggf. beim Führerscheintausch gleich den Eintrag "Sehhilfen" streichen zu lassen - allerdings sind vielen Leuten die Kosten für ein augenärztliches Gutachten zu hoch, denn das gibt es ja nicht wie gewohnt "auf Kasse".....

Ja, generell stimmt meine Aussage nicht, dass immer bei der grauen Star Operation die Kurzsichtigkeit korrigiert wird. Meist ist es aber so, dass die Weitsichtigkeit so weit fortgeschritten ist, dass eine Lesebrille so oder so gebraucht wird und dann macht es Sinn, die Kurzsichtigkeit mit zu korrigieren.

Wenn man eine graue Star OP hat, hat man danach keine Gleitsichtbrille, sondern muss sie sich erst anfertigen lassen. Wenn bei der OP die Kurzsichtigkeit mit korrigiert wurde, möchte man in der Übergangszeit aber auch Autofahren. Wenn man dann endlich die Gleitsichtbrille hat, ist oft der Führersein auch schon umgeschrieben. Also ist deine Argumentation mit der Gleitsichtbrille hinfällig.

Du hast natürlich recht, die meisten Menschen haben eine leichte Fehlsichtigkeit und auch die graue Star OP kann die Kurzsichtigkeit oft nicht ganz korrigieren. Die von dir genannten 0,25 Dioptrien sind aber so minimal, dass sich kaum einer deswegen eine Brille anschafft. Du schlägst nun ernsthaft vor, nur damit man mit dem noch nicht korrigierten Führerschein fahren zu dürfen, sich extra so eine Brille anfertigen zu lassen? 🙁

Später sind im Falle einer Gleitsichtbrille die 0,25 Dioptrien mit berücksichtigt und die Übergangsbrille mit 0,25 Dioptrien vermodert in der Komode.

Im Übrigen, je nach Tagesverfassung schwankt die Sehstärke des Auges um 0,25 Dioptrien und gar noch etwas stärker.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 14:10:26 Uhr:


Ja, generell stimmt meine Aussage nicht, dass immer bei der grauen Star Operation die Kurzsichtigkeit korrigiert wird. Meist ist es aber so, dass die Weitsichtigkeit so weit fortgeschritten ist, dass eine Lesebrille so oder so gebraucht wird und dann macht es Sinn, die Kurzsichtigkeit mit zu korrigieren.

Altersweitsichtigkeit und Weitsichtigkeit sind nicht dasselbe und Kurzsichtigkeit kann Altersweitsichtigkeit auch nicht ausgleichen; für den FS ist nur die Sehschärfe für die Ferne von Relevanz;

nur wenn ein Patient durch die Staroperation von der Fernbrille befreit wird, gilt das von Dir geschriebene;
ganz viele Menschen tragen aber wegen Astigmatismus oder Altersweitsichtigkeit auch weiterhin eine Brille - trotz Operation; das Austragen ist oftmals nicht erforderlich, viele hatten auch noch nie einen Eintrag, weil bei Erwerb des FS noch irgenwie durchgerutscht;

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 14:10:26 Uhr:


Wenn man eine graue Star OP hat, hat man danach keine Gleitsichtbrille, sondern muss sie sich erst anfertigen lassen. Wenn bei der OP die Kurzsichtigkeit mit korrigiert wurde, möchte man in der Übergangszeit aber auch Autofahren. Wenn man dann endlich die Gleitsichtbrille hat, ist oft der Führersein auch schon umgeschrieben. Also ist deine Argumentation mit der Gleitsichtbrille hinfällig.
so oder so gebraucht wird und dann macht es Sinn, die Kurzsichtigkeit mit zu korrigieren.

erst 6 Wochen, lieber 8 Wo. nach einer Staroperation ist die Anpassung einer neuen Brille sinnvoll - gleiches gilt auch für das Gutachten zum Austragen des Eintrages "Sehhilfen";

für den Fall einer Polizeikontrolle in dieser Übergangszeit kann der Patient seine OP-Berichte/Arztbriefe mit sich führen oder im Falle eines Bußgeldes ein ärztliches Attest besorgen oder das Gutachten nachreichen;

das ist halt aber so ein Spezialfall....

man wartet ja auch 6 Wochen auf das neue Dokument - da gilt dasselbe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 14:10:26 Uhr:


Du hast natürlich recht, die meisten Menschen haben eine leichte Fehlsichtigkeit und auch die graue Star OP kann die Kurzsichtigkeit oft nicht ganz korrigieren. Die von dir genannten 0,25 Dioptrien sind aber so minimal, dass sich kaum einer deswegen eine Brille anschafft. Du schlägst nun ernsthaft vor, nur damit man mit dem noch nicht korrigierten Führerschein fahren zu dürfen, sich extra so eine Brille anfertigen zu lassen? 🙁

nein, das habe ich so nicht vorgeschlagen; das ist nur für diejenigen, die sich nicht um das Austragen des Brilleneintrages kümmern wollen; ansonsten: Augenarzt + Gutachten machen lassen, Dokument ändern;

erfahrungsgemäß bleiben viele auch nach der Staroperation sowieso Brillenträger - und sei es nur wegen des Sehens in der Nähe, wo dann doch ganztägig eine GSB getragen wird, weil es praktischer ist, als ständig die Nahbrille auf- und abzusetzen; dann muss man am Eintrag im FS auch nichts ändern;
es ist auch keine OWI, eine Brille zu tragen, obwohl keine Sehhilfe eingetragen ist....

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 14:10:26 Uhr:


Im Übrigen, je nach Tagesverfassung schwankt die Sehstärke des Auges um 0,25 Dioptrien und gar noch etwas stärker.

gilt für sphärische Werte, nicht für den Astigmatismus.....

Zitat:

@Yaeger schrieb am 1. September 2023 um 14:52:06 Uhr:


gilt für sphärische Werte, nicht für den Astigmatismus.....

Diese Aussage ist nicht korrekt.

Letztlich machte die akute Regelung zur Sehhilfe nur Sinn in den 50-60er Jahren mit den damals üblichen Ein-Sehstärken-Brille. Refraktive Chirurgie gab es nicht und Star-Operation bedeutete Linse raus, sonst nichts, also neue Brille.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 31. August 2023 um 19:13:55 Uhr:


Hm, ich habe schon vor 23 jahren meinen grauen lappen auf Plastik umschreiben lassen. U.A. wurde dabei auchC1, C1E und Ce übernommen.

Handelt es sich bei Dir um Übernahme der Alt-Klasse 2 in die aktuelle Fahrerlaubnisklasse CE?

Oder doch vielmehr um die Eintragungskonstruktion "CE79", sprich: steht die Schlüsselzahl 79 neben CE im Führerschein?

Letzterer Fall stellt ja keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar, sondern eine Erweiterung der C1E Fahrerlaubnis auf eine zulässige Anhängergesamtmasse von 11 Tonnen.

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