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Knöllchen aus der Schweiz. Gültig in Deutschland?

Themenstarteram 25. April 2015 um 15:30

Hallo,

heute bekam ich einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz. Darin wird mir vorgeworfen 9 km/h zu schnell gefahren zu sein. Auf dem Bescheid ist kein Foto.

Meine Frage: ist der Bescheid in Deutschland gültig? Wie sollte man sich am besten verhalten?

Gruß,

Robert

Beste Antwort im Thema

Nur kurz:

"aus Prinzip" hällt man sich in der Schweiz an die geltenden TL. Und wenn's einen erwischt, zahlt man aus Prinzip auch (die Mentalität hier - jeder weis um Messtoleranzen die abgezogen werden, und das die Blitzkästen nicht "ohne Grund" losgehen)...

Wenn's um das Prinzip "in Deutschland gilt aber" geht, wie bsp. dass das Foto dabei sein muss:

In der Schweiz wird das Foto vom Blitzkasten erst dann "beigefügt", wenns vor Gericht geht. Da kann man dann sein "so seh ich beim Fahren aus"-Gesicht sehen...

...natürlich wirds vor Gericht um einiges teurer; da wird dann aus einer 60 Franken Busse schnell mal eine 3000Franken-Sache, denn die Gerichtskosten sind mitzutragen...

Oh äh - Knöllchen wegwerfen würde ich nicht mehr machen; denn dank der letzten "Viasecura-Etappe" im 2014 wurde das Verkehrsrecht so pervertiert, das ein nichtbezahltes Bussgeld zu einer Gerichtsverhandlung mit Verurteilung in Abwesenheit führen kann... Sprich: man kassiert einen Schuldspruch. Und im Gegensatz zum Knöllchen landet so ein Schuldspruch auch im deutschen "Führungszeugnis" (oder wie das bei euch heisst), weil so ein Urteil nichts mehr mit Busse, sondern einer Strafe zu tun hat...

Ja, das System ist pervertiert worden... Aber so sind nunmal jetzt eben die Regeln. Also ich würde bezahlen - allemal klüger als eine Vorstrafe "aus Prinzip" zu kassieren...

(übrigens ist das mit dem Gerichtsurteil eine Folge der "Zechpreller", die sagten "wir zahlen die Bussgleder aus der Schweiz nicht" und Staaten, die entsprechende Abkommen nur einseitig umsetzten (wie Deutschland *) -> ViaSecura beinhaltet mehr als nur "Raserdelikte")

(* deutsche Bussgelder können dank Vertrag in der CH eingetrieben werden, umgekehrt wurde das verhindert... Bedankt euch in Berlin, das die schweiz. Regierung nun zu so einem Instrument greiffen musste...)

Eben, das System wurde pervertiert. Aber jeder, der Schlupflöcher sucht und ausnutzt, führt im Endeffekt dazu, das diese Perversion noch viel grösser wird.

Also, TE, tu' bitte allen die auf schweizer Strassen sind den Gefallen, und bezahl. Sei froh hat's dich auf der AB erwischt - 60 Franken, das geht noch. Das ist verschmerzbar. Innerorts wärens 250 Franken gewesen...

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Bezahlen!

Ja, definitiv bezahlen.

Damit geht man jedem weiteren Ärger aus dem Weg. Einfach als Lehrgeld verbuchen und bei der nächsten Fahrt in die Schweiz die zHG konsequenter einhalten.

Auch, wenn das Bussgeld in D vielleicht nicht durchsetzbar wäre( eventuell von hinten geblitzt z.B.), dürftest die nächsten Jahre nicht mehr in die Schweiz fahren.

Bei 9 km/h zu schnell ist das Bussgeld immer noch bezahlbar, denke ich mal. Ohne Gebühren schätze ich mal so 60-70 € ? Ob man dafür auf die Barrikaden steigen will, muss jeder selbst wissen.

Zitat:

@robertnac schrieb am 25. April 2015 um 17:30:57 Uhr:

Meine Frage: ist der Bescheid in Deutschland gültig?

Der Bescheid muß in Deutschland überhaupt nicht gültig sein. Schließlich wurde das Verkehrsdelikt in der Schweiz begangen und somit das Bußgeld folgerichtig von den schweizer Behörden erhoben.

Die schweizer radarkästen blitzen von vorne und von hinten. Und 9 km/h zu schnell bist wo gefahren. Innerorts/ausserorts/Autobahn. Innerorts kann das schon mal bis zu 250 FRanken kosten. Das schmerzt dann natürlich schon etwas.

Ich würde es bezahlen. Ich arbeite in der schweiz und hab nen arbeitskollegen von deutschland. Den hat es auch geblitzt und der hat auch einmal nicht bezahlt. Dann kam die überraschung. Er bekam nochmals einen brief zur aufforderung der zahlung und natürlich wurde es dann noch teurer. Also an deiner stelle würde ich es zahlen um weiteren ärger zu vermeiden.

Desweiteren kann dir passiern das wenn du nicht zahlst und du das nächste mal an der grenze kontrolliert wirst das du einreiseverbot bekommst. Du wirst im computer vermerkt.

 

grüße

chris

Wenn du weiteren Ärger und zusätzliche Kosten vermeiden willst solltest du bezahlen.

Wenn nicht solltest du die nächsten Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen.

Themenstarteram 25. April 2015 um 20:51

Ich bin in einem Tunnel auf der Autobahn wohl geblitzt. Strafe ist 60CHF. Mir geht's hier mehr ums Prinzip. Ich meine, ich bin maximal 85 km/h gefahren ( erlaub waren 80 km/h ) Ich war überhaupt überrascht, dass es geblitzt hat. So können einfach etwas behaupten und verschicken, finde ich dreist.

Ein Blackbox im Auto habe ich natürlich nicht ;-) Bei einer Kontrolle am Straßenrand wäre das für mich anders.

Gruß,

Robert

am 25. April 2015 um 21:11

Es geht ums Prinzip? Um welches? Und bist du 100% sicher nicht mehr als 85 km/h gefahren zu sein? Hand ins Feuer?

am 25. April 2015 um 21:20

Zitat:

@robertnac schrieb am 25. April 2015 um 22:51:59 Uhr:

Ich bin in einem Tunnel auf der Autobahn wohl geblitzt. Strafe ist 60CHF. Mir geht's hier mehr ums Prinzip. Ich meine, ich bin maximal 85 km/h gefahren ( erlaub waren 80 km/h ) Ich war überhaupt überrascht, dass es geblitzt hat. So können einfach etwas behaupten und verschicken, finde ich dreist.

Ein Blackbox im Auto habe ich natürlich nicht ;-) Bei einer Kontrolle am Straßenrand wäre das für mich anders.

Gruß,

Robert

Moin,

die Schweizer sind das glücklichste Volk der Erde, dpa letzte Woche,

da nützt auch keine blackbox,

die sind unabhängig, haben ihre eigenen Vorschriften,

fangen meist mit "eidgenössischen Fähigkeiten..... (EFG) an,

vergiss alles, zahl einfach,

und meide diese glücklichen!

schönen Gruß

 

Zitat:

@robertnac schrieb am 25. April 2015 um 22:51:59 Uhr:

Ich bin in einem Tunnel auf der Autobahn wohl geblitzt. Strafe ist 60CHF. Mir geht's hier mehr ums Prinzip. Ich meine, ich bin maximal 85 km/h gefahren ( erlaub waren 80 km/h ) Ich war überhaupt überrascht, dass es geblitzt hat. So können einfach etwas behaupten und verschicken, finde ich dreist.

Ein Blackbox im Auto habe ich natürlich nicht ;-) Bei einer Kontrolle am Straßenrand wäre das für mich anders.

Gruß,

Robert

Aus Prinzip? Wie an der Wursttheke - darfs ein wenig mehr sein?

80 = 80 und nicht 85 oder 83 oder 87, die haben sicher die Toleranz schon abgezogen und wenn die gewollt hätten, dass du 85 fährst dann hätten sie auch 85 auf das Schild geschrieben.

Ich verstehe die herumeierei wegen solcher Lappalien nicht.

Kommt mir vor wie:

Ja ich bin schwanger - aber nur ganz wenig :D

am 26. April 2015 um 3:37

Tach!

Dass die Schweizer mit ihrer Verkehrsregelung und -überwachung schon lange im bereich des Schwachsinns angelangt sind, muss man nicht weiter diskutieren.

Du hast nun folgende Möglichkeiten:

- falls Du in den nächsten Jahren nicht mehr in die Schweiz reisen willst / musst: werfe das Ticket weg.

- falls Du sehr häufig in die Schweiz reisen musst und das Ticket extrem teuer ist: melde Dein Auto vor der nächsten Reise in die Schweiz mit neuer Nummer auf Deine Frau um.

- falls Du öfter mal in die Schweiz reisen musst und das Ticket kostet 60 CHF: zahlen.

M. D.

am 26. April 2015 um 4:35

Da kann man noch was ueber die Auslaenderliste lesen ;) http://www.badische-zeitung.de/.../...e-auslaenderliste--69432276.html

Darf man die in Deutschland auch so nennen?:D

umsonst blitzt ds radar ned. auf diese messboxen werden um die 6 km/h toleranz abgezogen. das heist du bist weitaus schneller gefahren.

wenn es 80 waren was erlaubt sind und du mit abzug um 9 km/h zu schnell warst. Dann warst du mit ca. 100km/h unterwegs. wenn du lt. deinen tacho ca. 100 km/h gehabt hast dann hast du lt. gps echte 95 drauf gehabt. Dann wird die messtoleranz von ca. 6 km/h abgezogen und unterm strich bleibt genau das übrig was dir in rechnung gestellt wird.

Du kannst sagen was du willst. Aber mit 85 bist du sicher nicht gefahren. Ich fahre 1000 km in der woche auf schweizer autobahnen. Und das kann ich dir mit sicherheit sagen. Wegen 5 km/h zu schnell blitzen die dinger nicht. Erst ab ca. 10 km/h blitzen sie.

Ich liebe die autofahrer die zu schnell fahren und dann entweder der technik, dem wetter, oder sonst was die schuld geben. Einfach bezahlen und fertig.

Zitat:

@robertnac schrieb am 25. April 2015 um 22:51:59 Uhr:

Ich bin in einem Tunnel auf der Autobahn wohl geblitzt. Strafe ist 60CHF. Mir geht's hier mehr ums Prinzip. Ich meine, ich bin maximal 85 km/h gefahren ( erlaub waren 80 km/h ) Ich war überhaupt überrascht, dass es geblitzt hat. So können einfach etwas behaupten und verschicken, finde ich dreist.

Ein Blackbox im Auto habe ich natürlich nicht ;-) Bei einer Kontrolle am Straßenrand wäre das für mich anders.

Gruß,

Robert

und wenn du lt tacho mit 85 km/h gefahren bist, dann bist du mit allen abzüge unter dem erlaubten tempolimit. Merkst was.... Es wird peinlich

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