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Parkschaden klären

Themenstarteram 26. November 2019 um 0:37

Hallo,

heute Morgen habe ich auf dem Weg zum Auto einen Zettel an der s Scheibe bemerkt. Da ist jemand auf einem riesigen Grlände irgendwie in mein Fahrzeug verdonnert. Genauer gesagt voll in die Felge vorne rechts. Kotflügel und Stoßstange haben leichte Kratzer abbekommen. Verursacher schreibt von leichter Berührung. Im Auto stelle ich fest, dass mein Lenkrad komplett eingeschlagen ist, obwohl ich es immer penibel gerade stehen lasse. Das Teil hinter dem Lenkrad, wo der Zündschlüssel integriert ist, ist vollkommen schief und wurde wohl mit in die Richtung gerissen. Unter meinem Auto lag eine kleine Manschette und etwas abgesplittertes rauhes Kunstoff, wohl aus dem Stoßstangenbereicht.

Ich wollte dann eine kurze Probefahrt machen. Ich habe links eingeschlagen und es hat quasi keinen Widerstand mehr. Es bewegt sich fast wie ein Spielzeug Lenkrad. Schlage ich links am Ende an, dann kommt ein komisches klacken, dass war vorher nicht da. Wenn ich nach rechts lenke, scheint alles normal. Dann also die Probefahrt und das Lenkrad sitzt komplett schief. Um geradeaus fahren zu können, muss ich das Lenkrad quasi 90° nach rechts lenken. Die Spur ist also komplett hinüber und ich glaube die Achse hat auch was mitbekommen. Wagen kann ich nur noch in die Werkstatt retten und muss dann sehen, wie ich ohne Auto zurechtkomme.

Ich habe die gegnerische Versicherung kontaktiert und wollte das nun Regeln. Da dies der erste Fall für mich ist, bin ich da nicht so versiert. Ich habe meine Daten durchgegeben, dann die vom Verursacher und danach wollte die Versicherung wissen , ob ich das selber Regeln will oder ein Anwalt. In dem Fall dürften sie nur mit dem Anwalt sprechen. Da war ich mir dann unsicher, bevor ich was falsches sage, daher habe ich gesagt, ich melde mich morgen noch mal. Kann ich das ruhigen Gewissens selber klären oder wird es komplizierter, sodass ein Anwalt notwendig ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:

Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.

Bestehe drauf, dass du einen freien Gutachter nehmen willst und nicht einen der Versicherung.

Den Zettel gut aufbewahren und dich gut vorbereiten. Leihwagen checken.

Alles Gute! Ist immer Mist wenn was passiert

Ja, ruhig den Anwalt erst später einschalten, wenn es nur noch um den Kürzungsbetrag geht. Anwälte sind in diesem Fall besonders motiviert :)

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Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.

Bestehe drauf, dass du einen freien Gutachter nehmen willst und nicht einen der Versicherung.

Den Zettel gut aufbewahren und dich gut vorbereiten. Leihwagen checken.

Alles Gute! Ist immer Mist wenn was passiert

Hallo,

wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht bei der Polizei angezeigt hat, ist es eine Unfallflucht §142 Abs.3 StGB. Hier im Forum werden immer wieder gerne und oft die Unfallschäden durch den Unfallverursacher bagatellisiert - siehe auf deinen Zettel-. Warum sollte ich jetzt als Geschädigter kleine Brötchen backen? Anwalt wäre das mindeste, wenn der Schädiger dann noch rumzickt - Anzeige bei der Polizei (das er wenigstens noch einen Zettel hinterlassen hat, hoffentlich mit Kennzeichen, Name und Anschrift, ist positiv anzurechnen. MfG

Anwalt braucht man heutzutage leider sehr häufig weil die Gegnerische Versicherungen meistens versuchen die Ansprüche zu kürzen.

Du kannst es aber auch so versuchen, wenn die Versicherung alles zahlt braucht man den Anwalt nicht unbedingt. Hier im Forum findest du eigentlich auch alles an Infos die du benötigst, aber wie gesagt wenn die Versicherung anfängt zu kürzen kommst du ohne Anwalt meist nicht mehr weiter.

Als erstes musst du ein Gutachten erstellen lassen von einem Unabhängigen Gutachter, kannst deine Werkstatt fragen die haben immer Gutachter an der Hand.

Der Gutachter ermittelt die Schadenshöhe und den Wertverlust, sowie die Reparaturdauer.

Zu kürzen oder auf das angemessene zu begrenzen? Die Medaille hat immer zwei Seiten. Es soll auch freie Sachverständige, Werkstätten, Anwälte und Geschädigte geben, die sich zu Lasten der Versichertengemeinschaft zu sanieren versuchen. Natürlich kann es sein, dass einen die Versicherung versucht über den Tisch zu ziehen, auf der anderen Seite kann man Pech haben, dass man die Regulierung unnötig verzögert. Ein einfaches richtig oder falsch gibt es nicht.

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:

Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.

Jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, muss vom Verursacher derart entschädigt werden, dass der Zustand vor dem Unfall möglichst wiederhergestellt wird. Dazu gehört neben Schmerzensgeld bzw. immateriellen Schadensersatzleistungen auch, dass alle entstandenen Kosten beglichen werden, so auch die Anwaltskosten.

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:

Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.

Bestehe drauf, dass du einen freien Gutachter nehmen willst und nicht einen der Versicherung.

Den Zettel gut aufbewahren und dich gut vorbereiten. Leihwagen checken.

Alles Gute! Ist immer Mist wenn was passiert

Ja, ruhig den Anwalt erst später einschalten, wenn es nur noch um den Kürzungsbetrag geht. Anwälte sind in diesem Fall besonders motiviert :)

Themenstarteram 26. November 2019 um 7:23

Zitat:

@gtr1000 schrieb am 26. November 2019 um 06:52:38 Uhr:

Hallo,

wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht bei der Polizei angezeigt hat, ist es eine Unfallflucht §142 Abs.3 StGB. Hier im Forum werden immer wieder gerne und oft die Unfallschäden durch den Unfallverursacher bagatellisiert - siehe auf deinen Zettel-. Warum sollte ich jetzt als Geschädigter kleine Brötchen backen? Anwalt wäre das mindeste, wenn der Schädiger dann noch rumzickt - Anzeige bei der Polizei (das er wenigstens noch einen Zettel hinterlassen hat, hoffentlich mit Kennzeichen, Name und Anschrift, ist positiv anzurechnen. MfG

Die Dame am Telefon war schon stark. Da der Platz Videoüberwacht ist und das Material nur durch die Polizei herausgegeben darf (jedenfalls nicht an mich), habe ich gesagt, dass ich das vorhabe der Polizei zu melden. Weil es wohl auch im Interesse der Versicherung wäre. Dann sagte sie sofort "ja, warum wollen Sie das denn tun? Es war ein Zettel an Ihrer Scheibe". Dann sagte ich, dass der Zettel auch bei dem Wetter nicht mehr lesbar gewesen wäre, wenn ich 1-2 Stunden später am Auto gewesen wäre. Dass da vielleicht ein falscher Name draufsteht, und und und. Das ist ja trotzdem Fahrerflucht, auch wenn ich den Halter deswegen nicht anzeigen wollte. Mir ging es um das Videomaterial, nicht darum, dem Fahrer an den Kragen zu gehen oder ihm Probleme zu bereiten. Die Frau hat sich quasi direkt als Anwalt des Herren aufgespielt, statt mal objektiv zu bleiben. Dass war eine Tante aus dem Servicecenter. Die soll einfach den Schaden aufnehmen und gut ist. :rolleyes:

Themenstarteram 26. November 2019 um 7:31

Zitat:

@gtr1000 schrieb am 26. November 2019 um 06:52:38 Uhr:

Hallo,

wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht bei der Polizei angezeigt hat, ist es eine Unfallflucht §142 Abs.3 StGB. Hier im Forum werden immer wieder gerne und oft die Unfallschäden durch den Unfallverursacher bagatellisiert - siehe auf deinen Zettel-. Warum sollte ich jetzt als Geschädigter kleine Brötchen backen? Anwalt wäre das mindeste, wenn der Schädiger dann noch rumzickt - Anzeige bei der Polizei (das er wenigstens noch einen Zettel hinterlassen hat, hoffentlich mit Kennzeichen, Name und Anschrift, ist positiv anzurechnen. MfG

Hat er nicht gemacht. Seine "Ausrede" war halt, dass äußerlich nichts großartig zu erkennen war. Ich glaube, dass er mit seinem Rad voll in meine Felge (außen) gefahren ist und die Spur/Achse dadurch beschädigt hat, und mit seinem Kotflügel ganz leicht noch meinen Kotflügel/Stoßstange gestreift hat. Mein Auto war auch leicht versetzt nach links. Es wurde also wirklich 5-10 Zentimeter weiterbewegt durch den Aufprall. Da kann mir der Herr nicht erzählen, dass er mich leicht berührt hätte.

Bin glücklicherweise beim Rechtsschutz. Wobei die Tante von der Versicherung mir sagte, dass die Versicherung die Kosten für den Anwalt übernehmen müsste (wenn der Halter sich dort dann meldet und es zugibt). Daher wollte ich eben das Videomaterial anfordern. Wenn er jetzt nein sagt (was er 99% nicht machen wird), dann das Videomaterial gelöscht wurde, stehe ich halt blöd da. Rein darum ging es mir. Nicht, den Herren da der Fahrerflucht zu beschuldigen.

Themenstarteram 26. November 2019 um 7:33

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 26. November 2019 um 07:15:46 Uhr:

Anwalt braucht man heutzutage leider sehr häufig weil die Gegnerische Versicherungen meistens versuchen die Ansprüche zu kürzen.

Du kannst es aber auch so versuchen, wenn die Versicherung alles zahlt braucht man den Anwalt nicht unbedingt. Hier im Forum findest du eigentlich auch alles an Infos die du benötigst, aber wie gesagt wenn die Versicherung anfängt zu kürzen kommst du ohne Anwalt meist nicht mehr weiter.

Als erstes musst du ein Gutachten erstellen lassen von einem Unabhängigen Gutachter, kannst deine Werkstatt fragen die haben immer Gutachter an der Hand.

Der Gutachter ermittelt die Schadenshöhe und den Wertverlust, sowie die Reparaturdauer.

Ja, wie gesagt, sie würde die Kosten für den Anwalt wohl übernehmen, daher werde ich bei meinem Rechtsschutz mal anfragen, ob die das übernehmen. Gutachten wäre dann der nächste Schritt. Wird wohl keine schnelle Nummer.

Themenstarteram 26. November 2019 um 7:37

Zitat:

@ktown schrieb am 26. November 2019 um 07:58:40 Uhr:

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:

Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.

Jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, muss vom Verursacher derart entschädigt werden, dass der Zustand vor dem Unfall möglichst wiederhergestellt wird. Dazu gehört neben Schmerzensgeld bzw. immateriellen Schadensersatzleistungen auch, dass alle entstandenen Kosten beglichen werden, so auch die Anwaltskosten.

Anwaltskosten und Kosten für Leihwagen würden Sie wohl übernehmen, wenn der Halter das denn zugibt, wovon ich ausgehe. Fahrzeug von ihm war wohl auf seine Mutter zugelassen und er hat den Schaden verursacht.

auch und gerade wenn er es NICHT zugibt MÜSSEN die zahlen, wenn bewiesen wird das er es war, Ich würde sofort zum Anwalt und über den das Video anfordern, zur not über die Polizei, alleine schon zur Beweissicherung

warum meinst du hat er den Unfall denn nicht gleich der Polizei gemeldet?

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:

Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das...

Weil sie es muß.

Auffälligkeiten an der Lenkung und Lackschäden, also eindeutig keine "Bagatelle"

Einen Anwalt nicht sofort zu beauftragen hat den u.a. Nachteil das der Anwalt mittendrin nur noch wegen der gekürzten Beträge tätig werden muß, nicht wegen des Gesamtbetrages. Damit sinkt der Streitwert an dem sich das Honorar des Anwaltes orientiert.

Die Lieblingswerkstatt des TEs könnte dazu eine Empfehlung aussprechen, die kennen den TE, sein Auto und wahrscheinlich auch die Versicherung.

ich würde auch zum Anwalt gehen und parallel schauen, ob Du an das Video kommen kannst. Du hast ja ein berechtigtes Interesse daran, da muss der Datenschutz zurückstehen.

Schnellst möglich mit dem Betreiber vom Parkplatz/Gelände Kontakt aufnehmen.

Das Ü-Video soll erst einmal gesichert werden, eine Herausgabe wird später über den Anwalt beantragt.

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