Parkrempler (Unfallwagen?)
Hi Leute,
nach nicht einmal zwei Monaten mit unserem Touran ist uns ein Trottel beim Rückwärtsausparken reingefahren. Meine Frau ist auch rückwärts ausgeparkt, war schon fast draußen, blieb stehen, um vorne zu schauen, dass sie einschlagen kann, dann piepen, Blick nach hinten und der Vogel fährt immer weiter und in die Stoßstange.
Ist kein großer Schaden, siehe Fotos, aber dennoch extrem ärgerlich, weil wir uns nun kümmern müssen und der Schaden repariert werden muss. Ist das eigentlich nun ein Unfallfahrzeug? Ist echt nur außerhalb an der Stoßstange, meine Frau hat noch nicht einmal den "Einschlag" gespürt.
Glücklicherweise gibt es eine Zeugin, die bestätigen kann, dass meine Frau ausgeparkt hat, als niemand hinter ihr war, dann stehengeblieben ist und der andere Typ dann einfach gefahren ist. Sonst hätten wir sicherlich 50/50 machen müssen.
Gruß
David
33 Antworten
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 21. Juli 2016 um 09:17:36 Uhr:
Übergebe einfach alles einem Anwalt und gut ist, der regelt das für dich...
Genau, würde ich auch wieder machen.
Nach dem ersten Schreiben hat die Versicherung 25/75 angeboten, aber nach dem zweiten oder dritten haben sie dann alle Kosten übernommen. (Reparatur, Leihwagen und meinen Gutachter)
mfg
Arthur
Zu dem Schaden hier: Sieht ja wirklich nur nach einem Lackschaden aus, d.h. Stoßstange wird abmontiert, abgeschliffen und neu lackiert. Auf der sicheren Seite ist man immer mit Anwalt + Gutachter, vor allem wenn es sich um einen neuen Wagen handelt.
Hatte auch schon daran gedacht, umgehend einen Anwalt einzuschalten. Dann habe ich aber gedacht, versuche ich es erst mit der Beschreibung des Unfalls mit Zeugin und falls die sich dann querstellen, sofort Anwalt einschalten.
Oder meint Ihr wirklich sofort Anwalt einschalten? Wenn die Versicherung doch den Schaden übernehmen würde, wäre doch alles gut, oder nicht?
Wofür brauche ich einen Gutachter? Dachte ich gehe zu VW und trete die Ansprüche gegenüber der Versicherung ab und gut ist.
Zitat:
@David_1,8l schrieb am 21. Juli 2016 um 10:48:03 Uhr:
Hatte auch schon daran gedacht, umgehend einen Anwalt einzuschalten. Dann habe ich aber gedacht, versuche ich es erst mit der Beschreibung des Unfalls mit Zeugin und falls die sich dann querstellen, sofort Anwalt einschalten.Oder meint Ihr wirklich sofort Anwalt einschalten? Wenn die Versicherung doch den Schaden übernehmen würde, wäre doch alles gut, oder nicht?
Wenn das Wort "würde" nicht währe.
Wofür brauche ich einen Gutachter? Dachte ich gehe zu VW und trete die Ansprüche gegenüber der Versicherung ab und gut ist.
Die gegnerische Versicherung wird ein Gutachten wollen und ihren eigenen Gutachter schicken. Man könnte ja mehr Abrechnen als der Schaden wirklich war.
mfg Arthur
Ähnliche Themen
Noch lange nicht. Allgemein gilt eine Schadensminderungspflicht. Ein Gutachter zur Schadensaufnahme ansich ist hier nicht erforderlich. Ein KVA der Werkstatt sollte reichen(wenn überhaupt nötig)
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 21. Juli 2016 um 11:39:15 Uhr:
Noch lange nicht. Allgemein gilt eine Schadensminderungspflicht. Ein Gutachter zur Schadensaufnahme ansich ist hier nicht erforderlich. Ein KVA der Werkstatt sollte reichen(wenn überhaupt nötig)
Stimmt.
Hatte damals selbst einen Gutachter beauftragt. Schaden war größer als in diesem Fall.
mfg
Arthur
Ein Auto gilt offiziell als Unfallwagen wenn der Schaden einen Gesamtwert von 750 Euro überschreitet.
Dann ist es ein Unfallwagen, wenn du es willst😁. Zauberwort: Gesamtwert
Gutachter werden bei solchen Sachen nur noch geschickt, wenn es unklar ist, wie es zum Schaden kam. Bei mir war sogar mal einer wegen nur 300€, was auch damit zu tun hatte, dass der Verursacher sich nie zur Sache äußerte. So musste erstmal festgestellt werden, ob er es auch war. Ich hatte damals dem Verursacher gesagt mit 50€ wären wir im reinen. Am Ende hat die Versicherung 300€, Gutachter und Kleinkram zahlen müssen.
Und auch mit der Betriebsgefahr ist das nie so eindeutig.
Zitat:
Dann ist es ein Unfallwagen, wenn du es willst😁. Zauberwort: Gesamtwert
Dem würde ich in dem Fall trotzdem nicht zustimmen. In Anbetracht der Gesamtsituation kann es kein Unfallwagen sein, auch wenn der Lackierer großzügig über die Vers. abrechnet!
Ja so ist das leider in Deutschland, wird immer lächerlicher. Wenn also nach einem Parkrempler die schürze neu lackiert wird bist du mit Demontage und Montage definitiv über 750.
Bei meinem GP2 wir am 1.8 vom Händler nach nem Parkrempler auch was an der Front gemacht. Lass es direkt beim Freundlichen machen da der Wagen dort schon im Zuge der Bestellung meines 5t's in zahlung genommen wurde. Bin mal gespannt der Freundliche sagte mit 3.000 kann man rechnen 😁 Poste mal die Rechnung wenn ich ihn wieder abhole ^^
Zitat:
@Deekay8987 schrieb am 21. Juli 2016 um 11:59:17 Uhr:
Ja so ist das leider in Deutschland, wird immer lächerlicher. Wenn also nach einem Parkrempler die schürze neu lackiert wird bist du mit Demontage und Montage definitiv über 750.
Ich sehe das weiter als schwammige Definition. Ich würde Unfallfrei ankreuzen, Schaden angeben und Rechnung beilegen. Damit ist man aus der Nummer auch raus, hat aber nicht gleich einen Abzug!
Zitat:
@Deekay8987 schrieb am 21. Juli 2016 um 11:53:21 Uhr:
Ein Auto gilt offiziell als Unfallwagen wenn der Schaden einen Gesamtwert von 750 Euro überschreitet.
Wo steht denn diese fixe Grenze?
In der Tat kann selbst bei so einem kleinen Kratzer eine 3-stellige Summe herauskommen.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 21. Juli 2016 um 11:39:15 Uhr:
Noch lange nicht. Allgemein gilt eine Schadensminderungspflicht. Ein Gutachter zur Schadensaufnahme ansich ist hier nicht erforderlich. Ein KVA der Werkstatt sollte reichen(wenn überhaupt nötig)
Danke, klingt logisch. Wir werden einen ersten Versuch machen. Falls sich die Versicherung dann querstellt, schalte ich einen Anwalt ein.
Moin, Moin,
nach meinem Kenntnisstand ist es ein Unfallwagen wenn Tragende / Rahmen- Teile betroffen sind, Schweißarbeiten vor genommen wurden usw.. Die Höhe des Schadens ist unrelevant. Bsp. Wildunfall wobei Xenon- / LED-SW Totalschaden erleiden, da werden schon mal paar Scheine fällig. Unfallwagen ist es auch, wenn es von der Versicherung die sogenannte "Wertminderung" gibt
Ich selbst Hatte 2011 einen kleinen Rämmpler mit'm Passat. Vorne links Stoßfänger lediert und kleine Beule im Kotflügel. Alles wieder Instand setzen lassen. 2012 bei Inzahlungnahme den Freundlichen (Anfkäufer) darauf hingewiesen und zu Protokoll gegeben und dieser meinte das ist kein Anzuzeigender Unfallschaden.
Auf dem Foto sieht es so aus, als wäre der Stoßfänger weggedrückt (siehe Spaltmaß). Oft sind versteckte Beschädigungen vorhanden, die erst bei Demontage des Stoßfängers zu sehen sind. Will nicht schwarz malen, aber schau mal von unten hinter den Stoßfänger ob etwas zu erkennen ist.