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Muß/Sollte ich unverschuldeten Unfall meiner Versicherung melden?

Themenstarteram 8. Januar 2009 um 1:08

Moin Moin!

Sollte ich meiner Versicherung melden, wenn mir jemand gegen mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist? Die Frage kam eben im Chat auf. Ich glaubte bisher immer nein (deswegen habe ich das auch bisher nicht gemeldet), Harry999 ist der Ansicht ja. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Könnt Ihr mir da weiterhelfen?

Liebe Grüße

Meehster

Beste Antwort im Thema
am 8. Januar 2009 um 7:32

Zitat:

Original geschrieben von WHornung

Auch durch einen unverschuldeten Unfall ergeben sich Änderungen - der versicherte Gegenstand verliert z.B. deutlich an Wert bis zur Reparatur - normalerweise müssen solche Änderungen dem Versicherungsgeber schon angezeigt werden - denn das ist ja für z.B. Kaskoschäden eine notwendige Information.

Entschuldigung, aber das ist kompletter Unsinn. Schon allein deshalb, weil wohl die wenigsten Versicherungsnehmer für ihr Fahrzeug ein Wertgutachten eingereicht haben. Ist kein Wert vorher bekannt, kann auch eine Minderung nicht berechnet werden. Für den Fall, dass das Fahrzeug danach in einen weiteren Schaden verwickelt wird - mal angenommen Kasko - dann ist der VN ohnehin zur Auskunft hinsichtlich eventueller reparierter oder unreparierter Vorschäden verpflichtet.

Gruß

traumzauber

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Hi,

 

nein musst du nicht, warum auch ?

 

Stell dir vor, du meldest im Dezember einen unverschuldeten Unfall und kriegst im

Januar deine neue Beitragsrechnung.

am 8. Januar 2009 um 5:56

Ob man verpflichtet dazu ist, weiss ich nicht, aber es ist geschickter den Unfall seiner eigenen Versicherung zu melden. Evtl. kann ja der Unfallgegner die Schuldfrage nach dem Unfall ganz anderst sehen und man selbst kommt dann in die Bredouille den Unfall nicht früh genug gemeldet zu haben.

am 8. Januar 2009 um 6:06

@silver

Grundsätzlich richtig - aber: Das gilt nur, wenn auch irgendwie im Ansatz zu erwarten wäre, dass ich eine Teilschuld an dem Unfall haben könnte.

Ist von vornherein klar, dass mich keine Teilschuld trifft (z.B. weil einer meinen geparkten Wagen anfährt), ist eine Meldung unnötig.

 

Und so liegt hier auch der Fall: Schaden am geparkten Fahrzeug.

Irgendeine Mitschuld der TE kommt nicht ansatzweise in Frage - also wozu den Schaden der Kfz-Haftpflicht melden?

Auch durch einen unverschuldeten Unfall ergeben sich Änderungen - der versicherte Gegenstand verliert z.B. deutlich an Wert bis zur Reparatur - normalerweise müssen solche Änderungen dem Versicherungsgeber schon angezeigt werden - denn das ist ja für z.B. Kaskoschäden eine notwendige Information.

Es kommt sicher auf die Höhe an aber bei modernen/neuen Fahrzeugen geht das ja schnell dass da einige hundert oder tausend Euro zusammenkommen auch bei kleinen Remplern.

Man kann natürlich versuchen selbst abzuschätzen ist der Schaden vertragsrelevant oder nicht - nur ich frage mich wozu sollte man das machen wollen - die Kriterien nach denen das bei der Versicherung gehandhabt wird sind einem ja selten bekannt.

Ich glaube auch, dass die meisten Verträge eine Meldungsklausel - unabhängig der Verschuldensfrage - enthalten. Auch wenn das sicher oft lax gehandhabt wird ein Anspruch ergibt sich ja daraus dann nicht.

am 8. Januar 2009 um 7:32

Zitat:

Original geschrieben von WHornung

Auch durch einen unverschuldeten Unfall ergeben sich Änderungen - der versicherte Gegenstand verliert z.B. deutlich an Wert bis zur Reparatur - normalerweise müssen solche Änderungen dem Versicherungsgeber schon angezeigt werden - denn das ist ja für z.B. Kaskoschäden eine notwendige Information.

Entschuldigung, aber das ist kompletter Unsinn. Schon allein deshalb, weil wohl die wenigsten Versicherungsnehmer für ihr Fahrzeug ein Wertgutachten eingereicht haben. Ist kein Wert vorher bekannt, kann auch eine Minderung nicht berechnet werden. Für den Fall, dass das Fahrzeug danach in einen weiteren Schaden verwickelt wird - mal angenommen Kasko - dann ist der VN ohnehin zur Auskunft hinsichtlich eventueller reparierter oder unreparierter Vorschäden verpflichtet.

Gruß

traumzauber

am 8. Januar 2009 um 16:37

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

 

So oder ähnlich dürfte es in den Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung stehen. Und wo der Unfallgegner weder was zu fordern hat noch wo er etwas fordert, gibt es auch der eigenen Versicherung nichts zu melden. Wird in der Regel auch nicht gewünscht und führt auch nur zu einem nicht unerheblichen und unnötigen Verwaltungsaufwand.

am 9. Januar 2009 um 1:01

ich habe extra bis nun gewartet :)

mir gings dabei weniger um meehsterchens direkten fall, sondern um einen moeglichen widerspruch, der sich ergeben koennte.

kann ein laie zu 100% ausschliessen , dass es :

Zitat:

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

(es geht um das KANN)

und was ist, wenn ueber eine subjektive einschaetzung des geschaedigten die "meldefrist" verstreicht?

sicher ist der verwaltungsaufwand ungewollt unnoetige faelle zu erfassen, aufgrund dessen nie ein anspruch erfolgen wird, aber eine kleine luecke bleibt?

Harry

am 9. Januar 2009 um 6:40

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

kann ein laie zu 100% ausschliessen , dass es :

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

(es geht um das KANN)

und was ist, wenn ueber eine subjektive einschaetzung des geschaedigten die "meldefrist" verstreicht?

Harry

Guten Morgen,

dann verstreicht eben die Meldefrist. Mir ist kein einziger Fall in 15 Jahren Schadenbearbeitung bekannt geworden, in dem das von dir beschriebene Szenario zu irgendwelchen Problemen für den VN geführt hat. Wenn die Ansprüche tatsächlich dann kommen, wird eben der VN angerufen/angeschrieben und um Klärung/Meldung gebeten. Noch nicht mal die Schäden, die ganz eindeutig zu Ansprüchen führen können, werden durchgehend innerhalb dieser Frist gemeldet.

Natürlich kann sich der VN dann nicht mehr ewig Zeit lassen mit der Meldung, wenn die Versicherung mit ihm in Kontakt getreten ist. Spätestens, wenn dazu die Erinnerung kommt, sollte mal was passieren, da sonst die Versicherung gegebenenfalls die Richtigkeit der Angaben des Anspruchstellers unterstellen muss und im Nachgang evtl. zuviel Gezahltes beim VN regressieren wird.

Gruß

traumzauber

am 9. Januar 2009 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

kann ein laie zu 100% ausschliessen , dass es :

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

(es geht um das KANN)

Harry,

es geht hier nicht um eine rechtliche oder juristische Würdigung des Falles in all seinen Einzelheiten, welche der Versicherte vornehmen muss, um eine Entscheidung darüber zu treffen, ob er den Schaden nun bei seiner eigenen Haftpflichtversicherung meldet, oder nicht.

Aber auch ein Laie kann sehr wohl einschätzen, dass ihn definitiv keine Schuld trifft, wenn ihm einer in das geparkte Fahrzeug rauscht, oder aber wenn ihm ein anderes Fahrzeug hinten in die Kiste donnert, während er an der roten Ampel wartet.

 

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

und was ist, wenn ueber eine subjektive einschaetzung des geschaedigten die "meldefrist" verstreicht?

Zur Meldefrist: Hat Traumzauber gut dargestellt.

Zur Schadenmeldung allgemein: In der Praxis ist es häufiger der Fall, dass die Unfallbeteiligten eher von der Schuld des Unfallgegners ausgehen, als von der eigenen (und dann ist da ja auch noch der gepflegte und gehätschelte Schadenfreiheitsrabatt, der in grosse Gefahr gerät).

Spätestens dann, wenn an mich irgendwelche Ansprüche gestellt werden, MUSS ich den Schaden bei meiner Haftpflichtversicherung anmelden - auch dann, wenn ich mich subjektiv unschuldig fühle an dem Unfall.

 

am 9. Januar 2009 um 8:34

danke fuer die infos, denn ich hatte dort leichte bedenken.

(ums mit Franks worten zu sagen...)

Harry

der der hofft, weiterhin nichts melden zu muessen ;)

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

 

Zitat:

Noch nicht mal die Schäden, die ganz eindeutig zu Ansprüchen führen können, werden durchgehend innerhalb dieser Frist gemeldet.

Natürlich kann sich der VN dann nicht mehr ewig Zeit lassen mit der Meldung, wenn die Versicherung mit ihm in Kontakt getreten ist. Spätestens, wenn dazu die Erinnerung kommt, sollte mal was passieren, da sonst die Versicherung gegebenenfalls die Richtigkeit der Angaben des Anspruchstellers unterstellen muss und im Nachgang evtl. zuviel Gezahltes beim VN regressieren wird.

Hallo Herr Kollege,

ja, ganz erstaunlich, wie viele Menschen da mit dem Feuer spielen.

Denn spätestens dann, wenn der Versicherer den VN angeschrieben hat, läuft die Frist. Dann ist es auch höchste Eisenbahn, etwas zu unternehmen. Und wenn es nur ist, mal kurz zum Hörer zu greifen und mitzuteilen, dass man aus diesem oder jenem Grund nicht schuld ist an dem Unfall.

Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er den Versicherungsfall, wegen dem (zurecht oder nicht) Ansprüche gestellt werden, nicht fristgemäß meldet.

Ich habe durchaus schon Fälle gehabt, bei denen der Kunde in Regress genommen wurde, weil er den Schaden nicht gemeldet hat, obwohl er dazu aufgefordert wurde und man tatsächlich hätte etwas einwenden können, wenn der Kunde sich nur gemeldet hätte.

Nur weil der Schlaumeier meinte, dass er wegen des Mitverschuldens des Gegners besser mal gar nichts unternimmt...

Ergebnis: Regulierung nach Aktenlage, also zu 100% und der Kunde darf zurückzahlen.

Und dagegen ist auch kein Kraut gewachsen: wenn die Frist einmal rum ist, ist sie rum! Und damit ist eine Obliegenheit verletzt.

Das ist so ziemlich die dümmste Art 2500 EUR auszugeben, die ich mir vorstellen kann...

Also: wenn der Versicherer eine Schadenmeldung anfordert, bedeutet das, dass irgendjemand etwas haben will.

Dann heißt es: antworten, am besten sofort! Der Versicherer kann unberechtigte Ansprüche nur abwehren, wenn der Kunde mitwirkt und alles mitteilt, was er weiß!

Gruß

Hafi

am 9. Januar 2009 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Hallo Herr Kollege,

Frau, bitte...Soviel Zeit muss sein. :)

Gruß

traumzauber

Oooooops..

Aber zu meiner Entschuldigung kann ich anführen, dass ja zumindest der Zauber maskulin ist... ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Hallo Herr Kollege,

Frau, bitte...Soviel Zeit muss sein. :)

 

Gruß

traumzauber

Oha......... :D

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