Passat Modell Jahr 2012/ ab KW22 2011

VW

Hallo zusammen,
ich habe mit erschrecken erfahren das es in KW22 schon wieder ein Update für den Passat geben.
Was wird es alles geben?

Zusammenfassung aus dem Forum:

Was kommt ziemlich sicher:
- neue Kamera für Bildererkennung für RNS 315/ 510
- andere Frontscheibe (Heizung mit DLA kombinierbar)
- Toter-Winkel-Assistent

Was könnte kommen:
- R-Line?
- Neuer Motorenpalette?
- bessere Pakete?
- Leder-Sportsitze mit Mittelbahn aus Alcantara
- etc.?

Weiss jemand von Euch mehr?
Danke

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Hier die Änderungen zum neuen Modelljahr schwarz auf weiß. Ich bin mal gespannt, ob VW sich die Mühe macht und an alle Käufer neue ABs mit der endgültigen Ausstattung rausschickt!

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Dies ist leider wirklich so. Ich habe mir gerade mal meine Bestellung angesehen und in den Vertragsbedingungen folgenden Passus gefunden...

"Konstruktions- oder Formänderungen des Leasing-Gegenstandes -nachstehend Fahrzeug genannt-, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten."

Bei mir ist es zwar eine Leasing-Bestellung aber die dürfte auch nicht viel anders als eine "normale" Bestellung sein.

In der Regel wird Dir Dein Händler oder VW immer irgendwelche Kompromisse, Nachlässe, o.ä. anbieten, aber im Zweifelsfall schaut man als Kunde vermutlich immer in die Röhre...

Ich hoffe mal darauf das alles so geliefert wird wie ich es bestellt habe und mir der letzte Satz erspart bleibt ... 🙂

Na ja,

ich denke, man muss da schon etwas differenzieren. Wenn ich Xenon bestelle und es nicht geliefert wird, dann ist der Wagen nicht wie bestellt und muss nicht abgenommen werden. Anders sieht die Sache aus, wenn man den Aufpreis der Xenons zurückerstattet bekäme. In diesem Fall ist es aber auch nicht meine Bestellung, da müsste dann wohl nur ggf. ein Gericht klären, ob ich überhaupt zur Abnahme verpflichtet bin. Ich kann einen Vertrag nicht einfach ändern, ohne mich vorher mit der anderen Vertragspartei abgesprochen zu haben. Ist dasselbe als wenn ich ein 1,5 Geschosser bestelle und nachher ein Bungalow hingestellt wird, und ich mich mit dem Verweis in der Vertragsklausel zufrieden gebe.

Grüße
mirage

Täuscht euch mal nicht. Ihr unterschreibt eine verbindliche Fahrzeugbestellung. Wenn VW nachweisen kann (das werden die wohl immer können) das euch kein Nachteil entstanden ist, werdet ihr das Fahrzeug abnehmen müssen. Xenon verbaut oder nicht. Das Fahrzeug hat 2 Scheinwerfer. (so werden das Richter sehen)
Um beim Beispiel Bungalow zu bleiben. Wenn der Bungalow die gleichen m² hat wie die 1,5 Geschosse, dann ist dir kein Nachteil entstanden. Auch wenn das nicht deinen Vorstellungen entspricht.

Zitat:

Original geschrieben von CaRsde


Täuscht euch mal nicht. Ihr unterschreibt eine verbindliche Fahrzeugbestellung. Wenn VW nachweisen kann (das werden die wohl immer können) das euch kein Nachteil entstanden ist, werdet ihr das Fahrzeug abnehmen müssen. Xenon verbaut oder nicht. Das Fahrzeug hat 2 Scheinwerfer. (so werden das Richter sehen)
Um beim Beispiel Bungalow zu bleiben. Wenn der Bungalow die gleichen m² hat wie die 1,5 Geschosse, dann ist dir kein Nachteil entstanden. Auch wenn das nicht deinen Vorstellungen entspricht.

Wäre ja richtig doof dann so eine entscheidung. Man bestellt sich ja nicht jedes jahr ein Auto, wenn ich Bi-Xenon bestelle will ich die auch haben. Am ende ist ich bestelle mir ja mit Bi-Xenon und es ist auch das Kauf argument das ich mit Bi-Xenon haben möchte. Was soll ich dann mit ein Fahrzeug machen das meine Bestellungen und wünsche nicht enthält ?

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Ja verstehe ich. Ich würde auch keine Freundensprünge machen. Ich denke jedem Richter der Welt ist völlig egal. So lange du nicht für die Xenon bezahlt hast, sprich du bekommst eine Preisminderung, dann ist dir numal kein Schaden entstanden. Ob du das jetzt schön findest oder nicht spielt hier keine Rolle.

So einfach ist das nicht. Wenn du dir eine Villa bauen lässt und die Stellen dir ne Hundehütte hin brauchst du auch nicht einziehen. VW wird das nur in Ausnahmefällen machen, wenn das öfter passiert wird die negative Presse stark am Image kratzen und das wird VW tunlichst verweiden wollen.

Gruss

StevieC

Zitat:

Original geschrieben von CaRsde


Ja verstehe ich. Ich würde auch keine Freundensprünge machen. Ich denke jedem Richter der Welt ist völlig egal. So lange du nicht für die Xenon bezahlt hast, sprich du bekommst eine Preisminderung, dann ist dir numal kein Schaden entstanden. Ob du das jetzt schön findest oder nicht spielt hier keine Rolle.

Dann würde ich den Auto vor dem Richter, Presse und VW verbrennen ganz einfach ist das sache dann erledigt 😁. Spaß mal bei seite, ich würde sowas nicht lieber erleben den für mich ist Xenon eine muss (da ich sehr lange strecken fahre auch Nachts). Wenn die es aber nicht einbauen und meinen das die mit Kaufpreis minderung alles gut machen haben sie sich falsch überlegt. Am ende hat man ja rechte, also so ist es auch nicht das VW immer recht hat 🙂

Zitat:

Original geschrieben von steviec


So einfach ist das nicht. Wenn du dir eine Villa bauen lässt und die Stellen dir ne Hundehütte hin brauchst du auch nicht einziehen. VW wird das nur in Ausnahmefällen machen, wenn das öfter passiert wird die negative Presse stark am Image kratzen und das wird VW tunlichst verweiden wollen.

Gruss

StevieC

Sehe ich genauso. Das kann sich kein Autobauer leisten.

Laßt doch mal die Kirche im Dorf.

Jede Klausel ist nur zu einem bestimmten Punkt gültig.
Hier kann es nur um Punkte gehen die sich minimal verändern.
Bei wichtigen Punkten die stark in der Technik abweichen oder das Produkt stark verändern ist die Rechtsprechung eindeutig.

z.B.

Halogen statt Xenon

Außenfarbe Gelb statt Grün

Radio statt Navi

Stoff statt Leder (über Lederanteil gab es schon richterliche Entscheidungen)

Hier kann der Käufer die Abnahme des Wagens verweigern.

Wird eine Vertragspartei in Klauseln einseitig Benachteiligt ist diese Klausel sittenwidrig und ungültig.
Das ist genauso mit dem Spruch "Stand der Technik" bei Reklamationen hier habe die Autohersteller
auch schon deftige Niederlagen hinnehmen müssen.
Leider muß der Kunde hartnäckig sein oder eine Rechtsvertretung einschalten.
Viele Kunden scheuen diesen Weg sehr oft.

Gruß

Pille

Mag alles sein. Kommt vermutlich auf den Einzelfall an. Mir fehlt ja lediglich eine Steckdose eine Gepäckraumwanne und die Seitenscheiben. Deswegen kann ich ganz sicher nicht, ein Fahrzeug nicht abnehmen.

Mit der Steckdose wird eng.
Seitenscheiben kann ja auch per Folie nachgerüstet werden.
Da kann der Händler sich was einfallen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von CaRsde


Mir fehlt ja lediglich ...... die Seitenscheiben.

Guten Morgen,

das kann ja aber schnell ziemlich zugig werden. Wenn die vorderen Seitenscheiben fehlen würde ich auf jeden Fall reklamieren. Hinten kommt es sicher drauf an wie oft Du dort jemanden mitnimmst. Solltest halt nur bei trockenen Wetter fahren (Stand der VW-Technik). Aber auf jeden Fall sind ja nun die elektrischen Fensterheber sinnlos. Würde ich ausbauen (Gewicht!) und zurückgeben; natürlich nur gegen Erstattung des Wertes! 😁. Die Frage ist halt, was machst Du mit den Schaltern dafür?

Ciao,

Anne

Zitat:

Original geschrieben von Chef 555



Zitat:

Original geschrieben von hgeb


D.h. wenn Du ein Radio oder Navi mit Touchscreen und den Parklenkassistenten bestellt hast und Dein Passat ein MJ2012 ist sollte die 360 Grad-Anzeige eigentlich mit an Board sein ...
JA - all dies habe ich, außer 360°. Habe ich doch vorher schon zweimal geschrieben
Was muss ich tun, um den Wagen zu wandeln :-)

Guten Tag,

wollte mal nachfragen, ob jemand mit Mj. 2012 und RNS510 nun die 360° OPS-Sicht hat. Der VW-Weltkonzern hat es leider noch nicht geschafft, meine popelige Anfrage zu beantworten....

Ich habe meinen Variant gestern abgeholt - bestellt Ende April, Modelljahr 2012 - alles genauso verbaut wie geordert......Reisekomfortpaket ist komplett, geräuschdämmende Seitenscheiben sind drin, Abdunklung hinten.....lediglich die Kopfstützen für die integrierten Kindersitze sind schon die aktuellen, darum bin ich aber nicht wirklich böse (die großen Seitenwangen lassen sich jetzt auf die Holme aufschieben - keine gesonderten Kopfstützen mehr - gute Lösung).

Zitat:

Original geschrieben von lowboost


...(die großen Seitenwangen lassen sich jetzt auf die Holme aufschieben - keine gesonderten Kopfstützen mehr - gute Lösung).

Hallo,

kannste mal ein paar Bilder von der Kindersitzen machen und uns zeigen ?

MfG

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