Pendlerpauschale und Lohnsteuer !
Hallo Zusammen,
ich muss bald meine Lohnsteuerjahrsabrechnung machen und stelle mir folgende Frage.
Sofern die Spritkosten / Pendlerpauschale die zahlende Lohnsteuer übersteigt, wird dann maximal die gezahlte Lohnsteuer (+- Werbungskosten?) ausgezahlt oder auch darüber hinaus ?
Bsp.: Ich fahre 200km am Tag zur Arbeit und zurück, verdiene aber nur 25.000 Euro im Jahr (zahle also ~3000 Lohnsteuer im Jahr), Pendlerpauschale wären 0,30 * 100 km * 230 Arbeitstage also 6900€ sprich mehr als das doppelte.
Was bekomme ich jetzt vom Finanzamt "zurück" ?
Vielen Dank,
LG
Beste Antwort im Thema
Ist halt nicht jedermanns Ding zuzugeben, wenn man mal ins Klo gegriffen hat. 😉
43 Antworten
Du hast volle 230 Tage gearbeitet und hattest keinen Urlaub oder warst krank 😕
Respekt...
Ich rate hier z.b. zum Wiso 2012 🙂
http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_2?...
Ich gehe davon aus, dass du nur max. bis zu deiner (gesamt) eingezahlten Lohnsteuer reduzieren kannst, nicht mehr, warum auch...
Ah - ein Prinzipienreiter. 😎
Zu deiner Frage: Maxímal die einbehaltene Lohnsteuer.
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Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Ah - ein Prinzipienreiter. 😎Zu deiner Frage: Maxímal die einbehaltene Lohnsteuer.
Genau - und dann würde ich auf jeden Fall mal darüber nachdenken, einen entsprechenden Freibetrag in die LSK eintragen zu lassen - Du gibst nämlich dem Staat einen zinslosen Kredit.
Zitat:
Original geschrieben von nightmare77
Bsp.: Ich fahre 200km am Tag zur Arbeit und zurück, verdiene aber nur 25.000 Euro im Jahr (zahle also ~3000 Lohnsteuer im Jahr), Pendlerpauschale wären 0,30 * 100 km * 230 Arbeitstage also 6900€ sprich mehr als das doppelte.Was bekomme ich jetzt vom Finanzamt "zurück" ?
Du würdest eh keine 6900 EUR zurückbekommen. Eher 1/4 bis 1/3 der Kosten.
Um also knapp 3400 EUR (Kirchensteuer, Solidaritätssteuer und Lohnsteuer) zurückzubekommen, müsstest du 14.000 EUR absetzen.
Für grobe Rechnungen geht der Rechner ganz gut: http://www.n-heydorn.de/steuer.html
kurzum - mehr gibts nicht zurück, als du eingezahlt hast
Halema, hat ganz recht: Du hast da einen Denkfehler in deiner Rechnung. Der Betrag, der sich durch das Ansetzen der Fahrtkosten ergibt, wird dir nicht einfach so erstattet. Schön wär´s...😁 Vielmehr verringert sich nur dein zu versteuerndes Einkommen schlicht um diese Summe.
Ein (sehr, sehr vereinfachtes) Beispiel:
30.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz -> 6000€ Lohnsteuer
abzgl. 2000€ Fahrtkosten -> 28.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz --> 5600€ Lohnsteuer -> 400€ Rückerstattung
Details wie mögliche Veränderungen des Steuersatzes etc. lassen wir mal aussen vor...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Du hast volle 230 Tage gearbeitet und hattest keinen Urlaub oder warst krank 😕Respekt...
Kalenderjahr = 52 Wochen
abzüglich 4 Wochen Urlaub = 48 Wochen
* 5 Tage = 240 Arbeitstage
- 10 Tage "sonstige Feiertage" = 230 Arbeitstage.
Wo ist das Problem?
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Wo ist das Problem?
Genau so ist es. Das Arbeitsjahr wird mit 220 - 230 Tagen kalkuliert.
Aber ev. hat das Jahr von Golf5 nur 230 Tage 😁
Zitat:
Original geschrieben von yeahralfi
Halema, hat ganz recht: Du hast da einen Denkfehler in deiner Rechnung. Der Betrag, der sich durch das Ansetzen der Fahrtkosten ergibt, wird dir nicht einfach so erstattet. Schön wär´s...😁 Vielmehr verringert sich nur dein zu versteuerndes Einkommen schlicht um diese Summe.Ein (sehr, sehr vereinfachtes) Beispiel:
30.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz -> 6000€ Lohnsteuer
abzgl. 2000€ Fahrtkosten -> 28.000€ zu versteuerndes Einkommen und 20% Steuersatz --> 5600€ Lohnsteuer -> 400€ RückerstattungDetails wie mögliche Veränderungen des Steuersatzes etc. lassen wir mal aussen vor...
So läuft das?
Das wären bei 35.000 km grad mal 800€ ?!
Ca.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Kalenderjahr = 52 WochenZitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Du hast volle 230 Tage gearbeitet und hattest keinen Urlaub oder warst krank 😕Respekt...
abzüglich 4 Wochen Urlaub = 48 Wochen
* 5 Tage = 240 Arbeitstage
- 10 Tage "sonstige Feiertage" = 230 Arbeitstage.Wo ist das Problem?
Welches Problem, ich hoffte nur mal, dass vom TE solch eine Aufklärung kommt wie er auf 230 Tage gekommen ist 😉
Evtl. hat er gar nur ne 4 Tage Woche etc.pp. wissen wir dies 😛
Aber Frage wurde ja eh beantwortet...
@uricken
...Gähn...
Haltet euch doch nich mit den 230 Tagen auf... das war nur Theorie.
230 Tage sind wohl der optimalfall.
Zitat:
Original geschrieben von nightmare77
Bsp.: Ich fahre 200km am Tag zur Arbeit und zurück, verdiene aber nur 25.000 Euro im Jahr (zahle also ~3000 Lohnsteuer im Jahr), Pendlerpauschale wären 0,30 * 100 km * 230 Arbeitstage also 6900€ sprich mehr als das doppelte.Was bekomme ich jetzt vom Finanzamt "zurück" ?
Zu versteuerndes Einkommen: 25.000,- €
Steuervorauszahlung durch den Arbeitgeber in 2011: 3.000,- €
Dein "Steuersatz": 3.000,- € / 25.000,- € = 12%
Fahrtkosten in 2011: 6.900,- €
Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen:
25.000,- € - 6.900,- € = 18.100,- €
Zu zahlende Steuer: 12% von 18.100,- € = 2.172,- €
Rückerstattung:
3.000,- (Vorauszahlung) - 2.172,- € (tats. Steuerlast) = 828,- €
So läuft das 😉
Alternativ: 12% der Fahrtkosten bekommst du erstattet.