Parkschaden / Fahrerflucht / Zettel an der Scheibe / Schadensregulierung der Versicherung Generalii

Guten Abend ,

Jemand ist mir in meinem parkenden Honda BJ 2010 gefahren. Fahrerseite weist Beschädigungen an der Fahrertür und Schweller auf. Starke Deformierungen .

Verursacher machte Zettel an den Scheibenwischer und fuhr davon. Ich habe den Schaden erst einen Tag später bemerkt. Habe muehselig probiert die nummer zu entziffern. Es ist gelungen.

Die Dame in der selben Strasse wie ich .Ich in der 38 .Sie in der 40 .

Niemand von ihr kam auf die Idee selbst die Polizei zu rufen oder in der Nachbarschaft nachzu fragen .
Mein Auto hat 2 Tag mit Silberfolie gesanden wegen starkem Blütenstaub. Das hätte ihr auffallen können wenn sie es wirklich Intressiert haette,

Um es abzukuerzen. Es kam am 2 Tag zu einem Gespräch an den Fahrzeugen . Sie war reumütig. Sie war mit einer Summe in Höhe von 1000 Euro einverstanden ( ich Trottel ) . Allerdings kamen dann 9ihre Eltern dazu. Die ganze Famlie stammt aus Italy . Der Papa sagte mir das daß in Italien 150 Euro kostet. Ich erwiederte dann das wir nicht in Italien sind und auch nicht in Monza . Ergo es läuft über die KFZ Haftpflicht der Dame.Strafanzeige hat bestand .

Die Generali arbeiet sehr schnell und ist am Telefon schon fast zu freundlich . Das Gutachten beläuft sich fiktiv auf 2400 Euro . Die Generali hat das Gutachten schon. Ich bin jetzt in einer knappen Mail gefragt worden wie der Schaden abgerechnet werden soll.

Wie ist eure Einschätzung der Fakten ? Da die Versicherung der Verursacherin die Frau wahrscheinlich in Regress nehmen wird ( durch die bewiesene Fahrerflucht ) ist damit zu rechnen das die gesamte Summe von dem unabhängigem Gutachten an ausgezahlt wird oder wie handen KFZ Versicherungen bei dem Fakt Fahrerflucht ?

Danke !

Beste Antwort im Thema

Die rechtliche Einschätzung ist nun mal nicht Aufgabe des Forum. Und irgendwann haben auch die Teilnehmer mit dem fundierten Wissen keine Lust mehr, absolut überflüssige Fragen zu beantworten.

@Trauma666: Das Recht zu entscheiden, was und worauf ich antworte, beanspruche ich auch für mich. Dabei achte ich (meistens) auf eine anständige Ausdrucksweise und bemühe mich sogar um ein gepflegtes Deutsch. Kannst du ruhig auch mal versuchen.

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zumindest bin ich selbst bei diesen Temperaturen sehr gelassen und pöbel hier nicht rum.

Ich habe es sehr genau gelesen und empfehle Dir, die NUB noch mal genau zu lesen 🙂

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 26. Juni 2019 um 22:18:34 Uhr:


Ob Fahrerflucht oder nicht ist der gegnerischen Versicherung in der Regel völligstens egal.
Die Frage, ob eine Verkehrsunfallflucht besteht, ist eh relativ, offenbar waren die Maßnahmen ja geeignet dafür, dass du sie erfolgreich kontaktieren konntest...

@Mark86

Das ist der Versicherunge wegen Regressforderungen ihren Versichertem gegenüber nicht egal .
Daher wollte Ihre Versichrung auch die Vorgangsdaten der Polizei haben .

Das kann Dir als Geschädigtem jedoch völlig egal sein..... Beachi hat das gerade doch schon beantwortet

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Juni 2019 um 22:22:45 Uhr:


zumindest bin ich selbst bei diesen Temperaturen sehr gelassen und pöbel hier nicht rum.

Ich habe es sehr genau gelesen und empfehle Dir, die NUB noch mal genau zu lesen 🙂

😁😁😎😎

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Juni 2019 um 22:32:41 Uhr:


Das kann Dir als Geschädigtem jedoch völlig egal sein..... Beachi hat das gerade doch schon beantwortet

Das ist mir auch egal was mit der Dame passiert und wie sie das mit ihr Handhaben @ NDLimit. Ich glaube nicht das ich was anderes behauptet habe. Sitzt das Handtuch gut ? Ich weiss allerdings nicht ob der Regressanspruch an die Versicherte einfluss darauf hat ob sie fiktiv 100% auszahlen . Ist das so schwer zu verstehen ?

Das Handtuch sitzt perfekt, Danke der Nachfrage 🙂

Da Du dich aber eher mit Handtüchern als mit BGB, VVG und Duden auskennst antworte ich kurz nur mit: Ja, sie zahlen 100 % Netto aus.... so wie es im ersten Beitrag stand. PUNKT

Soooo ... ich stelle hier jetzt mal eine Klangschale hin ... klick mich ... ommmmm ... 🙂

Zitat:

@Trauma666 schrieb am 26. Juni 2019 um 22:19:36 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Juni 2019 um 21:47:37 Uhr:


Deine Frage wurde im ersten Posting zielführend und korekt beantwortet.

Zum Rest: komme mal runter, trink ein kühles Wasser

@NDLimit

Wie Du vielleicht siehst oder gelesen hast habe ich mich bei berlin-paul entschuldigt !

Wie du villeicht siehst oder gelesen hat mir DarkDarky noch vor Deinem Comment 1-2 Fragen gestellt !

Die habe ich zielführend beantwortet ! Ansonsten Frage doch denjenigen der es sich gewagt hat mich was zu Fragen obwohl es Deiner Meinung nach ( LooL ) schon zielführend beantwortet wurde .

Wenn es Dir villt schwer fällt bei den Tempis das zu lesen was ich gefragt wurde von DarkDarky lege Dir ein kühles Handtuch in den Nacken und lies noch mal in Ruhe und korrekt.

................... ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, ::::::::::: ;;;;;;;;;;;;;;; !!!!!!!!!!!! ???????????

Ich kenne zwar Dein Trauma nicht, aber ich überlasse Dir mal ein paar Satzzeichen zur geflissentlichen Verwendung. Wenn Platz wäre, würde ich auch noch eine Kinderstube dazu stellen. Scheint auch zu fehlen. 🙄🙄🙄

🙂)))))) THX @ all !!! Meine Aufforderung zum Shitstorm und Denunziantentum ist der Hormonell unterforderte Pöbel gnadenlos gefolgt .

Wie schnell sie sich doch anpassen die Primaten und Intelllektuell einen nach dem anderen raushauen !! Köstlich .

Ich hatte bis heute 2 oder 3 Beiträge in mehreren Jahren. . Jetzt habe ich schon deutlich mehr und überleg mich als Admin oder Mod zu bewerben.

Es ist eigentlich in jedem Forum das gleiche . Keiner hat wirklich was zum Thema zu sagen. aber wenn es darum geht drauf zu hauen explodiert so ein Thread.

Und zu Franjo noch eins . Wenn du mal in meinem Alter bist dann lachst Du über solche Patienten wie Dich ^^ !

In diesem Sinne wünsche ich den Kloppskopfforum alles Gute. Wenn ihr weiter so richtig Anonym am Zeiger drehen wollt lasst bei YT Tim K. ein Abo da. Wuerde zu einigen gut passen .

Zitat:

@Trauma666 schrieb am 26. Juni 2019 um 23:31:07 Uhr:


Ich hatte bis heute 2 oder 3 Beiträge in mehreren Jahren. . Jetzt habe ich schon deutlich mehr und überleg mich als Admin oder Mod zu bewerben.

Ein Veto beendet eine Modwahl.

VETO!

Ich kann hier keine Fahrerflucht erkennen. Erst recht keine er-/bewiesene. Damit alles für mich offensichtlich ein "Trauma"!

Zitat:

@UliBN schrieb am 27. Juni 2019 um 10:16:32 Uhr:


Ich kann hier keine Fahrerflucht erkennen. Erst recht keine er-/bewiesene. Damit alles für mich offensichtlich ein "Trauma"!

Dass es eine "Unfallflucht" darstellt steht fest, da ein bloßer Zettel am Fahrzeug ja nun mal nicht reicht. Dass hier eine Anzeige erstattet wurde, hat der TE wenn überhaupt in seinem Post umschrieben aber nicht explizit erwähnt.
Und auf die Frage wie der Schaden abgerechnet werden soll, fallen mir zwei Möglichkeiten ein. Nach einer Reparatur komplett oder eben fiktiv nach dem Gutachten.

Ob die Versicherung ihren VN in Regress nehmen wird, hat den TE als Geschädigten nicht zu interessieren.

Ein Zettel als erste Maßnahme reicht, wenn bestimmte Obliegenheitspflichten erfüllt wurden. Von eine Anzeige entdecke ich nicht einmal umschrieben etwas. Die Feststellung einer Unfallflucht erfolgt durch ein Gericht! Alles andere ist Rechtsbeugung.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 26. Juni 2019 um 22:48:17 Uhr:


antworte ich kurz nur mit: Ja, sie zahlen 100 % Netto aus.... so wie es im ersten Beitrag stand. PUNKT

Die Frage ist nur: 100% von dem, was im Gutachten steht oder 100% von dem, was der angeheuerte Streichdienst für angemessen hält? 😁😛😉

Zitat:

@UliBN schrieb am 27. Juni 2019 um 10:42:42 Uhr:


Ein Zettel als erste Maßnahme reicht, wenn bestimmte Obliegenheitspflichten erfüllt wurden. Von eine Anzeige entdecke ich nicht einmal umschrieben etwas. Die Feststellung einer Unfallflucht erfolgt durch ein Gericht! Alles andere ist Rechtsbeugung.

Definiere Obliegenheitspflichten. Ich spreche nicht von einer Verurteilung sondern von der Einleitung eines Verfahrens.

Polizei stellt nur fest und nimmt den Sachverhalt auf. Und genau das wird passieren, wenn man nur einen Zettel findet.

Legalitätsprinzip. Bestimmt schon mal gehört.

Herr des Verfahrens ist immer noch der Staatsanwalt. Der bestimmt den weiteren Fortlauf der Geschichte.

Ein Zettel alleine reicht nicht. Das ist Fakt.
Und Rechtsbeugung? Na ja. Da erspar ich mir den Kommentar.

So wie es sich anhört, ist die Polizei hinzugezogen worden. ( Stafanzeige hat Bestand ) Das reicht mir als Umschreibung.
Aber das ist ja auch nicht das Thema hier.

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