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Parkrempler (Unfallwagen?)

VW Touran 2 (5T)

Hi Leute,

nach nicht einmal zwei Monaten mit unserem Touran ist uns ein Trottel beim Rückwärtsausparken reingefahren. Meine Frau ist auch rückwärts ausgeparkt, war schon fast draußen, blieb stehen, um vorne zu schauen, dass sie einschlagen kann, dann piepen, Blick nach hinten und der Vogel fährt immer weiter und in die Stoßstange.

Ist kein großer Schaden, siehe Fotos, aber dennoch extrem ärgerlich, weil wir uns nun kümmern müssen und der Schaden repariert werden muss. Ist das eigentlich nun ein Unfallfahrzeug? Ist echt nur außerhalb an der Stoßstange, meine Frau hat noch nicht einmal den "Einschlag" gespürt.

Glücklicherweise gibt es eine Zeugin, die bestätigen kann, dass meine Frau ausgeparkt hat, als niemand hinter ihr war, dann stehengeblieben ist und der andere Typ dann einfach gefahren ist. Sonst hätten wir sicherlich 50/50 machen müssen.

Gruß
David

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33 Antworten

Nein, im herkömmlichen Sinne ist es kein Unfallwagen.

Solange nichts gerauscht wird. Das bekommt man doch wieder mit Smartrepair hin...

Richtig, wenn allerdings die Stoßstange im Zuge der Reparatur getauscht wird, dann ist es einer. Ich würde auf jeden Fall immer die Rechnung aufheben, sowas wird niemand als Problem bei einem späteren Verkauf einstufen, zumal hier ja nur Plastikteile betroffen sind.

Ärgerlich, aber glaub mir, es gibt Schlimmeres! Zumal ihr nicht mal schuld seid.

Also ich bin mir nicht sicher mit der Schadensregelung:

Zitat:

Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen.

Es wird also sicherlich nicht alles beim Schadensverursacher hängen bleiben.
Musste meine Frau leidvoll selbst erleben.🙁

Achja dieses Definition stammt vom BGH.

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meine Stoßstange hinten sieht auch ähnlich aus. da konnte einer hinter mir nicht ausparken....
ist kunststoff und halt so. rein technisch egal

Wegen der Lappalie wird gleich nach Unfallwagen gefragt!!!!!!!

Die Frage hätte ich eher in Foren mit älteren Fahrzeugen erwartet.

Selbst wenn der Stoßfänger getauscht wird, ist das noch lange kein Unfallfahrzeug!

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juli 2016 um 20:41:48 Uhr:


Also ich bin mir nicht sicher mit der Schadensregelung:

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juli 2016 um 20:41:48 Uhr:



Zitat:

Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen.

Es wird also sicherlich nicht alles beim Schadensverursacher hängen bleiben.
Musste meine Frau leidvoll selbst erleben.🙁

Achja dieses Definition stammt vom BGH.

Von wann ist diese Regelung bzw. wann war das bei Deiner Frau?

Ein BGH Urteil von Ende 2015 sieht das für denn Fall, dass ein Fahrzeug vor der Kollision gestanden hat, etwas anders:

http://www.welt.de/.../...en-Schaden-wenn-beide-rueckwaertsfahren.html

Ich hoffe, dass damit alles klar ist.

Gruß
David

Zitat:

@Tommes 32 schrieb am 20. Juli 2016 um 23:07:47 Uhr:


Wegen der Lappalie wird gleich nach Unfallwagen gefragt!!!!!!!

Die Frage hätte ich eher in Foren mit älteren Fahrzeugen erwartet.

Hättest Du noch ein Ausrufezeichen mehr gemacht, hätte ich Dir wohl Recht gegeben oder ist da Deine Taste eingeklemmt gewesen?! ;-P

Wenn ich das so richtig recherchiert habe im www, dann existiert keine eindeutige Definition, wann ein Unfallwagen vorliegt. Daher wollte ich einfach gerne Eure Meinung hören.

Es ist schon klar, dass es keine große Sache ist, doch wie sieht es rechtlich aus, wenn ich das Auto mal verkaufen sollte? Muss ich dann Unfallwagen ankreuzen?

Danke & Gruß
David

Zitat:

@mirage113 schrieb am 20. Juli 2016 um 17:30:25 Uhr:


Solange nichts gerauscht wird. Das bekommt man doch wieder mit Smartrepair hin...

Aber bei der Nebelschlussleuchte ist etwas vom Plastik der Fassung eindeutig "eingedrückt" oder besser wie abgeschabt. Wie soll sowas mit Smartrepair repariert werden? Ist ja kein Blech, was man rausdrücken könnte. Natürlich wäre es schön heftig wegen sowas die Stoßstange zu tauschen, aber ich möchte den Wagen so haben, wie er vor dem Rempler war.

Und was wäre bzgl. der Frage, ob Unfallwagen, wenn die Stoßstange getauscht würde? Ist ja dann aus kosmetischen Gründen getäuscht worden.

David

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juli 2016 um 20:41:48 Uhr:


Also ich bin mir nicht sicher mit der Schadensregelung:

Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juli 2016 um 20:41:48 Uhr:



Zitat:

Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen.

Es wird also sicherlich nicht alles beim Schadensverursacher hängen bleiben.
Musste meine Frau leidvoll selbst erleben.🙁

Achja dieses Definition stammt vom BGH.

Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Unfall.
Bin auch aus meiner Parklücke auf einem Baumarktparkplatz ausgeparkt und stand, als mir ein älterer Herr aus einer Parklücke gegenüber ans Auto fuhr.

Die Versicherung des Verursachers wollte 50/50.
Hab dann das Ganze über einen Anwalt regeln lassen und nach zwei drei Schreiben hat die Versicherung alles bezahlt.

mfg

Arthur

@Arthur42, danke, das hört sich gut an, wann war das denn?

Zitat:

@David_1,8l schrieb am 21. Juli 2016 um 06:49:03 Uhr:


@Arthur42, danke, das hört sich gut an, wann war das denn?

Das war 2011.

mfg

Arthur

Übergebe einfach alles einem Anwalt und gut ist, der regelt das für dich...

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