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Passt Kennzeichenbeleuchtung von BMW?

Themenstarteram 6. Februar 2009 um 21:34

Passen diese weißen Lampen von den neuen BMW bei uns rein?

Beste Antwort im Thema

Warum

schraubt sich der Kindergarten nicht

orangne Rundumleuchten aufs Auto,

da wird mann noch besser gesehen.

Die Kröhnung wären dann nur noch blaue!!!!!

 

 

Habu,

kannst du das W211-Forum nicht löschen, wäre die beste Lösung!!!!

 

Oder umbenennen,

 

***W211-Flickeltunerforum***

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Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Alle Leuchten im W211 haben Prüfzeichen, schliesslich sind im Innenraum identische Lampen (w5W etc.) verbaut wie an der Aussenbeleuchtung, was noch lange  nicht heisst das es im Innenraum Pflicht ist....

Schau mal meinen Beitrag weiter oben :rolleyes:

 

Innenraum hatte ich ausgenommen oder?

 

Über den Rest meiner Ausführungen gibt Dir die StVZO Auskunft!

 

Gruss TAlFUN

Ich weiss was du geschrieben hast Herr Oberlehrer, ich weiss aber auch was du damit bezwecken willst.

Nochmal, es geht hier nicht um illegale Leuchten, du brauchst den Thread nicht zu schliessen.

 

Es geht nicht um Standlicht, die Frage der BMW Beleuchtung hat sich geklärt, es wird über den Innenraum diskutiert. Oder weicht dir das zu sehr vom Thema ab, kein Problem, es gibt ja schon nen zweiten Thread, wo weiter diskutiert werden kann....

Mach ruhig wenn die Finger jucken....

 

am 11. Februar 2009 um 23:02

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Dagegen bleibt die Betriebserlaubnis bestehen z. B. bei Verwendung von Reifen mit gleichwertiger Größenbezeichnung (das sollte aber in den Fahrzeugschein eingetragen werden) oder in höherer Tragfähigkeits- oder Geschwindigkeitskategorie aber sonst gleicher Größe, bei der Anbringung zusätzlicher Leuchten im Innenraum, bei Einbau einer Diebstahl-Alarmanlage (der Einbau einer Sicherungsanlage gegen unbefugte Benutzung bedarf dagegen einer Bauartgenehmigung und evtl. zusätzlich einer Einbauabnahme durch die Technische Prüfstelle), bei Austausch von Stoßdämpfern gegen gleichwertige, bei Benutzung eines Dachgepäckträgers, bei Einbau von Trennschutzgittern, bei Anbau einer Seilwinde, bei Einbau eines reinen Austauschmotors, bei Verwendung von Blenden für Endrohre von Auspuffanlagen ohne Veränderung des Querschnitts.

Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen oder auch die Technischen Prüfstellen.

Wer an seinem Fahrzeug An- oder Umbauten vornehmen will, sollte auch wissen, dass viele Fahrzeugteile nur in einer genehmigten Bauart verwendet werden dürfen. Diese Teile müssen mit einer bestimmten Prüfnummer gekennzeichnet sein. Dazu gehören z. B. Luftreifen, alle Leuchten am Fahrzeug (außer den Innenraumleuchten), Warndreiecke und -leuchten, Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Scheiben aus Sicherheitsglas, Rückspiegel, nicht aber Abschleppstangen und -seile.

Quelle: http://209.85.129.132/search?...

Die Betonung liegt auf in den Fahrzeugschein eingetragen sein;)

Einverstanden, die Frage bleibt wieviel wohl eine Einzeleintragung von LED Leuchten kostet:rolleyes:

Gruss TAlFUN

p.s.

Danke für die Vorlage.

edit:

Der Thread handelt von der Kennzeichenbeleuchtung, wäre mir neu, dass sich die im Innenraum befindet.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Dagegen bleibt die Betriebserlaubnis bestehen z. B. bei Verwendung von Reifen mit gleichwertiger Größenbezeichnung (das sollte aber in den Fahrzeugschein eingetragen werden) oder in höherer Tragfähigkeits- oder Geschwindigkeitskategorie aber sonst gleicher Größe, bei der Anbringung zusätzlicher Leuchten im Innenraum, bei Einbau einer Diebstahl-Alarmanlage (der Einbau einer Sicherungsanlage gegen unbefugte Benutzung bedarf dagegen einer Bauartgenehmigung und evtl. zusätzlich einer Einbauabnahme durch die Technische Prüfstelle), bei Austausch von Stoßdämpfern gegen gleichwertige, bei Benutzung eines Dachgepäckträgers, bei Einbau von Trennschutzgittern, bei Anbau einer Seilwinde, bei Einbau eines reinen Austauschmotors, bei Verwendung von Blenden für Endrohre von Auspuffanlagen ohne Veränderung des Querschnitts.

Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen oder auch die Technischen Prüfstellen.

 

Wer an seinem Fahrzeug An- oder Umbauten vornehmen will, sollte auch wissen, dass viele Fahrzeugteile nur in einer genehmigten Bauart verwendet werden dürfen. Diese Teile müssen mit einer bestimmten Prüfnummer gekennzeichnet sein. Dazu gehören z. B. Luftreifen, alle Leuchten am Fahrzeug (außer den Innenraumleuchten), Warndreiecke und -leuchten, Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Scheiben aus Sicherheitsglas, Rückspiegel, nicht aber Abschleppstangen und -seile.

 

Quelle: http://209.85.129.132/search?...

Die Betonung liegt auf in den Fahrzeugschein eingetragen sein;)

 

Einverstanden, die Frage bleibt wieviel wohl eine Einzeleintragung von LED Leuchten kostet:rolleyes:

 

Gruss TAlFUN

 

p.s.

Danke für die Vorlage.

Die Betonung mit Fahrzeugschein gilt für die Bereifung nicht für die Beleuchtung, wer lesen kann ist nicht automatisch im Vorteil, man muss es auch verstehen....

 

Oder rennst du nach dem Stoßdämpferwechsel zur Zulassungsstelle?

am 11. Februar 2009 um 23:06

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Die Betonung mit Fahrzeugschein gilt für die Bereifung nicht für die Beleuchtung, wer lesen kann ist nicht automatisch im Vorteil, man muss es auch verstehen....

Oder rennst du nach dem Stoßdämpferwechsel zur Zulassungsstelle?

Die Eintragung gilt für alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fzg, dazu gehören auch Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung!

Themenstarteram 11. Februar 2009 um 23:10

Deutschland will halt alles wissen und den stört alles. Es gibt hier viele Gesetze und die Hälfte davon ist Müll. Von den 90000 Gesetzen hier sind mindestens 60000 nur Schrott.

am 11. Februar 2009 um 23:11

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Mach ruhig wenn die Finger jucken....

:confused:Es wäre nett wenn Du derartige Provokationen im Thread unterlassen würdest, dafür gibt es den Communitythread oder PN!

Dies war meine letzter Hinweis dazu

Gruss TAlFUN

MT Moderation

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Mach ruhig wenn die Finger jucken....

:confused:Es wäre nett wenn Du derartige Provokationen im Thread unterlassen würdest, dafür gibt es den Communitythread oder PN!

 

Dies war meine letzter Hinweis dazu

 

Gruss TAlFUN

MT Moderation

Es wäre nett wenn du zugeben könntest, das du jetzt nicht im Recht warst....

Ich habe extra nachgeforscht und Gesetzestexte gepostet, selbst das reicht dir nicht, dich stört das Thema Leuchten hier jedes mal....selbst wenn es um legale Leuchten geht, versuchst du dagegen zu bohren....

 

 

 

 

Themenstarteram 11. Februar 2009 um 23:14

Ganz ehrlich - mein Hals juckt gerade. Soll ich schreien und alle beleidigen?

 

 

Nein war nur spaß, musste ich mal sagen^^

Ach ja, noch was: Wer ist hier gerade unterwegs und verteil fleißig "Däumchen-Hoch"?

am 11. Februar 2009 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von Benz_Driver

Deutschland will halt alles wissen und den stört alles. Es gibt hier viele Gesetze und die Hälfte davon ist Müll. Von den 90000 Gesetzen hier sind mindestens 60000 nur Schrott.

Dem kann ich nur zustimmen, ist leider so:(

Gruss TAlFUN

am 11. Februar 2009 um 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

 

:confused:Es wäre nett wenn Du derartige Provokationen im Thread unterlassen würdest, dafür gibt es den Communitythread oder PN!

Dies war meine letzter Hinweis dazu

Gruss TAlFUN

MT Moderation

Es wäre nett wenn du zugeben könntest, das du jetzt nicht im Recht warst....

Ich habe extra nachgeforscht und Gesetzestexte gepostet, selbst das reicht dir nicht, dich stört das Thema Leuchten hier jedes mal....selbst wenn es um legale Leuchten geht, versuchst du dagegen zu bohren....

Sag mal, kannst Du nicht lesen???

Ich hatte in meinem Beitrag die Innenbeleuchtung ausgenommen!

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

 

Es wäre nett wenn du zugeben könntest, das du jetzt nicht im Recht warst....

Ich habe extra nachgeforscht und Gesetzestexte gepostet, selbst das reicht dir nicht, dich stört das Thema Leuchten hier jedes mal....selbst wenn es um legale Leuchten geht, versuchst du dagegen zu bohren....

Sag mal, kannst Du nicht lesen???

Ich hatte in meinem Beitrag die Innenbeleuchtung ausgenommen!

Was soll diese Beleidigung?

 

Keiner spricht hier vom LED Aussenbeleuchtung, die Gesetzestexte habe ich zur Innenbeleuchtung gepostet, darauf hast du reagiert und wolltest sie im Fahrzeugschein eingetragen sehen....

 

 

 

am 11. Februar 2009 um 23:24

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Die Vermutung war das bei BMW weisse Lampen verbaut sind, nicht wie sich später herausgestellt hat eine Konstruktion, ähnlich dem Standlicht beim W211 Mopf. Darüber reden ist sicher nicht verboten....

Alle Leuchten im W211 haben Prüfzeichen, schliesslich sind im Innenraum identische Lampen (w5W etc.) verbaut wie an der Aussenbeleuchtung, was noch lange  nicht heisst das es im Innenraum Pflicht ist....

Zumindest sollte man noch wissen um was es sich hier handelt oder ?

Kopfschüttel

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