Parkrempler von Ausländischem Auto mit Kurzzeit Kennzeichen

Guten Tag bräuchte einen Schlauen Rat, es geht um Folgendes:

Vor ein paar Wochen stande mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz ich wurde Beim Essen rausgerufen das jemand mein Auto angefahren haben soll, es handelte sich um einen Ukrainischen Fahrer der mit einem Land Rover gegen meine Beifahrer Tür beim Parken gefahren ist, allerdings hatte der Unfallverursacher ein Französisches Kurzzeitkennzeichen ( WW- Kennzeichen in Frankreich ) Polizei wurde Gerufen und hat alles aufgenommen, Allerdings wurde die Schuldfrage nicht geklärt da es sich ja nur um ein paar 50 € dreht so die aussage mittlerweile war ich bei einem Gutachter wo sich Rausstellte das es Doch 2800€ Schaden sind da die Tür komplett erneuert werden muss.

Allerdings sind sämtliche Versuche den Verursacher bzw. Die Versicherung des Verursachers zu Erreichen um einen Schadensersatz zu erhalten gescheitert. Sowohl Deutsches Büro Grüne Karte als Auch die Polizei kann oder will nichts Unternehmen.

Aktuell sieht es Stark danach aus als würde ich auf dem Schaden sitzenbleiben was ich aber nicht einsehe da ich rein gar nichts dafür kann.

Gibt es noch andere möglichkeiten an einen Schadensersatz zu kommen Vorallem wegen der Situation das es ein Kurzeitkennzeichen aus Frankreich ist.

65 Antworten

Am günstigsten wird es wohl laufen, wenn du eine Vollkasko hast und dort den Schaden abwickelst. In den anderen denkbaren Konstellationen tendiere ich eher zum patriotischen "Haken dranmachen". Wenn der festgestellte Fahrer nicht auf deine Schreiben reagiert oder sie wegen Umzugs nicht erhält, dann kannst du in der Luft kreisen, wirst aber nichts erreichen. Entfernt käme eine Amtshaftung des Bundeslandes des Unfallortes in Betracht, weil die Polizei vor Ort das Verursacherfahrzeug nicht direkt beschlagnahmt und sichergestellt hat, was dir die Ersatzansprüche vereitelte. Soweit ich weiß gibt es kein Anerkennungsabkommen mit Frankreich über die Kurzzeitkennzeichen, d.h. der Verursacher war in D ohne Zulassung und Versicherung unterwegs, was in D eine Straftat ist. Bei sowas ist die Beschlagnahme zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten eigentlich sehr naheliegend. Aber dieser Weg wird mindestens steinig und sehr sehr weit sein ....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. August 2024 um 14:47:12 Uhr:


Am günstigsten wird es wohl laufen, wenn du eine Vollkasko hast und dort den Schaden abwickelst. In den anderen denkbaren Konstellationen tendiere ich eher zum patriotischen "Haken dranmachen". Wenn der festgestellte Fahrer nicht auf deine Schreiben reagiert oder sie wegen Umzugs nicht erhält, dann kannst du in der Luft kreisen, wirst aber nichts erreichen. Entfernt käme eine Amtshaftung des Bundeslandes des Unfallortes in Betracht, weil die Polizei vor Ort das Verursacherfahrzeug nicht direkt beschlagnahmt und sichergestellt hat, was dir die Ersatzansprüche vereitelte. Soweit ich weiß gibt es kein Anerkennungsabkommen mit Frankreich über die Kurzeitkennzeichen, d.h. der Verursacher war in D ohne Zulassung und Versicherung unterwegs, was in D eine Straftat ist. Bei sowas ist die Beschlagnahme zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten eigentlich sehr naheliegend. Aber dieser Weg wird mindestens steinig und sehr sehr weit sein ....

Ich hab gerade mal nachgeschaut scheinbar gibt es aber so ein Abkommen.

Allerdings muss man aber auch sagen das die Polizei schonmal gar nichts gewusst hat das das ein Kurzzeitkennzeichen ist.

Schau mal in die angehängte PDF-Datei, da sind ganz am Ende ein paar nützliche Links, welche dir evtl. weiterhelfen (z.B. die Versicherung des Schädigers zu ermitteln). Die PDF ist auf deutsch geschrieben, die hintelegten Links allerdings französisch oder wahlweise englisch, so brauchst du wohl jemanden, welcher der Sprache mächtig ist.

Oder eines der vier INFOBEST-Büros kontaktieren.

Zitat:

@Niklas_2104 schrieb am 13. August 2024 um 13:01:06 Uhr:



Gibt es noch andere möglichkeiten an einen Schadensersatz zu kommen Vorallem wegen der Situation das es ein Kurzeitkennzeichen aus Frankreich ist.

Sollte das Fahrzeug tatsächlich pflichtwidrig keine in Deutschland wirksame Haftpflichtversicherung gehabt haben (hat das Büro grüne Karte das schriftlich bestätigt?) kann die Verkehrsopferhilfe einspringen.

Ähnliche Themen

Wende dich an das europäische Verbraucherzentrum in Kehl. Die können da sicher eher weiterhelfen. Zum anderen ist EU kein Ausland, deswegen ist die Aussage evtl mit Vorsicht zu betrachten.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 13. August 2024 um 17:54:12 Uhr:


Wende dich an das europäische Verbraucherzentrum in Kehl. Die können da sicher eher weiterhelfen. Zum anderen ist EU kein Ausland, deswegen ist die Aussage evtl mit Vorsicht zu betrachten.

Okay dann werd ich das mal Probieren,

Aber warum ist EU kein Ausland ?
Es mag sein das Frankreich in der EU ist allerdings ist das genauso Ausland wie zb. Italien Östereich usw.
da es in Deutschland passiert ist und kein Deutsches Auto war, da verstehe ich die Aussage ehrlich gesagt nicht wirklich.

Danke Trotzdem

Das DBGK ist Ansprechpartner, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs ereignet hat. Zitat Ende.

Wo ist nun das Problem ?

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. August 2024 um 12:08:52 Uhr:


Das DBGK ist Ansprechpartner, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeugs ereignet hat. Zitat Ende.

Wo ist nun das Problem ?

Ich weiß nicht ob sie meine Nachricht komplett gelesen haben, aber ich sag es gerne nochmal wir haben uns bereits mehrmals bei dem Amt Grüne Karte gemeldet und es kam nichts dabei raus da es sich nicht um eine Festanmeldung handelt sondern um ein Überführungskeinzeichen (in Frankreich WW Kennzeichen) Umgangssprachlich Kurzzeitkennzeichen.

Also bitte auch wenn es gut gemeint ist unterlast die Vermeidlichen schlauen und so logischen Kommentare wenn ihr mein ANliegen nicht bis zum Schluss durchgelesen habt!!!

So etwas bringt keinem was und ehrlich gesagt nervt es.

Danke

Die Auskunft hast du per Telefon erhalten ? Oder haste online bei denen den Unfall gemeldet und darauf die Antwort bekommen ?

Versteh ich trotzdem nicht. Du hast alle Daten des Gegners aber du weißt nicht bei welcher Versicherung er versichert ist ?

P.s wenn's doch nervt dann darfst du halt nichts schreiben.

Er hat ja nun genügend Tipps bekommen, wie er die Versicherung ermitteln könnte. Bei einem ausländischen KZK dürfte das auch nicht so einfach sein, wie bei einem Eurokennzeichen.

Man braucht da jetzt nicht weiter drauf rumreiten, warum er die gegnerische Versicherung noch nicht kennt.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. August 2024 um 12:22:40 Uhr:


Versteh ich trotzdem nicht. Du hast alle Daten des Gegners aber du weißt nicht bei welcher Versicherung er versichert ist ?

Alle Daten die ich habe sind Lediglich Name und Anschrift mehr hatte er nicht dabei und das hat die Polizei auch herzlich wenig interresiert. Von denen hieß es nur ich soll das Aufnahme Protokoll der Versicherung geben der Rest geht seinen weg.

Mir muss ja nur jemand sagen können wie er Versichert ist.
und Interessant wäre es Trotzdem mal zu wissen ob er mit diesem kennzeichen überhaupt hier fahren durfte
aber darum scherrt sich bisher keiner und das kann ja eigentlich nicht sein sowohl Polizei als auf DBGK.

Das kommentar am ende hätte man sich auch sparen können den ich glaube wir sind alle nicht hier um
zu sticheln sondern ich brauche hilfe und ihr gebt mir ratschläge.

Und ich Glaube der Fall wie es meiner ist, ist auch nicht so Typisch und Alltäglich das es jeder wissen musste.

Naja die Versicherung nicht ausgehändigt zu bekommen ist natürlich ein sehr großer Fehler. Hoffentlich war es überhaupt echt 😉

Wenn das Fahrzeug von fr nach dem überführt werden soll natürlich.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. August 2024 um 12:45:34 Uhr:


Naja die Versicherung nicht ausgehändigt zu bekommen ist natürlich ein sehr großer Fehler. Hoffentlich war es überhaupt echt 😉

Wenn das Fahrzeug von fr nach dem überführt werden soll natürlich.

Also da du ja scheinbar nicht so großes Verständniss dafür hast. Nochmal

Was soll ich den machen mir fährt ein Ukrainischer fahrer mit Französischem Auto der sehr sehr wenig Deutsch konnte in mein Parkendes Auto. Ich rufe die Polizei in der Hoffnung das sie den ganzen Fall ein wenig erleichtern. Schuldfrage ist ja Glasklar!!!
Wir haben Nachgefragt ob er irgendwas von seiner Versicherung mit sich führt. Nein hat er nicht.
Die Polizei sagte darauf hin zu mir kläre das über deine Versicherung die finden das raus.

Willst du mir jetzt damit sagen ich kann jetzt auch auf Frankreich fahren und dem nächst besten reinfahren und einfach sagen ich habe nichts dabei und komme ungeschoren davon. Also das kann es ja wirklich nicht sein, noch dazu haben Zeugen berichtet das er sogar Fahrerflucht begeben wollte wenn sie ihn nicht aufgehalten hätten.

Und jetzt bin ich Schuld weil weder Polizei noch DBGK irgendwas unternimmt.
Sorry aber wenn das so ist kannst du dieses Land echt in die Tonne Kloppen

Die polizeilich festgestellte Anschrift des Fahrers liegt in F?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2024 um 13:09:47 Uhr:


Die polizeilich festgestellte Anschrift des Fahrers liegt in F?

Nein in Kiev scheinbar wollte er das Auto von Frankreich nach Belgien überführen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen