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Parkrempler Totalschaden Wiederbeschaffungswert gemäß TÜV

Hallo liebe Community,

mir ist in meinen parkenden Wagen ein LKW reingefahren. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Winterfahrzeug (Skoda Fabia BJ 2007), mit genau 100.000 km, läuft technisch sehr gut, unfallfrei, ist von meinem Großvater ich bin der 2. Halter, super sauber Werkstatthistorie.

Die gegnerische Versicherung hat ein Gutachten vom TÜV Rheinland erstellen lassen, das Fahrzeug wurde als Totalschaden eingeordnet (da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen). Ok, ist dann so, die Werkstatt (wo ich den Wagen hingebracht habe) hat sich auch zickig mir Kosten zu benennen.

Womit ich aber ein Problem habe ist der Wiederbeschaffungswert. Da der Wagen so alt sei, würde adäquater Ersatz nicht über einen Händler sondern nur Privat zu bekommen sein (Außerdem wurden Halter und Ausstattung gemäß Gutachten nicht berücksichtigt). Jetzt wurde hier ein Wert aufgerufen, den ich so nicht nachvollziehen kann bzw. bei mobile ist der günstigste unfallfreie Vergleichswagen (nur Kilometer und Alter berücksichtigt) ca. 30 % höher eingepreist (klar realistisch geht da wohl was am Preis), aber wohlgemerkt der Günstigste.

Mir ist klar, das ich die Historie technisch wie emotional nicht bepreisen kann. Aber für das aufgerufene Geld bekomme ich aus meiner Sicht keinen adäquaten Ersatz.

Jetzt zu meiner Frage, wie ihr rauslesen könnt geht es hier um niedrigere Werte, lohnt es sich hier mit der Versicherung zu streiten, ggf. sogar Rechtsbeistand zu konsultieren? Was könnte man machen, Schwacke runterladen / Screenshot Mobile und entgegenhalten? Oder ist das aussichtslos? Ich habe noch nicht mit der Versicherung gesprochen.

Vielen Dank im Voraus.

Ben

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29 Antworten

@e30lion

Das ist ja der schlechteste Tipp den man bekommen kann. Er müsste die DEKRA verklagen dass das Gutachten falsch ist, viel Glück weil so unrealistisch finde ich das nicht. Bei mobile sind genug Autos drin zu diesem Preis, einen höheren Wiederbeschaffungswerte sollte man auch begründen können.

MfG

Mike

Ja genau. Der TÜV wird sich darüber sicher freuen.....:D

"Die gegnerische Versicherung hat ein Gutachten vom TÜV Rheinland erstellen lassen, das Fahrzeug wurde als Totalschaden eingeordnet"

 

Finde den Fehler.

Warum soll der TE hier den Sachverständigen verklagen, welchen er gar nicht beauftragt hat?

Vergleichbare Fahrzeuge liegen zwischen 1800 und teuren (unrealistischen?) 3000 Euro

https://www.autoscout24.de/.../fabia?...

Themenstarteram 18. März 2021 um 8:13

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. März 2021 um 08:14:09 Uhr:

1350 Euro scheint mir für einen 14 Jahre alten Fabia mit 100000 km ein realistischer Wert zu sein. Viele bewerten den Wert ihres Wagens einfach zu hoch. Hinzu käme noch die 30 % Regelung, so dass ab einem Reparaturwert von ca. 1800 Euro ein Totalschaden vorliegt.

Selbst wenn ein anderer Gutachter auf einen Wert von 2500.- kommen würde wäre es immer noch ein Totalschaden.

Hier ist einfach der Abstand zwischen Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten zu hoch.

Ja, dann ständen mir aber 1.150 EUR mehr zur Beschaffung eines Ersatzwagens zu. Ich muss den Wagen nicht um jeden Preis erhalten, ich kaufe mir auch gerne einen neuen Alten.

Aber das ist genau der Punkt, ich kann nicht einschätzen, wonach sich der Wert bemisst / bemessen muss. M. E. kann ich mit 1350 EUR niemals einen adäquaten Ersatzwagen kaufen ( wenn das aber nicht Maßstab ist / sein muss; der spiegelt ja nur die Erwartungshaltung der Verkäufer bei mobile wieder; kann es sein das der Wert angemessen ist) und schon gar nicht in 10 Tage. Nur es wird halt im Gutachten so beschrieben, sprich, Wiederbeschaffungswert auf dem privaten PKW-Markt und da bekomme ich kein vergleichbares Fahrzeug (genau 100 TKM, Filter bis 110; Unfallfrei, 55 kw, relativ gute Ausstattung) für die besagten 1350 EUR.

Vielen Dank schonmal und VG

Ben

@Ben9

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. März 2021 um 08:45:52 Uhr:

lege das Gutachten einem qualifizierten Sachverständigen vor. Der soll das prüfen und wenn er zu einem anderen Ergebnis kommt, beauftragst du Ihn ein Gutachten zu erstellen.

Das halte ich mal für den besten Tip den du hier bekommen kannst. Ab dem Moment dann natürlich mit Anwalt.

 

Unabhängig vom Ausgang - wenn das Auto technisch gut dasteht und man sich mit einer Esatzbeschaffung eine Wundertüte einhandelt: Was ist denn mit der Möglichkeit einer zeitwertgerechten Reparatur? Gebrauchtteile anstelle von Neuteilen, Instandsetzung statt Austausch und / oder dem Verbleib von optischen Mängeln?

Kommt natürlich sehr darauf an welche Schäden vorliegen und ob sich ein gute Werkstatt findet.

Fakt ist: Für 1300 EUR gibts auf dem Gebrauchtmarkt nur mit sehr viel Glück und langer Suche etwas anderes als Schrott.

@Pfuschwerk schrieb am 18. März 2021 um 09:21:16 Uhr:

@Ben9

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 18. März 2021 um 09:21:16 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. März 2021 um 08:45:52 Uhr:

lege das Gutachten einem qualifizierten Sachverständigen vor. Der soll das prüfen und wenn er zu einem anderen Ergebnis kommt, beauftragst du Ihn ein Gutachten zu erstellen.

Das halte ich mal für den besten Tip den du hier bekommen kannst. Ab dem Moment dann natürlich mit Anwalt.

 

Unabhängig vom Ausgang - wenn das Auto technisch gut dasteht und man sich mit einer Esatzbeschaffung eine Wundertüte einhandelt: Was ist denn mit der Möglichkeit einer zeitwertgerechten Reparatur? Gebrauchtteile anstelle von Neuteilen, Instandsetzung statt Austausch und / oder dem Verbleib von optischen Mängeln?

Kommt natürlich sehr darauf an welche Schäden vorliegen und ob sich ein gute Werkstatt findet.

Fakt ist: Für 1300 EUR gibts auf dem Gebrauchtmarkt nur mit sehr viel Glück und langer Suche etwas anderes als Schrott.

Das ist ein guter Ansatz.

Zeitwertgerechte Reparatur ist hier sicher eine gute Option.

Zumal Ben9 weiß, was er an diesem Fahrzeug hat und es weiter nutzen möchte.

Da geht bestimmt etwas vernüftiges.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 18. März 2021 um 08:45:52 Uhr:

lege das Gutachten einem qualifizierten Sachverständigen vor. Der soll das prüfen und wenn er zu einem anderen Ergebnis kommt, beauftragst du Ihn ein Gutachten zu erstellen. Das Honorar hierfür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. So eine überprüfung macht ein Sachverständiger in der Regel als Kundenservice.

Das ist der einzige Weg, wie der Fehler bei der Beauftragung eventuell noch korrigiert werden kann.

Auch wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, hast Du ein Recht darauf den Wagen wieder reparieren zu lassen. Du musst ihn dann allerdings eine gewisse Zeit fahren (ich glaube ein halbes Jahr) und könntest ihn dann erst wieder verkaufen (was Du ja sowieso nicht würdest).

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 18. März 2021 um 10:35:25 Uhr:

Auch wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, hast Du ein Recht darauf den Wagen wieder reparieren zu lassen. Du musst ihn dann allerdings eine gewisse Zeit fahren (ich glaube ein halbes Jahr) und könntest ihn dann erst wieder verkaufen (was Du ja sowieso nicht würdest).

Klar kann man das machen. Man bekommt aber nur den Zeitwert gezahlt und nicht die kompletten Reparaturkosten. Da muss man sich schon selbst eine Werkstatt suchen, die das evtl. mit Gebrauchteilen zum Preis des Zeitwerts hinbekommt. Oder halt den Mehrpreis der Reparaturkosten aus eigener Tasche zahlen.

Kleine Korrektur: Wiederbeschaffungswert zzgl. 30%, auch bei Reparatur mit Gebrauchtteilen. Die Reparatur muss dann aber entsprechend des Gutachtens erfolgen.

Hoffentlich ist eine RS-Versicherung vorhanden. Denn auch mit dem Gutachten eines richtigen Sachverständigen wird die Versicherung nicht freudestrahlend den höheren Betrag auszahlen. Manche Versicherung lässt heute jedes Gutachten, egal ob vom TÜV oder einem freien Sachverständigen, von einer anderen Organisation "überprüfen" und, oh Wunder, es gibt immer Kürzungen, Kürzungen, Kürzungen. Mit RS-Versicherung werden jetzt konsequent die Versicherung, der Fahrer und Halter verklagt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. März 2021 um 16:42:02 Uhr:

Kleine Korrektur: Wiederbeschaffungswert zzgl. 30%, auch bei Reparatur mit Gebrauchtteilen. Die Reparatur muss dann aber entsprechend des Gutachtens erfolgen.

Hoffentlich ist eine RS-Versicherung vorhanden. Denn auch mit dem Gutachten eines richtigen Sachverständigen wird die Versicherung nicht freudestrahlend den höheren Betrag auszahlen. Manche Versicherung lässt heute jedes Gutachten, egal ob vom TÜV oder einem freien Sachverständigen, von einer anderen Organisation "überprüfen" * und, oh Wunder, es gibt immer Kürzungen, Kürzungen, Kürzungen. Mit RS-Versicherung werden jetzt konsequent die Versicherung, der Fahrer und Halter verklagt.

*= Wasserträger/Auftragsstreicher

Bitte Wortwahl beachten

 

:D

Ich hab im Rechtsstreit gegen die Lieblingsversicherung vorgetragen, wie die personellen Verflechtungen zwischen dieser Versicherung und der DEKRA sind bzw. waren. Auf das Niveau wollte sich der Kollege nicht begeben - vermutlich schon etwas älter, da kommt man nicht mehr so gut hoch...

Ist doch eigentlich entbehrlich in den dortigen dunklen Brackwassergefilden ... :)

Nur mal so als frage zwischendurch, habe grad zweimal durchgeschaut ob ich was finde, aber was ist den alles defekt? Bei der schadenshöhe kann ich mir jetzt nicht vorstellen das, das Ding nicht mehr fahrbereit ist.

Als kurzes Feedback (ich finde sowas gehört sich)

Vorab, vielen Dank für die Ratschläge die mir gegeben wurden.

Ich hatte, wie hier auch empfohlen wurde, den Rat eines anderen SV über meine Werkstatt eingeholt. Dabei wurde mir ein Wert von ca. 200 EUR mehr benannt. Das hat mich dann doch beruhigt bzw. mir gezeigt, dass der Wert des SV der Versicherung nicht so unrealistisch ist und dass mein Gedanke für den Wiederbeschaffungswert tatsächlich einen adäquaten Wagen zu bekommen weltfremd ist.

Ich habe den Wert akzeptiert und die Versicherung hat bereits die Regulierung eingeleitet.

Die Reparaturkosten liegen gemäß Gutachten bei ca. 3.500 EUR, sind hauptsächlich kosmetische Punkte. Technisch relevante Schäden bestehen nur am Türgriff vorne rechts und am Außenspiegel.

Ob ich den Wagen behalte, muss ich noch entscheiden.

Vielen Dank nochmal

Ben

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