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Pendlerpauschale Berechnung?

Themenstarteram 17. Februar 2008 um 17:47

Halllo

hab mal grundlegende Frage zur Entfernungspauschale...ich hab einen täglichen Fahrtweg zur Arbeit von 86km und 86km zurück..

gibts denn irgendwie Formeln, wo ich mir ausrechnen kann wieviel ich zurückkriegen würde, fürs komplette Jahr?

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36 Antworten

Ja gibt es!

 

66km (ersten 20km zählen nicht) x 0,30€ x 230Tage (5Tage Woche)=  4.554€

 

Diese musst Du nun noch von Deinem Brutto abziehen und die dann auf das neue Brutto anfallenden Steuern nehmen, und dann von den bereits vom Lohn abgehaltenen Steuern abziehen. Die Differrenz bekommst Du erstattet.

 

Ist doch simpel! ;-)

 

Bsp: Ledig, katholisch, NRW, 25.000€ brutto

 

Ohne Fahrtkosten

Brutto-Arbeitslohn: 25.000,00

Lohnsteuer: 3.334,00

Solidaritätszuschlag: 183,37

Kirchensteuer: 300,06

 

Mit Fahrtkosten:

Brutto-Arbeitslohn: 20.446,00

Lohnsteuer: 2.140,00

Solidaritätszuschlag: 117,70

Kirchensteuer: 192,60

 

Erstattet bekommst Du also: 1367,13€

 

Gruß

 

Manuel

 

 

Zitat:

Original geschrieben von acf|Magicxs

Halllo

hab mal grundlegende Frage zur Entfernungspauschale...ich hab einen täglichen Fahrtweg zur Arbeit von 86km und 86km zurück..

gibts denn irgendwie Formeln, wo ich mir ausrechnen kann wieviel ich zurückkriegen würde, fürs komplette Jahr?

Für die Fahrten zur Arbeitsstätte gilt eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke). Tip: Die Strecke muß nicht unbedingt die kürzeste sein. Denn eine längere kann dann gewählt werden, wenn diese schneller zum Ziel führt. 

• Von der Zahl der Wochenarbeitstage eines Jahres sind Feier- und Krankheitstage sowie der Urlaub abzuziehen. Bei einer Fünftagewoche können üblicherweise bis 230 Arbeitstage angegeben werden.

• Kilometerkosten dürfen nur einmal pro Tag abgesetzt werden, auch wenn die Arbeit für eine Heimfahrt unterbrochen wird. Ausnahme: Wer einen Zweitjob hat, kann die Kosten auch dafür absetzen.

• Rechenbeispiel: 38 km x 0,30 Euro x 230 Tage macht 2622 Euro Steuerfreibetrag. Wie hoch die effektive Ersparnis dann ausfällt, entscheidet der persönliche Steuersatz.

• Der Steuerfreibetrag für die Entfernungspauschale ist auf 4500 Euro pro Jahr begrenzt. Macht ein Autopendler allerdings höhere Kosten "glaubhaft", können diese angesetzt werden. Das regelt ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (Aktenzeichen IV C 5 - S 2351 - 300/01), auf das sich Autofahrer berufen können.

 

 

In deinem konkreten Fall sind es dann  86 km x 0,30 € x 230 Tage = 5934€ die du gegen die zu zahlende Steuerlast anrechnen kannst.Die ersten 20km sind allerdings unter Vorbehalt

 

Einen guten Steuerrechner habe ich hier   www.n-heydorn.de/steuer.html

Zitat:

Doppelposting

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

• Der Steuerfreibetrag für die Entfernungspauschale ist auf 4500 Euro pro Jahr begrenzt. Macht ein Autopendler allerdings höhere Kosten "glaubhaft", können diese angesetzt werden. Das regelt ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (Aktenzeichen IV C 5 - S 2351 - 300/01), auf das sich Autofahrer berufen können.

Das ist Unsinn. Die begrenzung auf 4.500€ gelten nur für Fahrradfahrer, Bahnfahrer usw usw usw usw

 

Solange man ein Auto benutzt (muß nicht einmal das eigene sein) gibt es keine Begrenzung.

Themenstarteram 17. Februar 2008 um 18:09

hey danke für die Erklärungen erstma..nu versteh ichs..

ok wie es nun mit den ersten 20km wird...wirds sich ja nun entscheiden..ob die auch angerechnet werden..

denn hab ich noch ne frage..

macht es denn sinn bzw wie errechnet sich das wenn ich gleich monatlich nen steuerfreibetrag mache? also gleich mir gut zahlen lassen würde wegn dem sprit?

Einreichen muß man die vollen 86km. Abgezogen werden die 20km Automatisch. Dagegen legt man dann Einspruch ein. Sollte das Gesetz gekippt werden, erfolgt dann eine automatische Neuberechnung.

 

Wenn Du einen Freibetrag eintragen lässt zahlst Du halt nur die Steuern für das zweite Beispiel.

 

Der große Nachteil ist aber dann das Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtest bist. Im Falle einer Steuernachzahlung mußt Du dann auch bezahlen. Wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, muß man auch im Falle einer Steuernachzahlung nicht zahlen. Man muß nur den Antrag zurückziehen.

 

Gruß

 

Manuel

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

• Der Steuerfreibetrag für die Entfernungspauschale ist auf 4500 Euro pro Jahr begrenzt. Macht ein Autopendler allerdings höhere Kosten "glaubhaft", können diese angesetzt werden. Das regelt ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (Aktenzeichen IV C 5 - S 2351 - 300/01), auf das sich Autofahrer berufen können.

Das ist Unsinn. Die begrenzung auf 4.500€ gelten nur für Fahrradfahrer, Bahnfahrer usw usw usw usw

 

Solange man ein Auto benutzt (muß nicht einmal das eigene sein) gibt es keine Begrenzung.

Wo steht das denn?

§9 Abs.2 Satz2 EStG 

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI

§9 Abs.2 Satz2 EStG 

Soweit mir bekannt ist gilt ab 2007 diese Rcihtlinie :

http://...bundesfinanzministerium.de/.../...operty=publicationFile.pdf

 

Sorry für den langen Link, mein Editor geht irgendwie nicht

Und!?

 

Steht nichts anderes drin, als das was ich geschrieben habe.

 

Lese doch mal zweiter Absatz Seite 3.

 

Glaubhaft nachweisen!?

 

Was glaubst Du, welcher Finanzbeamte glaubhaft nachgewiesen habe möchte das Du mit dem eigenen Auto gefahren bist!?

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI

Und!?

 

Steht nichts anderes drin, als das was ich geschrieben habe.

 

Lese doch mal zweiter Absatz Seite 3.

 

Glaubhaft nachweisen!?

 

Was glaubst Du, welcher Finanzbeamte glaubhaft nachgewiesen habe möchte das Du mit dem eigenen Auto gefahren bist!?

Genau das habe ich ja auch oben schon geschrieben:)

Muss man nur nachweisen, dass man ein eigenes Auto hat? Sprich KFZ Steuer und KFZ Versicherung.

Oder muss man nun wirklich die Kilometer nachweisen können?

Ich möchte mir in 2012 einen 10.000€ Freibetrag eintragen lassen aufgrund der Pendlerpauschale.

Ich habe (hätte) 160km einfachen Arbeitsweg an 230 Tagen im Jahr.

Könnte aber auch bei Kumpels schlafen :cool:

Bei dieser Höhe des Freibetrags, wird dich das Finanzamt sicherlich dazu auffordern entsprechende Tankquittungen vorzulegen.

das wird schwer ich hab den job ja erst seit oktober 2011

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