Parkverbot Wohnmobile

Ich war am Samstag auf dem Weg zu einem WoMo-Stellplatz, als ich am Straßenrand den Hinweis auf einen Wanderparkplatz fand und mich entschloss dort zu nächtigen. Der Platz lag recht weit weg von der Hauptstraße und war wegen Dunkelheit, Regen und mehrmaligem Richtungswechsel ziemlich schwer zu finden. Da der Regen alsbald aufhörte, entschlossen wir uns zu einer kurzen Wanderung, die uns tatsächlich noch zu einem Restaurant führte und wir erst gut 2 Stunden später zurückkehrten. Danach schlafen gelegt und morgens im Auto gefrühstückt. Erst bei der Abfahrt bemerkte ich einen Zettel unter dem Scheibenwischer mit dem Hinweis, dass ich bald Post von der Behörde bekommen würde. Ich war ziemlich verdutzt, da ich mich eigentlich immer an die Parkvorschriften halte und mein Auto den WoMos zuordne. Tatsächlich war am Parkplatz selbst unter dem Schild Wanderparkplatz noch ein Zusatzschild angebracht, dass für WoMos von 18-8h Parkverbot sei. Vermutlich nachträglich angebracht, nicht reflektierend und bei den Witterungsverhätnissen nicht erkennbar. Trotzdem würde ich wohl zahlen (müssen), wenn meine Story hier zu Ende wäre.
Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Ford Transit Custom Kombi. Auf den ersten Blick ein ganz normaler Hochdach-PKW und als solcher auch zugelassen, denn das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für So.Kfz Wohnm. ueb. 2,8T ist erst heute, also 4 Tage nach dem Vorfall, erfolgt. Die Umschreibung beim StrVA wird erst nächste Woche folgen.
Auf den zweiten Blick ist es ein Wohnmobil, da mit Außensteckdose, Gardinchen und Dachbox versehen.
Wir haben in der Nacht keine Motorengeräusche gehört und es hat auch niemand ans Auto geklopft, so dass uns sicherlich keine Übernachtung nachgewiesen werden kann. Vermutlich ist das Knöllchen in der Zeit unserer Abwesenheit befestigt worden.
Meine Frage: Werden bei der Halterabfrage auch weitere Fahrzeugdaten wie Art des Fahrzeuges übermittelt? Dann dürfte ich ja eigentlich gar kein Ticket erhalten, da das Auto derzeit immer noch Pkw ist.
Falls ich ein Ticket erhalte: Zahlen oder Einspruch einlegen?

61 Antworten

Dun hast nicht verstanden. Andere schon. Es ging darum, was du in Unkenntnis als "typisch Deutsch" meinst. Und "Rechtssicherheit" mit "Korinthenkackerei verwechselst.

Sicher kennst du alle Rechtsnomen des Auslands so gut wie die deutschen.

Lass wir das, es geht dir wohl wieder nur darum, auf anderen herumzuhacken. Such dir gern jemand anderen dafür aus.

Nee, mit geht es nur - tatsächlich wieder - um leere Phrasen. Besonders gern das selten zutreffend angewendete "typisch Deutsch" (im Ausland pflegt man übrigens diese Unsitte nicht, alles Negative als "typisch wir" zu bezeichnen. Das ist tatsächlich "typisch Deutsch"😉.

Hast aber natürlich Recht - du hättest es nicht weiter austappen müssen.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 7. April 2022 um 09:52:24 Uhr:


Lass wir das, es geht dir wohl wieder nur darum, auf anderen herumzuhacken. Such dir gern jemand anderen dafür aus.

es ist nun einmal so, dass "man sieht doch, was gemeint ist" in Deutschland keine Rechtsgültigkeit hat. Und daher kann man gegen ungültige Beschilderung und daraus folgende Strafzettel auch vorgehen. Wenn Du diese Rechtssicherheit als schlecht beurteilst, und Dir Willkür lieber ist, dann ist das Dein Problem.

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Rechtssicherheit bei Verkehrszeichen gibt es in den allermeisten Fällen nicht, auch wenn sie normkonform hergestellt wurden, da jedes Gericht anders entscheidet. Braucht man doch bloß die vielen Diskussionen über "Wie ist dieses Schild zu lesen" anschauen. Welche Rechtssicherheit meinst du also? Und warum ist für dich die einzige Alternative dazu die Willkür?

Zitat:

@situ schrieb am 7. April 2022 um 08:15:30 Uhr:



Das erspart auch das Rumlamentieren.

Ich habe nicht rumlamentiert, sondern lediglich meinen Fall geschildert und um eine Einschätzung gebeten. Mir Rumlamentieren zu unterstellen, ist schon eine Unverschämtheit.

Foto? ja, nein, vielleicht?

Zitat:

@FTCK schrieb am 7. April 2022 um 11:38:24 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 7. April 2022 um 08:15:30 Uhr:



Das erspart auch das Rumlamentieren.

Ich habe nicht rumlamentiert, sondern lediglich meinen Fall geschildert und um eine Einschätzung gebeten. Mir Rumlamentieren zu unterstellen, ist schon eine Unverschämtheit.

Bitte komplettes Zitat, damit der Zusammenhang bestehen bleibt.

"Und in Zukunft dort nächtigen, wo das vorgesehen ist."

Wer auf einem Wanderparkplatz übernachtet (wofür er nicht da ist, aber häufig missbraucht wird - drum), sich das Schild dort nicht anschaut und nun erstaunt ist, dass man die Missachtung nicht hinnimmt und sich überlegt, ob er das bezahlen will oder nicht (weil es vielleicht ein formales Schlupfloch gibt) - der lamentiert in meinen Augen.

Ich habe die gewünschte Einschätzung gegeben und gratis einen Ratschlag dazu.

Wir haben hier die Verbote auch nachträglich angebracht, nachdem die Tipps zum Missbrauch u. a. des Parkplatzes beim Sportplatz im Netz kursierten (inkl., wo man Wasser stehlen kann).

auf einem Wanderparkplatz nur eine Nacht übernachten stört i.d.R niemanden! Warum verbieten?
Besser wäre es per Schild die maximale Parkzeit zu begrenzen.

Zuerst einmal würde ich klären, ob es eine offizielle Beschilderung im Sinne der StVO ist. Wenn nicht, dann darf es auch kein Knöllchen geben. Wenn ja, dann bekommst du mit Recht Post.

Zitat:

@bug99 schrieb am 7. April 2022 um 12:31:45 Uhr:


auf einem Wanderparkplatz nur eine Nacht übernachten stört i.d.R niemanden! Warum verbieten?
Besser wäre es per Schild die maximale Parkzeit zu begrenzen.

Gerade die kleinen Camper die viele "Wildcamper" gerne benutzen sind sanitärtechnisch schlecht ausgerüstet. Da wird dann gerne die nähere Umgebung genutzt. Bei hohe Frequenz mit entsprechenden Folgen.

Zitat:

@bug99 schrieb am 7. April 2022 um 12:31:45 Uhr:


auf einem Wanderparkplatz nur eine Nacht übernachten stört i.d.R niemanden! Warum verbieten?
Besser wäre es per Schild die maximale Parkzeit zu begrenzen.

Wie immer sind es die Schwarzen Schafe, die solche Verbote verursachen.

Nun sind Schafe leider Herdentiere.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 7. April 2022 um 12:36:26 Uhr:


Zuerst einmal würde ich klären, ob es eine offizielle Beschilderung im Sinne der StVO ist. Wenn nicht, dann darf es auch kein Knöllchen geben. Wenn ja, dann bekommst du mit Recht Post.

Wenn es keine offizielle Beschilderung im Sinne der StVO ist, ist das auch kein Parkplatz und der TE darf dort gar nicht stehen.

sanitärtechnisch ausgerüstet sind Wohnmobile meist besser als die Fahrzeuge der Wanderer 🙂 🙂
und wenn ich mir den Müll auf einigen Wanderparkplätze anschaue, dann ist der meist weder typisch von Wanderern noch von Wohnmobilfahrern... traurig...

Zitat:

@Florian48 schrieb am 7. April 2022 um 11:23:51 Uhr:


Rechtssicherheit bei Verkehrszeichen gibt es in den allermeisten Fällen nicht, auch wenn sie normkonform hergestellt wurden, da jedes Gericht anders entscheidet. Braucht man doch bloß die vielen Diskussionen über "Wie ist dieses Schild zu lesen" anschauen. Welche Rechtssicherheit meinst du also? Und warum ist für dich die einzige Alternative dazu die Willkür?

Leider verstehst Du mich nicht. Es hat nichts mit Korinthenkackerei zu tun. Ein Schild ist entweder korrekt, dann ist es gültig. Oder es ist ungültig, dann kann aber ein Verstoß nicht geahndet werden. Wenn man immer erahnen müsste, was vielleicht mit einem Schild gemeint sein könnte, und wenn man falsch ahnt eine Strafe bekommt, das wäre reine Willkür. Wo würde das hinführen?

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