Parkschaden klären
Hallo,
heute Morgen habe ich auf dem Weg zum Auto einen Zettel an der s Scheibe bemerkt. Da ist jemand auf einem riesigen Grlände irgendwie in mein Fahrzeug verdonnert. Genauer gesagt voll in die Felge vorne rechts. Kotflügel und Stoßstange haben leichte Kratzer abbekommen. Verursacher schreibt von leichter Berührung. Im Auto stelle ich fest, dass mein Lenkrad komplett eingeschlagen ist, obwohl ich es immer penibel gerade stehen lasse. Das Teil hinter dem Lenkrad, wo der Zündschlüssel integriert ist, ist vollkommen schief und wurde wohl mit in die Richtung gerissen. Unter meinem Auto lag eine kleine Manschette und etwas abgesplittertes rauhes Kunstoff, wohl aus dem Stoßstangenbereicht.
Ich wollte dann eine kurze Probefahrt machen. Ich habe links eingeschlagen und es hat quasi keinen Widerstand mehr. Es bewegt sich fast wie ein Spielzeug Lenkrad. Schlage ich links am Ende an, dann kommt ein komisches klacken, dass war vorher nicht da. Wenn ich nach rechts lenke, scheint alles normal. Dann also die Probefahrt und das Lenkrad sitzt komplett schief. Um geradeaus fahren zu können, muss ich das Lenkrad quasi 90° nach rechts lenken. Die Spur ist also komplett hinüber und ich glaube die Achse hat auch was mitbekommen. Wagen kann ich nur noch in die Werkstatt retten und muss dann sehen, wie ich ohne Auto zurechtkomme.
Ich habe die gegnerische Versicherung kontaktiert und wollte das nun Regeln. Da dies der erste Fall für mich ist, bin ich da nicht so versiert. Ich habe meine Daten durchgegeben, dann die vom Verursacher und danach wollte die Versicherung wissen , ob ich das selber Regeln will oder ein Anwalt. In dem Fall dürften sie nur mit dem Anwalt sprechen. Da war ich mir dann unsicher, bevor ich was falsches sage, daher habe ich gesagt, ich melde mich morgen noch mal. Kann ich das ruhigen Gewissens selber klären oder wird es komplizierter, sodass ein Anwalt notwendig ist?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Tall1969 schrieb am 26. November 2019 um 06:30:40 Uhr:
Einen Anwalt einschalten kannst du immer noch - der kostet ja auch nur Geld, wenn das die gegnerische Versicherung nicht bezahlt und wieso sollte sie das.
Bestehe drauf, dass du einen freien Gutachter nehmen willst und nicht einen der Versicherung.
Den Zettel gut aufbewahren und dich gut vorbereiten. Leihwagen checken.
Alles Gute! Ist immer Mist wenn was passiert
Ja, ruhig den Anwalt erst später einschalten, wenn es nur noch um den Kürzungsbetrag geht. Anwälte sind in diesem Fall besonders motiviert 🙂
50 Antworten
Du kannst das erzielen, was am Markt zu bekommen ist, so lange Du den Unfallschaden wahrheitsgemäß angibst. Die Versicherungen machen über ihre Restwertbörsen in Endeffekt auch nichts Anderes. Ein Schaden ist nun mal geringer, wenn er mit gebrauchten Teilen in Osteuropa repariert wird.
Wahrheitsgemäß ist ja selbstverständlich. Aber das Gutachten muss man dann auch vorlegen. Es reicht ja nicht einfach zu sagen, mir ist hier jemand reingefahren. Dann kann ich den Wagen auch direkt behalten und für die Summe im Gutachten reparieren lassen. Weil der Rest mir ja nur Kopfschmerzen bereiten wird. Den Verkaufspreis muss man dann der Versicherung mitteilen und die will dann am Ende Geld zurückhaben oder auch nicht. Und dann bleibt mir noch weniger Geld übrig als ich eigentlich bräuchte, um mir ein gleichwertiges Auto zuzulegen.
Du musst kein Gutachten vorlegen, es würde reichen, die Schadenssumme laut Gutachten anzugeben. Das heißt überhaupt nicht, dass Du die komplette Summe vom Verkaufspreis abziehen muss. Jeder Käufer kann Dir ein Angebot machen.
Und der gegnerischen Versicherung musst Du gar nichts angeben, die haben das Gutachten für die Abrechnung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2019 um 17:06:19 Uhr:
Du musst kein Gutachten vorlegen, es würde reichen, die Schadenssumme laut Gutachten anzugeben. Das heißt überhaupt nicht, dass Du die komplette Summe vom Verkaufspreis abziehen muss. Jeder Käufer kann Dir ein Angebot machen.Und der gegnerischen Versicherung musst Du gar nichts angeben, die haben das Gutachten für die Abrechnung.
Ok, aber dann kann ich ja auch direkt das Gutachten vorzeigen, wenn ich den Schaden und die Schadenssumme erwähnen muss. Spar ich mir das gelaber. 😁
Jetzt mal ganz theoretisch:
Auto hat einen Wdbeschaffungswert von 10.000€
Schaden: 5.000€
Versicherung zahlt fiktiv aus: 4.000€
Nun verkaufe ich den Wagen beschädigt für 20.000€. Möchte die Versicherung da nicht ihr Geld zurück haben, weil der Wagen laut dem Gutachten mit Schaden einen Wert von ca. 5.000€ haben müsste? Oder zahlt sie das Geld aus und der Rest, egal was danach mit dem Wagen passiert, interessiert sie nicht mehr? Weil mein Anwalt erwähnt hat, dass die Versicherungen sich gerne danach möglichst jeden Cent noch mal zurückholen möchte.
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Zitat:
@Nuwandax schrieb am 6. Dezember 2019 um 17:19:35 Uhr:
Oder zahlt sie das Geld aus und der Rest, egal was danach mit dem Wagen passiert, interessiert sie nicht mehr?
Ja, so ist das.