Pendlerpauschale und Lohnsteuer !

Hallo Zusammen,

ich muss bald meine Lohnsteuerjahrsabrechnung machen und stelle mir folgende Frage.

Sofern die Spritkosten / Pendlerpauschale die zahlende Lohnsteuer übersteigt, wird dann maximal die gezahlte Lohnsteuer (+- Werbungskosten?) ausgezahlt oder auch darüber hinaus ?

Bsp.: Ich fahre 200km am Tag zur Arbeit und zurück, verdiene aber nur 25.000 Euro im Jahr (zahle also ~3000 Lohnsteuer im Jahr), Pendlerpauschale wären 0,30 * 100 km * 230 Arbeitstage also 6900€ sprich mehr als das doppelte.

Was bekomme ich jetzt vom Finanzamt "zurück" ?

Vielen Dank,

LG

Beste Antwort im Thema

Ist halt nicht jedermanns Ding zuzugeben, wenn man mal ins Klo gegriffen hat. 😉

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Jo habs kapiert, Vielen Dank euch.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Steuervorauszahlung durch den Arbeitgeber in 2011: 3.000,- €
Dein "Steuersatz": 3.000,- € / 25.000,- € = 12%
Fahrtkosten in 2011: 6.900,- €

Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen:
25.000,- € - 6.900,- € = 18.100,- €

Zu zahlende Steuer: 12% von 18.100,- € = 2.172,- €

Rückerstattung:
3.000,- (Vorauszahlung) - 2.172,- € (tats. Steuerlast) = 828,- €

So läuft das 😉

So läuft das ungefähr.

Es wurde nicht berücksichtigt, dass die Steuer nicht linear vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Es kommt auf den Grenzsteuersatz an. Also Erstatung etwas höher.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


So läuft das ungefähr.

Es wurde nicht berücksichtigt, dass die Steuer nicht linear vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Es kommt auf den Grenzsteuersatz an. Also Erstatung etwas höher.

Okay, du Erbsenzähler:

Zu zahlende Steuer: 7% von 18.100,- € = 1.267,- €

Rückerstattung:
3.000,- (Vorauszahlung) - 1.267,- € (tats. Steuerlast) = 1733,- €

So läuft das 😉

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


So läuft das ungefähr.

Es wurde nicht berücksichtigt, dass die Steuer nicht linear vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Es kommt auf den Grenzsteuersatz an. Also Erstatung etwas höher.

Okay, du Erbsenzähler:

Zu zahlende Steuer: 7% von 18.100,- € = 1.267,- €

Rückerstattung:
3.000,- (Vorauszahlung) - 1.267,- € (tats. Steuerlast) = 1733,- €

So läuft das 😉

Wenn die Rückerstattung gut doppelt so hoch wird, ist das keine Erbsenzählerei; dann lag ein systematischer Fehler vor.

O.

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Der Fehler war, davon auszugehen, man könne die Fahrtkosten direkt mit der Steuerschuld verrechnen.

Und um diesen Irrtum aufzuzeigen ist der tatsächliche Prozentsatz unerheblich. Vor allem da es nur um ein fiktives Beispiel ging.

Ich bleib dabei: Erbsenzähler.

Ist halt nicht jedermanns Ding zuzugeben, wenn man mal ins Klo gegriffen hat. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Ist halt nicht jedermanns Ding zuzugeben, wenn man mal ins Klo gegriffen hat. 😉

Das hat damit wenig zu tun. Nur sollte jedem halbwegs intelligentem Leser klar sein, dass es nur um ein Beispiel ging um zu zeigen, wie sich die Fahrtkosten auf die Lohnsteuer auswirken. Und dabei spielt der Prozentsatz nunmal keine Rolle.

Das hier keine Euro-genaue Berechnung erfolgen kann, hätte schon aufgrund der Tatsache auffallen müssen, das keine Steuerklasse angegeben wurde.

Aber natürlich hätte man den TE auch mit dem geballten Spitzfindigkeiten des deutschen Steuerrechts zumüllen können. Nur hätte ihm das wenig geholfen.

Wir haben aber doch gerade festgestellt, dass der Steuersatz durch die Progression eine erhebliche Auswirkung hat.

Und die Steuerklasse ist bei der Berechnung der Einkommensteuer vollkommen unerheblich. Da gibt es keine Steuerklasse. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Wir haben aber doch gerade festgestellt, dass der Steuersatz durch die Progression eine erhebliche Auswirkung hat.

Für das Problem des TE ist das völlig unerheblich ob 200,- oder 2000,- Euro rauskommen.

Es war nur wichtig zu zeigen, dass die Fahrtkosten nicht 1:1 mit dem Lohnsteuer verrechnet werden.

OK, du hast Recht.

laut http://www.abgabenrechner.de :
25.000 € Brutto =
2.855,00 Euro Lohnsteuer
157,02 Euro Solidaritätszuschlag
= 3.012,02 Euro

18.100 € Brutto =
1.241,00 Euro Lohnsteuer
53,80 Euro Solidaritätszuschlag
= 1.294,80 Euro

Also hast du etwa 1.700,-- € Steuerrückerstattung zu erwarten.

Beachte aber, dass Du nur einfache Strecke zum Arbeitsplatz absetzen kannst mit 0,30 €.
Evtl verlangt Finanzamt bei so ner Strecke, dass du belegen musst tatsächlich 46.000 km im Jahr zurückgelegt zu haben...

Sofern vorhanden würde ich wenn die km-Zahl stimmt gleich Kopie des Serviceheftes des Autos beilegen. Das vereinfacht das Ganze.

Bei 25.000 € Bruttoeinkommen wird das Finanzamt skeptisch, dass iwer 82% seines Nettoeinkommens aufwendet nur um zur Arbeit zu kommen... 😉
Das Finanzamt rechnet nämlich mit 0,30 € tatsächlichen Kosten je gefahrenen km...
Folglich legen die dir dann folgende Rechnung vor:
25.000,00 € Brutto
- 5.218,75 € SozVers
- 3.012,02 € Steuern
- 13.800,00 € Fahrkosten (46.000*0,30€)
= 2.969,32 €
==> "Wovon haben Sie im ganzen Jahr gelebt?"

Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Beachte aber, dass Du nur einfache Strecke zum Arbeitsplatz absetzen kannst mit 0,30 €.
Evtl verlangt Finanzamt bei so ner Strecke, dass du belegen musst tatsächlich 46.000 km im Jahr zurückgelegt zu haben...

Der TE schreibt doch von 100km pro Tag, also passt es schon.

Macht die ebenfalls bereits erwähnten 6.900,- EUR 😉

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Beachte aber, dass Du nur einfache Strecke zum Arbeitsplatz absetzen kannst mit 0,30 €.
Evtl verlangt Finanzamt bei so ner Strecke, dass du belegen musst tatsächlich 46.000 km im Jahr zurückgelegt zu haben...
Der TE schreibt doch von 100km pro Tag, also passt es schon.
Macht die ebenfalls bereits erwähnten 6.900,- EUR 😉

100 km einfache Strecke werden hier angenommen = 100 * 2 * 230 Tage = 46.000 km, Steuerlich absetzbar 46.000 km / 2 = 23.000 km

Finanzamt glaubt das nicht, geb ich Brief und Sigel dazu.
9 Stunden auf Arbeit + 2* 2 Stunden Arbeitsweg = 13 Stunden pro Tag

Dann kommt deren Gegenrechnung wie oben schon genannt und dann wollen die Erklärung haben.

Falsche Angaben sind Steuerbetrug, daher sollte man sehr vorsichtig damit sein...

Gut, wenn er es tatsächlich getan hat, dann isses was anderes. Dann kann er es aber auch sicherlich belegen, und der Nachweis wird von ihm verlangt, oder einfach die km-Zahl von denen gekürzt und er muss dann in Widerspruch gegen die Kürzung gehen (dann ist er auch in Beweislast).

Will er also das ganze Geld haben kommt er nicht um Beweise drumrum.
Desweiteren sei angemerkt, dass man beim Finanzamt möglichst nicht auffallen sollte, ansonsten bekommt man jahrelang Ärger mit denen...

Wird ein höherer Betrag als 4500 € für die Fahrten zwischen Wohnug und Arbeitsstätte geltend gemacht, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass diese Fahrleistung auch erbracht wurde ( z.B.Tankquittung, Werkstattrechnung).

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Wird ein höherer Betrag als 4500 € für die Fahrten zwischen Wohnug und Arbeitsstätte geltend gemacht, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass diese Fahrleistung auch erbracht wurde ( z.B.Tankquittung, Werkstattrechnung).

Warum muss man das nachweisen? Irgendwie muss er zum Arbeitsplatz gekommen sein (Auto, Bahn, Bus) und doppelte Haushaltsführung will er doch auch nicht absetzen. Irgendwie fehlt mir hier die Logik für den Nachweis. Das Finanzamt kennt doch die Enfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

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