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Parkrempler von Ausländischem Auto mit Kurzzeit Kennzeichen

Guten Tag bräuchte einen Schlauen Rat, es geht um Folgendes:

Vor ein paar Wochen stande mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz ich wurde Beim Essen rausgerufen das jemand mein Auto angefahren haben soll, es handelte sich um einen Ukrainischen Fahrer der mit einem Land Rover gegen meine Beifahrer Tür beim Parken gefahren ist, allerdings hatte der Unfallverursacher ein Französisches Kurzzeitkennzeichen ( WW- Kennzeichen in Frankreich ) Polizei wurde Gerufen und hat alles aufgenommen, Allerdings wurde die Schuldfrage nicht geklärt da es sich ja nur um ein paar 50 € dreht so die aussage mittlerweile war ich bei einem Gutachter wo sich Rausstellte das es Doch 2800€ Schaden sind da die Tür komplett erneuert werden muss.

Allerdings sind sämtliche Versuche den Verursacher bzw. Die Versicherung des Verursachers zu Erreichen um einen Schadensersatz zu erhalten gescheitert. Sowohl Deutsches Büro Grüne Karte als Auch die Polizei kann oder will nichts Unternehmen.

Aktuell sieht es Stark danach aus als würde ich auf dem Schaden sitzenbleiben was ich aber nicht einsehe da ich rein gar nichts dafür kann.

Gibt es noch andere möglichkeiten an einen Schadensersatz zu kommen Vorallem wegen der Situation das es ein Kurzeitkennzeichen aus Frankreich ist.

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65 Antworten

Und der Zentrale autoruf hat auch nichts ergeben mit dem Kennzeichenanfrage welcher Versicherer das ist ? Kann ich mir nicht vorstellen um ehrlich zu sein

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. August 2024 um 13:13:37 Uhr:


Und der Zentrale autoruf hat auch nichts ergeben mit dem Kennzeichenanfrage welcher Versicherer das ist ? Kann ich mir nicht vorstellen um ehrlich zu sein

Was meinst du mit Zentraler Autoruf genau?

Dann würde ich hier in D Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Versicherungsschutz (und Urkundenfälschung) gegen den Fahrer erstatten und gegen die aufnehmenden unbekannten Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung, weil sie das Kennzeichen nicht geprüft haben und das Büro Grüne Karte keinen Versicherungsschutz dazu feststellen konnte, dieser also fehlt. In dem sich anschließenden Verfahren müsste die Versicherung ermittelt werden um den diesbezüglichen Strafatverdacht aus dem Weg zu räumen. Sobald die Einstellungsnachricht vorliegt, würde ich in die Ermittlungsakte als Geschädigter Einsicht nehmen (lassen). Dann kennt man die Versicherung hoffentlich. Falls nicht wäre dann der Weg der Amtshaftung denkbar.

Einfacher wärs per Vollkasko oder anderweitiger eigener Deckung.

Zentralruf der Versicherer.
Bringt bei Ausländischen Fahrzeugen nicht viel.
Probieren kann man es.

Hatten änliches, blieben auf dem Sche... sitzen. Waren ja nur 5k Schaden.

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 14. August 2024 um 13:26:22 Uhr:


Zentralruf der Versicherer.
Bringt bei Ausländischen Fahrzeugen nicht viel.
Probieren kann man es.

Hatten änliches, blieben auf dem Sche... sitzen. Waren ja nur 5k Schaden.

Perfekt. Das kann es ja wirklich nicht sein wofür gibt es den eine Versicherungspflicht das ist wirklich einfach nur Traurig das es wirklich soweit kommt

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2024 um 13:25:37 Uhr:


Dann würde ich hier in D Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Versicherungsschutz (und Urkundenfälschung) gegen den Fahrer erstatten und gegen die aufnehmenden unbekannten Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung, weil sie das Kennzeichen nicht geprüft haben und das Büro Grüne Karte keinen Versicherungsschutz dazu feststellen konnte, dieser also fehlt.

Für

@Niklas_2104

drücke ich die Daumen, das sich der Fall doch klären lässt.

Eine Verständnisfrage (damit wir/ich) auch was daraus lernen können:
@Niklas_2104 schrieb: "Überführung von Frankreich nach Belgien". Führt der Weg über Deutschland? Darf ein Auto mit Fr. KZK überhaupt über diesen Weg gefahren werden? Mit deutschem KZK darf man nur in wenige Länder fahren, Frankreich ist (glaube ich?) nicht dabei und wird dort nur geduldet.

Dazu schrieb @Niklas_2104: versuchter Fahrerflucht. Alleine das dürfte reichen für das, was @berlin-paul vorschlägt ("Anzeige gegen die aufnehmenden unbekannten Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung"😉.

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 14. August 2024 um 14:13:24 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2024 um 13:25:37 Uhr:


Dann würde ich hier in D Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Versicherungsschutz (und Urkundenfälschung) gegen den Fahrer erstatten und gegen die aufnehmenden unbekannten Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung, weil sie das Kennzeichen nicht geprüft haben und das Büro Grüne Karte keinen Versicherungsschutz dazu feststellen konnte, dieser also fehlt.
Für @Niklas_2104 drücke ich die Daumen, das sich der Fall doch klären lässt.

Eine Verständnisfrage (damit wir/ich) auch was daraus lernen können:
@Niklas_2104 schrieb: "Überführung von Frankreich nach Belgien". Führt der Weg über Deutschland? Darf ein Auto mit Fr. KZK überhaupt über diesen Weg gefahren werden? Mit deutschem KZK darf man nur in wenige Länder fahren, Frankreich ist (glaube ich?) nicht dabei und wird dort nur geduldet.

Dazu schrieb @Niklas_2104: versuchter Fahrerflucht. Alleine das dürfte reichen für das, was @berlin-paul vorschlägt ("Anzeige gegen die aufnehmenden unbekannten Polizisten wegen des Verdachts der Strafvereitelung"😉.

Erstmal Danke fürs Daumendrücken!

Da bin ich mir eben auch nicht sicher ob das Erlaubt ist im Falle das es nicht so ist bin ich mal gespannt was dabei noch Rauskommt.

Ich weiß nicht wie die Sachlage ist bei Versuchter Fahrerflucht wenn mich nicht alles Täuscht wird man beim Versuch nicht dafür Bestraft erst sobald man den Unfallort verlassen hat.

Aber ich habe nun eben auch von meiner Versicherung erfahren das sie zumindest über das Landratsamt die FIN ( Fahrzeugidentifikationsnummer) ausfindig machen konnten ich hoffe es geht jetzt langsam seinen Weg besser spät als Nie

@Niklas_2104

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Gruß
Zimpalalatumpala, MT-Moderator

Anzeige wegen Strafvereitelung? Jetzt wird es unsachlich und lächerlich.

Welche Handlung oder Untätigkeit soll das rechtfertigen?

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