ForumPassat B8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B8
  7. Passat B8 Scheiben folieren

Passat B8 Scheiben folieren

Themenstarteram 25. Dezember 2017 um 11:03

Hallo.

Ich bekomme Ende der Woche meinen neuen gebrauchten B8.

Da er leider keine tönung von Werk aus hat, möchte ich dies gerne nachträglich machen lassen.

Hat das Wer von euch auch machen lassen???

Und wie sind die Erfahrungen damit und was habt ihr gezahlt??

Ich hab zwei Angebote 340 Euro und 290 Euro !!

Gruss

Beste Antwort im Thema

Schön jetzt weiß ich wo die ganzen Linksschleicher herkommen, auch bei Vorwärtfahrt sind diese drei Spiegel regelmäßig zu benutzen.

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Das ist absoluter Quatsch! Es geht wie oben geschrieben um die anbringungen eines Blendschutzstreifen. Das ist natürlich erlaubt!

Zitat:

@ggg-gaudibursch schrieb am 27. Dezember 2017 um 22:25:08 Uhr:

Zitat:

Bei meinem Variant waren es die beiden hinteren Seitenscheiben, die Heckscheibe, der hintere Stoßfänger, die Motorhaube im vorderen Drittel (wegen Steinschlag) und der max. zul. Streifen an der Frontscheibe oben (ohne die Frontkamera zu behindern)...schön schwarze Foiliatec-Folie (Sichtschutz stand im Vordergrund auf die schon getönten Scheiben); Motorhaube und Stoßfänger durchsichtige Folie...500 € hat mich das Ganze gekostet...und bin sehr zufrieden damit.

Es ist immer ein Kompromiß zwischen Sichtschutz und Wärmedämmung....

Frontscheibe nachtönen (zu lassen) und "die nachträgliche Anbringung von Folien an Kfz Scheiben, die für die Sicht des Fz Führers von Bedeutung sind" ist keine gute Idee, da Frontscheiben bauartgenehmigt sein müssen. Diese BG erlischt z.B. durch das veränderte Splitterverhalten nach dem Aufbringen der Folie und damit erlischt auch die BE des Fahrzeugs. Also wenn, dann auf alle Fälle eintragen lassen (wenn Du jemanden findest, der das macht).

Wenn der nette Herr im grünen Kampfanzug auch sonst nichts findet, gibst du dem damit eine Steilvorlage bei der allgemeinen... (ohne die ganze Schwarzmalerei von wegen Unfall, Versicherung und so). Und dann gibts sicher einen mehr mit Grünallergie...

=)

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seit wann ist der Frontkeil oben an der Frontscheibe verboten, wenn Du die zulässige cm2 einhälst????

Ist nicht verboten! Schlau geschrieben aber totaler Quatsch.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 27. Dezember 2017 um 23:15:32 Uhr:

Ist nicht verboten! Schlau geschrieben aber totaler Quatsch.

Naja, dieser Quatsch (ich persönlich finds auch nicht gut) steht halt im Gesetz. Genauer in §35b Abs 2 StVZO. Da steht jetzt nicht viel, wirst Du sagen, und recht hast Du. Interessant werden hier die Kommentare z.B. jene von Kirschbaum:

In der Erl. 7 zum §35b StVZO z.B. steht genau das, was ich im vorherigen Post beschrieben habe.

Wegen der größe der "Aufkleber", die keine BG brauchen. Diese liegt bei 0,1m², für "z.B. Plaketten, Reklameaufschriften Fahrgastinformationen in Bussen" (Kirschbaum StVZo §19 / Erl. 6). Das wäre beim Passat mit ca 1,20m breiter Scheibe ein 8cm breiter Streifen. Allerdings: "Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe u andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den FzFührer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- u Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss." (Kirschbaum StVZo §19 / Erl. 6).

Das (Fern-) Sichtfeld wird beim PKW üblicherweise nach oben und unten durch das von Scheibenwischer überstrichene Feld angesehen (in diesem Bereich dürfen z.B. auch keine Steinschläge in der Scheibe ausgeharzt werden). Bei meinem Passat reicht dieses Feld bis ca 3cm unter die Oberkante der Frontscheibe, da wo diese sowieso schon schwarz gefärbt ist. Somit geht der oben errechnete 8cm eben doch nicht.

Interessant ist weiters die Verlautbarung im Verkehrsblatt von 1976 auf Seite 489. Einfach mal googlen: Vkbl 1973 s489

Zitat:

Seit wann ist der Frontkeil oben an der Frontscheibe verboten, wenn Du die zulässige cm2 einhälst????

Naja, eben wegen dem (Fern-) Sichtfeld, das zumindest beim Passat durch den Streifen beeinträchtigt wird

Es handelt sich aber ja nicht um einen Aufkleber sondern um eine Folie. Dafür gilt das nicht sondern nur für Aufkleber. Die Folie muss lediglich eine ABE aufweisen. Genau wie an den anderen Scheiben auch. Ohne ABE ist sie auch da nicht zulässig.

Im Prinzip hast Du recht, allerdings sprechen wir von zwei Verschiedenen Szenarien:

Zum einen vom Aufbringen eines Aufklebers mit einer Fläche kleiner 0,1m² (für mich wäre jetzt auch eine Folie ein -eben durchsichtiger- Aufkleber). Diese sind in Bereichen, die die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen auch ohne (A)BG erlaubt, wenn max. 25% der Scheibe Zugepflastert sind und die Einfassungen der Scheibe nicht beklebt sind.

Dann gibts da die Tönungsfolien. Für die gilt oben erwähnte Kirschbaum-Erläuterung 7 zu §35b StzVZO (Titel: "Beeinträchtigung der Sicht durch Aufkleben farbiger Folien auf die Windschutzscheibe"). Richtig ist weiter, dass, sofern die Folie eine ABG (allgemeine Bauartgenehmigung) nach §22a StVZO auch als Tönungsstreifen verwendet werden dürfte, wenn dieser Verwendungsbereich erlaubt (bzw. nicht ausgeschlossen) wäre. Die ABGs, die ich gefunden habe, haben allerdings alle als Verwendungsbereich ein "Aufbringen auf die Aussenseiten von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fz-Führers NICHT von Bedeutung sind". Die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben sind das aber allemal.

Ist nicht böse gemeint, das Thema interessiert mich wirklich und ich wäre über eine Belehrung nicht böse, also wenn du ein Gegenbeispiel hast, würde mich das freuen.

LG

Themenstarteram 30. Dezember 2017 um 20:34

Hallo

Ich habe nun einen bekannten folierer in unserer stadt gefunden.

Ist mir mehrfach empfohlen worden.

Er will 285 Euro mit Garantie .

Nun soll ich eine Folie mit 75% oder die mit 85% nehmen??

Mein Passat ist schwarz

Was meint ihr ???

Gruss

Ganz klar 85%.

 

Ich hatte ab Werk 65%, da drauf habe ich nochmal 85% bügeln lassen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen