Parkschaden klären

Hallo,

heute Morgen habe ich auf dem Weg zum Auto einen Zettel an der s Scheibe bemerkt. Da ist jemand auf einem riesigen Grlände irgendwie in mein Fahrzeug verdonnert. Genauer gesagt voll in die Felge vorne rechts. Kotflügel und Stoßstange haben leichte Kratzer abbekommen. Verursacher schreibt von leichter Berührung. Im Auto stelle ich fest, dass mein Lenkrad komplett eingeschlagen ist, obwohl ich es immer penibel gerade stehen lasse. Das Teil hinter dem Lenkrad, wo der Zündschlüssel integriert ist, ist vollkommen schief und wurde wohl mit in die Richtung gerissen. Unter meinem Auto lag eine kleine Manschette und etwas abgesplittertes rauhes Kunstoff, wohl aus dem Stoßstangenbereicht.

Ich wollte dann eine kurze Probefahrt machen. Ich habe links eingeschlagen und es hat quasi keinen Widerstand mehr. Es bewegt sich fast wie ein Spielzeug Lenkrad. Schlage ich links am Ende an, dann kommt ein komisches klacken, dass war vorher nicht da. Wenn ich nach rechts lenke, scheint alles normal. Dann also die Probefahrt und das Lenkrad sitzt komplett schief. Um geradeaus fahren zu können, muss ich das Lenkrad quasi 90° nach rechts lenken. Die Spur ist also komplett hinüber und ich glaube die Achse hat auch was mitbekommen. Wagen kann ich nur noch in die Werkstatt retten und muss dann sehen, wie ich ohne Auto zurechtkomme.

Ich habe die gegnerische Versicherung kontaktiert und wollte das nun Regeln. Da dies der erste Fall für mich ist, bin ich da nicht so versiert. Ich habe meine Daten durchgegeben, dann die vom Verursacher und danach wollte die Versicherung wissen , ob ich das selber Regeln will oder ein Anwalt. In dem Fall dürften sie nur mit dem Anwalt sprechen. Da war ich mir dann unsicher, bevor ich was falsches sage, daher habe ich gesagt, ich melde mich morgen noch mal. Kann ich das ruhigen Gewissens selber klären oder wird es komplizierter, sodass ein Anwalt notwendig ist?

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Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:


Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.
Bestehe drauf, dass du einen freien Gutachter nehmen willst und nicht einen der Versicherung.
Den Zettel gut aufbewahren und dich gut vorbereiten. Leihwagen checken.
Alles Gute! Ist immer Mist wenn was passiert

Ja, ruhig den Anwalt erst später einschalten, wenn es nur noch um den Kürzungsbetrag geht. Anwälte sind in diesem Fall besonders motiviert 🙂

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. November 2019 um 19:54:07 Uhr:


Und das kontaktieren war dann telefonisch - hast also nichts schrifltiches in der Hand. Deshalb, falls in der Nähe wohnhaft, hin und ein Unfallprotokoll aufsetzen.

Auch der Fachanwalt für Verkehrsrecht macht nicht den ganzen Tag einen auf Verkehr.

Welche Reihenfolge ist eigentlich egal, bevor der Anwalt das Gutachten nicht hat, kann er auch nur die Versicherung allgemein anschreiben, seine Beauftragung anzeigen und um Erklärung zur 100%igen Eintrittspflicht bitten.

Wenn du auf einen Mietwagen verzichten kannst, gibt es Tagegeld, je nach Fahrzeug, Typ und Alter.

Also er hat mich angeschrieben und das ganze zugegeben. Er hat das alles natürlich verharmlost, es wäre eine leichte Berührung gewesen. Aber wie gesagt, wenn mein Lenkrad sich um 180° Dreht und die Halterung da rausschlägt und dann auch noch den Scheibenwischerhebel auf die oberste Stelle drückt, dann muss da schon ordentlich wumms hinter gesteckt haben. Mein Auto war leicht versetzt. Die vordere Seite hat sich ca. 10cm nach links bewegt (rechtes Vorderrad wurde angefahren). Da kann er mir nichts von leichter Berührung erzählen.

Dann hast du etwas, was du ggfls. der Versicherung vorlegen kannst. Die Schadenshöhe kann ein Laie bei kleineren Rempeleien ohnehin nicht abschätzen.

Also bei meinem (einzigen) Unfall den Ich bis dato hatte, wurde ich seitlich an einer kreuzung von einem LKW mitgenommen, der der Meinung war er müsse da jetzt drehen. Meine gesamte Linke seite war hin.
Die Werkstatt riet mir einen Anwalt einzuschalten, er würde sich um alles kümmern und da die Schuldfrage geklärt war (von Polizei aufgenommen und der LKW fahrer gab es auch zu) müsse die gegnerische Versicherung den Anwalt eh bezahlen.

Bei dir ist es ja quasi gleich, die Schuldfrage ist eindeutig. Nimm dir aufjedenfall einen Anwalt (eventuell hat die Werkstatt einen zu Empfehlen) und dieser kümmert sich um alles, schadensersatz/ansprüche, kosten für einen Mietwagen etc.
Man weiß nie, was da letztendlich passiert oder wie versucht wird, irgendwas hin zu biegen.

In meinem Fall war es genau richtig, da das Speditionsunternehmen des besagten LKW bei einer komplett anderen versicherung versichert war an die Ich als Privatperson wahrscheinlich nie ran gekommen wäre oder nur mit riesen Aufwand und mein Anwalt dem besagten Unternehmen auch mit Fristen "drohen" musste die Daten preis zu geben.

Wie gesagt, nimm dir einen Anwalt, denn er schadet dir kein bisschen und hilft sogar.

So, also der Schaden beläuft sich laut Gutachter auf ca. 7,000€ für die Vollständige Herstellung. Ich hatte kurz mit dem Anwalt gesprochen aber mir ist der Ablauf trotzdem nicht so ganz klar: wird die Mehrwertsteuer davon jetzt abgezogen? Wenn ich den Wagen reparieren lasse, muss ich doch die laut Gutachten ca. 7,000€ dafür zahlen (mit Mehrwerststeuer). Wie funktioniert das, wenn mir "nur" die Summe abzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt wurde?

Und wie funktioniert der Nutzungsausfall? Mein Auto konnte ich aufgrund des Unfalls ca. 2 Wochen nicht nutzen und da kommen noch mindestens 1-2 Wochen drauf. Die Reparatur wird sich wohl laut Gutachter auf 3-4 Tage hinziehen. Mein Verständnis ist jetzt, dass ich nur diese 3-4 Tage entschädigt werde. Die Logik verstehe ich nicht. Was ist mit den anderen 3 Wochen in der Zwischenzeit, wo ich Folgekosten (Fahrkarten) hatte, Umwege fahren musste, früher/später losfahren musste, Kinder nicht zum Sport bzw. zur Schule fahren und auch nicht dort abholen konnte und und und. Die 3 Tage sind dabei doch das kleinste Problem. Warum wird die restliche Zeit nicht entschädigt, wenn mir jemand einfach das Auto schrottfährt?

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Muss Dir der Anwalt erklären bzw.Gutachter.
Hast Du das Gutachten vorliegen?
Was sagt es über den Wiederbeschaffungswert des Autos aus und über den Restwert?
Ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Sollte alles drinstehen.
Die Merwersteuer wird natürlich nur abgezogen, wenn Du fiktiv abrechnen willst, also das Geld auszahlen lässt ohne vorerst richtig mit Rechnung reparieren zu lassen.
Ansonsten rechnet meist die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab, da musst Dich dann um nix kümmern.
Du hättest Dir auch vom 1.Tag an einen Mietwagen nehmen dürfen, wenn das Auto nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist.

Laut Gutachten ist es kein wirtschaftlicher Totalschaden. Wiederbeschaffungswert liegt gut 4.000€ über den Reparaturkosten und das hat der Gutachter dann auch so empfohlen (also die Reparatur).

Mit dem Anwalt werde ich morgen noch mal sprechen, nur hatte mich das interessiert.

Das mit dem Mietwagen verstehe ich nicht ganz. Ich habe mich da eingelesen und es hieß (oder zumindest es so verstanden), dass ein Mietwagen bzw. die Kosten dafür erstattet werden lediglich für die Zeit der Reparatur. Was ich zwar nicht ganz verstehe, aber lediglich das würde die Versicherung bezahlen.

Nicht ganz richtig, die Zeit vom Unfall bis zur Vorlage des Gutachtens zählt auch. Allerdings nicht, wenn die Begutachtung aus eigenem Verschulden verzögert wird. Setzt natürlich voraus, dass der Gutachter das Fahrzeug als nicht verkehrssicher eingestuft hat.

Ja, im Gutachten steht, dass der Wagen nicht verkehrssicher ist. Da steht auch: "Nutzungsausfallentschädigung 65€ pro Tag. Mietwagenklasse 07."

Jetzt ist die Frage, wonach sich das alles richtet. Da muss es ja ein Datum, einen festen Zeitpunkt für geben. Ist das wie du sagst vom Tag des Unfalls bis zum Gutachten (und dann bis zum Ende der Reparatur)? Zwischen Unfall und Gutachten lag ca. 1 Woche, weil ich keinen früheren Termin für die Achsvermessung bekommen konnte.

ja

Ok, spreche ja morgen noch mal mit ihm. Nun habe ich zig Möglichkeiten und weiß nicht, welche ich wählen sollte. Hatte vor den Wagen zu verkaufen in den nächsten Monaten, dann kam der Unfall. Nun kann ich entweder das Geld nehmen und den Wagen verkaufen, oder das Geld nehmen und den Wagen irgendwo reparieren lassen, oder kein Geld nehmen und das alles laut Gutachten reparieren zu lassen und alles wieder vernünftig herzustellen. Und den Wagen dann verkaufen. Verzwickte Situation.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Schaden an sich (Achse/Lenkung) von einem Schrauber für vielleicht halb so viel repariert werden kann. Oder noch weniger. Andere Kosten sind Reifen, Felge, Lackierung Stoßstange/Kotflügel (was im Grund nicht notwendig ist bei einem Gebrauchtwagen). Aber man sieht ja erst was da alles kaputt ist, wenn man das ganze auseinandergebaut hat. Wenn ich jetzt das Geld nehme und dann die Werkstatt feststellt, dass da noch mehr beschädigt wurde, bleibe ich auf den Kosten sitzen oder kann ich das nachreichen?

Letzteres ist möglich.

Das ist dann ja schon mal gut. Eventuell mache ich das dann ja. Spreche das morgen noch mal mit dem Anwalt durch und hoffentlich weiß ich dann mehr.

ich denke es ist klug einen fahrzeug mit restwert 11000€ und reperaturkosten 7000€ zu verkaufen (erst recht, wenn du es ohnehin vor hattest in naher zukunft)

bzgl mehrwertsteuer mal informieren ob die überhaupt abgezogen werden darf, wenn du eine ersatzbeschaffung tätigst (bei totalschaden ist sie zu erstatten. die frage ist wie es ohne totalschaden aussieht aber ich meine dein fahrzeug ist mit 7000€ beschädigt und du gibst geld für ein neues aus, pumpst also geld in den kreislauft. ggf hängt es in deinem konkretem fall auch davon ab ob der neue von privat oder vom händler kommt und ob er mwst oder
differenzbesteuerung unterliegt)

ich vermute ein fahreug mit 7000€ schaden und 11000 wiederbeschaffungswert dürfte sich durchaus für 5000, 6000€ evtl gar 7000€ verkaufen lassen (eben weil es leute gibt die günstig reparieren. im inland oder nach export).
für das geld also 7000+6000 oder 7000+5000 wirst was gleichwertiges oder besseres finden.
falls von den 7000 die mwst abgezogen wird landest bei 5882. erlöst du mit dem unfaller dan nur 5000 machst theoretisch 120€ miese (angenommen dir gelingt für die 11000 eine ersatzbeschaffung).
->praktisch sieht es so dass es selbst in diesem fall noch sinnvoll sein dürfte, wenn wenn du dein auto jetzt für 7000€ reparieren läßt ist es theoretisch wieder ein 11000€, praktisch aber ein ex unfallfahrzeug (und solltest du ihn mal ehrlich verkaufen wollen fällt das mehr ins gewicht als eben nur 120€)

ums kurz zusagen: ich hätte keine lust nach einem solchen ereignis auf einem reparierten unfaller zu sitzen. soll der mal irgendwann weg wirds abschläge geben (und die bleiben allein bei dir hängen. eine merkantile wertminderung wird dir die versicherung aktuell kaum zahlen es sei denn es ist ein sehr sehr junges scheckheftgepflegtes auto mit wenigen kilometern)

an- und abmeldegebühren usw wird man dir nicht ersattten da du ja keinen totalschaden hast (also eine ersatzbeschaffung eher freiwillig erfolgt und nicht aus der notwendigkeit heraus deines nicht mehr wirschaftlich sinnvoll instandsetzen zu lassen)

Die 25.- € Unkostenpauschale bekommt man immer wenn man sie einfordert.
Egal was man mit dem Auto später macht.
Und eine evtl.merkantile Wertminderung sollte auch alles bereits im Gutachten stehen wenn es ordentlich gemacht ist.

Zitat:

@newt3 schrieb am 5. Dezember 2019 um 23:46:47 Uhr:


ich denke es ist klug einen fahrzeug mit restwert 11000€ und reperaturkosten 7000€ zu verkaufen (erst recht, wenn du es ohnehin vor hattest in naher zukunft)

bzgl mehrwertsteuer mal informieren ob die überhaupt abgezogen werden darf, wenn du eine ersatzbeschaffung tätigst (bei totalschaden ist sie zu erstatten. die frage ist wie es ohne totalschaden aussieht aber ich meine dein fahrzeug ist mit 7000€ beschädigt und du gibst geld für ein neues aus, pumpst also geld in den kreislauft. ggf hängt es in deinem konkretem fall auch davon ab ob der neue von privat oder vom händler kommt und ob er mwst oder
differenzbesteuerung unterliegt)

ich vermute ein fahreug mit 7000€ schaden und 11000 wiederbeschaffungswert dürfte sich durchaus für 5000, 6000€ evtl gar 7000€ verkaufen lassen (eben weil es leute gibt die günstig reparieren. im inland oder nach export).
für das geld also 7000+6000 oder 7000+5000 wirst was gleichwertiges oder besseres finden.
falls von den 7000 die mwst abgezogen wird landest bei 5882. erlöst du mit dem unfaller dan nur 5000 machst theoretisch 120€ miese (angenommen dir gelingt für die 11000 eine ersatzbeschaffung).
->praktisch sieht es so dass es selbst in diesem fall noch sinnvoll sein dürfte, wenn wenn du dein auto jetzt für 7000€ reparieren läßt ist es theoretisch wieder ein 11000€, praktisch aber ein ex unfallfahrzeug (und solltest du ihn mal ehrlich verkaufen wollen fällt das mehr ins gewicht als eben nur 120€)

ums kurz zusagen: ich hätte keine lust nach einem solchen ereignis auf einem reparierten unfaller zu sitzen. soll der mal irgendwann weg wirds abschläge geben (und die bleiben allein bei dir hängen. eine merkantile wertminderung wird dir die versicherung aktuell kaum zahlen es sei denn es ist ein sehr sehr junges scheckheftgepflegtes auto mit wenigen kilometern)

an- und abmeldegebühren usw wird man dir nicht ersattten da du ja keinen totalschaden hast (also eine ersatzbeschaffung eher freiwillig erfolgt und nicht aus der notwendigkeit heraus deines nicht mehr wirschaftlich sinnvoll instandsetzen zu lassen)

Danke für die ausführliche Antwort. Ich tendiere auch dazu zu verkaufen, weil der Wagen wirklich top gepflegt ist und gut ausgestattet. Hat auch erst vor einem Jahr ein neues Getriebe eingebaut bekommen von Opel (Mein Anteil zwar "nur" 1,000€ aber ingesamt Kosten von 2,500€). Das schwierige ist nun den Schaden zu beziffern um möglichst nicht ein paar tausend Euros beim Verkauf zu wenig oder gar zu viel zu verlangen (wobei man ja immer nach unten korrigieren kann). Gibt es rechtlich eine Pflicht für mich den Wagen für Summe X zu verkaufen basierend auf dem Gutachten? Muss das Gutachten erwähnt werden? Oder sage ich einfach das, was passiert ist? Weil, wenn ich nun gezwungen werden den Wagen für 3-4.000€ zu verkaufen (Schaden vom Gutachten abgezogen), dann würde ich das so nicht machen.

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