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Pflichtumtausch Führerschein - Auflage Sehhilfe möglich?

Themenstarteram 30. August 2023 um 9:43

Hallo Zusammen.

Bei den diversen Veröffentlichungen zum Pflichtumtausch wird immer wieder versichert, dass die FE-Inhaber keine ärztlichen Untersuchungen nachweisen müssten (ausser für die FE-Klassen bei denen das ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen ist).

Der FE-Inhaber muss sich zum Umtausch durch Vorlage eines Ausweisdokumentes legitimieren. Was, wenn auf dem Bild im Ausweis oder dem obligatorischen biometrischen Passbild die abgebildete Person eine Brille trägt?

Darf die FEB hier "vermuten" dass eine während der Fahrt korrekturbedürftige Sehschwäche vorliegt und ungefragt eine Auflage in den Führerschein eintragen, oder gar ein ärztliche Gutachten fordern?

Danke für Eure Rückmeldung und Grüße

vom Moewenmann

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74 Antworten

Nein, mit oder ohne Brille, das Bild muß nur neusten Datum sein.

Das ist grade ein heißdiskutiertes Thema.

Viele Führerscheinstellen nutzen die Gelegenheit um ärztliche Untersuchungen oder eine MPU zu fordern, wenn sie Hinweise auf gesundheitliche Mängel erhalten. Das können neben Sehproblemen auch Diabetes, Bluthochddruck oder andere Befindlichkeiten sein.

Deshalb sollte man selbst seine körperlichen Nachteile natürlich ernst nehmen, der Führerscheinstelle aber so wenig wie möglich freiwillig mitteilen. Ansonsten hat man lebenslang regelmäßige Nachweise oder halt Eintragungen im Führerschein am Hals.

Eine Brille auf einem Passbild ist natürlich ein Hinweis. Wer leiht sich schon eine Brille für ein Passbild, wenn er keine hat und benötigt?

Von selbst dürfen und werden sie das jedoch nicht in den neuen Führerschein eintragen.

Durch die Presse ging zum Beispiel folgender Fall:

https://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/ploetzlich-pappe-weg-millionen-autofahrern-droht-beim-fuehrerschein-umtausch-teure-ueberraschung_id_202615886.html

Der alte in neu umzutauschende Führerschein ist nicht bei der Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt) sondern über

die zuständige Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Ich musste (in Niedersachsen) direkt zur Führerscheinstelle. Der TÜV Nord schreibt dazu:

Zitat:

Der Führerschein kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnsitzes umgetauscht werden.

Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgerbüro sein.

siehe

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerschein-umtauschen/

Mein Tip !

Nicht umtauschen

Tom

Kann man machen bis man zum ersten Mal erwischt wird. Das kostet aktuell wohl nur 20,00 Euro. Nachdem man erwischt wurde wird man aber (sofern man altersmäßig dran ist) gezwungen.

Ich wage auch zu bezweifeln dass die Strafe so gering bleibt falls der fehlende Umtausch zum Massenphänomen wird.

Zur Zeit kann man das ohne großes Risiko so handhaben.

Wer altergemäß noch nicht von der Umtauschpflicht betroffen ist, kann trotzdem in Österreich darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Führerschein ungültig ist. Grund: Dort gibt es die Vorschrift, dass der Inhaber anhand des Fotos erkennbar sein muß.

Das Dokument entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen hat aber weiterhin Gültigkeit weil eben die Zuteilung der Fahrerlaubnis ein Leben lang gültig ist. Ausser sie wurde entzogen und hat kein Dokument verfügbar.

Österreich vollkommen uninteressant wer da nicht hin fährt.

Tom

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 30. August 2023 um 12:50:30 Uhr:

 

auch Diabetes, Bluthochddruck oder andere Befindlichkeiten sein.

Wie erlangt die Führerscheinstelle Kenntniss davon,dass ich Bluthochdruck habe?

Dass dort eine Schnittstelle zur elektronischen Krankenakte angedacht ist, habe ich noch nicht gehört.

pIch habe meinen alten FS in einen Neuen mit neuen Passbild in der Stadtverwaltung - Bürgerbüro (NRW) umgetauscht , obwohl ich hätte es vom Geburtsjahrgang hätte noch nicht brauchen. Nur wenn man ins Ausland fährt mit dem Alten könnten Schwierigkeiten auftauchen.

Der Neue trägt eine Zeitdauer von 15 Jahren.

Zitat:

Wie erlangt die Führerscheinstelle Kenntniss davon,dass ich Bluthochdruck habe?

Indem du das selbst mitteilst, zum Beispiel auf dem Fragebogen / Antrag zum Führerscheinumtausch.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 30. August 2023 um 16:44:59 Uhr:

pIch habe meinen alten FS in einen Neuen mit neuen Passbild in der Stadtverwaltung - Bürgerbüro (NRW) umgetauscht , obwohl ich hätte es vom Geburtsjahrgang hätte noch nicht brauchen. Nur wenn man ins Ausland fährt mit dem Alten könnten Schwierigkeiten auftauchen.

Der Neue trägt eine Zeitdauer von 15 Jahren.

Krankheiten oder andere Prüfmerkmale bleiben hierbei unberücksichtigt bzw. werden nicht erhoben !

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 30. August 2023 um 15:18:46 Uhr:

Kann man machen bis man zum ersten Mal erwischt wird. Das kostet aktuell wohl nur 20,00 Euro. Nachdem man erwischt wurde wird man aber (sofern man altersmäßig dran ist) gezwungen.

Ich wage auch zu bezweifeln dass die Strafe so gering bleibt falls der fehlende Umtausch zum Massenphänomen wird.

Zur Zeit kann man das ohne großes Risiko so handhaben.

Durch die Masse der umzutauschenden Führerscheine hinken die meisten Führerscheinstelle eh hinterher, trotz zusätzlich eingestellten Personal und der Möglichkeit den Antrag bei Bürgerämtern/EMA stellen zu können.

Wenn die aber mal auf Stand sind, wird der Umtausch dann mit kostenpflichtiger Aufforderung durchgesetzt.

... die Dauer von Beantragung und Erhalt (Umtausch des FS) dauert i.d.R. 4 bis 6 Wochen.

... und wer in Pflicht steht, ihn umtauschen und es nicht tut, muß sein Auto vielleicht stehen lassen.

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