Parkschaden / Fahrerflucht / Zettel an der Scheibe / Schadensregulierung der Versicherung Generalii

Guten Abend ,

Jemand ist mir in meinem parkenden Honda BJ 2010 gefahren. Fahrerseite weist Beschädigungen an der Fahrertür und Schweller auf. Starke Deformierungen .

Verursacher machte Zettel an den Scheibenwischer und fuhr davon. Ich habe den Schaden erst einen Tag später bemerkt. Habe muehselig probiert die nummer zu entziffern. Es ist gelungen.

Die Dame in der selben Strasse wie ich .Ich in der 38 .Sie in der 40 .

Niemand von ihr kam auf die Idee selbst die Polizei zu rufen oder in der Nachbarschaft nachzu fragen .
Mein Auto hat 2 Tag mit Silberfolie gesanden wegen starkem Blütenstaub. Das hätte ihr auffallen können wenn sie es wirklich Intressiert haette,

Um es abzukuerzen. Es kam am 2 Tag zu einem Gespräch an den Fahrzeugen . Sie war reumütig. Sie war mit einer Summe in Höhe von 1000 Euro einverstanden ( ich Trottel ) . Allerdings kamen dann 9ihre Eltern dazu. Die ganze Famlie stammt aus Italy . Der Papa sagte mir das daß in Italien 150 Euro kostet. Ich erwiederte dann das wir nicht in Italien sind und auch nicht in Monza . Ergo es läuft über die KFZ Haftpflicht der Dame.Strafanzeige hat bestand .

Die Generali arbeiet sehr schnell und ist am Telefon schon fast zu freundlich . Das Gutachten beläuft sich fiktiv auf 2400 Euro . Die Generali hat das Gutachten schon. Ich bin jetzt in einer knappen Mail gefragt worden wie der Schaden abgerechnet werden soll.

Wie ist eure Einschätzung der Fakten ? Da die Versicherung der Verursacherin die Frau wahrscheinlich in Regress nehmen wird ( durch die bewiesene Fahrerflucht ) ist damit zu rechnen das die gesamte Summe von dem unabhängigem Gutachten an ausgezahlt wird oder wie handen KFZ Versicherungen bei dem Fakt Fahrerflucht ?

Danke !

Beste Antwort im Thema

Die rechtliche Einschätzung ist nun mal nicht Aufgabe des Forum. Und irgendwann haben auch die Teilnehmer mit dem fundierten Wissen keine Lust mehr, absolut überflüssige Fragen zu beantworten.

@Trauma666: Das Recht zu entscheiden, was und worauf ich antworte, beanspruche ich auch für mich. Dabei achte ich (meistens) auf eine anständige Ausdrucksweise und bemühe mich sogar um ein gepflegtes Deutsch. Kannst du ruhig auch mal versuchen.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Zitat:

@DaDepp schrieb am 27. Juni 2019 um 10:55:05 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Juni 2019 um 22:48:17 Uhr:


antworte ich kurz nur mit: Ja, sie zahlen 100 % Netto aus.... so wie es im ersten Beitrag stand. PUNKT

Die Frage ist nur: 100% von dem, was im Gutachten steht oder 100% von dem, was der angeheuerte Streichdienst für angemessen hält? 😁😛😉

Zumindest steht der Punkt zur Fahrerflucht nicht auf dem Streichzettel (eigentliche Frage des TE) und auch zur vollständigen Regulierung wider des Streichdienstes stand da schon was in der ersten Antwort 😉

Ich , Bopp 19, bin ja auch mal wirklich krass,was sich der Te hier verbal leistet ist doch schon ,gelinde gesagt, unverschämt.

Danke an den Mod G Z der mich dann rechtzeitig zu Ordnung ruft..

B 19

Nirgendwo habe ich etwas nur von einem Zettel geschrieben. Und wenn man hie die üblichen Obliegenheitspflichten definieren soll, zeugt das von massiver Unwissenheit in der Sache.

Aufgrund der dürftigen Angaben des TE dazu zusammen mit seinen merkwürdigen Ausdrucksweisen können wir immer weiter im Dunkeln stochern.

Zitat:

@UliBN schrieb am 27. Juni 2019 um 20:06:58 Uhr:


Nirgendwo habe ich etwas nur von einem Zettel geschrieben. Und wenn man hie die üblichen Obliegenheitspflichten definieren soll, zeugt das von massiver Unwissenheit in der Sache.

Auch ne Möglichkeit sich um eine Antwort zu drücken und dann von angeblicher Unwissenheit anderer zu sprechen. Nicht sehr elegant und überzeugend, aber was soll´s. Also lass diese unnötigen Andeutungen.

Obliegenheitspflichten kenne ich im Zusammenhang mit Versicherungen und nicht im Zusammenhang mit dem Strafgesetzbuch. Und nur davon war die Rede. Und von weiteren Bemühungen des Verursachers außer des Zettels ist hier nichts bekannt. Mir ging es hier um die strafrechtliche Komponente, die du ja hier in diesem Beitrag verneint hast. Und hier speziell um die grundsätzliche Eröffnung eines Verfahrens durch die Polizei in solch einem "Zettelfall."

https://www.motor-talk.de/.../...sicherung-generalii-t6648423.html?...

Und das ist nun mal falsch.

Aber vielleicht haben wir ja auch von verschiedenen Sachen geredet.

Zitat:

Aufgrund der dürftigen Angaben des TE dazu zusammen mit seinen merkwürdigen Ausdrucksweisen können wir immer weiter im Dunkeln stochern.

Das stimmt allerdings. Vielleicht war das ja die Absicht des TE.

Ähnliche Themen

Nirgendwo habe ich eine ggf. strafrechtliche Relevanz bestritten. Ich kann sie aufgrund der dürftigen Angaben jedenfalls nicht als erwiesen erkennen.

Und ich drücke mich auch nicht vor einer Antwort. Ich konnte natürlich nicht ahnen, dass sich die Kenntnisse eines Begriffes nur auf einen kleinen Bereich beschränken.
Deswegen nur mal so zum Einlesen:
Obliegenheiten
Obliegenheitsverletzung

Aber wir werden den Fall hier ohnehin nicht lösen können.

Ulli ... wenn Du nicht erkennen kannst, wann eine Fahrerflucht vorliegt, dann liegt das nicht an AS60 sondern daran, dass Du es nicht erkennen kannst. Das hat auch niemand bestritten und es ist furchtbar spannend, dass ich das jetzt nochmal zusammenfassend feststelle und hier hinschreibe.

Hugh ... ich habe gesprochen getutet. 🙂 Und nun denken wir wieder an was nettes und lauschen dazu diesen entspannenden Klängen ... klick (bitte bis zum Ende horchen)

Zitat:

@Trauma666 schrieb am 26. Juni 2019 um 23:31:07 Uhr:


Und zu Franjo noch eins . Wenn du mal in meinem Alter bist dann lachst Du über solche Patienten wie Dich ^^ !

Hallo Trauma (welches auch immer),

es passiert mir wirklich dauernd, dass ich deutlich (8-10 Jahre) jünger geschätzt werde, als ich wirklich bin. Das liegt allein an meinem Aussehen. Es gibt Foristen, die mich kennen.

Allerdings bin ich von Leuten meines Alters eine deutlich höhere Sozialkompetenz (um nicht auf Zeichensetzung abzuschweifen) gewöhnt, als Du sie hier in diesem Thread an den Tag legst.

So geht Dein cool gedachter Satz in Rauch auf.

Ich überlege noch.

Erstes Posten, dann drei Jahre Pause. Dann wieder kurz und sechs Jahre Pause.

Gibt es so lange Weltreisen ohne Internet? 😕😕😕

@berlin-paul
Ich habe nicht die hellseherischen Fähigkeiten, ob die Verursacherin die übliche Mindestzeit gewartet hat, die Polizei anschließend verständigt hat, etc.
Damit maße ich mir nicht an, anhand der nebulösen Schilderung von einer bewiesenen Unfallflucht zu sprechen.

Das deckt sich mit meinem obigen Beitrag und es ist nicht sehr mittelenswert.

Zitat:

@UliBN schrieb am 27. Juni 2019 um 23:53:26 Uhr:


@berlin-paul
Ich habe nicht die hellseherischen Fähigkeiten, ob die Verursacherin die übliche Mindestzeit gewartet hat, die Polizei anschließend verständigt hat, etc.
Damit maße ich mir nicht an, anhand der nebulösen Schilderung von einer bewiesenen Unfallflucht zu sprechen.

Wenn du auf mich anspielst, das habe ich auch nie behauptet. Bewiesen wird die Flucht dann eventuell vor Gericht und dann dementsprechend abgeurteilt. Ich sprach davon, dass in jedem Fall geschrieben wird, wenn nur ein Zettel angebracht wird. Das ist nun mal so. Alles andere ist dann Sache der StA und des Gerichts.

Wieso sollte ich Dich angesprochen haben? Hast wohl das @ überlesen?
Und es ist einfach nur falsch, dass in "jedem" Fall bei Zettel geschrieben wird. Dazu müssen die Schreiber erst einmal überhaupt von dem Zettel erfahren.

Erst kennst Du keine Obliegenheitspflichten, dann soll ich eine strafrechtliche Komponente verneint haben. Und Du bist auch sogar der Meinung, dass die Polizei ein Verfahren eröffnet? Passt alles nicht.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Juni 2019 um 00:33:34 Uhr:


Ich sprach davon, dass in jedem Fall geschrieben wird, wenn nur ein Zettel angebracht wird. Das ist nun mal so. Alles andere ist dann Sache der StA und des Gerichts.

Stimmt, das setzt aber voraus dass der Geschädigte trotz Zettel die Polizei ruft.

Ist zwar nicht korrekt mit dem Zettel, ich persönlich wüsste aber nicht warum ich da einen Zwergenaufstand mit Strafanzeige und Polizei machen sollte wenn die Daten richtig sind und der Schädiger bzw. dessen Versicherung bekannt sind. Mal ein freundlicher Hinweis dass der Zettel nicht ausreicht und gut ist, oder?

Wenn einer abhaut ohne irgendwas dann gibt es - zu Recht - mit der großen Keule.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 29. Juni 2019 um 09:28:54 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Juni 2019 um 00:33:34 Uhr:


Ich sprach davon, dass in jedem Fall geschrieben wird, wenn nur ein Zettel angebracht wird. Das ist nun mal so. Alles andere ist dann Sache der StA und des Gerichts.

Stimmt, das setzt aber voraus dass der Geschädigte trotz Zettel die Polizei ruft.

Ja klar. Das ist Voraussetzung. Das braucht man ja nicht explizit zu erwähnen.

Glaskugeln gibt´s selbst bei der Polizei noch nicht.😉

Und genau damit ist es eben kein Offizialdelikt, wie anfangs der Eindruck erweckt wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen