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Parkschild richtig lesen

Themenstarteram 13. März 2020 um 19:31

Hallo zusammen,

Ich ich sollte es aus der Fahrschulen wissen, aber darf ich bei der angehängten Schilderkombi als nicht Anwohner da außerhalb der Parkschein Zeit kostenlos parken und nur Anwohner?

LG flooozz

IMG_2020-03-13_20-30-52.jpeg
Beste Antwort im Thema

Typischer Treadverlauf:

Erste Antwort richtig und ausreichend.

Zweite Antwort ergänzend aber nicht gefragt

Dritte Antwort die Stänkerei

Vierte Antwort reagiert auf die Stänkerei

Fünfte und meine Antwort „ der Besserwisser“.

Gruß

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Zitat:

@Brian Basco schrieb am 14. März 2020 um 17:01:48 Uhr:

Ich? - Meiner Erfahrung nach ist es in der Praxis nicht unbedingt üblich, daß ZZ bei doppelter Beschilderung Anfang und Ende das gleiche aussagen...

Hallo Brian Basco.

Wie kommst du darauf? Ich habe doch jemand anderen zitiert! Mach dir keinen Kopp.

Gruß

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 14. März 2020 um 16:50:01 Uhr:

Jepp - und bei diesem Hauptzeichen sind die Zusatzzeichen wichtig, beim Ende nur noch ein Hinweis.

Bei kurzen Strecken mag das noch tolerierbar sein, bei längeren jedoch nicht. Die Beschilderung sollte sowohl am Anfang, als auch am Ende einheitlich sein.

Wenn man Ende nur ein P -> steht, weiß man nicht, welche Regelung vor Ort gilt. Beendet wird dann eine (vermeintlich unbeschränkte) Parkerlaubnis.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. März 2020 um 20:56:22 Uhr:

Zitat:

@flooozz schrieb am 13. März 2020 um 20:31:39 Uhr:

Hallo zusammen,

...aber darf ich bei der angehängten Schilderkombi als nicht Anwohner da außerhalb der Parkschein Zeit kostenlos parken...

Ja.

Hallo,

nein, eben nicht!

Mehrere Zusatzschilder beziehen sich immer auf das Hauptschild ganz oben.

Leseweise:

Parken ist erlaubt aber nur in der Bucht UND nur Mo - Fr 9 -18 Uhr UND mit Parkschein.

Außerdem dürfen Anwohner mit Parkausweis westlich der Bahnlinie immer parken.

 

Grüße,

diezge

Deshalb ist das Parken aber außerhalb der Zeit nicht automatisch verboten.

Zudem gibt es keine allgemeinverbindliche Leseart, auch wenn das immer behauptet wird.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. März 2020 um 19:28:58 Uhr:

Deshalb ist das Parken aber außerhalb der Zeit nicht automatisch verboten.

Zudem gibt es keine allgemeinverbindliche Leseart, auch wenn das immer behauptet wird.

Bei dieser Schilderkombi für Nichtinhaber eines Parkausweises schon.

Wie kommst du auf das schmale Brett? Bewohner mit Parkausweis sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen, mehr nicht. Eine Reservierung ausschließlich auf Bewohner wird mit dieser Beschilderung nicht erwirkt.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. März 2020 um 21:43:30 Uhr:

Wie kommst du auf das schmale Brett? Bewohner mit Parkausweis sind von der Parkscheinpflicht ausgenommen, mehr nicht. Eine Reservierung ausschließlich auf Bewohner wird mit dieser Beschilderung nicht erwirkt.

Die Erlaubnis zu parken wird durch die Zusatzschilder beschränkt auf: die Bucht, Mo - Fr 9 -18 Uhr und nur mit Parkschein. Ergo ist es, wenn eine dieser Bedingungen nicht zutrifft, verboten dort zu parken.

 

Grüße,

diezge

Nö.

Außerhalb der angegebenen Zeiten / Tage wird gar keine Regelung getroffen, daher erlaubtes Parken gemäß §12 StVO.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. März 2020 um 21:51:38 Uhr:

Nö.

Außerhalb der angegebenen Zeiten / Tage wird gar keine Regelung getroffen, daher erlaubtes Parken gemäß §12 StVO.

Nochmal (die Bucht lasse ich jetzt der Einfachheit halber mal weg):

Die Erlaubnis zu parken (blaues Schild mit weißem P) ist beschränkt auf die Zeiträume Mo - Fr 9 - 18 Uhr. Zusätzlich wird ein Parkschein benötigt.

Die Beschränkung der Parkerlaubnis auf einen bestimmten Zeitraum verbietet im Umkehrschluss das Parken außerhalb dieses Zeitraums.

Das Zusatzschild nur mit Parkschein ändert daran nichts. Es weißt lediglich darauf hin, dass zum Parken innerhalb des erlaubten Zeitraums zusätzlich noch ein Parkschein benötigt wird.

So einfach ist das... ;-)

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Die Beschränkung der Parkerlaubnis auf einen bestimmten Zeitraum verbietet im Umkehrschluss das Parken außerhalb dieses Zeitraums.

Dieser Umkehrschluss ist falsch. Außerhalb der Zeit wird gar keine Regelung getroffen.

Das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe zu bestimmten Zeiten soll ja gerade bewirken, dass der vorhandene Parkraum von vielen VT genutzt werden kann. Deshalb beschränkt man DANN die zulässige Parkdauer. Außerhalb der Zeit ist dies nicht notwendig, darum gilt dann nichts. Warum sollte außerhalb dieser Zeit das Parken verboten sein? Viele Straßenzüge wären außerhalb der jeweiligen Zeiten leer, wenn man deiner Logik folgen würde.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. März 2020 um 22:35:22 Uhr:

Zitat:

Die Beschränkung der Parkerlaubnis auf einen bestimmten Zeitraum verbietet im Umkehrschluss das Parken außerhalb dieses Zeitraums.

Dieser Umkehrschluss ist falsch. Außerhalb der Zeit wird gar keine Regelung getroffen.

Das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe zu bestimmten Zeiten soll ja gerade bewirken, dass der vorhandene Parkraum von vielen VT genutzt werden kann. Deshalb beschränkt man DANN die zulässige Parkdauer. Außerhalb der Zeit ist dies nicht notwendig, darum gilt dann nichts. Warum sollte außerhalb dieser Zeit das Parken verboten sein? Viele Straßenzüge wären außerhalb der jeweiligen Zeiten leer, wenn man deiner Logik folgen würde.

Wenn das Parken ohne Beschilderung zum Beispiel weil die Straßenbreite ausreichend ist (Stichwort Restfahrbahnbreite), dann wäre gar kein Schild aufgestellt.

Man möchte hier erreichen, dass abends/nachts und an Wochenenden der verfügbare Parkraum NUR den Anwohnern mit Parkausweis vorbehalten ist, damit die beispielsweise ihre Einkäufe nicht drei Blocks weit tragen müssen, sondern in der Nähe ihrer Wohnungen parken können.

Ich möchte Dir nur hilfreiche Tipps geben. Wie Du das letztendlich machst, ist Deine Sache. Aber komm dann hier im Forum nicht zum Jammern, wenn ein Strafzettel unter dem Wischer klemmt.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 14. März 2020 um 22:44:10 Uhr:

Man möchte hier erreichen, dass abends/nachts und an Wochenenden der verfügbare Parkraum NUR den Anwohnern mit Parkausweis vorbehalten ist, damit die beispielsweise ihre Einkäufe nicht drei Blocks weit tragen müssen, sondern in der Nähe ihrer Wohnungen parken können.

Das funktioniert aber nicht mit dem Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Frei ist eine Ausnahme von einer Beschränkung - hier der Parkscheinpflicht - und keine Reservierung.

Und ja, ich kenne den von dir benannten Regelungswunsch vieler Behörden - dieser liegt hier aber offenkundig nicht vor.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. März 2020 um 22:51:26 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 14. März 2020 um 22:44:10 Uhr:

Man möchte hier erreichen, dass abends/nachts und an Wochenenden der verfügbare Parkraum NUR den Anwohnern mit Parkausweis vorbehalten ist, damit die beispielsweise ihre Einkäufe nicht drei Blocks weit tragen müssen, sondern in der Nähe ihrer Wohnungen parken können.

Das funktioniert aber nicht mit dem Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis frei". Frei ist eine Ausnahme von einer Beschränkung - hier der Parkscheinpflicht - und keine Reservierung.

Und ja, ich kenne den von dir benannten Regelungswunsch vieler Behörden - dieser liegt hier aber offenkundig nicht vor.

Man müsste das Gelände kennen. Also die Bucht und die Bahnstrecke.

Wenn das nicht wäre, hast Du bezüglich des letztens Schildes recht: Das Wort "frei" muss weg. Sonst würden die Anwohner ja von der Parkberechtigung befreit werden, was ja wiederum einem Parkverbot gleich kommt...

 

Grüße,

diezge

Sie werden ja befreit, aber nur von der beschränkten Parkerlaubnis mit Parkschein. Diesen müssten die Bewohner sonst zu den relevanten Zeiten lösen und müssten ihr KFZ nach Ablauf der Höchstparkdauer wegfahren bzw. umparken.

Wenn nur das Wort "frei" wegkommt, wäre der Parkplatz zu den relevanten Zeiten auf Bewohner mit Parkausweis beschränkt. Das funktioniert also nicht.

Ich denke man kann zusammenfassend sagen ... ist ein BehördenFail ... schnell zu erfassen ist es scheinbar nicht .... und unter millionen Autofahrern würden wohl die wildesten Interpretationen entstehen ....

:D:D:D

Würde dieses o.ä. Schild in der theoretischen Prüfung auftreten, die nicht Bestandenqoute würde signifikant steigen ...

Ich gestehe, bei so einem Schilderwahnauswuchs, parke ich erst garnicht, weil ich keinen Bock hätte sowas zu dechiffrieren, da suche ich mir eine andere Stelle zu parken und laufe lieber 10min ...:p:cool:

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