Pflicht bzw Aufpreis von Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfern

Hallo,
Seit 1990 ist ja mindestens eine Nebelschlussleuchte Pflicht. Aber warum Nebelscheinwerfer nicht? Ich habe schon oft gehört, dass es daran liegt dass man selber seine Geschwindigkeit anpassen kann. Jedoch ist bzw mir dieses Argument nicht ganz schlüssig. Angenommen ich fahre jetzt bei extrem dichtem Nebel mit einem Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer und habe die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Ich muss extrem langsam fahren. Zeitgleich kommt hinter mit einer der viel zu schnell fährt angerast bzw angefahren uns fährt mir hinten rein, weil er trotz der Nebelschlussleuchte sehr spät erst reagieren konnte . Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern Hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:25:39 Uhr:


Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht.

Doch, tun sie. Vor allem bei nasser Fahrbahn.

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 23. Juni 2016 um 07:07:16 Uhr:



Und du glaubst, dass Millionen Autofahrer sich irren? Das NSW überbewertet sind?
Wenn du nach dem Einschalten nichts siehst musst du mal zum Augenarzt!
Oder sieh zu, dass deine nSW mal richtig eingestellt werden und das richtige Leuchtmittel drin ist.

Ich kann solch eine Stänkerei nicht ab. Also hör auf mit mir über so was zu diskutieren.
Mir geht es immer nur um sachliche Themen. Spar dir deinen Text, wenn du nichts zur Sache beitragen kannst.

Lies dir mal deinen Post durch. Dann merkst du vielleicht, warum ich so reagiert habe. Mein Licht ist korrekt eingestellt. Nebenbei ist die Meinung hier offensichtlich zweigeteilt. Also erspar mir deine Besserwisserei. Ich habe meinen letzten Sehtest vor 2 Monaten gehabt. Du wahrscheinlich vor 20 . Genau so dämlich ist der Hinweis mit dem richtigen Leuchtmittel.

Genießt doch einfach mal das schöne Wetter.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 23. Juni 2016 um 10:19:03 Uhr:


Das müsste dann beim normalen Abblendlicht aber auch der Fall sein?!?

Abblendlicht ist genau so hell wie die Nebelscheinwerfer. Das Licht wird aber auf eine größere Fläche verteilt. Daher blendet es beim Entgegenkommen für eine längere Stecke, es blendet aber nicht so stark.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 23. Juni 2016 um 16:50:46 Uhr:



Zitat:

@Lagebernd schrieb am 23. Juni 2016 um 07:07:16 Uhr:



Und du glaubst, dass Millionen Autofahrer sich irren? Das NSW überbewertet sind?
Wenn du nach dem Einschalten nichts siehst musst du mal zum Augenarzt!
Oder sieh zu, dass deine nSW mal richtig eingestellt werden und das richtige Leuchtmittel drin ist.

Ich kann solch eine Stänkerei nicht ab. Also hör auf mit mir über so was zu diskutieren.
Mir geht es immer nur um sachliche Themen. Spar dir deinen Text, wenn du nichts zur Sache beitragen kannst.

Lies dir mal deinen Post durch. Dann merkst du vielleicht, warum ich so reagiert habe. Mein Licht ist korrekt eingestellt. Nebenbei ist die Meinung hier offensichtlich zweigeteilt. Also erspar mir deine Besserwisserei. Ich habe meinen letzten Sehtest vor 2 Monaten gehabt. Du wahrscheinlich vor 20 . Genau so dämlich ist der Hinweis mit dem richtigen Leuchtmittel.

Du selbst sagst, es wäre egal ob du die NSW einschaltest, du würdest nichts besser sehen.
Du hast behauptet, NSW haben nur 5W.
Deshalb die berechtigte Frage, ob da was nicht stimmt? Mit deinen NSW oder mit deinen Augen? Oder mt deinem Wissen um NSW.
Bleib doch mal bei den Tatsachen! Jeder hier kann doch deine Kommentare nachlesen!

Grundsätzlich machen NSW nunmal Sinn. Wenn man sie falsch oder gar nicht benutzt ist das immer noch die Sache jedes Einzelnen.

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Zitat:

@WRatte schrieb am 21. Juni 2016 um 23:59:08 Uhr:


Ich würde kein Fahrzeug ohne NSW (die tiefen!) mehr nehmen. Das hat mehrere Gründe für mich.
Bei schlechter Sicht (bspw. Regen und Dunkelheit) wird einerseits das Sichtfeld verbreitert, was für mich die Wahrnehmung der Linien am Boden direkt vor dem Fahrzeug erleichtert. Bei meinem einzigen Fahrzeug ohne NSW habe ich dafür teilweise das Fernlicht trotz der Reflektionen verwenden müssen. Bei Starkregen habe ich sonst teilweise den Verlauf der Straße erraten müssen.
Des weiteren sind meine Augen nach einer Fahrt bei schlechten Bedingungen deutlich müder ohne NSW, ich vermute mal, das liegt daran, dass der Übergang zwischen der Dunkelheit und der Helligkeit der Scheinwerfer ansonsten deutlich "härter" ist.
Bei Nebel hingegen sehe ich nur einen Vorteil, wenn die Hauptscheinwerfer nicht benötigt werden, da durch die Reflektionen sonst zu viel Störstreuung ist. Nachdem dies aber nicht einzeln schaltbar ist, bringt dies nichts. Das Argument des TE kann ich daher nicht teilen.

Kauf Dur ein Auto mit einem modernen Lichtsystem!
Dann braucht es keine Blender-Nebelscheinwerfer bei Regen und Dunkelheit (?) mit denen Du anderen Verkehrsteilnehmern auf den Wecker (Blendung!) gehst.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Du kannst doch die Nebelscheinwerfer auch betreiben, wenn nur Standlicht an ist?

Zitat:

@CV626 schrieb am 23. Juni 2016 um 13:18:50 Uhr:


Ganz selten bringen NSW tatsächlich was. Nämlich dann, wenn die Nebelsuppe so dicht ist, dass das Abblendlicht Eigenblendung verursacht.

In diesem Fall sieht man (auch nachts) mehr, wenn man das ABL aus- und die NSW einschaltet.

Hallo,

und genau nachts darf man nicht mit Nebelscheinwerfern alleine fahren. Abblendlicht muss nachts immer an sein.

§17 Absatz 3 StVO klärt darüber auf:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ich habe die entscheidenden zwei Worte gefettet. NSW und Standlicht bezieht sich auf "am Tage".

Grüße,

diezge

Nein!

Der erste Satz sagt aus, das wenn es Tagsüber Regnet, Schneit oder Nebelig ist, das Abblendlicht einzuschalten ist. Der zweite sagt das nur wenn es Regnet, Schneit oder Nebelig ist, Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen. Fahr mal durch eine wirklich dicke Nebelsuppe und schalte mal von Abblendlicht + NSW auf Standlicht + NSW um. Du wirst einen riesengroßen Unterschied erkennen bzw. den Straßenverlauf überhaupt erst richtig erkennen. Die Absicherung nach hinten ist gegeben weil auf Standlicht auch immer die hintere Beleuchtung aktiv ist und man im beschrieben Szenario eh die NSL angeschaltet hätte.

Gerade bei Fahrzeugen mit Xenon und / oder LED Beleuchtung muss man noch eher die NSW aktivieren weil der höhere Blau Anteil dieser Lichttechniken zu einer noch stärkeren Eigenblendung führt. Rötliches Licht, wie es von Glühbirnen ausgesendet wird, wird längst nicht so stark Reflektiert.

Nur um das nochmal deutlich zu machen:

Ich spreche hier aus selbst gemachten Erfahrungen bei wirklich dicker Nebelsuppe mit Sichtweiten von teilweise unter 10 Metern und nicht leichtem Dunst!

Ich hab gelbe Nebelscheinwerfer, find ich auch nicht schlecht. Mein persönlicher Eindruck jedenfalls, denn ein direkter Vergleich mit identischem Nebel, Auto, weißen NebelSW ist natürlich verdammt schwierig.

Zitat:

@diezge schrieb am 24. Juni 2016 um 08:59:16 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 23. Juni 2016 um 13:18:50 Uhr:


Ganz selten bringen NSW tatsächlich was. Nämlich dann, wenn die Nebelsuppe so dicht ist, dass das Abblendlicht Eigenblendung verursacht.

In diesem Fall sieht man (auch nachts) mehr, wenn man das ABL aus- und die NSW einschaltet.

Hallo,

und genau nachts darf man nicht mit Nebelscheinwerfern alleine fahren. Abblendlicht muss nachts immer an sein.

§17 Absatz 3 StVO klärt darüber auf:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ich habe die entscheidenden zwei Worte gefettet. NSW und Standlicht bezieht sich auf "am Tage".

Grüße,

diezge

Das dumme an der ganzen Sache ist, dass der Regen-/Lichtsensor, sofern am Auto vorhanden ist, diesen §17 Absatz 3 nicht programmiert bekam. Oft genug verlassen sich viele VT auf "ihren" Sensor, nur begreift dieser es nicht, dass er bei Nebel tagsüber doch mal das Licht einschalten könnte!

Hallo ttru74,

mir gings darum, dass dieser Absatz verbietet, nachts nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren. Auch bei Nebel nicht.

Grüße,

diezge

Sorry, hatte mich auf den § bezogen....
Schönes Wochenende!

diezge,

sorry, da hast du glaube ich was falsch verstanden, wie surfkiller20 schon festgestellt hat.

Aber selbst wenn es so wäre, dann würde ich im Zweifelsfall lieber mit Standlicht+NSW was sehen als mit ABL gegen eine undurchdringliche Nebelwand fahren. Selbst wenn ich damit eine Strafe riskieren würde. Die mir aber sicher kein vernünftig denkender Polizist aufbrummen würde.

In Schweden ist es übrigens sogar AUSDRÜCKLICH VERBOTEN, NSW und ABL gleichzeitig an zu haben - auch bei Nacht. Der schwedische Gesetzgeber hat anscheinend begriffen, dass diese Kombination im Grunde genommen unsinnig ist.

Zitat:

@diezge schrieb am 24. Juni 2016 um 13:47:09 Uhr:


Hallo ttru74,

mir gings darum, dass dieser Absatz verbietet, nachts nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren. Auch bei Nebel nicht.

Grüße,

diezge

das tut er aber nicht. Er sagt nur:

1. Bei Nebel muss mit ABL gefahren werden.
2. Wenn man 2 NSW hat, reicht aber auch Standlicht + NSW

Nirgendwo steht, dass Standlicht +NSW bei Nacht nicht ausreicht.

Wenn überhaupt, kann man mit dem Paragraphen argumentieren, der bei Dunkelheit ABL vorschreibt. Möglicherweise ist da die Gesetzeslage tatsächlich etwas unklar. Aber wie schon gesagt: Wenn ich ohne ABL mehr sehe, dann bleibt das ABL aus. Punkt.

Zitat:

@diezge schrieb am 24. Juni 2016 um 08:59:16 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 23. Juni 2016 um 13:18:50 Uhr:


Ganz selten bringen NSW tatsächlich was. Nämlich dann, wenn die Nebelsuppe so dicht ist, dass das Abblendlicht Eigenblendung verursacht.

In diesem Fall sieht man (auch nachts) mehr, wenn man das ABL aus- und die NSW einschaltet.

Hallo,

und genau nachts darf man nicht mit Nebelscheinwerfern alleine fahren. Abblendlicht muss nachts immer an sein.

§17 Absatz 3 StVO klärt darüber auf:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ich habe die entscheidenden zwei Worte gefettet. NSW und Standlicht bezieht sich auf "am Tage".

Grüße,

diezge

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Das hättest auch besser noch markierte, danach ist es Nachts nämlich auch erlaubt das Abblendlicht auszuschalten...

Zitat:

@CV626 schrieb am 24. Juni 2016 um 13:53:08 Uhr:


Wenn überhaupt, kann man mit dem Paragraphen argumentieren, der bei Dunkelheit ABL vorschreibt. Möglicherweise ist da die Gesetzeslage tatsächlich etwas unklar. Aber wie schon gesagt: Wenn ich ohne ABL mehr sehe, dann bleibt das ABL aus. Punkt.

Auch das funktioniert nicht, denn eine spezielle Regelung hebelt immer die allgemeine Regelung aus.
Allgemein muss mit Abblendlicht bei Dunkelheit gefahren werden, im Spezialfall (Nebel etc.) darf dieses unterbleiben.

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