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auf einmal totalschaden nach ablehnen von auto-online händler?

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 18:38

moin leute,

meine mutter hatte anfang januar einen unverschuldeten unfall mit ihrem passat.

hier ein auszug aus dem gutachten:

reparaturkosten ohne mwst. 1400.21€

wiederbeschaffungswert 2600.00€

restwert mit mwst 1760.00€

wertminderung keine

mit dem gutachten kam auch ein verbindliches kaufangebot von auto-online eines händler mit dem 1760,-€

meine mutter hat das angebot ablehnt weil sie dann gar kein auto mehr hätte.

was auch der versicherung und dem händler gesagt wurde.

vor ein paar tagen kam dan ein brief von der versicherung mit folgenden inhalt:

"-totalschadenbetrag 840€

-auslagenbetrag 25€

-gesamtbetrag 865€

 

nach dem vorliegendem gutachten ist ein totalschaden eingetreten. der wiederbeschaffungswert beläuft sich auf 2600€. nach abzug des restwertes von 1760€ ergibt sich ein fahrzeugschaden von 840€.

vorab rechnen wir auf der grundlage eines wirtschaftlichen totalschadens ab.

nach abzug des restwertes in höhe von 1760€vom wiederbeschaffungswert von 2600€ ergibt sich ein betrag von 840€.

gemäss A.2.10 der allgemeinen bedingungen für kfzversichjerungen können die rep.kosten nur erstetzt werden wenn der nachweis einer vollständigen reperatur erbracht wurde. bitte legen sie uns in diesem falle eine rep.rechnung vor.

die überweisung des oben genannten betrages ist veranlasst "

 

so, und letzt meine frage(n):

in dem gutachten steht doch was von 1400€ ohne mwst, wieso will die versicherung jetzt nur noch 865€ überweisen?

oder hats damit zu tun daß wir den passat nicht an den händler verkaufen.

könnt ihr es mir bitte so erklären daß ich es versteh.......stellt euch vor ich wär sechs jahre alt:D

danke euch für eure hilfe

rod

 

Beste Antwort im Thema

Leute, jetzt mal im Ernst.

 

Wer soll hier noch durchsteigen ?

 

Restwert plus 30% zuzüglich 14 Tage Nutzungsausfall oder Abrechnung der Reparaturkosten.

 

Langsam verzweifele ich hier im Versicherungsform.

 

Da geben wir uns Mühe, hier immer alles schön und richtig zu erklären.

 

Und was macht Ihr hier ?

 

Ihr schreibt so einen Bullschitt.....:mad:

 

 

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Deine Mutter hat einen Wagen im Wert von 1760 EUR und die Versicherung bezahlt 840 EUR, also die Differenz zum Wiederbeschaffungswert + 25 EUR Auslagenbetrag.

 

Wo liegt genau die Frage?

 

PS: Die Versicherung zahlt in diesem Fall höchstens den Wiederbeschaffungswert.

@TE

 

Moin,

 

wie Deine Mutter hat den PKW verkauft?

Warum den das?

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Deine Mutter hat einen Wagen im Wert von 1760 EUR und die Versicherung bezahlt 840 EUR, also die Differenz zum Wiederbeschaffungswert + 25 EUR Auslagenbetrag.

Wo liegt genau die Frage?

PS: Die Versicherung zahlt höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert, ungeachtet der Reparaturkosten.

der wagen hatte vor dem schaden einen wert von 2600€ und jetzt nur noch 1760€ mit dem schaden...ist doch richtig, oder?

ich dachte sie bekommt 1400 von der versicherung, was laut gutachten die rep. kosten würde ohne mwst.

also ist die summe, die von der versicherung gezahlt wird korrekt?

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

@TE

Moin,

wie Deine Mutter hat den PKW verkauft?

Warum den das?

nee, hat sie ja nicht.

Und warum hat sie ihn kaputt behalten ?

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 19:32

weil sie ja noch damit fährt.

was mich wundert ist die tatsache daß im gutachten nix von totalschaden steht, und nach dem ablehnen des kaufangebots des händlersangebots isse dann auf einmal ein totalschaden.....

am 29. Januar 2012 um 19:39

Zur Wiederherstellung des Fahrzeugs kann der Restwert um 30% übrschritten werden, zzgl. Ausfallgeld für 14 Tage, auf Totalschadenbasis, und allgemeiner Kostenpauschale.

1760 Euro ist als Restwert angesetzt.

Damit würde ich morgen schon zum Anwalt.

D.h. also, ihr wollt ihn reparieren lassen ?

Warum setzt ihr euch nicht mit der Schadenabt. der Versicherung in Verbindung und klärt das ab?

Nur blöd, dass ihr der Vers. schon mitgeteilt habt, dass der Wagen nicht mehr da ist und die natürlich davon ausgeht, dass ihr den Wagen bereits verkauft habt.

 

Also abklären.

 

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

D.h. also, ihr wollt ihn reparieren lassen ?

Warum setzt ihr euch nicht mit der Schadenabt. der Versicherung in Verbindung und klärt das ab?

Nur blöd, dass ihr der Vers. schon mitgeteilt habt, dass der Wagen nicht mehr da ist und die natürlich davon ausgeht, dass ihr den Wagen bereits verkauft habt.

Also abklären.

nee, wir haben nicht gesagt daß der wagen nicht mehr da ist, sondern daß wir ihn nicht verkaufen werden.

wir werden den wagen auch nicht reparieren lassen, bzw. den passat werd ich selber reparieren.

es geht um die 1400€ reparaturkosten ohne mwst.....wieso will die versicherung statt 1400 nur 865 überweisen, das versteh ich nicht.

 

Hier würde ich auch ganz klar eine Abrechnung des Schadens auf Basis des Gutachtens verlangen.

Weil die Vers. nach Gutachten abrechnet, wenn ihr eine Reparaturrechnung einreichen könnt, wird der Rest wohl noch nachreguliert.

 

Du hattest oben geschrieben, dass ihr den Käufer und der Vers. mitgeteilt hattet, dass das Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist. Oder habe ich falsch gelesen?

 

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Weil die Vers. nach Gutachten abrechnet, wenn ihr eine Reparaturrechnung einreichen könnt, wird der Rest wohl noch nachreguliert.

Du hattest oben geschrieben, dass ihr den Käufer und der Vers. mitgeteilt hattet, dass das Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist. Oder habe ich falsch gelesen?

ja hast du;)

werd morgen mit der versicherung tel., mal schaun was die sagen werden wenn ich möchte daß nach gutachten abgerechnet wird.

wie ist das denn, haben wir überhaupt recht auf die 1400€? :confused:

Klar, reich die Repa-Rechnung ein.

Ohne Rechnung geht nichts mehr.

 

Bis jetzt wurde ja wohl vom VR angegenommen, dass ihr das KFZ für 1760,- verkauft habt und halt nur die differenz zu 2600,- erhalten.

 

Leute, jetzt mal im Ernst.

 

Wer soll hier noch durchsteigen ?

 

Restwert plus 30% zuzüglich 14 Tage Nutzungsausfall oder Abrechnung der Reparaturkosten.

 

Langsam verzweifele ich hier im Versicherungsform.

 

Da geben wir uns Mühe, hier immer alles schön und richtig zu erklären.

 

Und was macht Ihr hier ?

 

Ihr schreibt so einen Bullschitt.....:mad:

 

 

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