Partikelausstoß von Saugmotoren

Subaru XV

Hallo an alle die das Thema interessiert.
Habe heute Abend gelesen das der Partikelausstoß von Benzinern Steuerrelevant werden soll. Angeblich Ende 2018. Dort wurden auch Fahrzeuge vorgestellt die bis dahin einen Partikelfilter verpasst bekommen. Da ging es fast ausschließlich um Direkteinsprizer mit Turboaufladung. Nun hab ich aber noch im Hinterkopf das die Boxermotoren von Subaru ja Saugmotoren sind und auf Grund dieser Verbrennungstechnik gar keine Partikel entstehen. Ich habe versucht im Internet zu recherchieren, habe aber nix Nützliches gefunden. Gibt es Jemanden der davon Ahnung hat oder vielleicht auch Jemanden der den neuen XV 1.6 MJ 2018 schon fährt. Ich habe mir den XV 1.6 Trend bestellt und bekomme ihn voraussichtlich Ende April, Anfang Mai 18.
Bitte teilt Eure Erfahrungen mit, ich bin gespannt. Ich habe mich bisher mit solchen Themen nicht auseinander gesetzt. Für mich war wichtig das mich mein Auto sicher und verlässlich von A nach B bringt. Wie es das tut war mir Wurst. Nun habe ich mich aber schrecklich lange mit dem Neukauf (seit Anfang 2017) und verschiedenen Marken auseinandergesetzt und bin bewusst zu Subaru gegangen, eben weil es da Boxer und Saugmotoren gibt. Und wegen das Allrads.
Bitte schreibt mir eure Meinung, bin gespannt.

Gruß Straussenvogel1971

61 Antworten

Danke Euch allen!

Den Forester fand ich aktuell vom ADAC nur als Diesel getestet, und da ist er total durchgefallen (Note 5,5 - nur 1 von 5 Sternen) wegen viel zu hoher NOx-Emissionen (klar, Diesel nur mit Speicher-Kat, und der soll völlig unterdimensioniert sein).

Da ich nicht bis September warten will, hoffe ich auf kostengünstige Umrüstungen von Benziner-Partikelfiltern - falls diese beim Saugrohrmotor überhaupt nötig sein werden, wonach es derzeit m.E. nicht aussieht. Aber wer weiß, was noch kommt?

Zitat:

@xtrailfahrer schrieb am 29. Januar 2018 um 13:18:31 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 29. Januar 2018 um 13:09:19 Uhr:


Vielen Dank für den Tipp. So aufwendig scheint es aber nicht zu sein. Die Liste ("M1"😉 ist dort zu finden:
https://www.kba.de/.../SV2.html?nn=669132

Auf Seite 687 muss es heißen.

Abwarten und Tee trinken, wir haben ja noch Zeit. Ich werde auch erst aktiv wenn es belastbare Informationen seitens der Bundesregierung gibt. Am Ende wird mir mein Händler dann schon sagen was notwendig ist. Aber wie schon erwähnt, mein 1.6er XV hat Euro 6c zum jetzigen Stand. Alles Gut.

Wichtig ist die Norm 6d oder 6d Temp. Diese gilt ab 01.09.2018 und diese Fahrzeuge erfüllen die wngeren Grenzwerte und sollte keine Probleme im Innenstadtbereich haben. Darauf würde ich derzeit achten...

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Mal ganz ehrlich, da wo ich fahre und wohne, wird das keine Rolle spielen. Mir geht es weniger um Fahrverbot als um Gesunderhaltung. Darum war ich ursprünglich auf der Suche nach einem Hybrid. Aber so viel besser sind die auch nicht. Ein vollelektrisches Fahrzeug oder ein Plug in hätten die Voraussetzungen aber die sind Sündenkrach teuer. Nicht meine Preisliga. Sollte der Partikelausstoß meines Fahrzeug deutlich über der geforderten Grenze liegen, werde ich schauen was ich entsprechend handeln.

Mist, der Forester hat laut dieser KBA-Übersicht nur Euro 6b:

https://www.kba.de/.../sv221_m1_schad_pdf.pdf
Seite 687:

HSN Fahrzeughersteller TSN Fahrzeugklasse Handelsname Kraftstoffcode Leistung kW Abgasnorm (Euro) CO HC NOx (T)HC+NOx Partikel Rauchgastrübung m-1 THC NMHC CH4 Korr.Wert des Absorptionskoeffizienten m-1
1842 SUBARU (J) AAI M1 FORESTER 0001 110 6W 282.1 33.0 41.5 33.2
1842 SUBARU (J) AAI M1 FORESTER 0001 110 6W 214.5 27.4 24.8 19.2

Wobei hier nicht einmal klar ist, welche der beiden Zeilen richtig ist. Doch nicht so einfach...

https://www.kba.de/.../sv1_015_bekanntmachung_pdf.pdf
Seite 3:

Buchstabe Emissionsnorm OBD-Norm Fahrzeugklasse und -gruppe Motor (PI=Benzin, CI=Diesel) Einführungszeitpunkt: neue Typen Einführungszeitpunkt: Neu-fahrzeuge letztes Zulassungsdatum
W Euro 6b Euro 6-1 M, N1 Gruppe I PI, CI 01.09.2014 01.09.2015 31.08.2018

Was heisst denn das jetzt konkret für Käufer bei Zulassung eines solchen Fahrzeugs vor dem 01.09.2018? Wird es danach Euro 6b behalten oder nachgemessen und ggf. eine andere Norm erhalten? Wenn nicht, kann es passieren, dass solche Benziner mit Euro 6b "draußen bleiben müssen" (egal, wieviele Partikel etc. sie rausblasen)?

Und was heisst das für Käufer bei Zulassung eines solchen Fahrzeugs ab dem 01.09.2018?

Ich blicke momentan nicht durch. 😕

Also ich habe gelesen das Fahrzeuge die vor dem 01.09.2018 zugelassen wurden ein neues Einmessen reicht um die Plakette und die Norm zu bekommen. Vorausgesetzt die Werte stimmen. Wenn nicht und du möchtest die Plakette musst du einen Filter einbauen. Ohne Filter riskierst du eventuell Fahrverbote in Städten in denen die Feinstaubbelastung zu hoch ist. Kam im letzten Jahr genau null mal vor. Um ein Fahrverbot zu rechtfertigen muss an einer Messstelle an 15 Tagen hintereinander der vorgegebene Wert deutlich überstiegen werden. Also macht mal die Pferde nicht scheu. Wenn es den notwendig sein sollte, baut man so ne Filter maximal für das gute ökologische Gewissen ein. Und um Steuern zu sparen. Da muss mann aber auch schauen wie lange mann das Fahrzeug fahren will, und ob sich die Kosten des Filters über die Steuereinsparung zumindest ansatzweise refinanziert. Desswegen werden aber keine Fahrzeuge stillgelegt. Alle Fahrzeuge die nach dem 01.09.2018 auf den Markt kommen, müssen die neue Norm erfüllen. Da werden dann serienmäßig die Partikelfilter schon eingebaut, so wie jetzt schon beim Diesel.

Zitat:

@Straussenvogel1971 schrieb am 30. Januar 2018 um 16:08:48 Uhr:


... Fahrzeuge die vor dem 01.09.2018 zugelassen wurden ...

Alle Fahrzeuge die nach dem 01.09.2018 auf den Markt kommen, müssen die neue Norm erfüllen. Da werden dann serienmäßig die Partikelfilter schon eingebaut, so wie jetzt schon beim Diesel.

Vor dem 01.09.2018 meint Typgenehmigung durch das KBA oder tatsächlich erst die Zulassung des individuellen Fahrzeugs durch seinen Halter? Das hat ja nicht unbedingt mit "auf den Markt kommen" zu tun (siehe Dein Satz am Ende).

Auch in den Medien werden die Begriffe nicht so klar voneinander getrennt, was mich verwirrt. :-/

Jedenfalls kann es ja passieren, dass Subaru (oder eben andere Hersteller) zum 01.09.2018 keine neuen Fahrzeugtypen vom KBA genehmigen lassen, sondern erst (viel) später. Dann gilt für die bereits "typgenehmigten" Fahrzeuge was?

Für die gilt die schadstoffklasse die es bis dahin hat. Wer soll das denn bei Millionen von Fahrzeugen ändern. Interessant wird das erst bei der 1. ASU nach dem 01.09.18. Da könnte es eventuell passieren das ein Fahrzeug das sie neuen Normen nicht erfüllt eine schlechtere Einstufung bekommt. So wie vor Jahren bei den Fahrzeugen ohne Kat. Kostet dann halt mehr Steuer.

Man hört ja bzgl drohender Fahrverbote immer von den Stickoxiden, und die sind beim XV 1.6 doppelt so hoch (46 g/km) wie beim 2.0 (20 g/km). Euro6 erlaubt 60 g/km, beide schaffen ja Euro 6c. Aber bei Euro 6d wird strenger gemessen als jetzt. Könnte knapp werden, besonders für den 1.6er.

Wie gesagt, Fahrverbot wird es da wo ich wohne nicht geben. Wenn sie denn überhaupt zur Anwendung kommen dann in Großstädten. Für lange Strecken hab ich meinen Caddy. Darüber mach ich mir keine Sorgen. Das ist doch alles nur Panikmache!

Meine Fragen sollen keine Panik verursachen. Ich möchte nur nicht die Katze im Sack kaufen. Jetzt las ich von einer Kfz-Steuer von 150€, aber ob es dabei bleibt? Klar, Sicherheit gibt's keine, aber ich versuche, wenigstens den Rahmen zu verstehen. 😉

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 30. Januar 2018 um 15:50:54 Uhr:


Was heisst denn das jetzt konkret für Käufer bei Zulassung eines solchen Fahrzeugs vor dem 01.09.2018? Wird es danach Euro 6b behalten ...

Genau. Da verändert sich nichts. Allerdings ist dann mit Euro 6b ab dem 01.09.2018 keine Erstzulassung mehr möglich.

Zitat:

@Straussenvogel1971 schrieb am 30. Januar 2018 um 16:08:48 Uhr:


Also ich habe gelesen das Fahrzeuge die vor dem 01.09.2018 zugelassen wurden ein neues Einmessen reicht um die Plakette und die Norm zu bekommen.

Wo hast du so etwas denn gelesen? Und welche Plakette und welche Norm meinst du?

Hallo 206driver, die Info habe ich aus dem letzten Newsletter bzw. Infoblatt von Motor talk, so kam ich ja überhaupt erst auf das Thema. Da ging es vorrangig auch darum mit dem Kauf eines Neuwagens zu warten bis die Regelung in Kraft ist bzw. zu warten bis die Modelle mit serienmäßigen Partikelfilter geliefert werden. Bei neuen Modellen wohl dann auch Pflicht. Dort wurde aber auch gesagt das Saugmotoren wohl sauberer verbrennen und weniger Partikel ausstoßen. Alles entscheidenden wird aber am Ende wie die Bundesregierung die Vorgaben aus Brüssel umsetzt. Ziemlich am Ende des Artikels stand dann eben auch, dass bereits zugelassene Fahrzeuge, welche die neue Norm erfüllen, die blaue Plakette bekommen können wenn sie noch einmal zur ASU gehen.

https://www.motor-talk.de/.../...on-einen-partikelfilter-t6249503.html

Zitat:

SAUGROHREINSPRITZER: EURO 6D-TEMP OHNE PARTIKELFILTER

Einige Autos schaffen die neuen Normen ganz ohne mechanische Änderungen. Erdgasfahrzeuge sind in der Regel nicht betroffen. Sogenannte Saugrohreinspritzer sprühen den Kraftstoff nicht in die Brennräume, sondern in den Ansaugkrümmer. Das verhindert weitestgehend die Entstehung von Rußpartikeln. Solche Motoren müssen für die Umstellung auf Euro 6c bzw. Euro 6d-Temp lediglich neu geprüft werden.

Aber ob man sich darauf verlassen kann?

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