Parkrempler von Ausländischem Auto mit Kurzzeit Kennzeichen
Guten Tag bräuchte einen Schlauen Rat, es geht um Folgendes:
Vor ein paar Wochen stande mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz ich wurde Beim Essen rausgerufen das jemand mein Auto angefahren haben soll, es handelte sich um einen Ukrainischen Fahrer der mit einem Land Rover gegen meine Beifahrer Tür beim Parken gefahren ist, allerdings hatte der Unfallverursacher ein Französisches Kurzzeitkennzeichen ( WW- Kennzeichen in Frankreich ) Polizei wurde Gerufen und hat alles aufgenommen, Allerdings wurde die Schuldfrage nicht geklärt da es sich ja nur um ein paar 50 € dreht so die aussage mittlerweile war ich bei einem Gutachter wo sich Rausstellte das es Doch 2800€ Schaden sind da die Tür komplett erneuert werden muss.
Allerdings sind sämtliche Versuche den Verursacher bzw. Die Versicherung des Verursachers zu Erreichen um einen Schadensersatz zu erhalten gescheitert. Sowohl Deutsches Büro Grüne Karte als Auch die Polizei kann oder will nichts Unternehmen.
Aktuell sieht es Stark danach aus als würde ich auf dem Schaden sitzenbleiben was ich aber nicht einsehe da ich rein gar nichts dafür kann.
Gibt es noch andere möglichkeiten an einen Schadensersatz zu kommen Vorallem wegen der Situation das es ein Kurzeitkennzeichen aus Frankreich ist.
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65 Antworten
3 Beiträge wurdern entfernt, wie schon vermutet. Die Erklärpost dazu folgt nachher,
Anscheinend habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.
MT ist weder politisch, noch dulden wir hier Hetze gegen ausländische Mitbürger.
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. August 2024 um 14:47:12 Uhr:
Bei sowas ist die Beschlagnahme zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten eigentlich sehr naheliegend. Aber dieser Weg wird mindestens steinig und sehr sehr weit sein ....
Verständnisfrage: Könnte man das, bei Verdacht auf nicht bestehende Versicherung, unklares Kennzeichen, u.s.w. ... von der Polizei vor Ort einfordern ?
Zumindest die Prüfung des Kennzeichens und des Versicherungsschutzes ?
Wenn ja und es wird abglehnt, vergrößert das die Chance später Forderungen durchzusetzen ?
Davon unabhängig würde ich in dem Fall hier mal das Wort Verkehrsopferhilfe in den Raum stellen.
Die Kennzeichenüberprüfung würde ich vor Ort ansprechen und ggf. die Sicherungsmaßnahmen anregen. Schaden kann es nicht und es kann später nützlich sein, dass man es thematisiert hat.
Die Verkehrsopferhilfe kommt schon in Betracht. Aber das Bauchgefühl spricht doch eher dafür, dass die dringender bei bösen körperlichen Schäden und existenziellen materiellen Schäden angebracht ist.
Ok für Teil 1, das würde ich genau so machen. Naja zu Teil 2.
Die einen stecken 50.000 EUR Schaden recht mühelos weg und die anderen geraten bei 1000 EUR in Not. z.B. wenn keine VK vorhanden ist und das Auto für den Weg zur Arbeit gebraucht wird.
Nach meiner Einschätzung ist das ein Fall für die Verkehrsopferhilfe. Gegner war nicht versichert und es liegt keine Unfallflucht vor. Bauch hin oder her, der TE sollte sich damit mal befassen.
Also um das Ganze mal Aufzuklären ich habe eine Vollkasko ja ABER sehe es ehrlich gesagt nicht ein das wenn mir einer Reinfährt in ein Parkendes Auto dafür selbst aufzukommen da es ja auch bei der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 500€ gibt und sich der Versicherungsbetrag ja dementsprechend auch erhöht.
Ich mein für was gibt es den eine Versicherungspflicht hier in Deutschland und da müssen sich halt nun mal die Auserwärtigen Fahrer auch dran halten ansonsten sollten sie hier nicht fahren dürfen.
Es geht gar nicht darum ob ich es Finanziell selbst stemmen könnte ich würde es schon irgendwie hinbekommen allerdings hab ich zu 0,0 Schuld an dem Schaden und sehe es nicht ein
Bei vorhandener Vollkasko entfällt die Variante Verkehrsopferhilfe.
Ansonsten ist das Ganze natürlich absolut ärgerlich und ich möchte gar nicht wissen, wieviele einem täglich ohne jeden Versicherungsschutz entgegen kommen.
Dennoch: Dafür u.a. hat man eine Kasko und der Rest findet sich wieder unter " allgemeines Lebensrisiko", ob man das nun einsieht oder nicht.
Für die 500,- wirst du die Tür in einer reinen Karosseriewerkstatt vielleicht ganz gut gefixt bekommen. Fragen kostet erstmal nichts und sprich an, dass du den Rotz leider selbst austüten musst. Wird am effektivsten sein.
Ja hab auch gedacht das der Schaden nicht ganz so Teuer wird schaut auch echt nicht so wild aus aber die Karosseriewerkstatt meinte das man die Delle an der Stelle so nicht ziehen kann ohne es eventuell nur noch schlimmer zu machen deswegen die neue Tür
Man kann sowas weitgehend zurückformen und dann zinnen oder halt dünn spachteln. Nicht die beste Reparatur aber man kann damit leben.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 14. August 2024 um 19:48:19 Uhr:
und ich möchte gar nicht wissen, wieviele einem täglich ohne jeden Versicherungsschutz entgegen kommen.
.dass sind schon einige! Und regelmäßig die Selben.
Dass ein kfz nicht mehr anspringt, wenn der Adblue Tank leer ist, wird vorgeschrieben und durch die Händler realisiert.
Bei fehlendem Versicherungsschutz wäre ich sofort dafür, dass der Hobel tot bleibt.
Die Problematik ist, da erzähle ich gerade dir ganz sicher nichts neues, dass es so gut wie keine Kontrollen gibt, dass man an die Fahrzeuge nicht herankommt wenn sie nicht gerade am Wohnort des Halters stehen, und dass es im Grunde keine nennenswerten Strafen gibt sollte doch mal einer erwischt werden.
Ausbaden müssen das die Geschädigten.
Das kann der Staat nicht leisten, es gibt keinen Schutz vor Straftaten.
Zitat:
@Niklas_2104 schrieb am 14. August 2024 um 12:28:02 Uhr:
..........
Mir muss ja nur jemand sagen können wie er Versichert ist.
und Interessant wäre es Trotzdem mal zu wissen ob er mit diesem kennzeichen überhaupt hier fahren durfte
aber darum scherrt sich bisher keiner und das kann ja eigentlich nicht sein sowohl Polizei als auf DBGK.
.........
Wer die von mir angehängte PDF-Datei auf Seite 2 wenigstens überflogen hat, wird auch gelesen haben, dass mit Französischen "WW-Kennzeichen" unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland gefahren werden darf.
Auszug von Seite 18 zum Thema:
WW-Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen):
Seit einer Umstellung im Zulassungssystem in Frankreich
im Jahr 2009 werden Kurzzeitkennzeichen für französische
Gebrauchtfahrzeuge nicht mehr vergeben.
Die WW-Kennzeichen werden ausschließlich für fabrikneue
Fahrzeuge, die exportiert werden sollen, oder aber für
Gebrauchtfahrzeuge, die aus dem Ausland stammen und
erstmals in Frankreich zugelassen werden sollen und noch
nicht alle zulassungsrelevanten Dokumente vorweisen können
(z.B. Oldtimer) vergeben. Auch die WW-Kennzeichen
sind in Deutschland anerkannt, wenn das „certificat d’immatriculation“
nicht auf das französische Staatsgebiet beschränkt
ist (siehe hierzu auch Art. R-322-3 des französischen
„Code de la route“ sowie § 20 der deutschen Verordnung
über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr).
Die Gültigkeitsdauer der WW-Kennzeichen beträgt – je nach
beantragtem Kennzeichentyp – zwei bis drei Monate; sie
kann verlängert werden.
In Frankreich bereits abgemeldete Gebrauchtfahrzeuge
können somit für den Export nach Deutschland keine Kurzzeitkennzeichen
aus Frankreich erhalten. Eine Fernzulassung
aus Deutschland mit deutschen Kurzzeitkennzeichen auf
französischem Hoheitsgebiet ist ebenso unzulässig.
Wer noch mehr zum Thema erfahren möchte, kann sich hier schlau machen. Oder hier.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. August 2024 um 20:17:55 Uhr:
.dass sind schon einige! Und regelmäßig die Selben.Zitat:
@Spi95 schrieb am 14. August 2024 um 19:48:19 Uhr:
und ich möchte gar nicht wissen, wieviele einem täglich ohne jeden Versicherungsschutz entgegen kommen.Dass ein kfz nicht mehr anspringt, wenn der Adblue Tank leer ist, wird vorgeschrieben und durch die Händler realisiert.
Bei fehlendem Versicherungsschutz wäre ich sofort dafür, dass der Hobel tot bleibt.
Stimmt so nicht. In den Ländern mit automatischen Kennzeichenlesern, fallen fast nur Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf. Die werden dann eingefangen von den mobilen Fahndungsgruppen und sichergestellt.