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Personenbezogener Behindertenparkplatz gegen Knöllchen vorgehen

Themenstarteram 12. November 2019 um 18:57

Hallo Leute,

 

ich kenne ein Pärchen und beide sind körperlich behindert. Beide haben vor einem halben Jahr angefangen immer mehr Schmerzschübe zu bekommen und benötigen mittlerweile Hilfe bei der Müllentsorgung. Ich fahre dreimal die Woche mittags in meiner Pause hin und bringe deren Mülltüten zum schwer zugänglichen Container. Die Wohnung ist glücklicherweise nicht weit weg von meinem Büro.

Der Herr hat einen Personenbezogenen Behindertenparkplatz und hat mir angeboten, dass ich mich in diesen paar Minuten die ich da bin einfach auf seinen Parkplatz stellen kann, da er tagsüber ja sowieso arbeiten ist und ich bei diesem miesen Wetter nicht unbedingt bis zu 500 m weit weg parken muss.

Seit einem halben Jahr mache ich das schon und habe mich noch nie auf seinen Parkplatz gestellt, aber mittlerweile hat er recht und das Wetter ist teilweise echt mies und kalt ??

Ich lebe in Berlin und stehe oft im Parkverbot, aber NIE auf Behindertenparkplätzen. Manchmal gibt es monatelang keine Knöllchen und manchmal auch mal drei in einem Monat ?? also es gleicht sich eigentlich ganz gut aus ?? ich widerspreche nie und bezahle einfach, da das Knöllchen dann ja gerechtfertigt ist.

Sagen wir ich habe einen richtig miesen Tag und will wirklich keine 500 m bis zur Haustür gehen und parke einfach mal schnell auf seinem Parkpaltz. Ds Ordnungsamt sieht innerhalb dieser 2-3 Minuten mein Auto auf dem Parkplatz ohne Ausweis und schreibt mir ein Knöllchen. Kann ich gegen dieses Knöllchen vorgehen? Irgendwie mit einem Dreizeiler mit Erklärung des Herren und einer Kopie seines Behindertenausweises oder so etwas ähnliches vielleicht. Ich meine er bietet es mir ja selber an diese paar Minuten auf seinen Parkplatz zu stehen, weil wir uns zeitlich nicht überschneiden würden.

Diesem einen ganz bestimmten Knöllchen würde ich aber gerne widersprechen, wenn es mal soweit sein sollte. Wie stehen meine Chancen?

Sagen wir der Widerspruch Klapp, wie sieht es dann bei einem wiederholten Verstoß aus? Muss ich mit schlimmeren Konsequenzen rechnen?

Danke Euch schon mal für eure Antworten

Viele Grüße

SamSam

Beste Antwort im Thema

Da darf ein Fahrzeug nur stehen, wenn der originale blaue Parkausweis mit der passenden Ausweisnummer gut sichtbar ausgelegt ist. Die Ausnahmeerlaubnis wird nur von der Behörde erteilt und ist ausschließlich an die Person des Erlaubnisinhabers geknüpft.

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Zitat:

@Beisszange schrieb am 8. Dezember 2019 um 11:22:21 Uhr:

TE: du darfst da nicht parken. Da führt kein Weg dran vorbei. Gesetze sind nun mal Gesetze.

Auch wenn die Absicht durchaus löblich ist!

Vielleicht ÖPNV oder Taxi? Sonst müssen deine Bekannten mal einen Vorschlag machen. Vielleicht kann man den Parkplatz ja für 2 Kennzeichen freigeben?

Es ist doch nicht für bestimmte Kennzeichen freigegeben, sondern für bestimmte Parkausweise.

Der TE wird dort nicht halten dürfen, aber vielleicht die Frau des Parkausweisbesitzers. Leider gab es dazu bis jetzt keine Antwort vom TE, ob er nachgefragt hat.

Was ist eigentlich so schwer zu verstehen, das auf einem Behindertenparkplatz , welcher eine Nummer hat nur der Berechtigte parken darf.

Das sich manche einbilden, das sie dort parken dürfen weil sie einen Parkausweis haben.

Dies ist für mich nicht nachvollziehbar.

Einbildung ist auch eine Bildung

Zitat:

@teddybehindert schrieb am 02. Jan. 2021 um 11:10:52 Uhr:

Das sich manche einbilden, das sie dort parken dürfen weil sie einen Parkausweis haben.

Der TE war seit über einem Jahr nicht mehr hier, den erreichst Du nicht mehr...

am 2. Januar 2021 um 14:41

Zitat:

@SamSam09 schrieb am 12. November 2019 um 19:57:00 Uhr:

...

Der Herr hat einen Personenbezogenen Behindertenparkplatz und hat mir angeboten, dass ich mich in diesen paar Minuten die ich da bin einfach auf seinen Parkplatz stellen kann, da er tagsüber ja sowieso arbeiten ist...

...na dann kann man den Parkplatz durch eine entsprechende zeitliche Einschränkung (Zusatzbeschilderung) auch problemlos tagsüber für alle freigeben.

Tagsüber das goße P (Parken für alle) und z.B. von 18:00 Uhr bis 6:00Uhr Parkverbot freigegeben für Anwohnerausweis mit Nr.... ;)

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. Januar 2021 um 15:41:14 Uhr:

...na dann kann man den Parkplatz durch eine entsprechende zeitliche Einschränkung (Zusatzbeschilderung) auch problemlos tagsüber für alle freigeben.

Tagsüber das goße P (Parken für alle) und z.B. von 18:00 Uhr bis 6:00Uhr Parkverbot freigegeben für Anwohnerausweis mit Nr.... ;)

Dann müsste der Parkplatzbesitzer der Stadt seinen Urlaubsplan vorlegen. Dann braucht er den Parkplatz auch tagsüber. Das gleiche gilt für Krankentage. Wenn er vereist könnte man sogar ganztägig dort parken...

Ich glaube, dass der Aufwand einfach zu groß für die Stadt ist.

am 5. Januar 2021 um 13:13

Das sollte auch eher der Wink mit der Zaunlatte sein, dass man wenn der Herr Behinderte / Bedürftige meint von der Allgemeinheit zugestandene Privilegien großzügig nach dem eigenen Gutdünken weiterverteilen / weitergeben zu müssen durchaus auch einmal darüber nachdenken muß, diese Privilegien auf den tatsächlich benötigten Bedarf zusammen zu streichen.

Wobei ich das mit dem Urlaubsplan nicht so ganz verstehe... ich denke auch einem Behinderten ist zwischendurch entsprechendes eigenes Engagement zuzumuten z.B. indem er zwischendurch / im Ausnahmefall -zumal wenn er Urlaub und damit Zeit hat- auch mal ohne diesen Parkplatz auskommt.

Denn selbst mit dieser zeitlichen Einschränkung hat er ja erstmal kein Problem, wenn er morgens nicht auf Arbeit fährt und das Auto den kompletten Tag über stehen bleibt...

Genau genommen könnte man die Zeit sogar noch weiter auf die Ankunftszeit einschränken... z.B. 18:00 bis 22:00Uhr... dem Auto ists ja, sobald es abgestellt ist egal, ob der Parkplatz über die komplette Zeit ein "Behindertenparkplatz" ist oder ob der sich während der Standzeit in einen normalen Parkplatz verwandelt... ein Behinderter mit Parkausweis, darf ja durchaus auch auf normalen Parkplätzen parken.

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. Januar 2021 um 14:13:11 Uhr:

Denn selbst mit dieser zeitlichen Einschränkung hat er ja erstmal kein Problem, wenn er morgens nicht auf Arbeit fährt und das Auto den kompletten Tag über stehen bleibt...

Genau genommen könnte man die Zeit sogar noch weiter auf die Ankunftszeit einschränken... z.B. 18:00 bis 22:00Uhr... dem Auto ists ja, sobald es abgestellt ist egal, ob der Parkplatz über die komplette Zeit ein "Behindertenparkplatz" ist oder ob der sich während der Standzeit in einen normalen Parkplatz verwandelt... ein Behinderter mit Parkausweis, darf ja durchaus auch auf normalen Parkplätzen parken.

Als ob es bei einem Behinderten nur die Arbeit gäbe um das Auto zu benutzen. Z.B. für Arzt- oder Therapeutenbesuche, Einkäufe, etc.. Bei Urlaub daheim, macht man vielleicht auch mal einen kleinen Ausflug oder besucht Freunde. Auch Abends spät könnte man vielleicht von einer Freizeitaktivität wie Kino oder Restaurantbesuch zurückkommen.

Desweiteren ist die Erreichbarkeit des Parkplatz nicht nur eine Zeitfrage. Zum einen können besondere Erfordernisse der Parkplatzgröße/-beschaffenheit nötig sein, z.B. neben die Tür muss ein Rollstuhl passen, der Kofferraum muss gut zugänglich sein, damit Hilfsmittel verstaut werden können. Im Extremfall gibt es eine Rampe. Oder die Straße hat ein Gefälle, der Behindertenparkplatz ist an der einzig halbwegs ebenen Stelle. Zum anderen kann das Gebrechen schwer machen eine größere Distanz zu einem Parkplatz zurückzulegen. Es herrscht auch nicht immer Sonnenschein. Während ein fitter Mensch bei Regen schnell mit dem Schirm zum Auto gespurtet ist, ist der Behinderte wie geduscht. Wegen seiner körperlichen Einschränkungen hat er danach vielleicht sogar kaum eine Möglichkeit sich trockene Sachen anzuziehen. Er muss auf Hilfe warten.

Schade dass man sowas noch erklären muss.

Zitat:

@gast356 schrieb am 5. Januar 2021 um 14:13:11 Uhr:

ich denke auch einem Behinderten ist zwischendurch entsprechendes eigenes Engagement zuzumuten z.B. indem er zwischendurch / im Ausnahmefall -zumal wenn er Urlaub und damit Zeit hat- auch mal ohne diesen Parkplatz auskommt.

Ich denke eher, dass einem nicht behinderten Menschen, durch entsprechendes eigenes Engagement zuzumuten ist, dass er ein paar Meter weiter weg parkt. ;)

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. Januar 2021 um 15:41:14 Uhr:

 

...na dann kann man den Parkplatz durch eine entsprechende zeitliche Einschränkung (Zusatzbeschilderung) auch problemlos tagsüber für alle freigeben.

Tagsüber das goße P (Parken für alle) und z.B. von 18:00 Uhr bis 6:00Uhr Parkverbot freigegeben für Anwohnerausweis mit Nr....

Klar, der Parkplatz ist dann natürlich jeden Abend um 18 Uhr pünktlich wieder frei...

am 5. Januar 2021 um 20:19

...na selbstverständlich ist der bestimmt frei, da is ja ab 18:00Uhr schließlich Parkverbot also darf da kein anderer mehr parken... wir sind doch in D, wo nicht ist was nicht sein darf und nicht in irgendeinem Bananenstaat.

PS: https://www.youtube.com/watch?v=B3EBs7sCOzo& (Quelle)

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