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Passat b8 hochwasser rechtsfrage rückgabe wer kann helfen

VW Passat B8
Themenstarteram 23. Februar 2019 um 1:10

Hi habe ok 2018 ein Auto bei einem Händler gekauft , hatte jetzt mehre Probleme beim schalten gehabt ,und ließ die Kupplung und Schwungrad u s w Wechseln die Werkstatt rief mich an und sagte soll vor bei kommen mir das mal anschauen ,und sagte das dass Auto mal im Hochwasser Stande und Getriebe und andere teile sehr verrostet seihen und das auf mich in näher Zukunft viele Probleme wegen dem Wasser auf mich zu kommen würden,

Jetzt meine Frage habe das Auto als Unfall frei 1 Hand von einem seriösen Händler gekauft , und zusätzlich eine gebraucht wagen Garantie abgeschlossen ,am 10.10.2018 Kauf Datum ,ist eine Rückgabe möglich da er mir ja nichts davon gesagt hat das dass Auto im Hochwasser stand ?

Hoffe das Team ist hier richtig aufgehoben wenn nicht bitte verschieben danke

1
Beste Antwort im Thema

Bild 1, das ist Kupplungsstaub usw.

Das Getriebe Gehäuse ist aus einer Alu Silizium Mischung, da rostet nichts.

 

Dann muss der Wagen aus einen Kanal gezogen worden sein..., Sand kann genauso vom vorbestizer gewesen sein, der mit sein Kindern am Spielplatz war, oder einfach mit dem Kinderwagen wo lang gefahren ist, wo Sand am Boden lag, der an den Rädern haften geblieben ist.

 

Also beides lässt für mich auf keine Weise auf Hochwasser schließen, Hochwasserschäden lassen sich nicht mal eben so beheben/verbergen.

Die ganze elektrik im Innenraum ist doch garnicht wasserdicht ausgelegt. Da würde nichts mehr laufen...

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14 Antworten
Themenstarteram 23. Februar 2019 um 1:49

Nach ausbau der Rücksitz Bank haben wir Sand gefunden also muss das hoch Wasser ziemlich hoch gewesen sein beziehungsweise sehr viel Wasser reingelaufen sein

Wenn das alles so ist, wurde Dir ein schwerer Mangel verschwiegen, somit hast Du das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Aber eines musst Du wissen: Es kann sich in die länge ziehen. Nimm Dir so schnell es geht einen Anwalt.

Evtl sollte ein Sachverständiger/Gutachter das Auto mal unter die Lupe nehmen.

Google auch mal die Fahrgestellnummer, evtl. ist etwas bekannt.

am 23. Februar 2019 um 7:05

Ich würde mal die verbauten Tele auf herstelldatum checken und mit Erstzulassung vergleichen .So Sachen wie Soundpaket oder Rückfahrcamera sollten dann ja mal neu gekommen sein

Bild 1, das ist Kupplungsstaub usw.

Das Getriebe Gehäuse ist aus einer Alu Silizium Mischung, da rostet nichts.

 

Dann muss der Wagen aus einen Kanal gezogen worden sein..., Sand kann genauso vom vorbestizer gewesen sein, der mit sein Kindern am Spielplatz war, oder einfach mit dem Kinderwagen wo lang gefahren ist, wo Sand am Boden lag, der an den Rädern haften geblieben ist.

 

Also beides lässt für mich auf keine Weise auf Hochwasser schließen, Hochwasserschäden lassen sich nicht mal eben so beheben/verbergen.

Die ganze elektrik im Innenraum ist doch garnicht wasserdicht ausgelegt. Da würde nichts mehr laufen...

Themenstarteram 23. Februar 2019 um 10:56

Also die erste Hand war eine Firma die werde ich Montag kontaktieren ,

Und bezüglich des Sandes ganze auto hat Sand auch unterm Teppich jede Dichtung glaub nicht das sich jemand da die Mühe gemacht hat da über alle Sand zu verteilen ??

am 24. Februar 2019 um 7:37

Na dann mal los Viel glück.

Von der Firma wirst du nicht viel erfahren, lasse es wenn deinen Anwalt alles machen. Je nachdem belasten sie sich damit ja selber, warum sollten sie dir also helfen. ;)

Alles was Du jetzt machst kann sich, ohne Absprache mit einem Anwalt, schnell gegen dich wenden.

Machst du jetzt ohne Anwalt weiter kann man dir hier eh nicht helfen, der Tipp mit dem Gutachter ist nett gemeint aber wenig hilfreich und mit Kosten für dich verbunden.

Es wird einiges an Zeit kosten den Fall auf zu arbeiten, stelle dich da mal auf mind. 1 bis 2 Jahre ein, es kann aber auch bedeutend länger dauern.

Solltest du keine Rechtsschutzversicherung haben hast du eh verloren und darfst mehrere 1000.- vorstrecken, verlierst Du dann den Fall bleiben alle weiteren kosten ebenfalls bei dir hängen.

Verkaufen kannst du den Wagen während der Zeit auch nicht.

Ich habe den Mist durch und würde es nicht nochmal machen wollen auch wenn ich im Recht war und gewonnen habe. 2,5 Jahre nur Stress, Termine mit Anwalt, Gutachter, Gericht usw. usw. usw..

Zusammen gefasst, wenn Du eine RSV besitzt sofort ab zum Anwalt. Er wird alles weitere in die Wege leiten. Bedenke dabei das es mehrere Jahre dauern kann wenn die gegnerische Partei keine Einsicht zeigt!

Ist keine RSV vorhanden überlege es dir gut ob Du diesen Weg beschreiten möchtest.

Egal wie Du es angehst ohne Anwalt legst du dir die Karten, mache nichts ohne Ihn.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Egal wie du dich entscheidest ich drücke die Daumen das du da heil raus kommst.

Ich in deiner Stelle würde ich garnicht machen, das Autohaus Ansprechen, wenn nicht vernünftig rauskommt dann zum Anwalt. Fertig .

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 15:21

Ja das habe ich mir auch überleg zum Autohaus fahren Vll wissen die selber nichts weil die haben die Autos Lessing Rückläufen als Paket gekauft

Ich berichte auf jeden Fall was raus gekommen ist

du könntest auch bei einen anderen vw teile händler nach der historie des fahrzeuges fragen. wenn das teil nen hochwasserschaden hat und bei vw repariert wurde, steht das in der historie online einsehbar für jeden vw händler.

Themenstarteram 24. Februar 2019 um 16:59

Ja das kann ich machen hab ein Freund der arbeitet bei vw super tip danke dir

Hey Denyo1987,

als derjenige der etwas möchte, bist Du in der Beweispflicht. Ich gehe davon aus, dass alle Tatsachen, die Du beschreibst als bewiesen gelten. Darüber solltest Du sehr genau und vorallem objektiv nachdenken. Ist dies nicht der Fall kann sich das Blatt sehr schnell wenden.

Es handelt sich um einen Mangel, der Deinen Ausführungen nach evident vor dem sogenanten Gefahrenübergang (§ 446 BGB) bereits bestand. Deine Rechte richten sich vorbehaltlich der §§ 275, 439 IV BGB nach § 437 BGB

Da eine Nacherfüllung wohl nicht möglich ist, und es sich bei einem Auto regelmäßig um eine sogannte Stückschuld handelt verbleiben Dir die übrigen Rechte, nämlich vorallem vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zumindern.

Achtung: Das Thema Wertersatz bei Rücktritt solltest du im Auge behalten §346 II BGB. Ein Geltungmachtung eines Mangelfolgeschadens scheitert wohl aus § 280 I 2 BGB

Die von mir verfassten Beiträge sind ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Die Aktivität in diesem Forum erfolgt nicht aus kommerziellen Zwecken.

Die Beiträge sollen keine Rechtsberatung darstellen.

Ich rate Dir einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Viele Rechtsanwälte machen heute auch eine kostenlose Erstberatung. Bist Du Rechtsschutzversichert. Feuer frei.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 23. Februar 2019 um 08:58:34 Uhr:

 

Die ganze elektrik im Innenraum ist doch garnicht wasserdicht ausgelegt. Da würde nichts mehr laufen...

Vor allem dieses Argument dürfte schwer zu entkräften sein.

Ich muss sagen, @SCR_190iger scheint bei rechtlichen Fragen wirklich ein guter Ansprechpartner zu sein!

Allerdings sollte man sich vorher die Ausführungen von @Passat-B8BiTDI nochmal genau durch den Kopf gehen lassen. Bislang sehe auch ich keine Indizien für einen (Hoch-)Wasserschaden.

Das zentrale Argument der Werkstatt, nämlich optische Schäden am Getriebe, wurde meines Erachtens nach entkräftet. So sieht jedes Getriebe nach einigen tausend Kilometern aus. Rost ist an gewissen Teilen im Bereich des Motorraums und Fahrwerks völlig normal. Dieser entsteht spätestens nach dem ersten Winter, wenn die salzhaltige Gischt von allen Seiten ans Auto spritzt. Dadurch wird die Funktionalität der betreffenden Teile allerdings nicht beeinträchtigt.

Auch Sand unter der Rückbank oder hinter Dichtungen betrachte ich nicht als schwerwiegendes Indiz für einen Hochwasserschaden. Eine Urlaubsfahrt mit Hund im Auto und der Sand ist praktisch in jeder Ritze. Da darf man einfach keine Gebrauchten kaufen, wenn man mit so etwas ein Problem hat.

Die ganze Angelegenheit könnte in einer sauberen Blamage ihr Ende nehmen, also Vorsicht!

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