Pflicht bzw Aufpreis von Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfern

Hallo,
Seit 1990 ist ja mindestens eine Nebelschlussleuchte Pflicht. Aber warum Nebelscheinwerfer nicht? Ich habe schon oft gehört, dass es daran liegt dass man selber seine Geschwindigkeit anpassen kann. Jedoch ist bzw mir dieses Argument nicht ganz schlüssig. Angenommen ich fahre jetzt bei extrem dichtem Nebel mit einem Fahrzeug ohne Nebelscheinwerfer und habe die Nebelschlussleuchte eingeschaltet. Ich muss extrem langsam fahren. Zeitgleich kommt hinter mit einer der viel zu schnell fährt angerast bzw angefahren uns fährt mir hinten rein, weil er trotz der Nebelschlussleuchte sehr spät erst reagieren konnte . Bei einem Fahrzeug mit Nebelscheinwerfern Hätte ich so ein Problem ja nicht , da ich dank der kleinen Nahfeldausleuchtung noch etwas schneller fahren könnte, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. Juni 2016 um 09:25:39 Uhr:


Nebelscheinwerfer blenden eben gerade nicht.

Doch, tun sie. Vor allem bei nasser Fahrbahn.

116 weitere Antworten
116 Antworten

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 25. Juni 2016 um 21:09:26 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 24. Juni 2016 um 08:59:16 Uhr:


Hallo,

und genau nachts darf man nicht mit Nebelscheinwerfern alleine fahren. Abblendlicht muss nachts immer an sein.

§17 Absatz 3 StVO klärt darüber auf:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ich habe die entscheidenden zwei Worte gefettet. NSW und Standlicht bezieht sich auf "am Tage".

Grüße,

diezge

Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Das hättest auch besser noch markierte, danach ist es Nachts nämlich auch erlaubt das Abblendlicht auszuschalten...

Hallo,

das "am Tage" bezieht sich auf den ganzen Absatz! Am Tage erlaubt bedeutet im Umkehrschluss nachts verboten.

Beispiel:
Wenn Du ein Schild siehst "Parken von 08:00 - 18:00 erlaubt", bedeutet das, dass Parken von 18:00 - 08:00 verboten ist.

Ich weiß, schwer zu verstehen aber ist nunmal so.

Grüße,

diezge

Ich hab mal ne andere Frage : Bis zu welcher "Nebel - Sichtweite " haben Bi-xenon -scheinwerfer einen Vorteil?

Ist es evtl schwer zu verstehn, weil es nicht stimmt?

Ist von 8 -18 Uhr parken erlaubt, so ist es durch dieses Schild nicht automatisch von 18 - 8 Uhr verboten. Wieso auch? Auserhalb dieser Zeiten gilt ganz normal die StVO und wenn von da nichts dagegen spricht kannste dann auch parken. Zwar blöd ausgeschildert, aber das ist nicht dein/mein Problem.

Das am Tage ist deutlich auf das zusätzliche Fahren am Tage bei schlechter Sicht mit Licht verbunden ist, zeigt doch schon die Position im Text + der deutliche Hinweis das auch NSW und Begrenzungsleuchten ausreichen. Soll das nachts anders sein, so muß man das auch schreiben. Aber so ist auch Nachts NSW und Standlicht legal.

Zitat:

@diezge schrieb am 27. Juni 2016 um 19:13:59 Uhr:



das "am Tage" bezieht sich auf den ganzen Absatz! Am Tage erlaubt bedeutet im Umkehrschluss nachts verboten.

Auch wenn die deutsche Sprache schwer ist, es tut genau das nicht. Warum sollte es?

Nebenbei: Der Gesetzgeber ist zwar manchmal nicht ganz optimal aufgestellt, aber er regelt bestimmt nicht, dass man bei Tageslicht die Nebelscheinwerfer statt des Abblendlichts einschalten darf, denn das wäre total schwachsinnig und überflüssig.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Fahrzeugfan99 schrieb am 27. Juni 2016 um 19:22:02 Uhr:


Ich hab mal ne andere Frage : Bis zu welcher "Nebel - Sichtweite " haben Bi-xenon -scheinwerfer einen Vorteil?

Eigentlich gar keinen Vorteil, die Frage ist nur wann der Nachteil zu groß wird. Je heller ein Scheinwerfer umso mehr Licht kann auch reflektiert werden was dich dann blendet. Das "Bi" sagt ja nur aus das er auch Fernlicht über Xenon realisiert. Und das ist bei Nebel ja gar nicht zu gebrauchen.

Ich habe allerdings maximal eine Situation im Jahr erlebt wo mir NSW gefehlt haben. Und ich fahre eigentlich seid 12 Jahren viel.

Mit 18 habe ich sie viel (und falsch) genutzt, später obwohl sie vorhanden waren kaum. Seid ca 2 Jahren fahre ich ohne und vermisse auch nix.

@Bochumer81 : Aber eigentlich müssten/sollten doch Xenon - scheinwerfer gerade weil das Licht heller ist nicht mehr reflektieren wie die deutlich dunkleren Halogenscheinwerfer. Man sagt doch auch nicht unbegründet, dass das Xenolicht gebündelt wird, da es so hell ist.

Hab bei meinem '89er BMW auch schon Linsenscheinwerfer (H1, nix Xenon, Eigenblendung (weil Hauptscheinwerfer = hoch angebaut) deswegen auch da. Tiefe NebelSW (angenehm gelb und auch mit (breiter) Linse übrigens) an + nur Standlicht, dann isses meist besser).
Kommt aber immer drauf an, wie dick der Nebel ist und wie hoch über der Straße, ob man ordentlich untendrunter durch leuchten kann.
Wenn die "Suppe" nicht sooo dicht ist, kann man durchaus auch die Hauptscheinwerfer anlassen für bessere Sicht. Muß man immer wieder neu ausprobieren, was momentan grad besser ist.

Alle Scheinwerfer sind gebündelt vom Licht. Schaltest du eine Glühlampe ohne Refektor an, ist das Licht ungebündelt. Ein Scheinwerfer hat einen Refektor und leuchtet nur nach vorne, egal ob Xenon, Led, Halogen, oder ne normale Bilux.

Was allerdings variieren kann ist das Streulicht. Aber da sehe ich einen Xenon Scheinwerfer auch nicht unbedingt über einen Linsenscheinwerfer für Halogen.

Reflektiert allerdings der Hauptlichtstrom im Nebel (bzw überdeckt wie ein Lichtfinger die Straße) ist heller = schlechter. Einfacher Vergleich. Kein Licht -> keine Reflektion, wenig Licht (zB Kerze) -> wenig Reflektion, mehr Licht (Halogen) -> ...

Wenn man das Licht potenziell 40m weit werfen will, dann wird viel mehr reflektiert, als wenn es nur 4m weit soll. Zumindest wenn ein Reflektor wie Nebel vorhanden ist. Eigentlich ganz einfach.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 27. Juni 2016 um 20:20:35 Uhr:



Zitat:

@Fahrzeugfan99 schrieb am 27. Juni 2016 um 19:22:02 Uhr:


Ich hab mal ne andere Frage : Bis zu welcher "Nebel - Sichtweite " haben Bi-xenon -scheinwerfer einen Vorteil?

Eigentlich gar keinen Vorteil, die Frage ist nur wann der Nachteil zu groß wird. Je heller ein Scheinwerfer umso mehr Licht kann auch reflektiert werden was dich dann blendet. Das "Bi" sagt ja nur aus das er auch Fernlicht über Xenon realisiert. Und das ist bei Nebel ja gar nicht zu gebrauchen.

Stimmt nicht wirklich... Durch den hohen Blauanteil des Xenon-Lichts entsteht bei den genannten Witterungsbedingungen mehr Streulicht im Vergleich zu Halogen-Licht. Das verkürzt die Sichtweite und der Kontrast wird schwächer. Daher waren früher die Nebelscheinwerfer gelb, bis jemand der Meinung war, dass alle Scheinwerfer weiß leuchten müssen...

Ich würde noch nicht mal sagen, dass Xenon heller ist. Mit der Zeit lässt die Leuchtkraft nach. Irgendwann sind die Lampen sogar etwas dunkler als Halogen.

Zitat:

@MvM schrieb am 28. Juni 2016 um 04:58:39 Uhr:



Stimmt nicht wirklich... Durch den hohen Blauanteil des Xenon-Lichts entsteht bei den genannten Witterungsbedingungen mehr Streulicht im Vergleich zu Halogen-Licht. Das verkürzt die Sichtweite und der Kontrast wird schwächer. Daher waren früher die Nebelscheinwerfer gelb, bis jemand der Meinung war, dass alle Scheinwerfer weiß leuchten müssen...

An dieser Aussage stimmt ja gar nichts!

Erstens gab es nie eine Zeit, zu der alle NSW gelb waren. Und wenn doch, dann war das mit Sicherheit lange bevor Xenon-Licht erfunden wurde.

Zweitens dürfen NSW nach wie vor auch gelb sein. Nur gelbes Abblendlicht gibt es heutzutage nirgendwo auf der Welt mehr, auch nicht in Frankreich.

In meinem Autofahrerleben hatte ich bisher einmal wirklich starken "schneenebel" /schneegestöber und da haben die NSW mehr gebracht als das Ablendlicht, sonst eigentlich noch nie. Wenn dann ist nur eine minimale verbesserung möglich. Deswegen sind mir NSW auch ziemlich egal. ich nutze sie aber manchmal in der dämmerung zusammen mit standlicht, damit sie nicht "einrosten" -auch wenn das ein bisschen peinlich und "möchtegern" aussehen kann. Dann ist es angenehm das man nur kurzes lichtbündel hat.

Dass man die Lebensdauer von Scheinwerfern durch Benutzung verlängern kann wäre mir neu...

Aber stimmt, Situationen, in denen NSW was bringen, sind SEHR selten.

Bei RICHTIG DICKER Nebelsuppe bei Dunkelheit, wenn das normale ABL schon Eigenblendung verursacht - da reden wir natürlich von Sichtweiten DEUTLICH unter 50 Meter - dann ist man allerdings froh, NSW zu haben. Da sieht man dann mit NSW wenigstens überhaupt was.

Abgesehen davon benutze ich die NSW ab und zu auch mal beim Einparken bei Dunkelheit. Die NSW leuchten ja auch etwas in die Breite, da sieht man je nach örtlichen Gegebenheiten tatsächlich im Bereich direkt vor dem Auto ein wenig mehr. (Ja, mir ist klar, dass das streng genommen verboten ist)

= das Abbiegelicht für Arme . . . aber warum nicht, wenn's hilft.
Verboten oder nicht, immer noch besser als in unbekannter Gegend irgenwo hängenzubleiben.

Zitat:

@MvM schrieb am 28. Juni 2016 um 04:58:39 Uhr:


Ich würde noch nicht mal sagen, dass Xenon heller ist. Mit der Zeit lässt die Leuchtkraft nach. Irgendwann sind die Lampen sogar etwas dunkler als Halogen.

Das stimmt einfach nicht, zumindest nicht so pauschal.
Ja, Leuchten lassen mit der Zeit nach, das gilt sowohl für den Scheinwerfer, wie auch für das Leuchtmittel. Und das gilt für alle Technologien, da werden nicht nur Halogen und Xenon betroffen sein, sondern auch moderne LED´s.
Ich habe damals meine Xenonbrenner nach gut 200tkm gewechselt und konnte keinen merkbaren Unterschied feststellen. Heute fahre ich ein klar neueres Auto (Bj. und Kilometer), aber das selbe Modell mit Halogen. Das Licht ist eindeutig schlechter, also dunkler.

Deine Antwort
Ähnliche Themen