Parkrempler von Ausländischem Auto mit Kurzzeit Kennzeichen

Guten Tag bräuchte einen Schlauen Rat, es geht um Folgendes:

Vor ein paar Wochen stande mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz ich wurde Beim Essen rausgerufen das jemand mein Auto angefahren haben soll, es handelte sich um einen Ukrainischen Fahrer der mit einem Land Rover gegen meine Beifahrer Tür beim Parken gefahren ist, allerdings hatte der Unfallverursacher ein Französisches Kurzzeitkennzeichen ( WW- Kennzeichen in Frankreich ) Polizei wurde Gerufen und hat alles aufgenommen, Allerdings wurde die Schuldfrage nicht geklärt da es sich ja nur um ein paar 50 € dreht so die aussage mittlerweile war ich bei einem Gutachter wo sich Rausstellte das es Doch 2800€ Schaden sind da die Tür komplett erneuert werden muss.

Allerdings sind sämtliche Versuche den Verursacher bzw. Die Versicherung des Verursachers zu Erreichen um einen Schadensersatz zu erhalten gescheitert. Sowohl Deutsches Büro Grüne Karte als Auch die Polizei kann oder will nichts Unternehmen.

Aktuell sieht es Stark danach aus als würde ich auf dem Schaden sitzenbleiben was ich aber nicht einsehe da ich rein gar nichts dafür kann.

Gibt es noch andere möglichkeiten an einen Schadensersatz zu kommen Vorallem wegen der Situation das es ein Kurzeitkennzeichen aus Frankreich ist.

65 Antworten

Welche Länder sind das?
In der BRD werden die Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf die alt bekannte Weise verfolgt. Näheres dazu in der FZV.

Zum Beispiel in Bayern und Hessen. In Bayern sind um die zehn, nach anderen Quellen 19, Anlagen in Betrieb, in Hessen hörte ich von drei oder vier.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Automatische_Nummernschilderkennung
In Bayern ist das im PAG geregelt, eine hessische Regelung im HSOG wurde als verfassungswidrig untersagt, dito Schleswig-Holstein. Auch in Bayern hat es Einschränkungen gegeben, weil teilweise auch bedenklich.

Die ploppen doch nur auf, wenn eine Fahndung im ZEVIS eingetragen ist

".... Eine Fernzulassung aus Deutschland mit deutschen Kurzzeitkennzeichen auf französischem Hoheitsgebiet ist ebenso unzulässig...."

Frage: ist ZULASSUNG der Akt, der auf dem Büro der Zulassungsstelle geschieht (Papierkram, Plaketten kleben, ...) oder der Akt des Hinschraubens der gesiegelten Schilder ans Fahrzeug?
(m.a.W. Unter der Kehler Rheinbrücke darf ich rechts des Rheins schrauben, am linken Ufer hingegen nicht? Ein Schelm, wer dies für einen Witz des Amtsschimmels hält).

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. August 2024 um 06:14:59 Uhr:


Die ploppen doch nur auf, wenn eine Fahndung im ZEVIS eingetragen ist

Ja klar, aber zwangsabgemeldete Autos stehen da drin, wenn man der Autos nicht habhaft werden konnte

Zitat:

@Niklas_2104 schrieb am 14. August 2024 um 12:14:35 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. August 2024 um 12:08:52 Uhr:


Das DBGK ist Ansprechpartner, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs ereignet hat. Zitat Ende.

Wo ist nun das Problem ?

Ich weiß nicht ob sie meine Nachricht komplett gelesen haben, aber ich sag es gerne nochmal wir haben uns bereits mehrmals bei dem Amt Grüne Karte gemeldet und es kam nichts dabei raus da es sich nicht um eine Festanmeldung handelt sondern um ein Überführungskeinzeichen (in Frankreich WW Kennzeichen) Umgangssprachlich Kurzzeitkennzeichen.

Also bitte auch wenn es gut gemeint ist unterlast die Vermeidlichen schlauen und so logischen Kommentare wenn ihr mein ANliegen nicht bis zum Schluss durchgelesen habt!!!

So etwas bringt keinem was und ehrlich gesagt nervt es.

Danke

Ich hatte Kontakt zum Büro der grünen Karte mit der Frage ob diese für Ausfuhrkennzeichen/überfuhrungskennzeichen aus Frankreich zuständig sind ..

Antwort auf meine Frage :

Zitat:
..sofern das Fahrzeug am Unfalltag noch in Frankreich zugelassen war und ein ausländisches (französisches) Ausfuhrkennzeichen trug, sind wir für die Bearbeitung des Schadenfalles zuständig

Zitat Ende .

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