Parkverbot Wohnmobile

Ich war am Samstag auf dem Weg zu einem WoMo-Stellplatz, als ich am Straßenrand den Hinweis auf einen Wanderparkplatz fand und mich entschloss dort zu nächtigen. Der Platz lag recht weit weg von der Hauptstraße und war wegen Dunkelheit, Regen und mehrmaligem Richtungswechsel ziemlich schwer zu finden. Da der Regen alsbald aufhörte, entschlossen wir uns zu einer kurzen Wanderung, die uns tatsächlich noch zu einem Restaurant führte und wir erst gut 2 Stunden später zurückkehrten. Danach schlafen gelegt und morgens im Auto gefrühstückt. Erst bei der Abfahrt bemerkte ich einen Zettel unter dem Scheibenwischer mit dem Hinweis, dass ich bald Post von der Behörde bekommen würde. Ich war ziemlich verdutzt, da ich mich eigentlich immer an die Parkvorschriften halte und mein Auto den WoMos zuordne. Tatsächlich war am Parkplatz selbst unter dem Schild Wanderparkplatz noch ein Zusatzschild angebracht, dass für WoMos von 18-8h Parkverbot sei. Vermutlich nachträglich angebracht, nicht reflektierend und bei den Witterungsverhätnissen nicht erkennbar. Trotzdem würde ich wohl zahlen (müssen), wenn meine Story hier zu Ende wäre.
Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Ford Transit Custom Kombi. Auf den ersten Blick ein ganz normaler Hochdach-PKW und als solcher auch zugelassen, denn das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für So.Kfz Wohnm. ueb. 2,8T ist erst heute, also 4 Tage nach dem Vorfall, erfolgt. Die Umschreibung beim StrVA wird erst nächste Woche folgen.
Auf den zweiten Blick ist es ein Wohnmobil, da mit Außensteckdose, Gardinchen und Dachbox versehen.
Wir haben in der Nacht keine Motorengeräusche gehört und es hat auch niemand ans Auto geklopft, so dass uns sicherlich keine Übernachtung nachgewiesen werden kann. Vermutlich ist das Knöllchen in der Zeit unserer Abwesenheit befestigt worden.
Meine Frage: Werden bei der Halterabfrage auch weitere Fahrzeugdaten wie Art des Fahrzeuges übermittelt? Dann dürfte ich ja eigentlich gar kein Ticket erhalten, da das Auto derzeit immer noch Pkw ist.
Falls ich ein Ticket erhalte: Zahlen oder Einspruch einlegen?

61 Antworten

Danke. Dann kommt die Bußgeldstelle vielleicht direkt zur richtigen Erkenntnis.
Anfrage beim Landratsamt würde sicher in meinem Fall nicht weiterführen, da ich das Kennzeichen in anderen Kreis mitgenommen habe.

Spielt keine Rolle.
Kennzeichenführende und örtlich zuständige Zulassungstelle sind beide beim KBB hinterlegt.

Wenn der Kontrolleur allerdings Merkmale eines WoMo festgestellt hat, diese zur Not noch dokumentiert, spielt die gespeicherte Aufbauart keine Rolle.
Grundsätzlich gehört das WoMo zur gleichen Fahrzeugklasse nur die Zweckbestimmte Aufbauart (SA) ist anders.
Ein PKW ist es trotzdem

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