Parkschaden Gefälligkeit

Guten Abend

Liebe Motor Talk Community ,

Ich Stelle mich erst einmal vor
Mein Name ist Julian bin 22 Jahre alt und neu hier .

Mir ist folgendes passiert.

Ich war Abends zu Gast bei einem Bekannten,ich war mit dem Auto dort und es wurde auch
Alkohol getrunken . Die anderen die zu Gast waren und auch mein bekannter bekamen Hunger und
es wurde gefragt wer noch Fahren kann. Da ich nichts trank sagte ich das ich noch Fahren kann und er bot mir an mit ihm zusammen seinen neuen Wagen zu Fahren ( BMW Z4 E85). Ich stieg also ein und fuhr los. Als ich dann bei MC Donalds parkte verschätzte ich die Motorhaubenlänge und seine M Frontschürze ist jetzt einseitig gerissen. Ich habe seit Eineinhalb Jahren meinen Führerschein und es wurde auch nie gefragt ob ich Anfänger bin etc.. es war einfach selbstverständlich.

Da ich Schüler bin kann ich den Schaden bzw die Frontschürze nicht Bezahlen obwohl ich
das sofort machen würde (Sein Wagen ist Teilkaskoversichert).

Muss ich den Schaden Zahlen ?

Oder ist das ein Gefälligkeitsschaden ?

Danke im vorraus und einen schönen Abend.

MFG Julian

Beste Antwort im Thema

Wenn Du Geldprobleme hast, weil Du mal 500 Euro für was unvorhergesehenes zahlen musst. Dir das Geld dann jemand zur Verfügung stellt und Dir nur einfällt die 500 Euro statt zurückzugeben oder zurückzulegen für Car Hifi auszugeben, dann prophezeihe ich Dir eines: Deine Geldprobleme werden Dich mit großer Wahrscheinlichkeit sehr lange begleiten.

139 weitere Antworten
139 Antworten

Naja es gibt schon Zeugen aber ob die Aussagen würden weiß ich nicht.

Ich könnte beweisen das der bekannten am dem Abend Cannabis konsumiert hat und Stark Alkoholisiert war.
Falls das irgendwelche Auswirkungen haben sollte auf die Frage . "War er im Stande zu entscheiden ob ich sein Auto wirklich Fahren soll."

Ich hoffe einfach mal das es nicht soweit kommt .

Das alles spielt keine Rolle.

Sprich doch einfach mit Ihm und einigt euch auf Halbe Halbe. So würde ich das machen.

Das Problem ist das er ein sagen wir mal sehr Agressiver Egomane ist. Ein guter Freund von mir hat mich sogar gewarnt und gesagt das es ein ##### sein kann .. Sagen wir mal so

Er behaart auf sein Recht und will es über die Versicherung laufen lassen.
Er weiß nur noch nicht das seine Teilkasko das nicht Zahlt. Das heißt er wird in den nächsten Tagen auf mich zukommen . Dann werde ich ihm nochmal sagen müssen das ich das nicht Zahlen kann. Er wird bestimmt Rechtliche Schritte einleiten... Ratenzahlung will er auch nicht .....weiß nicht wie ich mit ihm reden soll.

Ähnliche Themen

Manchmal ist es gar nicht verkehrt einen Anwalt zu fragen (auch wenn das Geld kostet).

Hier im Forum gibt es nur private Meinungen. Ich habe auch eine: Wer einen bekifften Besoffski zu McDoof fährt, sollte dafür mindestens 2 Jahre ohne Bewährung kriegen.😰

(Kuscheln mit der Freundin des Besoffskis, Streicheleinheiten von der eigenen Freundin - wünsch dir doch selbst was😁...)

Er sagte ja schon ob das nicht meine PHV Zahlen könne... Ich sagte ihm das sie das nicht übernimmt.
Dann sagte ich zu ihm ob er bis März drauf warten könne dann hätte ich Das Geld . Das wollte er auch nicht . Dann unterstellte er mir das ich das garnicht Zahlen will.etc ...

Weiß nicht wie ich mit ihm Kommunizieren kann ohne das er völlig ausrastet.

Aber das ist mein Problem und gehört hier nicht rein.
Danke für eure Hilfe ..

Geh zum nächsten Amtsgericht und hol Dir auf der Rechtsantragsstelle einen Beratungsschein. Damit gehst Du dann zu einem Anwalt deines Vertrauens. Der berät und vertritt Dich dann, soweit das nötig werden sollte.

Ok. Danke

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2016 um 22:01:32 Uhr:


@TE
Lass Dich nicht in die Irre führen. Was der Vorredner schrieb, das ist blanker Unfug. Der weiß halt nicht wie das abläuft.

Wie läuft es denn ab, wenn der Geschädigte sagt, dass er von sich aus mit dem neuen Auto fahren wollte?

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 25. September 2016 um 23:05:42 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2016 um 22:01:32 Uhr:


@TE
Lass Dich nicht in die Irre führen. Was der Vorredner schrieb, das ist blanker Unfug. Der weiß halt nicht wie das abläuft.

Wie läuft es denn ab, wenn der Geschädigte sagt, dass er von sich aus mit dem neuen Auto fahren wollte?

Du hättest deine Unkenntnis nicht auch noch bestätigen müssen, aber dafür sei Dank Dir zuteil. Das würde in etwa so aussehen:

"Urteil
Im Namen des Volkes

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
.....
Gründe
Dem Kläger steht unter keinem Gesichtspunkt ein Anspruch gegen den Beklagten zu. Der Kläger ist mit seinem Auto unstreitig selbst gefahren und er hat es dabei auch unstreitig selbst beschädigt. Dritte waren - gleichfalls unstreitig - nicht beteiligt.

Da der Kläger den Beklagten bei dieser Sachlage im Klagewege in Anspruch genommen hat, wird die Akte an das Vormundschaftsgericht von MT abverfügt, damit dort der Geisteszustand des Falschfährtenlegers *5.Buchstabe* überprüft werden kann. 😉

Richter Rostig"

Du hast mich wohl falsch verstanden, berlin-paul

Zitat:

@Frankie12 schrieb am 25. September 2016 um 21:57:02 Uhr:


Wenn der Fahrzeughalter aussagt, dass du darum gebeten hast, mal mit seinem neuen Fahrzeug eine Runde fahren zu dürfen, dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

Der Geschädigte sagt aus: Mein Bekannte hat mich gefragt, ob er mal mit meinem neun Z4 fahren darf. Ich ließ ihn ans Steuer und er baute dabei den Unfall. Dann steht es Aussage gegen Aussage bei der Frage ob es ein Gefälligkeitsschaden ist.

Er hätte ja auch mit seinem eigenen Auto fahren können.

Was meiner Meinung noch bei dem Fall eine große Rolle spielen würde, in der Frage ob es ein Gefallen war oder nicht:

Hat der TE auch für sich selber was zu Essen gekauft beim McDonalds.

Vor Gericht läuft das etwas anders als auf MT. Dort würde der Richter / die Richterin lächelnd fragen, ob Du glaubst, dass man sich die Hose mit der Kneifzange anzieht. Darüber solltest Du eigentlich auch mal nachdenken. Bei Mc'Doof gibt es übrigens eine Videoüberwachung. Es waren mehrere Personen dabei. Nur in Trollhausen ist man so armseelig, dass sich alle gegen den TE verschwören würden, damit ein aggressiver Jungerwachsener ein paar Euros vom TE betrügerisch ergaunern kann. Gute Nacht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 00:22:45 Uhr:


Vor Gericht läuft das etwas anders als auf MT. Dort würde der Richter / die Richterin lächelnd fragen, ob Du glaubst, dass man sich die Hose mit der Kneifzange anzieht. Darüber solltest Du eigentlich auch mal nachdenken.

Wenn der TE sagt, er sei aus reiner Gefälligkeit gefahren und der Geschädigte sagt, er habe mich gefragt, ob er mit meinem neuen Auto eine Runde fahren darf?

Ich glaube kaum, dass der Richter das sagen würde.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 00:22:45 Uhr:


Bei Mc'Doof gibt es übrigens eine Videoüberwachung.

Damit wäre ja dann klar, dass der TE gefahren ist, was ja schon mal nicht zu dem von dir besagten Urteil kommen kann.
Falls die Videoüberwachung nich schon lange wieder gelöscht ist, würde sie ja unserem TE in keinster Weise helfen. Darauf könnte man ja nur erkennen, dass er gefahren ist, aber nicht, dass es eine reine Gefälligkeitsfahrt war.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2016 um 00:22:45 Uhr:


Es waren mehrere Personen dabei.

Die dann alle Aussagen, dass sie zu bekifft waren um noch selber fahren zu können?

Also ich sehe die Sache nicht so deutlich.
Wenn es genau so war, wie der TE schildert und das auch jeder, einschließlich der Geschädigte bestätigt, dann Gefälligkeitsschaden, da nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt und er nur für die anderen was zu essen geholt hat.

Sobald der Geschädigte aber was anders sagt und der TE auch für sich selber was zu essen geholt hat wirds wesentlich schwieriger.

Ist nur meine Meinung und es wäre schön, wenn man sachlich, ohne Anfeindungen und Polemik darüber reden könnte.

Nochmal zur Gefälligkeit ja/nein:
Wenn Du explizit für Deine Kumpels Essen geholt hast - ja.
Wenn Du davon aber selbst mitgegessen hast - nein.
Logisch oder?

Nein, nicht logisch. Den stillschweigenden Haftungsverzicht hat die Rechtsprechung z.B. auch angenommen, wenn bei einer gemeinsamen Urlaubsfahrt der Kfz.-Halter am Steuer abgelöst wird (BGH NJW 79, 414).

Ich zitiere einmal aus Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Einleitung vor § 241 BGB, Randnummer 8ff.:
"Für diese Schäden (z.B. Schäden am Kfz. des Halters) kann ein stillschweigender Haftungsverzicht angenommen werden, wenn der Halter ein besonderes Interesse daran hatte, dass der Gefällige sich als Fahrer zur Verfügung stellte, etwa deshalb, weil der Halter angetrunken war (§ 276 Rn 38)."

Deine Antwort
Ähnliche Themen