Passat mit Belgischen Papieren ohne Kaufvertrag
Hallo ich möchte hier einige informationen und tips sammeln kann mir jemand helfen.
Ich habe mir ein VW Passat gekauft von privat das Fahrzeug hat Belgische papiere ein COC-Papier ist auch mit dabei, ich habe aber kein Kaufvertrag überall steht um das fahrzeug anzumelden bzw um ein deutsche Kfz Brief zu kriegen benötige mann ein Kaufvertrag. was kann ich machen?
kann ich das auto so nicht auf mich anmelden?
Danke für alle antworten.
Beste Antwort im Thema
wieso hast du keinen kaufvertrag? du hast doch geschrieben, dass du den gekauft hast!!
mit ein bißchen glück, kannst du den passat gleich von der polizei abholen lassen, damit ihn der zurück bekommt, der ihn mal geauft hatte ^^
40 Antworten
Das nicht, aber ich muss doch vorallen wenn ich das Auto im Ausland kaufe, damit rechnen das ich gerade mit einem Überführungskennzeichen vom Zoll oder Bundespolizei beim Grenzübertritt angehalten werde. Und da wird zu hundert Prozent nach soetwas gefragt! Das allein, wäre mir schon zu heiß gewesen!
Zitat:
Original geschrieben von ronney10
Das nicht, aber ich muss doch vorallen wenn ich das Auto im Ausland kaufe, damit rechnen das ich gerade mit einem Überführungskennzeichen vom Zoll oder Bundespolizei beim Grenzübertritt angehalten werde. Und da wird zu hundert Prozent nach soetwas gefragt! Das allein, wäre mir schon zu heiß gewesen!
Schengen?
Zitat:
Original geschrieben von dicks
Nicht in jedem Land ist es wie in Deutschland - wer den Brief hat ist Eigentümer. Das ist pro Land sehr unterschiedlich geregelt und es kann durchaus sein das gerade das eine wichtige Papier fehlt!Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Also Leute.... zumindest hat er ja belgische Fahrzeugpapiere, die denke ich mal unserem Brief bzw. der Zulassungsbestätigung entsprechen dürften. Das COC hat er auch, also würde ich mich jetzt mal wegen dem fehlenden Kaufvertrag nicht den großen Kopf machen. Ich würde zunächst auch mal so vorgehen, wie oben geschrieben. Wenn ein KV nötig ist, sollte der Verkäufer den ja eigentlich auch im Nachhinein prpblemlos unterschreiben, wenn da nix anderes als beim Kauf bereits vereinbart drin stehen soll.
Also in Deutschland ist der Besitzer des "Briefes" (Zulassungsbescheinigung Teil 1) NICHT der Eigentümer des Fahrzeuges! Und da wir ja die EU Zulassungsbescheinigung haben, wird das wohl in der ganzen EU so sein.
Es steht auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drauf, dass deren Besitz nicht den Eigentum des KFZ nachweist!
Grenzfahndung... und das Nummernschild ist auffällig
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Also Leute.
Zum anmelden eines Fahrzeugs das innerhalb der EU von Privat gekauft wurde, wird beim anmelden definitiv kein Kaufvertrag verlangt.
Betone, es muss EU Papiere haben.
Ich habe meinen Passat vor drei Wochen gekauft und sogar auf den alten Papieren (angemeldet mit ausländischen Kennzeichen) überführt und erst hier bei der Zulassungsstelle abgemeldet sowie auf deutsche Papiere umschreiben lassen und angemeldet.
PS: Einen Kaufvertrag habe ich zwar, der wurde aber nicht verlangt.
Notwendig waren:
-Tüv abnahme (keine Vollabnahme)
-AU
-COC Papiere
-Fahrzeugbrief
-Fahrzeugscheín (da ja noch angemeldet)
Kosten inkl. Tüv und AU:
185 Euro
MFG DG
Hey Leute,
welche Behörde in der EU fragt denn einen Fahrzeugführer nach einem Kaufvertrag zu dem Fahrzeug? Das ist doch selbst dann nicht der Fall, wenn PKW Kennzeichen und Fahrer nicht der gleichen Nationalität angehören. Gefragt wird doch erst dann, wenn etwas nicht stimmt, der PKW z.B. gestohlen ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein, Papieren sind ja vorhanden.
Ich sehe keine Schwierigkeiten das Fahrzeug umzumelden. Da sollte der mündliche Kaufvertrag gelten, zumal dann, wenn weitere Zeugen vorhanden sind.
Schwieriger wird es, wenn der Wagen zugesicherte Eigenschaften nicht hat - z.B. Kilometerstand, Ausstattung oder Garantien. Das ohne Schriftform zu beweisen dürfte nicht so einfach werden. Alles aber eine Preisfrage - wenn der Wagen günstig war, kann man sicher damit leben…
Gruß
Karsten
Zitat:
Schengen?
Hat das was damit zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von furbofabien
Hat das was damit zu tun?Zitat:
Schengen?
Naja... die Chance an der Grenze zwischen Belgien und Deutschland kontrolliert zu werden geht dadurch schon um etliches runter 😉 - egal ob mit Überführungskennzeichen, deutschem oder belgischen Kennzeichen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von dicks
Manchmal kann ich es einfach nicht glauben was manche hier im Forum posten 😕😕😕Das ist doch gegen jeden Menschenverstand ein Auto ohne jeglicher Vertrag zu kaufen - anmelden kann man es nicht denn es kann ja gestohlen sein.
Poste doch mal die FIN (Fahrgestellnummer) 😉.
sorry...zum einen hast du recht, das ganze ohne vertrag zu machen ist dumm. zum anderen jedoch, ist papier geduldig, jeder kann so einen zettel ausfüllen und unterschreiben....also was solls. und ein kaufvertrag bedeutet noch lange nicht, das mit dem fahrzeug alles ok ist!
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Stimmt. Ohne Kaufvertrag kann man kein Auto kaufen. Nur gut dass es dabei allerdings nicht zwingend der Schriftform bedarf.Zitat:
Original geschrieben von dicks
Das ist doch gegen jeden Menschenverstand ein Auto ohne jeglicher Vertrag zu kaufen...
Aber was machst Du, wenn Du Dein Auto verkaufst, Du aber keinen schriftlichen Vertrag, keine Adresse, keine Personalausweisnummer und keine schriftlich fixierte Übergabezeit/datum hast und der Käufer fährt fleissig Tickets (oder gar einen Unfall verursacht, womöglich noch mit Personenschaden und Fahrerflucht) und meldet die Kiste nicht um? Habe schon einige Altautos verkauft, teilweise an Typen, denen ich nachts nicht begegnen möchte, aber immer nur gegen Barzahlung + schriftlichen Vertrag mit Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
Aber was machst Du, wenn Du Dein Auto verkaufst, Du aber keinen schriftlichen Vertrag, keine Adresse, keine Personalausweisnummer und keine schriftlich fixierte Übergabezeit/datum hast und der Käufer fährt fleissig Tickets (oder gar einen Unfall verursacht, womöglich noch mit Personenschaden und Fahrerflucht) und meldet die Kiste nicht um? Habe schon einige Altautos verkauft, teilweise an Typen, denen ich nachts nicht begegnen möchte, aber immer nur gegen Barzahlung + schriftlichen Vertrag mit Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Stimmt. Ohne Kaufvertrag kann man kein Auto kaufen. Nur gut dass es dabei allerdings nicht zwingend der Schriftform bedarf.
sorry, aber ein angemeldetes auto zu vekaufen ist noch dümmer...als die geschichte ohne kaufvertrag!
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
sorry, aber ein angemeldetes auto zu vekaufen ist noch dümmer...als die geschichte ohne kaufvertrag!Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
Aber was machst Du, wenn Du Dein Auto verkaufst, Du aber keinen schriftlichen Vertrag, keine Adresse, keine Personalausweisnummer und keine schriftlich fixierte Übergabezeit/datum hast und der Käufer fährt fleissig Tickets (oder gar einen Unfall verursacht, womöglich noch mit Personenschaden und Fahrerflucht) und meldet die Kiste nicht um? Habe schon einige Altautos verkauft, teilweise an Typen, denen ich nachts nicht begegnen möchte, aber immer nur gegen Barzahlung + schriftlichen Vertrag mit Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
Wieso?
Mein Bruder hat auch mal einen angemeldeten Wagen verkauft (mit Kaufvertrag) und eine Woche später kam eine Nachfrage seitens der Polizei, weil der Wagen in einen Unfall verwickelt war. Kaufvertrag gezeigt, mit Übergabedatum und Zeitpunkt und es gab überhaupt keine weiteren Scherereien. Würde das nicht überbewerten. Natürlich sollte man sich schon mal den Ausweis anschauen und ggf. Nummer etc. im Kaufvertrag notieren.
Aber wenn man keinen Kaufvertrag hat ? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
Also in Deutschland ist der Besitzer des "Briefes" (Zulassungsbescheinigung Teil 1) NICHT der Eigentümer des Fahrzeuges! Und da wir ja die EU Zulassungsbescheinigung haben, wird das wohl in der ganzen EU so sein.
Es steht auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drauf, dass deren Besitz nicht den Eigentum des KFZ nachweist!
Du schreibst hier vom Teil 1, der ist der ehemalige "Fahrzeugschein"! Dort steht das tatsächlich drauf.
Der frühere Brief ist Teil II.
Gruß
Manfred
so hallo nochmal erstmal danke an alle.
vorab das auto ist mitlerweile angemeldet. aber so etwas habe ich noch nie erlebt
ich habe das auto hier in deutschland gekauft mit allen dazu gehörigen unterlagen nur kein kaufvertrag. das sollte keinproblem sein laut dem verkäufer. war es auch eigentlich nicht.
aber die bei uns in der zulassungstelle sind alles nur faule schw.... die wollten mir das auto nicht zulassen haben mir auch keine tipps gegeben obwohl ich hatte auch eine bestätigung von der KBA das kein Diebstahl vorliegt. ich bin wieder zum verkäufer gefahren der ca 200km weiter weg wohnt habe ihn das alles erzählt. er war ahnungslos warum die das fahrzeug nicht anmelden. dann sind wir dort bei ihn zur zulassungstelle gefahren und das auto auf ihn zugelassen glaubt mir das hat nichtmal 10min gedauert ohne fragen. dann bin ich mit denn deutschen brief zurück zu meiner Zulassungstelle und habe das auto umgemeldet auf mich. wie kann so etwas sein