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Parkrempler an meiner Z750

Kawasaki Z 750
Themenstarteram 22. September 2011 um 18:42

Hallo!

Ich fahre eine Z750 Modell 2008. Heute Nachmittag ist ein Citröen C-Crosser rückwärts gegen mein Motorrad gefahren und hat es ca. 15-20 cm nach hinten geschoben, was man an dem Kratzer vom Seitenständer auf dem Asphalt gut sehen kann. Zum Glück bin ich gerade dazu gekommen, da der Unfallverursacher angeblich garnichts gemerkt und schon halb am wegfahren war. Mein Motorrad ist zum Glück nicht umgefallen. Der Schaden sieht erstmal so aus, dass die Stoßstange des Autos auf meinem Schutzblech vorne oben einen dicken langen Kratzer gemacht hat, der Reifen seitlich sehr "angekratzt" ist und sich optisch gesehen mein Motorad regelrecht unter seine Stoßstange schob, also die Up-Side-Down Gabel regelrecht in die Knie ging und dabei eben das Motorrad ein ganzes Stück nach hinten geschoben wurde.

Der Unfallverursacher meinte, dass es nur ein kleiner Kratzer ist und wollte mir ein paar Euro für das aufpolieren geben aber damit war ich nicht einverstanden also rief er die Polizei, die mir recht gab.

Ich möchte das Motorrad jetzt in eine Werkstatt bringen. Wird da erst ein Kostenvoranschlag gemacht? Ich möchte mein Motorrad ja vernünftig geprüft haben und da muss ja erstmal richtig geschaut werden um einen KVA machen zu können. Wie würdet ihr vorgehen oder wer war schonmal in dieser Situation? Der Unfallfahrer war sehr uneinsichtig. Er kam mir gleich mit seiner Rechtsschutzversicherung und bla (ich hab aber auch eine :) ) und so weiter. Ist mein Motorrad jetzt ein Unfallmotorrad? Hab ich eigentlich anspruch auf ein Ersatzmotorrad?

Ich will den Typ ja nicht abzocken aber wer einem do doof kommt, dem möchte ich auch nicht entgegen kommen. Wenn ihr wisst was ich meine :rolleyes: Ich bin wirklich sehr freundlich geblieben aber da kamen nur Sprüche, dass er sowieso einen Schaden frei hat und eben das mit der Rechtsschutzversicherung. Naja...

Danke erstmal :)

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13 Antworten

Ich kann nur von meine Erfahrung sprechen als ich etwas mit meinem Auto hatte. Mir war das völlig egal was der Unfallverursacher sagt oder meint. Seine Meinung interessiert mich recht wenig. Für mich zählen Fakten. Er hat ein Schaden verursacht, er ist versichert, nun machen wir gebraucht davon.

Ich habe ebenfalls eine Verkehrsrechtschutz und habe diese sofort in Anspruch genommen. Ich habe mit mein Versicherer gesprochen und den Fall geschildert. Im folgenden haben ich mir ein Verkehrsanwalt ausgesucht und gleichzeitig ein gutachten machen lassen. In wie weit du entschädigt wird hängt von der Gutachten ab. Ob dir ein Ersatzfahrzeug zusteht wird dir deine Versicherung beraten können.

Ob dein Bike nun ein Unfaller ist, glaub ich nicht. Wenn es um Optische Schadensregulierung geht glaub ich nicht dass das als Unfaller eingestuft werden kann, aber auch hier wird dir dein Rechtsbeistand beraten können.

Scheint wohl im Mode zu sein, gab einige Threads in letzte Zeit mit ähnliche Meldungen.

Viel gluck

gruß

Jason

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

Ich möchte das Motorrad jetzt in eine Werkstatt bringen. Wird da erst ein Kostenvoranschlag gemacht?

zuerst einmal rufst du bei seiner versicherung an und meldest den schaden...dann bringst du das motorrad in eine werkstatt deiner wahl und lässt die drüber gucken - die werden dir dann sagen ob ein kva ausreicht, oder ein gutachter (ebenfalls deiner wahl) benötigt wird...

Zitat:

ich hab aber auch eine :)

die brauchst du nicht...

dein anwalt rechnet direkt mit der haftpflicht des verursachers ab...

Zitat:

Ist mein Motorrad jetzt ein Unfallmotorrad?

das hängt von der schadenshöhe und den zu wechselnden bauteilen ab...

solange der schaden unter 700€ ist, ist es i.d.r. kein unfallmotorrad...

Zitat:

Hab ich eigentlich anspruch auf ein Ersatzmotorrad?

hast du ein auto?

nutzungsausfall beim motorrad ist ein zweischneidiges schwert...da hilft im zweifelsfall nur der gerichtliche klageweg, ob der sich wegen den paar €uros lohnt musst du selbst wissen...und ob der richter dir überhaupt nutzungsausfall zuspricht steht auf nem anderen blatt...

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Wenn es um Optische Schadensregulierung geht glaub ich nicht dass das als Unfaller eingestuft werden kann,

weit gefehlt! ;)

ein fahrzeug kann gleichzeitig "kein unfallfahrzeug" und "nicht unfallfrei" sein...je nach dem was da getauscht/repariert wird, sollte man das beim verkauf angeben!

Themenstarteram 22. September 2011 um 23:21

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

Ich möchte das Motorrad jetzt in eine Werkstatt bringen. Wird da erst ein Kostenvoranschlag gemacht?

zuerst einmal rufst du bei seiner versicherung an und meldest den schaden...dann bringst du das motorrad in eine werkstatt deiner wahl und lässt die drüber gucken - die werden dir dann sagen ob ein kva ausreicht, oder ein gutachter (ebenfalls deiner wahl) benötigt wird...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

ich hab aber auch eine :)

die brauchst du nicht...

dein anwalt rechnet direkt mit der haftpflicht des verursachers ab...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Ist mein Motorrad jetzt ein Unfallmotorrad?

das hängt von der schadenshöhe und den zu wechselnden bauteilen ab...

solange der schaden unter 700€ ist, ist es i.d.r. kein unfallmotorrad...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Hab ich eigentlich anspruch auf ein Ersatzmotorrad?

hast du ein auto?

nutzungsausfall beim motorrad ist ein zweischneidiges schwert...da hilft im zweifelsfall nur der gerichtliche klageweg, ob der sich wegen den paar €uros lohnt musst du selbst wissen...und ob der richter dir überhaupt nutzungsausfall zuspricht steht auf nem anderen blatt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Wenn es um Optische Schadensregulierung geht glaub ich nicht dass das als Unfaller eingestuft werden kann,

weit gefehlt! ;)

ein fahrzeug kann gleichzeitig "kein unfallfahrzeug" und "nicht unfallfrei" sein...je nach dem was da getauscht/repariert wird, sollte man das beim verkauf angeben!

Wow, das nenne ich mal eine gute Antwort!

Gut, die Versicherung werde ich morgen Früh gleich anrufen. Doof ist nur, dass man den Schaden beim Verkauf wirklich angeben muss und wohl oder übel sicherlich den einen oder anderen Hunderter einbüßen wird :rolleyes: Auch wenns vielleicht nur ein neues Schutzblech werden sollte oder?

Das mit dem Nutzungsausfall beim Motorrad finde ich ja doof. Motorrad bedeutet ja nicht automatisch, dass man sowas nur zum Spaß hat. Na gut, ich schreibe dann die Tage, wenn ich was von der Werkstatt erfahre :)

Danke schön nochmal!!!!

Habe auch so einen Fall erlebt. Sieht nur nach einer Bagatelle aus aber kostet richtig Geld. Bei Einwirkungen an der Gabel auf alle Fälle diese vermessen lassen, außerdem wirken diese Kräfte auch auf das Lenkkopflager,wenn der Rahmen aus Alu ist kann auch da Schaden entstanden sein. Bei mir wurde der Rahmen und Vorderbau getauscht, damit war es kein Unfallmotorrad mehr .

Gruß Lochzange

Themenstarteram 22. September 2011 um 23:45

Zitat:

Original geschrieben von Lochzange

Habe auch so einen Fall erlebt. Sieht nur nach einer Bagatelle aus aber kostet richtig Geld. Bei Einwirkungen an der Gabel auf alle Fälle diese vermessen lassen, außerdem wirken diese Kräfte auch auf das Lenkkopflager,wenn der Rahmen aus Alu ist kann auch da Schaden entstanden sein. Bei mir wurde der Rahmen und Vorderbau getauscht, damit war es kein Unfallmotorrad mehr .

Gruß Lochzange

Ja an sowas habe ich auch gedacht. Also nicht, dass es gleich gewechselt werden muss aber dass zumindest die Einstellungen überprüft und ggf. nachgessert wird.

Ich mache mir gerade Gedanken wegen meinem Vorderrad, weil es das ja regelrecht unter seine Stoßstange gedrückt hat. Da war ja nun auch ne Menge gewicht drauf. man man....

Würde mal sagen ab zum Kawa Händler, TÜV, Dekra oder so Gutachten machen lassen und ab damit.

Grüße

Robert

Themenstarteram 23. September 2011 um 17:23

So, ich war beim Kawahändler. Fender muss neu und der Scheinwerfer hat auch einen Treffer. Sonst ist zum Glück nichts weiter!

Versicherung ist informiert und die schicken mir irgendwas zum ausfüllen und da soll der Kostenvoranschlag mit rein.

MfG

Wurde denn auch alles wirklich geprüft und vermessen (wie weiter oben schon geschrieben wurde): Gabel, Lenkkopf, Felge usw. So wie Du das Ergebnis schilderst, hat der Händler nur die rein optisch direkt sichtbaren Folgen des "Schiebers" erkannt und dargelegt. Ich würde sicherheitshalber nochmal nachfragen.

Themenstarteram 24. September 2011 um 10:05

na er hat gefragt, ob das lenkradschloss drin war, hat sich alles angeschaut und hat eine probefahrt gemacht. vermessen wurde da nichts weiter...

Die "Schuldfrage" scheint ja ziemlich eindeutig zu sein. Was hindert Dich daran, Dir einen Anwalt zu nehmen? Der wird Dir vermutlich raten, das Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Dann bist Du jedenfalls sicherer dran als mit diesem "Schnellschuss" Deiner Werkstatt. Wenn Du später Schäden feststellt, die auf diesen Schieber zurück zu führen sind, beist Du Dich in den Ar...., es nicht getan zu haben.

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 11:48

So, ich nochmal. Der Unfall ist ja nun schon einen Monat her. Die Versicherung hat alle Unterlagen seit 3,5 Wochen und meldet sich nicht. Auf Anfrage letzte Woche sind die Unterlagen beim Hauseigenen Gutachter und irgendwelches Bla Bla dass die ja noch sooo viel zu tun haben mit Hagelschäden vom April... hmmm... Sind 4 Wochen normal oder soll ich die da jetzt etwas mehr druck machen oder noch etwas abwarten oder was?

MfG :)

Würde an Deiner Stelle Druck machen. Mit Anwalt drohen und höheren Kosten. Dir stehen nämlich Ausfallkosten zu, die die Versicherung auch abdrücken muß. Den Hausinternen Gutachter kannst Du übrigens ablehnen , der wird die Schadenshöhe nämlich drücken. Setz der Versicherung ein Ultimatum von 14 Tagen,danach wird die Sache dem Anwalt übergeben.

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von Lochzange

Würde an Deiner Stelle Druck machen. Mit Anwalt drohen und höheren Kosten. Dir stehen nämlich Ausfallkosten zu, die die Versicherung auch abdrücken muß. Den Hausinternen Gutachter kannst Du übrigens ablehnen , der wird die Schadenshöhe nämlich drücken. Setz der Versicherung ein Ultimatum von 14 Tagen,danach wird die Sache dem Anwalt übergeben.

Ja ein Freund lachte gleich, als ich ihm vom Hausinternen Gutachter erzählte. Er meinte, als ihm das damals gesagt wurde, kamen dann andere Preise raus und er solle in eine billigere Werkstatt gehen.

Dann werde ich denen jetzt mal einen Brief schreiben!!

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