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Pendlerpauschale / Dienstreise

Themenstarteram 23. August 2013 um 7:41

Moin,

kann die Woche einen Arbeitsvertrag unterschreiben, bei dem ich meinen Privat-PWK für tägliche Dienstfahren nutzen MUSS.

Entfernung zum Arbeitsort: 35km - macht im Monat(gerechnet 20 Arbeitstage) ca. 1400KM

Dazu als tägliche Dienstfahrt angenommen eine ähnliche Distanz tgl.

Nun zahlt der AG eine KM-Pauschale von 0,20€/KM, zudem die Pendlerpauschale für die einfache Fahrt a 0,30€/km?

Macht mtl. Pendlerpauschale 700*0,30=210€

Dienstfahrt im Monat 1400*0,20=280€

Liege ich richtig? Was vergessen? Ich versuche herrauszufinden ob Umrüstung auf Gas o.ä. sich lohnen könnte.

Danke!

Beste Antwort im Thema
am 24. August 2013 um 8:48

1) Hat er Pendlerpauschale geschrieben und nicht Fahrtkostenzuschuss.

2) Warum sollte ein AG der nur 20cent pro Kilometer für berufliche Fahrten ersetzt (anstatt der steuerfrei möglichen 30cent) dann aber hingehen und einen Fahrtkostenzuschuss geben? Halte ich für wenig wahrscheinlich, wenn auch nicht ausgeschlossen.

Deine Kaffeesatzleserei ist jedenfalls nicht weniger Käse als was ich schrieb.

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am 23. August 2013 um 13:43

Pendlerpaschale ist nicht ein Betrag den du vom AG bekommst, sondern ist ein Betrag den du in der Einkommensteuer-Erklärung geltend machen kannst (fällt unter Werbungskosten). Dementsprechend geht es bei den Beträgen nur darum wie stark dein zvE gesenkt wird - ob und wie wieviel das in € in der Tasche nachher ausmacht hängt von deinem Gesamteinkommen ab (für Überschlagsrechnung kannst du deinen Grenzsteuersatz heranziehen).

Wenn der AG dir nur 20cent pro Kilometer ersetzt, musst du ein älteren Kleinwagen fahren, damit du nicht draufzahlst.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Pendlerpaschale ist nicht ein Betrag den du vom AG bekommst, sondern ist ein Betrag den du in der Einkommensteuer-Erklärung geltend machen kannst (fällt unter Werbungskosten). Dementsprechend geht es bei den Beträgen nur darum wie stark dein zvE gesenkt wird - ob und wie wieviel das in € in der Tasche nachher ausmacht hängt von deinem Gesamteinkommen ab (für Überschlagsrechnung kannst du deinen Grenzsteuersatz heranziehen).

Wenn der AG dir nur 20cent pro Kilometer ersetzt, musst du ein älteren Kleinwagen fahren, damit du nicht draufzahlst.

Alles Käse. Bitte Steuerberater konsultieren.

Er bekommt sicherlich einen pauschalversteuerten Fartkostenzuschuss.

am 24. August 2013 um 8:48

1) Hat er Pendlerpauschale geschrieben und nicht Fahrtkostenzuschuss.

2) Warum sollte ein AG der nur 20cent pro Kilometer für berufliche Fahrten ersetzt (anstatt der steuerfrei möglichen 30cent) dann aber hingehen und einen Fahrtkostenzuschuss geben? Halte ich für wenig wahrscheinlich, wenn auch nicht ausgeschlossen.

Deine Kaffeesatzleserei ist jedenfalls nicht weniger Käse als was ich schrieb.

am 24. August 2013 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Pendlerpaschale ist nicht ein Betrag den du vom AG bekommst, sondern ist ein Betrag den du in der Einkommensteuer-Erklärung geltend machen kannst (fällt unter Werbungskosten). Dementsprechend geht es bei den Beträgen nur darum wie stark dein zvE gesenkt wird - ob und wie wieviel das in € in der Tasche nachher ausmacht hängt von deinem Gesamteinkommen ab (für Überschlagsrechnung kannst du deinen Grenzsteuersatz heranziehen).

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Pendlerpauschale steuerlich nur auswirkt, wenn sie den Jahresbetrag von 1.000 € übersteigt, da in den Steuertarif die Arbeitnehmerpauschale für Werbungskosten bereits eingearbeitet ist.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich halte mich jetzt einfach mal zurück und verweise den te an einen steuerberater, der ihm mal sagt was es im individuellen fall alles zu beachten und rauszuholen gibt.

 

am 24. August 2013 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von Arrow23

 

Ich halte mich jetzt einfach mal zurück und verweise den te an einen steuerberater, der ihm mal sagt was es im individuellen fall alles zu beachten und rauszuholen gibt.

... was dem TE auch dringend anzuraten ist und ich Deinen Rat nur unterstützen kann.

Im übrigen empfehle ich dem TE, jemanden, der sich auskennt und fachkundig ist, den Anstellungsvertrag vor Unterzeichnung prüfen zu lassen. Wenn ein potentieller AG eine km-Pauschale von 0,20 € anbietet, könnte ich mir vorstellen, dass der Vertrag evtl. noch ein paar Überraschungen bereit hält.

Gruß

Der Chaosmanager

Ja du liegst richtig.

Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, diese 20ct für Dienstfahrten.

Die 20ct kriegst du steuerfrei ausgezahlt, bei der Pendlerpauschale verminderst du lediglich dein zu versteuerndes Einkommen.

Bei 20ct / km zahlst du zu 99% drauf - außer du fährst ein altes Auto und reparierst dieses selbst. Ich würde mich auf so einen Kuhhandel nicht einlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Im übrigen empfehle ich dem TE, jemanden, der sich auskennt und fachkundig ist, den Anstellungsvertrag vor Unterzeichnung prüfen zu lassen. Wenn ein potentieller AG eine km-Pauschale von 0,20 € anbietet, könnte ich mir vorstellen, dass der Vertrag evtl. noch ein paar Überraschungen bereit hält.

 

Gruß

Der Chaosmanager

Was ist dann an einer km - Pauschale in Höhe von 0,20 € so ungewöhnlich?

Der Bund zahlt seinen Beamten/Angestellten auch nur 20 cent/km bei Dienstreisen mit dem PrivatPKW. Die Gesamtsumme ist sogar auf 130 € gedeckelt, in Ausnahmefällen auf 150 €.

 

Glaubst Du nicht? Dann google mal nach  Bundesreisekostengestz (BRKG).

 

O.

am 24. August 2013 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Was ist dann an einer km - Pauschale in Höhe von 0,20 € so ungewöhnlich?

Der Bund zahlt seinen Beamten/Angestellten auch nur 20 cent/km bei Dienstreisen mit dem PrivatPKW. Die Gesamtsumme ist sogar auf 130 € gedeckelt, in Ausnahmefällen auf 150 €.

Glaubst Du nicht? Dann google mal nach  Bundesreisekostengestz (BRKG).

O.

Sorry, ich wusste nicht, dass es sich um einen öffentlich/rechtlichen AG handelt. Da kenne ich mich in der Tat nicht aus.

In der Privatwirtschaft sind 0,20 € je km tatsächlich ungewöhnlich (was Du den anderen Posts ja ebenfalls entnehmen kannst). Da das Steuerrecht erlaubt, bis zu 0,30 € je km steuerfrei zu erstatten, zahlen die meisten AG der Privatwirtschaft diesen Satz. Selbst erhalte ich auch diese 0,30 € je km und habe in den letzten 30 Jahren von meinem jeweiligen AG stets den steuerlich zulässigen Höchstsatz erhalten (und zwar ohne Deckelung), manchmal auch mehr.

Gruß

Der Chaosmanager

am 25. August 2013 um 0:09

Selbst setze ich 0,30 Euro je km Pauschal ab und 0,17 Euro ab 40.000-igsten km.

Bin aber selbständig, da gelten andere Sätze als als AN.

Hatte nun Betriebsprüfungen gehabt und dachte nach diesem Forum: Wird wohlmöglich auf ein Fail rauslaufen.

Aber ist alles OK. Dahingehend null Beanstandungen.

Gefunden ham sie was. Betrifft aber alte Buchhaltung. Neue die nach mir gemacht wurde bekam ich sogar Lob (kann ich eigtl nich verstehen, aber is halt so).

Bei mir werden Fahrkosten je Projekt und je Fahrzeug (mit Fahrtenbuch) ausgewiesen. Das scheint das FA beeindruckt zu haben.

Hauptmanko waren Übernachtungskosten. Belege ohne Steuernummer-Angabe wurden nur mit 20,-- Euro Pauschale akzeptiert. Voreigentümer setzen Belege mit zB 45,-- per Übernachtung ab, aber mit Quittungen ohne Steuer-Nummern.

Interessiert mich aber nicht, da ich nur 20,-- Euro je Übernachtung absetzte wenn keine Steuer-Nr. drup war.

Nen AN der bei einer Ltd und Co. übernachtet weiß, dass er alles über 20 Eus selber zu zahlen hat bzw am Lohn abgezogen bekommt.

Um es mal ganz einfach zu halten möchte ich gerne mal sämtliche steuerlichen Aspekte weg lassen, und dem TE folgendes rechnen.

Angenommen Du würdest die beschriebenen 210 + 280 Euro also 490 Euro im Monat ohne Abzüge ausgezahlt bekommen. Solltest Du mal folgendes gegenrechnen.

Du schreibst von 2800 Km beruflichen Fahrten im Monat. Ohne Dein Fahrzeug zu kennen, schaffst Du 700km mit einer Tankfüllung, musst Du 4x im Monat tanken. Angenommen 50 ltr. Tank, Diesel (x1,45 Euro) sind das 290,00 Euro im Monat an Sprit (Beim Benziner sehe das viel schlimmer aus). Dazu musst Du Verschleiß, Inspektionen, Reparaturen, Reifen und vor allem den Wertverlust Deines PKW (immerhin 33600 km im Jahr) mit kalkulieren. Ob Dir da noch was vom Geld übrig bleibt wage ich zu bezweifeln.

Zudem bist Du bis dahin noch keinen Meter Privat gefahren, was dann auch noch dazu kommt.

Wenn Du jetzt davon ausgehst, dass Du aufgrund von Abgaben und Steuern nicht die ganzen 490 Euro im Monat bekommst, wird es noch enger.

Zu guter letzt vergiss nicht was passiert wenn Dein Fahrzeug aufgrund irgendwelcher unvorhergesehener Umstände (Unfall, Alter oder sonstwas) schlapp macht. Bist Du in der Lage Dir direkt ein Neues zu kaufen, um weiter arbeiten zu können, oder bist Du ohne Fahrzeug dann auch Deinen Job los?

Wenn Du den Job nur bekommst, indem Du Dein Privatwagen zu den von Dir genannten Konditionen praktisch mit in die Firma einbringst, würde ich mir das ganz ganz genau überlegen.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

 

Hauptmanko waren Übernachtungskosten. Belege ohne Steuernummer-Angabe wurden nur mit 20,-- Euro Pauschale akzeptiert. Voreigentümer setzen Belege mit zB 45,-- per Übernachtung ab, aber mit Quittungen ohne Steuer-Nummern.

Übernachtingspauschalen können seit 2008 weder von einem Arbeitnehmer als Werbungskosten noch von einem Selbstständigen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

 

Für Abrechnung von Übernachtungskosten benötigen Arbeitnehmer sowie Selbstständige quittierte Rechnungen mit Angabe der Adresse und der Steuernr. des Beherbungsbetriebes. Nur dann kann Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

("Voreigentümer" steht hier wohl für Vorsteuerabzugsberechtigter).

 

Bundesbedienstete benötigen keine Rechnunge mit derartigen Angaben, da beim Bund kein Vorsteuerabzug anfällt.

 

O.

am 26. August 2013 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Für Abrechnung von Übernachtungskosten benötigen Arbeitnehmer sowie Selbstständige quittierte Rechnungen mit Angabe der Adresse und der Steuernr. des Beherbungsbetriebes. Nur dann kann Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

... und die Übernachtungsrechnung muss auf das vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ausgestellt sein. Beispielsweise darf die Rechnung nicht auf den Namen des Arbeitnehmers ausgestellt sein.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Was ist dann an einer km - Pauschale in Höhe von 0,20 € so ungewöhnlich?

Der Bund zahlt seinen Beamten/Angestellten auch nur 20 cent/km bei Dienstreisen mit dem PrivatPKW. Die Gesamtsumme ist sogar auf 130 € gedeckelt, in Ausnahmefällen auf 150 €.

:eek:

Wenn für Dienstreisen nicht einmal mehr eine kostendeckende Pauschale gezahlt wird, würde ich (nach Ablauf der Probezeit bzw. Verbeamtung auf Lebenszeit) mein Herz für die Umwelt entdecken und grundsätzlich nur noch mit Bus oder Fahrrad zur Arbeit anreisen, ggf. das Auto sogar offiziell abschaffen. Entweder stellt mir der Arbeitgeber dann ein Dienstfahrzeug zur Verfügung oder es gibt eben keine Dienstreisen...

So ähnlich hat es eine (verbeamtete) Bekannte vor Jahren gemacht. Die musste ebenfalls Dienstfahrten mit dem Privat-PKW durchführen, bei ihrer Dienststelle gab es einen für die Angestellten kostenlosen Parkplatz. Als die Dienststelle dann in die Innenstadt umzog und die Mitarbeiter kostenpflichtig im Parkhaus parken sollten, ist sie einfach auf das Fahrrad umgestiegen. Es konnte sie ja keiner zwingen, mit dem Auto zu kommen. Nach wenigen Tagen haben ihre Kollegen das genauso gemacht. Nach einigen Wochen wurden dann im Parkhaus für die Mitarbeiter kostenlose Parkplätze bereitgestellt.

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