ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkschaden als Geschädigter, keine Versicherung

Parkschaden als Geschädigter, keine Versicherung

Themenstarteram 23. März 2019 um 14:17

Hallo,

mein Auto wurde im parkendem Zustand hinten angefahren. Deutliche Kratzer und Beulen. Der Verursacher hat es seiner Versicherung gemeldet. Nun ist die Frage, wie es sich bezüglich meiner Versicherung verhält - als Geschädigter. Diese besteht nämlich nicht mehr. Das Auto wurde noch nicht abgemeldet.

Kennt sich hier jemand damit aus?

Beste Antwort im Thema

die Versicherung wird auch im öffentlichen Raum regulieren (natürlich beim VN danach wieder in Regress gehen)

Die Polizei kann das Fahrzeug sofort stilllegen und ein Strafverfahren einleiten, wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

 

Aber bei einem Parkschaden gibt es keine Mithaftung nur weil es nicht versichert war. Steht in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Unfall.

 

Diese Fahrzeuge sieht man schon immer mal im öffentlichen Raum stehen.

Hübsch mit runden Aufklebern auf der Windschutzscheibe, oder einer schicken Parkkralle an dem Reifen dekoriert.

Aber trotzdem wenn dort einer gegen fährt gibt es nicht gleich eine Teilschuld.

Fremdes Eigentum wurde dann beschädigt und der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz hat nichts mit einer Mitschuld zu tun.

 

Da der TE ordnungsgemäß parkte, ist eine Teilschuld unwahrscheinlich.

Sollte ein eifriger Mitarbeiter hier eine Teilschuld erkennen, würde ich unverzüglich einen Rechtsanwalt einschalten und die Schadensregulierung diesem übergeben. Die Kosten hierfür trägt ja auch die Haftpflicht des Verursachers.

 

Als Tipp noch mal für den TE, alles immer wahrheitsgemäß ausfüllen.

Wenn dort nach Versicherung gefragt wird, dann die Gesellschaft reinschreiben die zur Zeit für das Fahrzeug noch haften muss. Es wird dort sicher nicht gefragt „besteht Versicherungsschutz“, immer das ausfüllen was gefragt wird.

 

Natürlich finde ich es persönlich unverantwortlich wenn Fahrzeuge nicht versichert sind, deswegen die Bitte an dem TE.

Kümmere dich um den Versicherungsschutz!!!

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

a) So gesehen ist eine Versicherung für Dein Kfz irrelevant.

b) abgesehen von a)

Welche Versicherung für Dein Auto meinst Du?

- KH besteht solange Dein Fz angemeldet ist...

- Kasko etc. sind von Deiner Vertragsgestaltung abhängig ...

Wie gesagt, es gilt a)

oder meinst Du etwas anderes?

Themenstarteram 23. März 2019 um 14:47

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 23. März 2019 um 15:43:34 Uhr:

a) So gesehen ist eine Versicherung für Dein Kfz irrelevant.

b) abgesehen von a)

Welche Versicherung für Dein Auto meinst Du?

- KH besteht solange Dein Fz angemeldet ist...

- Kasko etc. sind von Deiner Vertragsgestaltung abhängig ...

Wie gesagt, es gilt a)

oder meinst Du etwas anderes?

Danke für Deine Antwort. Die KFZ Versicherung hat gekündigt zum Stichtag X - das war vor einigen Wochen. Also war das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht versichert.

Sofern der Schädiger nicht mit dem TE identisch oder eng verwandt ist, ist das den Schadenersatz betreffend egal.

Ich dachte immer ohne Versicherung erlischt auch die Zulassung. Oder irre ich mich da?

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 23. März 2019 um 17:05:57 Uhr:

Ich dachte immer ohne Versicherung erlischt auch die Zulassung. Oder irre ich mich da?

Ist richtig, nur muss die Zulassungsstelle erst mal schreiben und dann das Fahrzeug finden.

 

Aber solange der TE nur den Schaden hat wird ja über die Gesellschaft des Verursachers normal geregelt.

Korrekt. Aber vielleicht war bis zu diesem Zeitpunkt noch niemand vom Amt vor Ort, um den Zulassungstempel abzukratzen.

Das wird ggf. noch interessant, da auch der Halter nach Wegfall der Pflichtversicherung bestimmte Pflichten hat. Die behördliche Stilllegung ist dafür nicht maßgeblich.

Kurz noch einmal zum vermuteten Problem des TE (Schadenersatz am eigenen, ordnungsgemäß geparkten KFZ):

a) nach BGB §823ff muss ein Schädiger haften, wenn er anderen einen Schaden zufügt

Ich gehe hier nicht von Ausnahmen aus, die die Regel bestätigen

b) es ist egal ob ein beschädigter Gegenstand anderweitig versichert ist oder nicht

---------

Allerdings könnten Umstände WEITERES Unheil für den TE bedeuten wie:

fehlender Versicherungsschutz fällt dem "Auge des Gesetzes" auf, falsch geparkt etc. ..

Das hat so gesehen nichts mit dem Schadenersatz am eigenen, ordnungsgemäß geparkten KFZ zu tun.

OK?

Ja, genau.

Das sind zwei getrennte Sachverhalte, die auch getrennt betrachtet werden müssen.

Themenstarteram 24. März 2019 um 10:52

Zum Zeitpunkt des Unfalls war das Fahrzeug nicht versichert. Hatte Kennzeichen, entsprechend noch angemeldet. Fahrzeug stand auf einem öffentlichen Parkplatz - ordnungsgemäß geparkt. Ich war beim Ereignis nicht dort - ich wurde erst später durch die Polizei informiert dass sich jemand gemeldet hat, Parkschaden usw.

Das Thema bezüglich des Fahrzeugs hat sich erledigt, es muss bzw. soll nicht über weitere Konsequenzen diskutiert werden.

Wichtig ist nur wie es bei der Schadensabwicklung läuft. Gegnerische Versicherung hat bereits ein Formular geschickt. Am Ende wird nachgefragt wo mein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens versichert war. Das ist das Problem.

Zitat:

@OpelVectra1999 schrieb am 24. März 2019 um 11:52:08 Uhr:

Am Ende wird nachgefragt wo mein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens versichert war. Das ist das Problem.

Die Frage solltest du wahrheitsgemäß beantworten.

Wie lautet die Frage in diesem ALLGEMEINEN Fragebogen genau? Geht es um die:

a) Kfz-Haftpflicht? : Ist eigentlich irrelevant

b) Kfz-Kaskoversicherung? : Diese Frage ist verständlich, denn es KÖNNTE sein, dass eine Doppelversicherung besteht (Glasschaden über Haftpflicht und Teilkasko) Da gibt es Teilungsabkommen zwischen den Versicherern.

Aber selbst das betrifft Dich NICHT => also kein Problem für Dich!

Wie zuvor gesagt BGB

OK?

Themenstarteram 24. März 2019 um 11:07

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. März 2019 um 12:01:43 Uhr:

Zitat:

@OpelVectra1999 schrieb am 24. März 2019 um 11:52:08 Uhr:

Am Ende wird nachgefragt wo mein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens versichert war. Das ist das Problem.

Die Frage solltest du wahrheitsgemäß beantworten.

Ja, das wäre der Plan. Antwort wäre dann allerdings nicht positiv und es würde sich die Frage stellen, ob die Versicherung deshalb sagen kann nein wir zahlen nicht. Weil das Fahrzeug hätte ohne Versicherung nicht auf nem öffentlichen Stellplatz stehen dürfen usw.

Themenstarteram 24. März 2019 um 11:10

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 24. März 2019 um 12:07:11 Uhr:

Wie lautet die Frage in diesem ALLGEMEINEN Fragebogen genau? Geht es um die:

a) Kfz-Haftpflicht? : Ist eigentlich irrelevant

b) Kfz-Kaskoversicherung? : Diese Frage ist verständlich, denn es KÖNNTE sein, dass eine Doppelversicherung besteht (Glasschaden über Haftpflicht und Teilkasko) Da gibt es Teilungsabkommen zwischen den Versicherern.

Aber selbst das betrifft Dich NICHT => also kein Problem für Dich!

Wie zuvor gesagt BGB

OK?

Ja, allgemeiner Fragebogen mit vielen Fragen die teils sinnlos sind - ich war ja nicht vor Ort. Naja, jedenfalls

- Wo war ihr Fahrzeug versichert (Name der Versicherung und Vertragsnummer)

- bestand eine Teil oder Vollkasko?

Die Frage bezüglich Kasko wird mit nein beantwortet. Frage ist nur ob die erste einfach gar nicht beachten oder "nirgends" schreiben?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Parkschaden als Geschädigter, keine Versicherung