Pflichtumtausch Führerschein - Auflage Sehhilfe möglich?
Hallo Zusammen.
Bei den diversen Veröffentlichungen zum Pflichtumtausch wird immer wieder versichert, dass die FE-Inhaber keine ärztlichen Untersuchungen nachweisen müssten (ausser für die FE-Klassen bei denen das ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen ist).
Der FE-Inhaber muss sich zum Umtausch durch Vorlage eines Ausweisdokumentes legitimieren. Was, wenn auf dem Bild im Ausweis oder dem obligatorischen biometrischen Passbild die abgebildete Person eine Brille trägt?
Darf die FEB hier "vermuten" dass eine während der Fahrt korrekturbedürftige Sehschwäche vorliegt und ungefragt eine Auflage in den Führerschein eintragen, oder gar ein ärztliche Gutachten fordern?
Danke für Eure Rückmeldung und Grüße
vom Moewenmann
74 Antworten
Zitat:
@Yaeger schrieb am 1. September 2023 um 14:52:06 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 14:10:26 Uhr:
Ja, generell stimmt meine Aussage nicht, dass immer bei der grauen Star Operation die Kurzsichtigkeit korrigiert wird. Meist ist es aber so, dass die Weitsichtigkeit so weit fortgeschritten ist, dass eine Lesebrille so oder so gebraucht wird und dann macht es Sinn, die Kurzsichtigkeit mit zu korrigieren.Altersweitsichtigkeit und Weitsichtigkeit sind nicht dasselbe und Kurzsichtigkeit kann Altersweitsichtigkeit auch nicht ausgleichen; für den FS ist nur die Sehschärfe für die Ferne von Relevanz; …
Was soll das hier werden, Rabulistik? 🙁
Ich habe nix davon geschrieben (und auch niemand anderes), dass durch die Altersweitsichtigkeit die Kurzsichtigkeit ausgeglichen wird.
Zitat:
…nur wenn ein Patient durch die Staroperation von der Fernbrille befreit wird, gilt das von Dir geschriebene;
Genau davon und nur davon habe ich geschrieben, dass durch bei einer grauen Star Operation oft versucht wird die Kurzsichtigkeit mit zu kompensieren. Natürlich geht das nicht immer. Ich kenne viele Fälle, da wurde das mit Erfolg aber gemacht.
Zitat:
@Yaeger schrieb am 1. September 2023 um 14:52:06 Uhr:
nein, das habe ich so nicht vorgeschlagen; das ist nur für diejenigen, die sich nicht um das Austragen des Brilleneintrages kümmern wollen; ansonsten: Augenarzt + Gutachten machen lassen, Dokument ändern;
Es geht um die Zeit, bis das aus dem Führerschein ausgetragen ist. Wie läuft das mit dem Austragen, kommt da ein Aufkleber auf den Führerschein oder wird eine neuer ausgestellt. Wenn ein neuer ausgestellt wird, wie ist das dann mit dem Fahren in dieser Zeit?
Anscheinend kann man dann ein Bußgeld bekommen, wie die von mir weiter oben zitierte Antwort einer Führerscheinstelle zeigt. Ist das Bußgeld wirklich hinfällig, wenn man nachträglich ein Gutachten liefert oder ist das ein Gut Will des Sachbearbeiters?
Es ist halt besser, wenn man es schafft, dass der Eintrag mit der Sehhilfe im neuen Führerschein nicht mehr auftaucht. In dem Punkt sind wir uns ja einig. 🙂
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 16:25:12 Uhr:
......
Es geht um die Zeit, bis das aus dem Führerschein ausgetragen ist. Wie läuft das mit dem Austragen, kommt da ein Aufkleber auf den Führerschein oder wird eine neuer ausgestellt. Wenn ein neuer ausgestellt wird, wie ist das dann mit dem Fahren in dieser Zeit?
es muss immer ein neues Dokument ausgestellt werden, deshalb hat man auch immer eine gewisse zeitliche Karenz - es gibt keine wirkliche Lösung dafür...
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 1. September 2023 um 16:25:12 Uhr:
Anscheinend kann man dann ein Bußgeld bekommen, wie die von mir weiter oben zitierte Antwort einer Führerscheinstelle zeigt. Ist das Bußgeld wirklich hinfällig, wenn man nachträglich ein Gutachten liefert oder ist das ein Gut Will des Sachbearbeiters?
es ist ganz sicher auch eine OWI, wenn man keine Brille trägt trotz Eintrag - es ist dann v.a. der gute Willen des Polizisten, ob es überhaupt zum Verfahren kommt; deshalb Attest oder OP-Bericht mitführen....
oder gleich 1 Woche postoperativ das Gutachten machen lassen, Zweitschrift mit sich führen und neuen Lappen beantragen - solange nicht fahren....
Die Fahrerlaubnis ist unbegrenzt gültig bis sie dir wegen Delikte entzogen wird.
Ein Austragen der Sehhilfe setzt die Fahrerlaubnis nicht aus, den das alte
Dokument mit Sehhilfe wird erst ungültig, wenn du das neue Dokument
ohne Eintrag der Sehilfe bekommst.
Tom
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 30. August 2023 um 21:42:04 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 30. August 2023 um 20:03:30 Uhr:
Weil ich zum Tausch keine rechtliche Grundlage sehe.Solange ich keine amtliche Aufforderung bekomme nach Paragraph sowieso "müssen sie den Umtausch durchführen", tausche ich nix
Tom
Oh, ein Held .....
Lange keiner mehr hier gewesen.. 😁
Das hat weniger mit Heldentum als vielmehr der Fähigkeit zum selbstständigen Denken zu tun.
Die Notwendigkeit zum Tausch wird nicht schlüssig begründet.
Von daher darfst du mich auch gerne als Held sehen, denn auch ich werde einen Teufel tun und diese Beutelschneiderei mitmachen.
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Zitat:
Zu dem teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Klassen C, CE bereits 2018 abgelaufen sind, um diese weiter zu besitzen, benötigen Sie ebenfalls ein augenärztliches Gutachten. .....Landeshauptstadt Düsseldorf
Hier fehlt mir der Hinweis, wie lange die Ruhephase ist. Da Düsseldorf und damit NRW, beträgt sie derzeitig 7 1/2 Jahre ab dem Datum aus 2018 gerechnet, danach ist die Klasse CE erloschen und kann nicht mehr erteilt werden.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 1. September 2023 um 17:06:40 Uhr:
Die Fahrerlaubnis ist unbegrenzt gültig bis sie dir wegen Delikte entzogen wird.
Nicht für alle Führerscheinklassen! 😉
Einen Hinweis hatte ich schon gegeben, scheint aber nicht bekannt zu sein:
Zitat:
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ....
Wenn es darauf ankommt, spielt es keine Rolle ob eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen ist oder nicht! Wenn ich sie brauche und sie ist in bestimmten Situationen nicht da, wo sie hingehört, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Den Alten grauen und rosafarbenen bei Klasse 2 gibt's ja schon seit Jahrzehnten nicht mehr, also ist dieser Hinweis eher unsinnig
Man muss auch nicht ewig wiederholen
Tom
Zitat:
@Demogantis schrieb am 1. September 2023 um 18:40:21 Uhr:
Hier fehlt mir der Hinweis, wie lange die Ruhephase ist. Da Düsseldorf und damit NRW, beträgt sie derzeitig 7 1/2 Jahre ab dem Datum aus 2018 gerechnet, danach ist die Klasse CE erloschen und kann nicht mehr erteilt werden.
Sorry, das habe ich falsch formuliert. Nach Ablauf der Ruhephase ist die Fahrerlaubnis erloschen, danach kann natürlich eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, nur muss man die Führerscheinklasse neu erwerben, also wieder Fahrschule und Prüfung.
Beim ADAC steht eigentlich alles drin was beim Umtausch durchgeführt wird ( wenn das richtig ist )
Tom
Zitat:
@Demogantis schrieb am 1. September 2023 um 18:40:21 Uhr:
Hier fehlt mir der Hinweis, wie lange die Ruhephase ist. Da Düsseldorf und damit NRW, beträgt sie derzeitig 7 1/2 Jahre ab dem Datum aus 2018 gerechnet, danach ist die Klasse CE erloschen und kann nicht mehr erteilt werden.
Hast Du zufällig einen Hinweis, wie lange diese Ruhephase im Bundesland Bayern währt?
Hintergrund der Frage: meine CE-Fahrerlaubnis ruht seit November 2022 und ich möchte diese (spätestens) im November 2025 - mit Verlängerung meiner derzeit gültigen DE-Fahrerlaubnis - wieder aufleben lassen.
Bekomme ich da Probleme mit der Führerscheinstelle im Landratsamt?
Leider habe ich keine Kenntnis, welche Fristen in Bayern zu beachten sind, aber dies kannst du ja in der Führerscheinstelle erfragen. Mir ist die Frist auch nur bekannt, da ich seit 25 Jahren alle fünf Jahre die entsprechenden Klasse erneuere und der gute Mann auf der Führerscheinstelle mich beim letzten Mal darauf aufmerksam gemacht, dass es diese Ruhefrist gibt und ich praktisch eigentlich nur alle 12 1/2 Jahre die Führerscheinverlängerung machen brauche, wenn ich nicht aktiv fahre, die Klassen aber erhalten möchte. Damit erspart man sich die Kosten.
Beispiel: Im Jahr 2015 für fünf Jahre verlängert, man darf Fahrzeuge der Klasse führen bis zum Ablauf 2020, man verzichtet auf die Verlängerung und nun tritt die Ruhephase ein, man darf keine Fahrzeug der Klassen führen, erspart sich aber die Kosten der Verlängerung, 2027 lasse ich die Klassen aufleben und darf wieder Fahrzeuge der Klassen für fünf Jahre führen.
Bemerkenswert war für mich und deshalb ist es auch hängen geblieben, die krumme Frist von 7 1/2 Jahren und das es Ländersache ist und jedes Bundesland andere Fristen hat.
Zitat:
Versäumen Sie die Führerscheinverlängerung oder entscheiden Sie sich gar wissentlich dagegen, dürfen Sie keine Fahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugklassen mehr fahren. Allerdings können Sie sich auch nach Ablauf der Frist den Lkw-Führerschein jederzeit wieder verlängern lassen.
Während Sie früher nach etwa zwei Jahren dabei zumeist erneut fahrpraktische Lehrstunden absolvieren mussten, genügen heutzutage in aller Regel die üblichen Unterlagen, um den Lkw-Führerschein zu verlängern. Die Frist, ab der davon ausgegangen werden kann, dass Sie nicht mehr ausreichend praktische Übung im Umgang mit den tonnenschweren Fahrzeugen haben, liegt derzeit bei zirka sieben Jahren. Allerdings bleibt die Entscheidung über die benötigte Nachweise der ausstellenden Führerscheinstelle überlassen. Wollen Sie den Lkw-Führerschein verlängern, können Module zur Praxisschulung stets verlangt werden.
Für die nützlichen Infos danke ich Euch, @Demogantis & @9891
Zitat:
@Demogantis schrieb am 2. September 2023 um 12:42:33 Uhr:
Zitat:
Die Frist, ab der davon ausgegangen werden kann, dass Sie nicht mehr ausreichend praktische Übung im Umgang mit den tonnenschweren Fahrzeugen haben, liegt derzeit bei zirka sieben Jahren.
Nachvollziehbar. Doch der Vorbehalt, ich käme aus der praktischen Übung im Umgang mit LKW, griffe in meinem Fall (berufl. Lenken von Bussen verschiedener Gefäßgrößen) eh nicht so recht. Besagte sieben Jahre Ruhephase ("um den Dreh"😉 der Fahrerlaubnis sind IMO ohnehin ein respektables Zeitpolster.
Zitat:
@Rigero schrieb am 1. September 2023 um 15:56:45 Uhr:
Handelt es sich bei Dir um Übernahme der Alt-Klasse 2 in die aktuelle Fahrerlaubnisklasse CE?
Oder doch vielmehr um die Eintragungskonstruktion "CE79", sprich: steht die Schlüsselzahl 79 neben CE im Führerschein?
Jo. ...
Zitat:
Letzterer Fall stellt ja keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar, sondern eine Erweiterung der C1E Fahrerlaubnis auf eine zulässige Anhängergesamtmasse von 11 Tonnen.
... 79(C1E >12000kg, L </= 3)
https://www.lra-ebe.de/dox/media.aspx?...
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 30. August 2023 um 17:04:27 Uhr:
... die Dauer von Beantragung und Erhalt (Umtausch des FS) dauert i.d.R. 4 bis 6 Wochen.
Bei meiner Frau hat es keine 2 Wochen gedauert bis er im Briefkasten war ... ungefähr genausolang hat es aber gedauert in einer täglichen Terminergatterungsschelife einen Termin beim StVA zu bekommen.
... und nein, in Essen geht das nicht bei Bürgerämtern.