Parkschaden bei Polizei melden
Hallo
Ich habe einen Parkschaden an einem anderen Auto hinten verursacht. Ich habe das Auto vermutlich gestreift, es ist jedoch kein Schaden erkennbar gewesen ( schlechtes Licht... Höchstens kleine Kratzer) Nummer gemerkt. Lenker abwesend. Leider kein Foto
Als ich Stift organisierte war Auto weg
Wie ist es wenn ich es der Polizei melde? Meldet die sich beim Geschädigten? Oder erst wenn sich er bei der Polizei meldet
Habe Angst vor Hochstufung - Probeführerschein
Lg aus Österreich
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. November 2016 um 15:34:57 Uhr:
Bei uns gab es bis vor kurzem bei einem Ausparkschaden rückwärts auch sofort ein Pünkelchen.
Für Deine indirekten Aufforderungen zu mehr Unfallflucht bei Parkremplern würde ich so 3-4 Punkte und eine MPU empfehlen. 😁 😁 😁
Unfassbar, aber jammern, wenn's das eigene Auto trifft. 🙄🙄
31 Antworten
Zitat:
@guruhu schrieb am 11. November 2016 um 15:31:49 Uhr:
...Kommt eigentlich zu 95% eine Aussage in Richtung:
"Wir verwarnen sie mündlich, mit dem Schaden sind sie wahrscheinlich bestraft genug..."
Ich hab es selten erlebt, dass 35€ bei Parkremplern ausgesprochen wurden...
So ist es. Und auch richtig, weil dann rechtskonformes Verhalten nicht noch zusätzlich bestraft wird.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. November 2016 um 15:34:57 Uhr:
Bei uns gab es bis vor kurzem bei einem Ausparkschaden rückwärts auch sofort ein Pünkelchen.
Für Deine indirekten Aufforderungen zu mehr Unfallflucht bei Parkremplern würde ich so 3-4 Punkte und eine MPU empfehlen. 😁 😁 😁
Unfassbar, aber jammern, wenn's das eigene Auto trifft. 🙄🙄
In Deutschland kostet ein Unfall beim Ein- bzw Ausparken 30€, wenn man ein stehendes Fahrzeug "trifft".
Tatbestandsnummer TBNR 101136
... welche nach Ermessen der Beamten in eine mündliche Verwarnung "umgewandelt" werden kann.
Hat aber natürlich auch ein bisschen was mit "wie es in den Wald hinein ruft..." zu tun
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Franjo 001, Unterstell mir nix. war selber schon sowohl als auch Leidtragender. Und den Hinweis auf alte Handhabung ist noch lange keine Aufforderung für sowas.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 11. November 2016 um 11:10:46 Uhr:
Zitat:
Und es gibt Leute die tatsächlich arbeiten müssen und keine Zeit haben zu warten ob evtl....vielleicht... mal jemand kommt,
110 wäre die adäquate Lösung. Steht auch m.E. irgendwo so aufgeschrieben.
Und? Trotzdem hinterlässt man wohl nen Zettel.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 11. November 2016 um 15:52:36 Uhr:
In Deutschland kostet ein Unfall beim Ein- bzw Ausparken 30€, wenn man ein stehendes Fahrzeug "trifft".Tatbestandsnummer TBNR 101136
Genau. Oder wenn man rückwärts gegen ein parkendes Fahrzeug gefahren ist, die Nr. 109649 ( Fehler beim Rückwärtsfahren ) Dann kostet es 100 Euro.
Zitat:
@guruhu schrieb am 11. November 2016 um 16:26:43 Uhr:
... welche nach Ermessen der Beamten in eine mündliche Verwarnung "umgewandelt" werden kann.Hat aber natürlich auch ein bisschen was mit "wie es in den Wald hinein ruft..." zu tun
Wo hast du diese Information her. Es wird zwar gemacht, weil es selbst den Polizisten teilweise zu blöd ist, die VT für ihre Ehrlichkeit noch zu bestrafen, ist aber eigentlich nicht vorgesehen.
Vorgesehen ist lediglich eine Minderung des Verwarngeldes auf Grund besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse.
7.4.9 Minderung von Verwarnungsgeldregelsätzen
(§ 2 Abs. 5 BKatV)
Ist im Bußgeldkatalog ein Regelsatz für das Verwarnungsgeld von mehr als 20,00 Euro vorgesehen, so kann er bei offenkundig außergewöhnlich schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bis auf 20,00 Euro ermäßigt werden.
http://www.kba.de/.../bkat_owi_17102016_pdf.pdf?...
Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 11. November 2016 um 23:00:20 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 11. November 2016 um 11:10:46 Uhr:
110 wäre die adäquate Lösung. Steht auch m.E. irgendwo so aufgeschrieben.
Und? Trotzdem hinterlässt man wohl nen Zettel.
Das macht dann die Polizei, nachdem der Unfall aufgenommen wurde. Die Unfallmitteilung bekommt der Halter dann zugesandt. Zumindest in NRW ist es so.
Also ich habe mal vor Jahren das Vordach eines Hauses weggefahren... Die gerufene Polizei hat mich weder mündlich noch schriftlich verwarnt...
Bei der TE ist jetzt allerdings schon ganz schön Zeit vergangen... Da könnte die Polizei natürlich schon andere Geschütze auffahren...
Man hat den Unfallort nicht zu verlassen, ohne dem Gesetz genüge getan zu haben.
Einen Zettel am Fahrzeug anzubringen ist dafür keine geeignete Maßnahme.
Was genügend ist steht klipp und klar im Gesetz, auch wenn manche das nicht wahrhaben möchten:
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Zitat:
@AS60 schrieb am 12. November 2016 um 02:44:09 Uhr:
Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 11. November 2016 um 23:00:20 Uhr:
Und? Trotzdem hinterlässt man wohl nen Zettel.
Das macht dann die Polizei, nachdem der Unfall aufgenommen wurde. Die Unfallmitteilung bekommt der Halter dann zugesandt. Zumindest in NRW ist es so.
Seit wann kommt die Polizei bei einem Parkrempler ohne Personenschaden? Die haben besseres zu tun.
Für diese Aussage sollte man dann Beweismittel parat haben. Man braucht sie später vor dem Strafrichter.
Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 14. November 2016 um 13:50:50 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 12. November 2016 um 02:44:09 Uhr:
Das macht dann die Polizei, nachdem der Unfall aufgenommen wurde. Die Unfallmitteilung bekommt der Halter dann zugesandt. Zumindest in NRW ist es so.
Seit wann kommt die Polizei bei einem Parkrempler ohne Personenschaden? Die haben besseres zu tun.
Schon immer.