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Parkunfall Betrug... Bitte um Hilfe !

Guten Tag liebe Motor-Talk Mitglieder,

heute Morgen stand die Polzei vor unserer Haustür, während mein Vater noch zu Hause war und ich schon auf dem Weg zur Arbeit, und beschuldigte mich der Fahrerflucht. Ich fühle mich für nichts verantwortlich und bitte um Hilfe und Tips zur weiteren Vorgehensweise.

Schilderung der Situation. (Chronologisch):

07:20 Uhr: Alltagsgemäß begebe ich mich um diese Zeit auf den Weg zur Arbeit. Ich steige in meinen OPEL Corsa C.
Vom Fahrersitz aus bemerke ich, dass das Auto (VW Kombi) vor mir ziemlich dicht geparkt hat. Ich habe mir keine großartigen Gedanken gemacht und bin losgefahren. (Hinter mir stand kein Fahrzeug)

Am Tag vorher, als ich gegen 17:45 Uhr von der Arbeit kam, parkte ein anderes Auto vor mir. Es wurde genügend Abstand eingehalten. Beim Parken lege ich immer den Gang ein, aber keine Handbremse.

08:10 Uhr: Mein Vater ruft mich auf meinem Mobiltelefon bei der Arbeit an. Die Polizei stand um 07:40 Uhr vor unserer Haustür und beschuldigte mich der Fahrerflucht.

Die Fahrzeugbesitzerin hatte vorher ein Foto gemacht, wo zu sehen ist, dass unsere Autos sich berührt hatten und sich mein Kennzeichen aufgeschrieben.
Wir sind uns nicht begegnet und die Polizei kam unmittelbar nachdem ich losgefahren bin.

08:30 Uhr: Ich rufe bei der Polzei an, um nachzuhaken und mich zu wehren. Es wurde keine Anzeige erstattet. Die Fahrzeugbesitzerin wird sich bei mir melden hieß es. Zusätzlich erwähnte der Polizist, dass ich die Polizei hätte verständigen sollen, denn sobald sich zwei Fahrzeuge berühren, kann ein Unfall gemeldet werden.
Ich habe es nicht gemerkt. Ich bin auch nicht dazu verpflichtet täglich zu überprüfen, ob mir jemand reingefahren ist.

ca. 09:30: Mein Vater ruft wieder an. Die Fahrzeugbesitzering stand vor der Haustür und verlangte eine Entschädigung für die Schäden die aufgekommen sind, ansonsten würde sie Anzeige erstatten. Angeblich Macken an der hinteren Stoßstange. Er verwies sie darauf, dass ich der Fahrzeugbesitzer bin und sie Abends gegen 19:00 Uhr nochmal vorbeikommen soll.

Meine Sicht:
Das Fahrzeug vom Tag davor ist weggefahren und die Fahrzeugbesitzering des VW Kombi hat ungeschickt eingeparkt, sodass sich unsere Fahrzeuge berührten.

Es hat den Anschein als ob mir dies jetzt in die Schuhe geschoben wird. Deswegen bitte ich euch mir zu Helfen. Wie kann ich die Wahrheit beweisen bzw. mich entlasten ?

Schönen Gruß, Archileus
(Aus Hagen, NRW)

Beste Antwort im Thema

Rat: Geh zum Anwalt.

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Zitat:

Original geschrieben von trouble01


Und lass Dir von ihr das Bild, das sie gemacht hat, per e-mail schicken. Wenn Du das gespeichert hast, kannst Du dann im Explorer feststellen, wann es aufgenommen wude.

Habe mal als Beispiel einen Screenshot angehängt.

ja genau, das wär die beste Methode festzustellen ob das Foto an besagtem Morgen aufgenommen wurde, es sei denn sie ist so gerissen, dass sie das Datum der Kamera verstellt hat und somit das Erstelldatum des Bildes somit auch verfälscht ist, aber davon gehen wir mal nicht aus 😁

Leider wird das unterdessen offenbar zur Masche.
Mein Schwager hat vor Jahren ähnliches erleiden dürfen.
Parkt abends, fährt später wieder weg und am nächsten Morgen meldet ein Fahrzeugbesitzer aus dem Haus die Fahrerflucht.
Zwar war nichts davon wahr, aber mein Schwager konnte das Gegenteil nicht beweisen.
Ergo musste er zahlen.

Es scheint so zu sein, dass die Rechtsprechung dem glaubt, der als erster bei der Polizei aufläuft.

Ergo:
Ich parke blöd rückwärts ein, berühre dabei den Hintermann und verschramme mir mein schönes neues Auto. Der Hintermann hat eine ältere Karre.
Mach ich ein Foto und renne zur Polizei und behaupte, der habe erst nach mir dort geparkt und dabei offenbar meine Stoßstange zerschrammt und dann, vor allem, Fahrerflucht begangen, da er weder mich noch die Polizei über die Berührung & Beschädigung informiert habe.

Dann soll der Hintermann mal beweisen, dass er dort bereits stand...🙁

Auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, denn diese Betrugsfälle scheinen zuzunehmen!

Kennst Du denn das Fahrzeug, dass am Vorabend vor Dir stand, als Du selbst dort hinter diesem eingeparkt hast und kennst Du dessen Halter?
Das wäre zwar noch kein Beweis, aber wenn der damals vor Dir stehende aussagen kann, wann und DASS er vor Dir abgefahren ist, dann kannst Du zwar hinterher noch immer weggefahren und wiedergekommen sein, um der dann vor Dir parkenden Klägerin (angeblich) hinten reingefahren zu sein, aber damit würde das ganze schon etwas mehr wackeln.

Wenn ich das recht erinnere, sagte der Anwalt meinem Schwager damals, dass es sehr geschickt war, dass der Eigenschädiger direkt zur Polizei gegangen und eine Fahrerflucht angezeigt hat, denn so ist der angebliche Schädiger in der Beweispflicht...

Im anderen Fall (z.B. 2 fahren sich in der Kurve gegenseitig die Spiegel ab) heißt es ja immer: Nicht beweisbar, jeder trägt seine eigenen Kosten, aus.

Mhh, es wurde ja noch keine Fahrerflucht angezeigt! Wenn dem so ist, wie Taubitz schreibt, sollte der TE vielleicht umgehend zur Polizei und die gute Dame wegen Fahrerflucht anzeigen? 🙂 Dann wäre sie in der Beweispflicht! 😉

SO! Bei meinem ersten Beitrag hatte ich leider keine Zeit um ausführlicher zu werden.
Was mich interessiert und bisher noch nicht geklärt ist: Ist denn überhaupt ein Schaden am Wagen der "Gegnerin"? Ein Kratzer, eine Beule etc.

Noch mal zu der Bekannten: Sie hatte zu Hause etwas vergessen und ist zurück gefahren, vor dem Haus geparkt, das Teil geholt und wieder gefahren. Nebenan ist eine Bäckerei und viele Kunden kommen mit dem Auto um genau DORT zu parken. IN dem Auto der "Geschädigten" saß die Tochter, die als Zeugin fungierte. Angeblich hat die Bekannte beim ausparken den hinter ihr stehenden Wagen touchiert und einen Schaden hinterlassen. Angeblich hat sie nix von einer Berührung bemerkt, weil Streß und in Eile.
Die Polizei stellte die Wagen so, wie sie angeblich bei der Schadensverursachung gestanden haben sollen. Die Beule passte nun blöderweise farblich zu der Stoßstange am Wagen der Bekannten.
Da sie keinen Rechtsschutz hat, wollte sie sich die Anwaltskosten sparen, was in dem Falle wesentlich teurer wurde.
Die Geschädigte, wie es ein Vorschreiber schon von anderen vermutet, ist bekannt dafür, dass sie angeblich Schäden am Fahrzeug hat und lässt sich diese von den Versicherungen bezahlen, auch in diesem Fall.
Nur, ohne Rechtsschutz ist das sinnlos sich zu wehren. Es sei denn, man kann durch Zeugen nachweisen, dass das Fahrzueg zum angeblichen Unfallzeitpunkt gar nicht bewegt werden konnte, weil der Beklagte z.B. irgendwo unter Leuten "festhing".

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Mhh, es wurde ja noch keine Fahrerflucht angezeigt! Wenn dem so ist, wie Taubitz schreibt, sollte der TE vielleicht umgehend zur Polizei und die gute Dame wegen Fahrerflucht anzeigen? 🙂 Dann wäre sie in der Beweispflicht! 😉

Nein! NICHT die Dame wegen Fahrerflucht anzeigen, sondern die Polizei quasi um Amthilfe bitten. Den Vorfall schildern und es den Polizisten überlassen zu entscheiden, denn der TE ist ja nicht der Geschädigte sondern angeblich die Dame.

Unfallflucht ist es nur dann, wenn man den Schaden - wenn denn ein Schaden entstanden ist - zur Kenntnis genommen hat und trotzdem weggefahren ist. In dem ich mich aber quasi selbst anzeige muß eben von Amtswegen festgestellt werden ob ein Schaden überhaupt vorliegt. Und so wie ich es verstehe, wäre es momentan Aussage gegen Aussage. Es sei denn am Fahrzeug des TE sind eindeutige Spuren zu finden.

Himmel! Am Ende kann dann doch nur ein Sachverständiegr feststellen WER den Schaden letztendlich verursacht hat. So wie ich das bisher verstanden habe, reden wir hier von einer Lapalie und NICHT von einer Beule z.B.

Eins sollte man bei allem Übel trotzdem nicht vergessen bzw. übersehen. Bei Unfallflucht kennen Gerichte keine Gnade! Deshlab ist eine endgültige Klärung sinnvoll um böse Überraschungen zu vermeiden!

Zitat:

Original geschrieben von Pascallito


Die Fahrzeugbesitzerin hat ein Foto gemacht? Hast du dieses Bild schon gesehen? Sieht man dort vielleicht die Tageszeit? Vielleicht hat sie das Foto auch am Abend zuvor gemacht? Wenn sie ein Foto gemacht hat, dann müsste doch das Erstellungsdatum des Fotos im Digi/handy speicher abgelegt sein und somit belegen, dass das Foto nicht an besagtem Morgen entstanden ist, als du sie angerempelt haben sollst!

Gruß

Genau das wollte ich auch soeben vorschlagen..... schau mal in den "EXIF" Dateien des/der Fotos nach.

Für mich ist es auch komisch, dass die Fahrzeughalterin mit Bildern daherkommt, als Du schon auf dem Weg zur Arbeit warst, sprich das Bild muss entstanden sein, als Du noch nicht losgefahren bist. Für mich klingt das nicht sehr Glaubwürdig.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz


Dann soll der Hintermann mal beweisen, dass er dort bereits stand...🙁

Sollten alle Stricke reissen, ist es heutzutage für einen Unfallsachverständigen überhaupt kein Problem, anhand der Schadensspuren eindeutig herauszulesen, welches Fahrzeug zum Zeitpunkt der Berührung gestanden hat und welches bewegt wurde.

Ganz ehrlich? "Menschen" die so drauf sind, denen würde ich es gönnen, wenn denen 3x die Woche alle 4 Reifen mysteriöserweise "kaputtgehen"...

Also nochmal zum verständnis.
Du hast (angeblich) das andere auto angerempelt. dann kam die besitzerin des fahrzeugs, hat fotos gemacht und danach hast du fahrerflucht begangen?
oder hast du angerempelt, mit berührung geparkt, sie hat das bemerkt, fotos gemacht.
dann hat sie sich schlafen gelegt, um am nächsten morgen die polizei zu rufen. und da warst du aber schon weg?
beides sehr unlogisch!
Was will die frau eigentlich? Schadenersatz? Einen straftäter ( den fahrerflüchtigen) zur strecke bringen?
Oder erzählst du nur die halbe wahrheit und hoffst ein paar gute ausreden zu finden?
Sorry ist nicht böse gemeint, und ich will auch nichts unterstellen, aber das ganze ist doch schon sehr merkwürdig .

Also wenn am Vorabend ein anderes Auto vor dir stand und du am nächsten Tag früher raus bist als sie, wie kann sie dann Fotos gemacht haben?

Möglichkeit A: am Vortag, dann kann es ja nur sie gewesen sein, d.h. Datum in den Bilddateien prüfen bzw. das Bild selber (Sonnenstand : hier im Norden der Republik war es um 7:40 zwar schon hell, aber die Sonne stand noch tief, um 17:45 dagegen knallte sie noch von recht weit oben runter, der Unterschied müsste auf den Bildern deutlich sichtbar sein etc.).

Möglichkeit B: sie hat den Schaden am nächsten morgen entdeckt und dann Fotos gemacht (ohne dein Auto drauf). Da stellt sich dann aber die Frage: woher weiss sie welcher Wagen hinter ihr stand, wem dieser gehört etc.
Also wenn ich Abends mein Auto abstell, stehen da zwar auch immer die "üblichen Verdächtigen", ich könnte am nächsten morgen aber nicht genau sagen wer vor oder hinter mir stand. Sowas muss man sich schon gezielt merken!

Möglichkeit C: du erzählst hier einen vom Pferd, was aber keinen Sinn machen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


Ganz ehrlich? "Menschen" die so drauf sind, denen würde ich es gönnen, wenn denen 3x die Woche alle 4 Reifen mysteriöserweise "kaputtgehen"...

Damit machst Du aber letztlich dasselbe, was die Dame vermutlich versucht.

Du schädigst andere!

Mal ganz abgesehen davon, dass Selbstjustiz noch nie eine Lösung war (außer für totales Chaos und Anarchie)..., sind das für mich doch etwas sehr rudimentäre Vorstellungen des sozialen Zusammenlebens...

Auf so eine Idee würde ich nie kommen!
Aber ich komme auch nicht auf die Idee, dass im Schwimmbad die Leute ins Becken pinkeln, einfach weil ich selbst nicht auf die Idee komme, dieses zu tun...

Anwalt. Ich frage mich, wie dieses ominöse Foto entstanden ist, wo sich eure Fahrzeuge berührt haben. Kann ja nur entstanden sein, als du weggefahren bist? Hat sie auf der Straße gestanden und fotografiert, ohne dass du sie bemerkt hast, oder wie??? Wenn die Polizei da war, dann muss doch eine Anzeige wegen Fahrerflucht vorliegen, die kommen doch nicht aus Spass vorbei und klingeln die Leute ausm Bett.

Archileus, wie war der gestrige Termin um 19 Uhr? Wir sind gespannt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Mhh, es wurde ja noch keine Fahrerflucht angezeigt! Wenn dem so ist, wie Taubitz schreibt, sollte der TE vielleicht umgehend zur Polizei und die gute Dame wegen Fahrerflucht anzeigen? 🙂 Dann wäre sie in der Beweispflicht! 😉

Ob angezeigt oder nicht, Polente war doch da, und es ist ein Offizialdelikt. Es wird auch ohne Anzeige ermittelt.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Mhh, es wurde ja noch keine Fahrerflucht angezeigt! Wenn dem so ist, wie Taubitz schreibt, sollte der TE vielleicht umgehend zur Polizei und die gute Dame wegen Fahrerflucht anzeigen? 🙂 Dann wäre sie in der Beweispflicht! 😉
Ob angezeigt oder nicht, Polente war doch da, und es ist ein Offizialdelikt. Es wird auch ohne Anzeige ermittelt.

Darum geht es ja!

So ist sie raus aus der Nummer und der vermeintliche Fahrerflüchtige muss beweisen, dass er nicht geschädigt hat und somit auch nicht geflüchtet ist.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz



Darum geht es ja!
So ist sie raus aus der Nummer und der vermeintliche Fahrerflüchtige muss beweisen, dass er nicht geschädigt hat und somit auch nicht geflüchtet ist.

Nein nein wir haben in Deutschland nicht die umgekehrte Beweislast. Die Grundprinzipen des Rechtsstaates berufen sich auf die Unschuldsvermutung. Mit Aussnahme der Sachmangelhaftung   § 476 BGB

Das wäre ja noch schöner wenn jeder x beliebige irgendeine Anzeige machen würde und der beschuldigte seine Unschuld beweisen müsste, dann wären wir kein Rechtsstaat mehr.

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