Pflichtumtausch Führerschein - Auflage Sehhilfe möglich?
Hallo Zusammen.
Bei den diversen Veröffentlichungen zum Pflichtumtausch wird immer wieder versichert, dass die FE-Inhaber keine ärztlichen Untersuchungen nachweisen müssten (ausser für die FE-Klassen bei denen das ab dem 50. Lebensjahr vorgesehen ist).
Der FE-Inhaber muss sich zum Umtausch durch Vorlage eines Ausweisdokumentes legitimieren. Was, wenn auf dem Bild im Ausweis oder dem obligatorischen biometrischen Passbild die abgebildete Person eine Brille trägt?
Darf die FEB hier "vermuten" dass eine während der Fahrt korrekturbedürftige Sehschwäche vorliegt und ungefragt eine Auflage in den Führerschein eintragen, oder gar ein ärztliche Gutachten fordern?
Danke für Eure Rückmeldung und Grüße
vom Moewenmann
74 Antworten
Quatsch
Was steht den im alten grauen Dokument drin ?
Vorname Nachname die Listen Nr. und ein Passbild
!
Da steht weder aktuelle Adresse um überhaupt heraus zu finden wo der Fahrerlaubnis Besitzer nach Jahrzehnten wohnt.
Mein Geburtsdatum ist durch den Knick im Dokument nicht lesbar.
Wenn die Behörde nach körperlichen Einschränkungen fragt und man in die Liste fällt welche eine extra Untersuchung erfordert, hat man die A Karte gezogen.
Doch, doch…das steht beides im alten grauen Lappen drin. Geburtsdatum und Wohnort samt Straße, Adresse.
Hab extra nochmal nachgesehen.
PS: Mein Geburtstag steht gut lesbar drin… hab den Lappen nie geknickt immer glatt in Brieftasche aufbewahrt.
Die letzten 30 Jahre nur noch selten wirklich mitgeführt…
Mein Wohnort ist noch immer der gleiche wie 1983,
die Auflage mit Brille zu fahren, hat man mir auch damals schon verpasst…
Von dem her bin ich ganz entspannt.
Lediglich das Passbild, da muss ich zugeben, das scheint jemand anderes zu sein. 🙂.
Hab ich korrigiert !
Tom
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Ich auch… 🙂. Ergänzt…
Die ausstellende Behörde damals zb Hamburg kann ja nicht wissen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis irgendwann nach München gezogen ist, wo der aktuelle Wohnsitz ist.
Eine Recherche mit der aktuellen Datenschutz Verordnung wo sich die Person befindet wäre unmöglich und somit kann nur öffentlich zum selbstständigen tausch aufgefordert werden.
Eine Anfrage an die Zulassungsbehörde sagt über die Fahrerlaubnis nix aus, den ein Pkw kann auch ohne Fahrerlaubnis zugelassen werden.
Tom
Wer für die Fahrtauglichkeit eine Sehhilfe benötigt, wird diese auch tragen. Daher spricht auch nichts dagegen, dass diese im Führerschein steht. Als Brillenträger hat man auch eine Ersatzbrille dabei, daher kann das Vorhalten einer Ersatzbrille auch kein Argument sein. Wer für die Fahrtauglichkeit eine Sehhilfe benötigt und diese nicht trägt, kommt vielleicht mit 315c StGB in Berührung.
Es gab ja mal Zeiten, da konnte die Sehhilfe nur für bestimmte Führerscheinklassen eingetragen werden. Klasse eins und drei ohne Sehhilfe, Bundeswehr BCE D F mit Brille, BCE als Klasse 2 umgeschrieben ohne Sehhilfe, D umgeschrieben mit Sehhilfe und dann irgendwann die Zusammenlegung aller Klassen mit Sehhilfe, da es nicht mehr anders möglich ist und alle 5 Fahre gibt es wegen CE und D eh einen neuen Führerschein!
Die Führerscheinstellen haben wie die Zulassungsstellen einen LMR Zugang.
Umzug hindert nicht daran,zum Umtausch aufgefordert zu werden.
Bei uns, Landkreis Gießen, kann man den Umtausch digital beantragen. Da fragt niemand nach Krankheiten.
Und warum tun sie das nicht ? und nutzen die Medien dazu !
Tom
Wer nur mit Brille fahren kann, sollte auch nichts dagegen haben, dass dieselbe eingetragen ist. Ohne sieht er ja eh nichts...
Ich weiss, wovon ich rede - ich hatte grauen Star, der konnte nur durch mehr Dioptrien in den Griff bekommen werden, ohne Brille wäre Autofahren nicht mehr möglich gewesen.
Seit 3 Monaten habe ich neue Linsen und wieder 100% Sehfähigkeit (brauche also nur noch eine Computer- und eine Lesebrille, ab einem Meter ist alles wieder gestochen scharf), hätte eine Sehhilfe im Schein gestanden, könnte ich sie jetzt wieder austragen lassen.
Zitat:
Bei uns, Landkreis Gießen, kann man den Umtausch digital beantragen. Da fragt niemand nach Krankheiten.
Bei meinem Antrag wurde ich auch nicht nach Krankheiten gefragt. Genau so wenig bei Anträgen, die ich im Internet gefunden habe.
Ich kann auch nicht nachvollziehen auf welchem Weg einige Führerscheinstellen an die Daten kommen. Aber es kommt wohl vor.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 30. August 2023 um 15:18:46 Uhr:
Kann man machen bis man zum ersten Mal erwischt wird. Das kostet aktuell wohl nur 20,00 Euro. Nachdem man erwischt wurde wird man aber (sofern man altersmäßig dran ist) gezwungen.Ich wage auch zu bezweifeln dass die Strafe so gering bleibt falls der fehlende Umtausch zum Massenphänomen wird.
Zur Zeit kann man das ohne großes Risiko so handhaben.
Glaub mir, es wird zum Massenphänomen, weil die wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden (aktuell) gering ist. Ich kann mir vorstellen, dass 2033 die allgemeinen Verkehrskontrollen zunehmen, wenn sich rausstellt, dass man damit leicht Geld verdienen kann.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 30. August 2023 um 15:00:11 Uhr:
Mein Tip !Nicht umtauschen
Tom
Mein Tip: Keine allgemeinen Tips geben. 😉
Im Ausland können die Strafen ganz anders aussehen, als in Deutschland.
Da ist der Tip besser ohne Brille den Führerschein verlängern zu lassen, oder beim nächsten Bild Kontaktlinsen zu tragen.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 30. August 2023 um 17:26:01 Uhr:
Was steht den im alten grauen Dokument drin ?...
Wenn die Behörde nach körperlichen Einschränkungen fragt und man in die Liste fällt welche eine extra Untersuchung erfordert, hat man die A Karte gezogen.
Das Dokument ist nur ein Stück Paier, BZW. Plastik. Die Daten sind gespeichert, und können eingesehen werden.
Warum schreibt mich die Behörde nicht persönlich an, das ich bis zum Datum xyz mein Papier Dokument gegen eines aus Plastik tauschen soll ?
Es wäre nach einigen Aussagen hier so einfach.
Tom
Warum tauschst Du nicht von selbst um, wenn Du weißt, dass Du dran bist.
Und keine Sorge, wenn Du es nicht tust, wirst Du schon irgendwann angeschrieben werden.
Wenn nur die Hälfte von selbst kommt, bleibt der Verwaltung und damit den Steuern zahlenden Bürgern einiges an Kosten erspart.