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Kaüfer meldet auto nicht ab, versicherung will Geld haben

Themenstarteram 3. Januar 2009 um 10:03

Also bei mir ist irgendwie der Wurm drin.

Ich habe am Samstag den 11.10.2008 meinen alten Mercedes angemeldet verkauft. Mit Kaufvertrag (Name, Anschrift, PA-Nr usw)....

Der Käufer wollte den Wagen in den nächsten 5Tagen ummelden. Ich bin am Montag den 13.10.2008 zum Straßenverkehrsamt hin und habe den Verkauf mitgeteilt und ne Kopie vom Vertrag mit eingereicht. Damit dachte ich das ich raus bin aus der Sache.

Der Verkäufer hat aber das Auto innerhalb von 3 atgen weiterverkauft, natürlich angemeldet auf meinen Namen. Und der jetzige Besitzer des Wagens fährt immernoch mit meinen Kennzeichen rum, also hat er ihn noch nicht umgemeldet. Habe da extra am 02.01.2009 nochmal mit der Zulassungsstelle telefoniert.

Am 30.12.2008 kam eine Abrechung von meiner Versicherung (Europa direkt aus Dortmund) mit der Bitte ich solle für den Zeitraum vom 01.01.09 - 01.04.2009 meinen Beitrag zahlen für den Mercedes. Da wurde ich natürlich stutzig. Also haben die mir den zeitraum vom 11.10.2008 - bis jetzt, nicht gutgeschrieben und wollen auch noch für die nächsten 3 Monate Geld haben.

Ich habe da natürlich gleich angerufen und denen das alles erklärt, die meinten nur, ich habe Pech gehabt , da ich keinen Kaufvertrag zur Versicherung geschickt habe. Am Montag soll ich eine Kopie davon zu denen schicken und dann dauert es angeblich noch 4 Wochen bis die Versicherung automatisch kündigt. Ist das so allles Rechtens?

Muss die Versicherung nicht das Datum aus dem Kaufvertrag übernehmen bzw. ab da dann mit dem einen Monat Kündigungsfrist rechnen? Es geht immerhin um knapp 500€ Versicherungsprämie.

Wäre nett wenn ihr mir irgendwie helfen könntet, vll mit einem Urteil von irgendeinem Gericht oder so...

 

So und nun bin ich mal auf eure Antworten gespannt

Beste Antwort im Thema

Bei Deinem geschilderten Fall habe ich mich zunächst die ganze Zeit gefragt, warum Du das Übel nicht an der Wurzel packst, sondern von Deiner gewinnorientierten Versicherung bis zu einem an einem Brückentag üblicherweise noch demotivierteren Amt telefonierst. :rolleyes:

So wie ich die Fälle bisher kenne, hat Deine Versicherung absolut richtig gehandelt - sie gewährte dem Fahrzeug Versicherungsschutz und hielt sich an den letzten ihr bekannten Eigentümer des Autos, an Dich.

Das Versäumnis lag beim Verkauf auf Deiner Seite und hast es den nicht immer 100%ig fehlerfreien Erwerbern sehr einfach gemacht - für die Zukunft: Fz selber abmelden (Abmeldung geht vom Straßenverkehrsamt direkt an den Versicherer) & Käufer mit Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen oder Tieflader antanzen lassen - Wenn Du die Abwicklung noch perfektionieren willst: Zeugen dabei haben & (falls) Bargeldtransfer statt findet, dieses gemeinsam bei der Bank auf Dein Konto einzahlen oder zumindest dort prüfen lassen (sind leider nicht alle Geldscheine echt da draußen) - Öffnungszeiten der Kreditinstitute beachten. :cool:

Darüber hinaus hast Du Dir sehr viel Zeit gelassen, Dich um den Differenzbetrag zu kümmern, denn Versicherungen rechnen Fahrzeuge i.d.R. auch im Jahresendgeschäft nach wenigen Wochen ab.

Eine Rückerstattung Deiner gezahlten Prämie ist meines Wissens nach zunächst nur Deinerseits mit dem vorherigen und aktuellen Eigentümer möglich - will heißen, dass Du diese im aufwändigsten Fall wohl eher auf Schadenersatz verklagen müsstest, als dass Deine Versicherung daran interessiert sei.

So und nun würde ich mich am besten schriftlich mit so viel Nachdruck wie nötig und so wenig Emotionen wie möglich per Einschreiben+Rückschein inkl.Zahlungsfrist (14 Tage ist eine übliche Zeitspanne)/ Kopie Prämienrechnung / Bankverbindung mit den beiden Fz-Haltern auseinander setzen, dass (unterwürfige Floskeln wie "ob" und "wann", "würden Sie bitte", usw. sind stets zu vermeiden) sie anteilig die Versicherungsprämie erstatten.

Das Straßenverkehrsamt und die Versicherung würde ich dazu bis auf Weiteres nicht mehr zu Rate ziehen - haben eh meist geschlossen, wenn man sie am meisten braucht.

Sollten die beiden (Ex)Eigentümer die Frist zahlungs-/widerspruchsfrei verstreichen lassen, ist das hier stets eine gute Anlaufstelle für externe Meinungen.

-An dieser Stelle möchte ich betonen, dass dies lediglich meine Vorgehensweise in Deinem mit wenigen Sätzen geschilderten Fall wäre- ;)

Viel Erfolg, was immer Du unternehmen wirst.

"aglioolio"

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Bei Deinem geschilderten Fall habe ich mich zunächst die ganze Zeit gefragt, warum Du das Übel nicht an der Wurzel packst, sondern von Deiner gewinnorientierten Versicherung bis zu einem an einem Brückentag üblicherweise noch demotivierteren Amt telefonierst. :rolleyes:

So wie ich die Fälle bisher kenne, hat Deine Versicherung absolut richtig gehandelt - sie gewährte dem Fahrzeug Versicherungsschutz und hielt sich an den letzten ihr bekannten Eigentümer des Autos, an Dich.

Das Versäumnis lag beim Verkauf auf Deiner Seite und hast es den nicht immer 100%ig fehlerfreien Erwerbern sehr einfach gemacht - für die Zukunft: Fz selber abmelden (Abmeldung geht vom Straßenverkehrsamt direkt an den Versicherer) & Käufer mit Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen oder Tieflader antanzen lassen - Wenn Du die Abwicklung noch perfektionieren willst: Zeugen dabei haben & (falls) Bargeldtransfer statt findet, dieses gemeinsam bei der Bank auf Dein Konto einzahlen oder zumindest dort prüfen lassen (sind leider nicht alle Geldscheine echt da draußen) - Öffnungszeiten der Kreditinstitute beachten. :cool:

Darüber hinaus hast Du Dir sehr viel Zeit gelassen, Dich um den Differenzbetrag zu kümmern, denn Versicherungen rechnen Fahrzeuge i.d.R. auch im Jahresendgeschäft nach wenigen Wochen ab.

Eine Rückerstattung Deiner gezahlten Prämie ist meines Wissens nach zunächst nur Deinerseits mit dem vorherigen und aktuellen Eigentümer möglich - will heißen, dass Du diese im aufwändigsten Fall wohl eher auf Schadenersatz verklagen müsstest, als dass Deine Versicherung daran interessiert sei.

So und nun würde ich mich am besten schriftlich mit so viel Nachdruck wie nötig und so wenig Emotionen wie möglich per Einschreiben+Rückschein inkl.Zahlungsfrist (14 Tage ist eine übliche Zeitspanne)/ Kopie Prämienrechnung / Bankverbindung mit den beiden Fz-Haltern auseinander setzen, dass (unterwürfige Floskeln wie "ob" und "wann", "würden Sie bitte", usw. sind stets zu vermeiden) sie anteilig die Versicherungsprämie erstatten.

Das Straßenverkehrsamt und die Versicherung würde ich dazu bis auf Weiteres nicht mehr zu Rate ziehen - haben eh meist geschlossen, wenn man sie am meisten braucht.

Sollten die beiden (Ex)Eigentümer die Frist zahlungs-/widerspruchsfrei verstreichen lassen, ist das hier stets eine gute Anlaufstelle für externe Meinungen.

-An dieser Stelle möchte ich betonen, dass dies lediglich meine Vorgehensweise in Deinem mit wenigen Sätzen geschilderten Fall wäre- ;)

Viel Erfolg, was immer Du unternehmen wirst.

"aglioolio"

Themenstarteram 3. Januar 2009 um 16:13

Also von den beiden Fahrzeughaltern brauche ich nichts zu erwarten, da der eine Hartz4 bezieht und der andere noch nicht mal die deutsche Sprache vernünftigt beherrscht (Teppichhändler aus Timbuktu oder so) und droht mir dann bestimmt mit seinen Brüdern oder so....das heißt, ich bleibe wohl auf dem schaden sitzen, kann denn wirklich mir niemand sagen, wenn ich Kaufvertrag der Versicherung zusende, das die mir das zurückrechnen?

mfg Helmstedter1982

Zitat:

Original geschrieben von helmstedter1982

Also von den beiden Fahrzeughaltern brauche ich nichts zu erwarten, da der eine Hartz4 bezieht und der andere noch nicht mal die deutsche Sprache vernünftigt beherrscht (Teppichhändler aus Timbuktu oder so) und droht mir dann bestimmt mit seinen Brüdern oder so....

Du hast aber merkwürdige Geschäftspartner.

Da gehe ich mir jetzt aber lieber einen trinken, Prost! :cool:

am 3. Januar 2009 um 19:03

Warum sollten Sie dir das denn zurückrechnen? Immerhin haben Sie für den fraglichen Zeitraum auch Versicherungsschutz gewährt! Es wäre eher ein sehr großes Entgegenkommen, wenn du den Betrag zurückerstattet bekämst und ich erwarte nicht, dass dies passieren wird.

Sieh es mal von der anderen Seite. Seit 10 Wochen fährt dein früheres Auto durch die Gegend, vielleicht gab es in der fraglichen Zeit auch schon paar Unfälle? Wer soll denn dafür haften, wenn du deine Versicherung nicht rechtzeitig informierst und ihr somit keine Gelegenheit gibst, sich gegenüber der Zulassungsstelle zu erklären?

Ein Blick in deine Vertragsbedingungen zur rechten Zeit wäre sinnvoll gewesen. Da steht alles zu diesem Thema drin.

Wie man so blauäugig sein kann, einem Fremden ein angemeldetes Auto zu verkaufen und sich dann nicht darum zu kümmern, dass alles seinen richtigen Gang nimmt, ist mir wirklich unverständlich.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 3. Januar 2009 um 19:48

ich war immer der meinung, das es reicht die zulassungsstelle zu informieren...

kann man wohl nichts dran ändern....

hoffe mal das die kulant sind

am 4. Januar 2009 um 6:12

Moin Moin !

Wenn überhaubt ein Fahrzeug zugelassen verkauft wird,dann bitte,

egal an welche Person,(auch bekannte Personen)

einen Zweckform Kaufvertrag für Kfz.benutzen.

Diese Form der Kaufverträge,gibt es auch von anderen Verlagen

in jedem guten Schreibwarengeschäft.

Zu diesen Verträgen gehört folgendes:

Der eigendliche Kaufvertrag mit Durchschlag,

und jeweils ein Durchschlag zur Abmeldung bei

der Versicherung und der Zulassungsstelle (=Steuer)

Die Durchschläge für die Versicherung und der Zulassungsstelle

müssen vom Käufer einzeln Unterschrieben werden.

Nun muß der Verkäufer sofort nach Verkauf des Fahrzeugs,

die Durchschläge an seine Vers. und an die Zulassungsstelle versenden.

Damit hat der Verkäufer seine Pflichten erfüllt.

Trotzdem bleibt leider nur hoffen und beten !!!

 

MfG.alrock01

Und wenn Unfälle mit dem Auto passiert sind, steigt deine Versicherung sogar noch.

Leider ist die Welt da draußen so.

Die Tipps von Aglioolio sind gut.

Jetzt der Versicherung natürlich schnellstens den Kaufvertrag schicken.

Obwohl ich auch schon mehrmals gehört habe, dass, wenn das Straßenverkehrsamt nach 4 (?) Wochen das Auto zwangsabmeldet, auch eine Meldung an die Versicherung gehen soll.

Zitat:

Original geschrieben von themad

Und wenn Unfälle mit dem Auto passiert sind, steigt deine Versicherung sogar noch.

Nein tut seine Versicherung nicht.

Da ist das Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag ausschlaggebend, wenn es zum Unfallzeitpunkt lt. Kaufvertrag dem anderen gehört, ist die Hochstufung für den Verkäufer irrelevant, da der Verkäufer dann nicht hochgestuft wird.

Danke für den Hinweis. Aber das ist dann doch nicht konsequent, dass die Versicherungskosten vom Verkäufer gezahlt werden sollen.

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