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Parkrempler (11 Jahre alter Opel) mit >2000€ Schaden - regulieren oder ohne Versicherung klären?

Themenstarteram 10. Mai 2018 um 2:02

Hallo, da dies der erste "wirkliche" Unfall/Parkrempler ist, in dem ich verwickelt bin würde ich gerne etwas Rat von erfahrenen Forumteilnehmern holen. Folgende Sachlage:

Mein Auto (11,5 Jahre alter Opel Astra H mit 120tkm, gekauft vor einem Jahr für 2900 und von mir etwas aufgewertet mit PDC, Sitzheizung usw., allerdings nur bis 95tkm offiziell scheckheftgepflegt) stand am Dienstag Abend unter unserer Wohnung auf der Straße als wir es krachen gehört haben. Es ist nämlich jemand beim Rückwärtsfahren hinten in mein Auto gefahren und hat dabei die Heckschürze, linke Heckleuchte und Kotflügel beschädigt (siehe Fotos im Anhang). Der Verursacher versuchte dabei nicht zu fliehen, sondern hat seine Schuld zugestanden und das vor Zeugen (meine Frau, seinen Beifahrer und eine Nachbarin). Ich habe seinen Führerschein und Perso fotografiert und wir haben die Telefonnummern ausgetauscht.

Ich habe versprochen gleich am Mittwoch in eine Werkstatt zu fahren und einen Kostenvoranschlag zu holen - der Verursacher hat selber vorgeschlagen, dass er mir die Kosten einfach bar bezahlt und wir alles ohne Polizei/Versicherung regeln. Allerdings nur bei einer "vernünftiger" Summe (nicht seine Wörter) von etwa einige Hundert Euro, ansonsten doch über seine Versicherung, was ja auch logisch und nachvollziehbar ist.

Also heute zur Opel Vertragswerkstatt gefahren und gesagt bekommen, dass es wohl über 2100 Euro kosten würde (1100 Schürze, über 1000 fürs Ausbeulen und Scheinwerfer). Dann war ich noch bei einem Karosserieinstandsetzer, der auch mit mehreren Versicherungen arbeitet (HUK, Cosmos, VHV usw.) - "boah, das ist aber ein richtiger Knick... dürfte alles über 2000 Euro kosten, am besten Gutachter holen und über gegnerische Versicherung regeln". Wird also doch über die Versicherung laufen. Also heute mit dem Verursacher telefoniert und er sagte er würde seine Versicherung einschalten, wohl aber erst am Montag wegen den Feiertagen.

Die Beule: sieht zwar nicht nach sehr viel aus, ist aber auch nicht wenig, zumindest meiner Ansicht nach und auch laut dem Karosseriemann. Es wurde nämlich nicht von der seite in den Kotflügel gefahren, wo dann eine ähnliche Delle leicht auszubeulen wäre. Sondern wurde von hinten in mein Auto reingefahren, so dass der Kotflügel in der Länge gestaucht wurde, ähnlich wie eine Ziehharmonika, natürlich bei weitem nicht so ausgeprägt. Dadurch passt z.B. der Spalt zwischen Heckleuchte und Heckklappe nicht mehr und eine neue Leuchte würde eventuell auch nicht mehr 100% bündig aufliegen und somit nicht mehr dicht sein.

Auf der anderen Seite scheint es mir wirklich nur ein Blechschaden zu sein - die Stoßstange unter der Schürze scheint nichts abbekommen zu haben, da sie nicht so breit wie diese ist und das Auto wirklich "an der Kante" getroffen wurde. Auch die Hinterachse und etwa Auspuffaufhängung scheinen heil zu sein.

Die Leuchte und die Schürze könnte ich problemlos selber wechseln - muss am Ende sowieso meine PDC umbauen. Wären dann wohl 250 bis 400 Euro an Teilekosten. Der Delle muss sich ein Profi widmen - was könnte das in etwa kosten, wenn keine Lackschäden vorhanden sind?

Nun meine Frage: soll ich alles über die Versicherung machen lassen und wenn ja, mit oder ohne Anwalt? Rechtschutz habe ich keine. Oder alles unter uns regeln? Mir geht es nicht darum Geld zu kassieren, sondern nur auf 0 zu kommen und die Delle und den Rest repariert und/oder erstattet zu bekommen. Nicht dass die Versicherung am Ende doch nicht alles bezahlt und ich auf irgendwelche Kosten sitzen bleibe.

Ich bin kein großartiger Menschenkenner, aber der Gegner macht mir einen ganz guten Eindruck - es sieht für mich so aus, als würde er wirklich alles ordentlich regeln wollen und nicht irgendwie schikanieren. Trotzdem frage ich hier sicherheitshalber nach: er will ja am Montag alles mit der Versicherung machen und am Dienstag sind die 7 Tage rum, in denen man den Unfall an der Versicherung melden muss. Was passiert bzw. was kann ich tun, falls er z.B. am Montag sagt "alles geregelt, bald kommt Post von der Versicherung", aber in Wirklichkeit nichts gemacht hat und die Frist verstreichen lässt? Kann ich das irgendwie überprüfen oder ist nach Dienstag alles gelaufen?

Das Auto will ich nicht verkaufen, sondern noch mehrere Jahre fahren, deswegen würde ich schon gerne alles ordentlich machen. Im schlimmsten Fall kann ich aber mit der Delle leben, solange die Heckleuchte ordentlich mit der Heckklappe abschließt und wasserdicht bleibt.

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Beste Antwort im Thema

Such dir aber ggfls. selbst einen Gutachter, nicht den, den die Versicherung schicken möchte.

So von den Eckdaten her - 2.900,- € Kaufpreis vor einem Jahr, Schaden über 2.100,- € - könnte daraus auch ein wirtschaftlicher Totalschaden werden.

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Ruf bei der Gdv an 08002502600 und melde den Schaden selbst. Das geht rund um die Uhr! Dafür brauchst du nur das Kfz Kennzeichen vom Unfallgegner und du bekommst alle Daten seiner Versicherung und wenn gewünscht auch gleich ne Verbindung! Ich lass mir immer zusätzlich noch die Telefonnummer geben

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 10. Mai 2018 um 06:11:39 Uhr:

Ruf bei der Gdv an 08002502600 und melde den Schaden selbst. Das geht rund um die Uhr! Dafür brauchst du nur das Kfz Kennzeichen vom Unfallgegner und du bekommst alle Daten seiner Versicherung und wenn gewünscht auch gleich ne Verbindung! Ich lass mir immer zusätzlich noch die Telefonnummer geben

Das geht auch online, innerhalb eines Tages bekommst du die Versicherungsdaten.

Lass den Wagen begutachten, der Schaden liegt hoch genug.

Melde deine Forderung bei der VS des Gegners an.

Der Gegner bekommt von seiner VS die Gelegenheit,

den Schaden "zurückzukaufen", wird sich für ihn aber nicht lohnen.

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 10. Mai 2018 um 06:11:39 Uhr:

Ich lass mir immer zusätzlich noch die Telefonnummer geben

Moin. Wieviele Unfälle hast Du denn im Jahr?

@TE

Ich denke der Schaden ist zu groß,dass der Verursacher den selbst bezahlen möchte. Das wird sich für ihn nicht lohnen, außer Du findest jemanden der die Delle raus bekommt, ohne anschließend lackieren zu müssen.

Gruß M

Such dir aber ggfls. selbst einen Gutachter, nicht den, den die Versicherung schicken möchte.

So von den Eckdaten her - 2.900,- € Kaufpreis vor einem Jahr, Schaden über 2.100,- € - könnte daraus auch ein wirtschaftlicher Totalschaden werden.

am 10. Mai 2018 um 8:15

Hallo,

wie bereits w.o. beschrieben, solltest Du aktiv werden.

Warum der Unfallgegener Dir nicht die " Visitenkarte" seiner Versicherung ausgehändigt hat, bleibt mir ein Mysterium. Macht mich sehr fragend. Aber, das zu heilen, wurde ja w.o. beschrieben. Teile der gegn. Versicherung mit, dass Du bereits einen Gutachter eingeschaltet hast, bzw. dies in Kürze tun wirst.

Ansonsten schicken die Dir den "hauseigenen" Gutachter, was für Dich nicht vorteilhaft wäre.

Morgen, spätestens am Montag solltest Du Kontakt mit einem vernünftigen KFZ- Gutachter aufnehmen. Im Prinzip genügt zwar das Kostenangebot zur Darlegung der erforderlichen Aufwendungen zur Wiederherstellung des Fahrzeuges, aber ein Gutachten ist, in Bezug auf die gegn. Versicherung, immer eine Nummer sicherer.

Zudem solltest Du 1. genaue Aufzeichnungen über Deine Aktivitäten in Bezug auf den Unfall führen. Dies wird wichtig, wenn es um die Frage nach dem Nutzungsausfall des Fahrzeuges und Deinem Beitrag zur Schadensminderung geht. Da ist es immer gut, eine lückenlose Darstellung des Ablaufes zur Hand zu haben.

Dann gibt es keine Erinnerunslücken oder Widersprüche, die von der gegn. Versicherung gnadenlos ausgenutzt werden können. Und:

2. solltest Du alle Belege im Zusammenhang mit dem Unfall sammeln.

Wenn es den ersten Anschein eines Problems mit der Schadensabwicklung geben sollte, oder Dir etwas im Ablauf der Schadensregulierung unklar ist, dann empfehle ich Dir, auch ohne Rechtsschutzversicherung, unverzüglich einen Rechtsbeistand aufzusuchen, denn die Kosten hierfür können dann der gegn. Versicherung auferlegt werden. ( außer bei leicht ermittelbaren Bagatellschäden)

Verhandle nicht mit der gegn. Versicherung, gib keine Stellungnahme, Zusicherung, Einwilligung u.a. ab, ohne

daß Du zuvor die Tragweite dessen überschauen kannst, bzw. ausführlich beraten worden bist.

Dann hoffe ich für Dich, dass der Unfallgegener nicht nur nette Worte gefunden hat, sondern auch flotte Taten folgen lässt.

Gruß vom Asphalthoppler

PS. Bei ausgeführter Reparatur gilt die 130% Regel. Ob der Schaden wirklich über 3500.- Euro liegt, soll der Gutachter entscheiden.

Ich frage mich warum du nicht die Polizei verständigt hast? Gerade wenn mir einer sagt "komm wir machen es ohne" wäre ich schon stutzig. Kann gut gehen aber auch in die Hose und dann stehst da.... Viel Glück das es ohne Probleme abgewickelt werden kann

Bei einem solchen Anstoß sollte das Auto unbedingt exakt vermessen werden. Die linke Hinterachsaufnahme kann durch die Stauchung dezent verschoben sein und dadurch ein Versatz vorliegen. Ob das innerhalb der 130%-Grenze fachgerecht repariert werden kann, wird man dann sehen. Also ein eigens Schadensgutachten beauftragen und mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.

Ein Anwalt und ein eigens Beauftragter Sachverständiger steht dir zu, diesen bezahlt die Gegenerische Versicherung.

Je nachdem welche Versicherung dein Gegner hat, streichen die sehr Gerne mal Leistungen. ( irgendwoher müssen ja auch die günstigen Prämien kommen)

:o

Der Anwalt kümmert sich dann um alles, setzt all deine Rechte und Forderungen durch:

 

- Ausfall Entschädigung

- Gutachterkosten

- An / Abmeldung

- Widerspurch bei Kürzungen durch die Versicherung

 

In diesem Fall könnte / müsste sogar das Seitenteil ausgeschnitten werden und neu eingeschweißt, das kommt am Ende auf gute 3.000€ Gesamt.

Es kann also sein, dass der Wagen ein Wirschaftlicher Totalschaden ist.

Das muss aber ein eigens Beauftragter Gutachter ermitteln.

 

Ein KVA reicht dazu nicht aus, die Werkstätten wollen schließlich reparieren, egal ob es sich für die anderen unterm Strich lohnt hat. :)

Um nochmal das Verständnis zu erklären:

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet selbst dafür und muss die Angelegenheit so in Ordnung bringen, wie die Sache vor dem Schaden war, so regelt es das BGB.

Da im Straßenverkehr viele Auto unterwegs sind, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Schadenverursachers übersteigt, kann der Fall eintreten und damit der Geschädigte auf seinen Schaden sitzen bleiben würde. Aus diesem Grund existiert das Pflichtversicherungsgesetz für Haftpflicht für Kraftfahrzeuge. Der Versicherungnehmer überträgt gegen die Gebühr Versicherungsbeitrag das Risiko auf den Versicherer und dieser trägt Schäden bis zur festgelegten Höhe. Damit hat der Schadenverursacher alles getan und fertig, muss sich um nichts kümmern, dafür zahlt er dann ab nächstem Jahr den höheren Beitrag wegen Hochstufung der SF-Klasse. Ist der verursachte Schaden aber größer/höher als die Versicherungssumme, dann bleibt die Restsumme beim Schadenverursacher hängen, die Versicherung reguliert nur bis zur vereinbarten Höhe.

Infolge der Pflichtversicherung soll man jeden Schaden erstmal als Schaden melden. Das ist noch keine Regulierung. Die Regulierung kann man dennoch untereinander vereinbaren. Und wenn Du nur willst, dass Dein Auto wieder in den Vorzustand versetzt wird geht das auch so, ohne Regulierung durch eine Versicherung, in dem fall die gegnerische Versicherung.

Wenn man mit dem Verursacher vereinbaren kann und er diese Kosten dann auch trägt und übernimmt, dass er ein neues Rücklicht und eine Stoßstange in Wagenfarbe kauft und bezahlt und die Montagekosten ebenso übernimmt ist alles okay. Das ist fraglich.

Mehr macht eine Versicherung auch nicht, nur, dass eine Vertragswerkstatt bei einem Haftpflichtschaden einen Auftrag und Verdienst mit gutem Gewinn wittert und dann die Kosten in die Höhe schnellen. Das ist einfach so. Fahre in die Werkstatt und sage, du bist beim Rückwärtsfahren da an ein Pflanzstein gebummst und frage, wie kostengünstig das repariert werden kann und Du wirst Dich wundern, was dort an heißer Luft im Preis drin ist.

Der TE ist m.E. mit seinen Gedanken zu loben. Der Durchschnittsfahrer nimmt seine Rechte in Anspruch, lässt sich den Schaden auszahlen und freut sich, ein paar Euro gut gemacht zu haben.

Manchmal geht aber so ein Vorgehen nach hinten los, und der Schadenverursacher macht den Gewinn, weil er seine zugesagten Dinge dann nicht nachkommt, weil das Fahrrad vom Kind umgefallen ist, die Mülltonne gebrannt hat oder die Großtante in der Domrep. ausgeraubt wurde. Aus dem eigenen fairen Vorgehen hat man dann das Nachsehen.

Genauso kann man den Schaden regulieren lassen und der Verursacher kauft dann den Schaden vom Wert her zurück. Geht auch, wird aber für den Schadenverursacher teurer.

Der Durchschnittsfahrer sagt, tja, was geht mich fremdes Elend an. Hätte er eben besser aufpassen müssen. So ist eben heute die Mentalität.

Wie man das regelt bleibt jedem selbst überlassen. Man hat dann zum 31.12. 3 Jahre Zeit bis so ein Schaden nach BGB verjährt. Es ist Dir zu wünschen, dass Du um Kosten zu sparen, nicht um Deine Rechte gebracht wirst. Das kann schnell passieren. Fair sein bedeutet nicht, dass andere auch fair sind. Also aufpassen. Bei aller christlicher Liebe, "liebe deinen Nächsten wie dich selbst." Übervorteile ihn nicht und dich auch nicht. Sei dabei "vorsichtig wie Schlangen." Dann ist gut.

Gutachten und Rechtsanwalt "braucht" man nicht, wenn die Sache fair abläuft. Schwenkt sie um ins unfaire, ist man gut beraten, man hat.

am 10. Mai 2018 um 12:15

Zitat:

@spowling schrieb am 10. Mai 2018 um 11:00:45 Uhr:

Ich frage mich warum du nicht die Polizei verständigt hast? Gerade wenn mir einer sagt "komm wir machen es ohne" wäre ich schon stutzig. Kann gut gehen aber auch in die Hose und dann stehst da.... Viel Glück das es ohne Probleme abgewickelt werden kann

Die geholte Polizei mach nur das, was die beiden schon getan habe. Feststellen der Personalien.

am 10. Mai 2018 um 12:40

Hallo,

Romanusko schrieb: " Also aufpassen. Bei aller christlicher Liebe, "liebe deinen Nächsten wie dich selbst." Übervorteile ihn nicht und dich auch nicht. Sei dabei "vorsichtig wie Schlangen." Dann ist gut."

Nur der guten Ordnung halber: Es heißt ( auch im griech. Original): so seid nun klug wie die Schlangen und einfältig wie die Tauben. Matthäus 10.16

Vorsichtig bin ich, wenn ich auf eine Leiter steigen muss; klug, wenn ich Vorsorge treffe, dass ich auch heil wieder runter komme.

Gruß vom Asphalthoppler

Ganz klar, wenn die Versicherung keine Zicken macht, geht es auch ohne Anwalt.

Was fuhr der Gegner denn für einen Wagen?

 

Die ganzen Online Versicherer streichen eben gerne Leistungen und wieso sollte man da als Geschädigter sich auch noch per Telefon auf irgendwelchen Hotlines rum Ärgern oder Emails / Briefe schreiben, anstatt in der Eisdiele ein Eis zu schlecken. :)

am 10. Mai 2018 um 13:24

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 10. Mai 2018 um 14:57:17 Uhr:

Die ganzen Online Versicherer streichen eben gerne Leistungen

Das tun ALLE gern. Auch die, die Vertreter an den Prämien beteiligen.

Die Seitenwand vom Astra wird nicht geschweißt. Die muss komplett ausgelöst und eine neue - wie im Werk - eingeklebt werden.

Von laienhaften Eigenbemühungen bei der Abwicklung solcher Schäden sollte man die Finger lassen. Dafür gibt es Menschen, die das beruflich machen.

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