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Parkschild richtig lesen
Hallo zusammen,
Ich ich sollte es aus der Fahrschulen wissen, aber darf ich bei der angehängten Schilderkombi als nicht Anwohner da außerhalb der Parkschein Zeit kostenlos parken und nur Anwohner?
LG flooozz
Beste Antwort im Thema
Typischer Treadverlauf:
Erste Antwort richtig und ausreichend.
Zweite Antwort ergänzend aber nicht gefragt
Dritte Antwort die Stänkerei
Vierte Antwort reagiert auf die Stänkerei
Fünfte und meine Antwort „ der Besserwisser“.
Gruß
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52 Antworten
Wie man sieht an der Interpretation von dietzge sieht, kann man auch ohne Spitzfindigkeit zu einem anderen Ergebnis kommen ("Nachts" ausschließlich Bewohnerparken).
Kann man so interpretieren, ist halt falsch.
Kriegt man einmal erklärt, dann weiss man´s für die Zukunft ;-)
Ist doch auch keine sooo seltene Regelung.
Jein. Es gibt Behörden, die implizieren dem "frei" ein "nur für ... frei", daher "frei" im Sinne von "reserviert für".
Kann man insbesondere bei Ladesäulen für Elektrofahrzeuge beobachten, die mit Zeichen 314 beschildert sind.
Trifft natürlich auch auf Behörden zu - wobei da der Teil mit dem erklären und für die Zukunft wissen weniger zuverlässig funktioniert.
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 18. März 2020 um 20:02:39 Uhr:
Kann man so interpretieren, ist halt falsch.
Kriegt man einmal erklärt, dann weiss man´s für die Zukunft ;-)
Ist doch auch keine sooo seltene Regelung.
Und wäre in dem Zusammenhang sinnlos. (Interpretation von dietzge)
Da sollen nur am Tag die Dauerparker nicht stehen, gibt hier überall.
So sinnlos ist die Interpretation vom dietzge nicht. Es gibt Städte, da ist genau dies gewollt (außerhalb der Kurzparkzeiten reines Bewohnerparken).
Das gibt es bei uns auch, wenn ich wieder raus gehe und die Luft rein ist, dann werde ich ein Beispiel hier posten, ist anders deutlich beschildert.
Varianten gibt es viele. Nicht selten meint die Behörde in Stadt A mit der gleichen Beschilderung etwas anderes, als Stadt B.