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Parkschaden klären

Hallo,

heute Morgen habe ich auf dem Weg zum Auto einen Zettel an der s Scheibe bemerkt. Da ist jemand auf einem riesigen Grlände irgendwie in mein Fahrzeug verdonnert. Genauer gesagt voll in die Felge vorne rechts. Kotflügel und Stoßstange haben leichte Kratzer abbekommen. Verursacher schreibt von leichter Berührung. Im Auto stelle ich fest, dass mein Lenkrad komplett eingeschlagen ist, obwohl ich es immer penibel gerade stehen lasse. Das Teil hinter dem Lenkrad, wo der Zündschlüssel integriert ist, ist vollkommen schief und wurde wohl mit in die Richtung gerissen. Unter meinem Auto lag eine kleine Manschette und etwas abgesplittertes rauhes Kunstoff, wohl aus dem Stoßstangenbereicht.

Ich wollte dann eine kurze Probefahrt machen. Ich habe links eingeschlagen und es hat quasi keinen Widerstand mehr. Es bewegt sich fast wie ein Spielzeug Lenkrad. Schlage ich links am Ende an, dann kommt ein komisches klacken, dass war vorher nicht da. Wenn ich nach rechts lenke, scheint alles normal. Dann also die Probefahrt und das Lenkrad sitzt komplett schief. Um geradeaus fahren zu können, muss ich das Lenkrad quasi 90° nach rechts lenken. Die Spur ist also komplett hinüber und ich glaube die Achse hat auch was mitbekommen. Wagen kann ich nur noch in die Werkstatt retten und muss dann sehen, wie ich ohne Auto zurechtkomme.

Ich habe die gegnerische Versicherung kontaktiert und wollte das nun Regeln. Da dies der erste Fall für mich ist, bin ich da nicht so versiert. Ich habe meine Daten durchgegeben, dann die vom Verursacher und danach wollte die Versicherung wissen , ob ich das selber Regeln will oder ein Anwalt. In dem Fall dürften sie nur mit dem Anwalt sprechen. Da war ich mir dann unsicher, bevor ich was falsches sage, daher habe ich gesagt, ich melde mich morgen noch mal. Kann ich das ruhigen Gewissens selber klären oder wird es komplizierter, sodass ein Anwalt notwendig ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:


Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.
Bestehe drauf, dass du einen freien Gutachter nehmen willst und nicht einen der Versicherung.
Den Zettel gut aufbewahren und dich gut vorbereiten. Leihwagen checken.
Alles Gute! Ist immer Mist wenn was passiert

Ja, ruhig den Anwalt erst später einschalten, wenn es nur noch um den Kürzungsbetrag geht. Anwälte sind in diesem Fall besonders motiviert 🙂

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Korrekt. Der sinnvolle Ablauf führt hier zum Anwalt und zum eigenen Gutachter. Wegen der Kollision auf das Vorderrad wird wahrscheinlich auch das Lenkgetriebe zum Schadensbereich gehören und das dürfte dann einigermaßen teuer werden.

Zitat:

@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:


Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.
Bestehe drauf, dass du einen freien Gutachter nehmen willst und nicht einen der Versicherung.
Den Zettel gut aufbewahren und dich gut vorbereiten. Leihwagen checken.
Alles Gute! Ist immer Mist wenn was passiert

Man hat das Recht auf einen Gutachter, und zwar auf einen Gutachter der persönlichen Wahl. Desweiteren hat man das Recht sich einen Anwalt zu holen. Das alles zahlt die gegnerische Versicherung in dem Fall... ob sie wollen oder nicht.

Ich würde dir auch raten, zum Anwalt zu gehen und dir selber einen Sachverständigen auszusuchen, der den Schaden begutachtet. Bzw. bestimmt kann dir der Anwalt einen empfehlen, falls du selber keinen kennst.

Anwalt ist eingeschaltet. Nun wollte ich mir erst mal einen Gutachter raussuchen. Sind die vom TÜV in solchen Angelegenheiten empfehlenswert oder doch lieber die "privaten/normalen" Gutachter? Zur Polizei wollte ich später auch noch mal, damit die irgendwie an das Video kommen. Kann ja nicht schaden.

Mir fällt jetzt auch erst ein, dass ich den Wagen beim Verkauf nun auch als Unfallwagen listen muss. Wird diese Wertminderung auch entschädigt? So wird es schwer genug sein, einen Käufer für einen vernünftigen Preis zu finden.

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Das Gutachten sollte ein Wertminderung ausweisen. Ob Unfall angegeben werden muss, sollte Dir der Sachverständige beantworten können. Nicht jeder Unfall macht dieses m.E. erforderlich.

ne, aber dem schadensbild, was der te hioer schreibt, ist das mit 100% ein anzugebener unfall

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 26. November 2019 um 12:38:58 Uhr:


Anwalt ist eingeschaltet. Nun wollte ich mir erst mal einen Gutachter raussuchen. Sind die vom TÜV in solchen Angelegenheiten empfehlenswert oder doch lieber die "privaten/normalen" Gutachter?

Üblicherweise haben die Werkstätten Gutachter an der Hand und sollte die Schadenshöhe auf einen möglichen wirtschaftlichen Totalschaden hinaus laufen, wird die gegnerische Versicherung auch noch einen schicken wollen.

Stand auf dem Zettel auch Name und Anschrift des Schädigers? Ist das in deiner Nähe? Dann besuche ihn mal und lass dir ein schönes Unfallprotokoll unterschreiben. Damit kannst du gegenüber der Versicherung den Sachverhalt schon beweisen. Dein Anwalt sollte aber auch in kürzester Zeit Name und Anschrift über die Zulassungsstelle ermitteln können.

Ob die gegnerische Versicherung dir einen SV schicken möchte oder in China der berühmte Sack Reis umfällt, sollte beides für dich egal sein. Beauftrage einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Schadensfeststellung. Fast jeder von der Versicherung geschickte SV hat nur eine einzige Aufgabe - die Schadenshöhe zu reduzieren.

Normalerweise kann man einfach das Auto zum reparieren geben und dort einiges unterschreiben, die Werkstatt kümmert sich um Leihwagen, um den Anwalt und um den Gutachter. So läufts zumindest bei der BMW-Niederlassung. Da mußte man sich um garnix selbst kümmern.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. November 2019 um 18:05:40 Uhr:


Stand auf dem Zettel auch Name und Anschrift des Schädigers? Ist das in deiner Nähe? Dann besuche ihn mal und lass dir ein schönes Unfallprotokoll unterschreiben. Damit kannst du gegenüber der Versicherung den Sachverhalt schon beweisen. Dein Anwalt sollte aber auch in kürzester Zeit Name und Anschrift über die Zulassungsstelle ermitteln können.

Ob die gegnerische Versicherung dir einen SV schicken möchte oder in China der berühmte Sack Reis umfällt, sollte beides für dich egal sein. Beauftrage einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Schadensfeststellung. Fast jeder von der Versicherung geschickte SV hat nur eine einzige Aufgabe - die Schadenshöhe zu reduzieren.

Auf dem Zettel stand nur eine Handy Nummer. Habe ihn kontaktiert und dann seinen Namen und Kennzeichen bekommen. Auto war wohl auf Mutter zugelassen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Sollte ich davon gebrauch machen - sprich einen dort zugestellten Anwalt nehmen, oder einen "freien", der sich komplett aufs Verkehrsrecht spezialisiert? Zahlen wird die gegnerische Versicherung ja dafür. Ich habe für Donnerstag einen Termin bei dem Anwalt von der Rechtsschutzversicherung, aber das ist so ein Mann für alles. Da bin ich mir unsicher und würde lieber einen nehmen, der sich wie gesagt nur aufs Verkehrsrecht spezialisiert und nicht 90% des tages auf was anderes.

Das kann ich aber alles separat machen, oder? Oder muss man da eine Reihenfolge einhalten? Brauche ich erst den Anwalt und dann zum Gutachten oder kann ich erst das Gutachten einholen und dann am nächsten Tag evtl. einen Anwalt beauftragen? Das mit dem Anwalt ist ja erst mal zweitrangig...glaube ich.

Du hast auch bei der Rechtsschutzversicherung die freie Wahl eines Anwalts.

Und das kontaktieren war dann telefonisch - hast also nichts schrifltiches in der Hand. Deshalb, falls in der Nähe wohnhaft, hin und ein Unfallprotokoll aufsetzen.

Auch der Fachanwalt für Verkehrsrecht macht nicht den ganzen Tag einen auf Verkehr.

Welche Reihenfolge ist eigentlich egal, bevor der Anwalt das Gutachten nicht hat, kann er auch nur die Versicherung allgemein anschreiben, seine Beauftragung anzeigen und um Erklärung zur 100%igen Eintrittspflicht bitten.

Wenn du auf einen Mietwagen verzichten kannst, gibt es Tagegeld, je nach Fahrzeug, Typ und Alter.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. November 2019 um 19:52:09 Uhr:


Du hast auch bei der Rechtsschutzversicherung die freie Wahl eines Anwalts.

Ach so. Ja gut, dann sage ich den anderen Termin ab und suche mir einen eigenen.

Die Versicherer haben in der Regel ein Netzwerk von Anwälten, mit denen sie dann regionale Rahmenverträge haben und diese dann empfehlen. Diese Empfehlungen müssen nicht schlechter sein als die eigene Auswahl.

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